Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Kollegin Blatzheim-Roegler das Wort.

Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

NEN:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon mehrfach auch im Ausschuss über diese nötige Änderung des Landesstraßengesetzes diskutiert und sind heute in der zweiten Lesung. Zur Erinnerung möchte ich noch einmal sagen, dass es der Landesrechnungshof war, der festgestellt hatte, dass viele Landesstraßen aus rechtlichen Gründen eigentlich Kreisstraßen und viele Kreisstraßen Gemeindestraßen sein müssten und die Landesregierung aufgefordert hat, hier der Gesetzeslage, so wie das Landesstraßengesetz es vorsieht, Genüge zu tun.

Dabei ist anzumerken, dass nach § 3 des Landesstraßengesetzes die öffentlichen Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer raumordnerischen Funktion, in die verschiedenen Straßengruppen – Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstige Straßen – eingeteilt werden und anhand der für jede Straßengruppe aufgestellten Voraussetzungen eine Straße daran zu messen ist, ob sie aktuell richtig eingeordnet ist oder nicht.

Es handelt sich hier um eine gebundene Verwaltungsentscheidung, und nur, wenn die betroffene Straße tatsächlich korrekt eingestuft ist, als Kreisstraße beispielsweise, ist eine Förderung durch das Land möglich. Da es zu immer mehr Fällen kam, in denen nicht klar war, ist die Kreisstraße, so wie sie jetzt ist, tatsächlich noch in ihrer raumordnerischen Funktion richtig eingeteilt, war es nötig, einen Prozess anzustoßen, um zu prüfen, wie die Lage der einzelnen Straßen ist, und dafür auch eine Lösung zu finden. Das Land bzw. das Verkehrsministerium hat sich schon im Herbst 2016 erstmals mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung gesetzt und gesagt: Wir müssen darüber reden. – Ende 2016 begann dann die CDU, mit verschiedenen Anträgen durch die Kreistage zu ziehen und für Aufregung zu sorgen. Der Prozess lief aber schon.

Wir haben das Thema auch im Ausschuss diskutiert, und wir hatten eine Anhörung. Bei dieser Anhörung ist auch noch einmal sehr deutlich geworden, dass das OVG Rheinland-Pfalz ausdrücklich festgestellt hat, dass maßgebend für die straßenrechtliche Einstufung der Straße nicht die übergeordnete Bedeutung einer Anlage sei, die sie an das Verkehrsnetz anbindet, sondern die Bedeutung der Straße im Verkehr entsprechend ihrer Funktion im Gesamtstraßennetz.

Das ist der Grund, warum wir heute Ihrem Änderungsantrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, nicht zustimmen können; denn Sie haben einen Änderungsantrag – kurz vor knapp – vorgelegt, in dem viel von Ermessen die Rede ist. Das ist so ein bisschen wie „Wünsch dir was“, legitim für eine Oppositionspartei, aber ehrlich gesagt, auch ein bisschen wenig. Wenn wir Ihrem Vorschlag folgen würden, dann kann ich Ihnen garantieren, dass es nicht lange dauern wird, bevor die erste Klage kommt und der erste Prozess geführt werden muss, weil wir sehenden Auges in eine Gesetzesänderung geraten sind, die laut OVG so nicht zu halten ist.

Ich habe mich auch noch einmal bei den Rettungsdiensten erkundigt, ob es bestimmte Straßen gibt, die sie nicht fah

ren. Dem ist nicht so. Unabhängig davon, wie eine Straße eingeordnet ist, muss natürlich immer der jeweilige Baulastträger dafür sorgen, dass sie auch benutzbar ist und sie ordentlich benutzbar ist. Das Land hat sich bis jetzt und wird sich auch in Zukunft natürlich daran beteiligen, dass durch entsprechende Fördermaßnahmen auch die Kreise und Gemeinden in die Lage versetzt werden, dass sie die Kosten tragen können. Aber sie müssen selbst dafür sorgen, dass sie zu gegebener Zeit auch eine Instandsetzung der Straße vornehmen.

Wie gesagt, der Rettungsdienst fährt über jede Straße. Er fährt auch über Feldwege, und wo sozusagen auf dem platten Land alles nichts nutzt, fliegt er dann mit dem Hubschrauber. Der Versuch der Opposition zu suggerieren, wenn dieses Straßengesetz jetzt so beschlossen wird, dann werden nicht nur die Gemeinden abgehängt und arm gemacht,

(Glocke der Präsidentin)

sondern dann wird auch die Gesundheit der Bevölkerung infrage gestellt, ist für mein Gefühl ein Argument, das jeglicher Grundlage entbehrt und vor allen Dingen auch überhaupt nicht fair ist.

(Glocke der Präsidentin – Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Großes Bild!)

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Dr. Wissing das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass auch Bürgermeister hier sind, sodass ich mich direkt an die kommunale Familie wenden kann. Ich will zunächst einmal mit einer Falschinformation aufräumen, die immer wieder in diesem Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte dieses Gesetzes verbreitet worden ist. Die Landesregierung verfolgt mit diesem Gesetz keinerlei finanzielle oder finanzpolitische Interessen.

Wir haben dieses Gesetz auch nicht gemacht, weil wir als Landesregierung der Meinung sind, dass irgendetwas abgestuft oder anders eingestuft werden sollte; denn die Landesregierung ist für die Einstufung von Kreisstraßen oder Gemeindestraßen nicht zuständig. Das ist ausschließlich Sache der Landkreise. Wir haben aus gutem Grund kommunale Selbstverwaltung, und all die Menschen, die Verantwortung in kommunalen Räten tragen, müssen wissen, dass die Einstufung von Gemeinde- und Kreisstraßen ausschließlich ihre Sache ist und nicht die eines Verkehrsministers eines Landes.

Deswegen bin ich auch bei dieser Frage der Einstufung außen vor. Deswegen bitte ich, auch nicht weiterzuverbreiten, dass das Land Straßen im Gemeindebereich anders eingestuft haben möchte. Ich bitte, auch nicht weiterzu

verbreiten, dass das Land damit irgendwelche finanziellen Interessen verfolgt. Die kommunale Familie ist auf mich zugekommen und hat gesagt, wir kommen mit der jetzigen Situation nach dem alten Gesetz, das übrigens die CDU mit beschlossen hat – ich mache daraus keinen Vorwurf,

(Abg. Alexander Licht, CDU: Schon 1977!)

aber das ist ja auch Ihre gesetzliche Regelung von damals – nicht mehr zurecht, und wir können so nicht weitermachen, weil es zu Ungerechtigkeiten führt. – Frau Kollegin Wieland hat das vorhin ausgeführt. Beispielsweise in Gemeinden, die fusioniert haben, die bisher durch eine Kreisstraße verbunden waren, und durch die Fusion sind es jetzt zwei Ortsteile, müsste die Kreisstraße abgestuft werden. Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass die Gemeindefusionen sanktioniert werden.

Das kann ich alles nachvollziehen. Dann habe ich mich mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengesetzt und nach einer Lösung gesucht. Das Erste, was wir vereinbart haben, ist, dass die Kommunen mit der Änderung des Gesetzes nicht das Ziel verfolgen, irgendeinen Eurocent mehr zu bekommen. Es geht nicht um Geld, jedenfalls nicht im Verhältnis zum Land.

Ich glaube, der eine oder andere, der diese Debatte verfolgt, sagt, das habe ich bisher anders erklärt bekommen. Aber ich sage nochmals, es geht nicht um Geld. Deswegen sind wir von landespolitischer Seite, die für die Einstufung von Gemeinde- und Kreisstraßen gar nicht zuständig ist, hilfsbereit und haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Problem, das die Kommunen und Landkreise haben, zu lösen.

Dieser Gesetzentwurf bietet eine Lösung im Straßenrecht. Bei der Einstufung einer Straße nach dem Straßenrecht muss man einer gewissen Systematik folgen. Wenn die jeweils untere Ebene beispielsweise unter Kostengesichtspunkten entscheiden könnte, ob sie lieber selbst die Baulastträgerschaft hat oder sie nach oben abgibt, dann hätten wir in Deutschland nur Bundesstraßen. Da würden die Gemeinden an die Kreise abgeben, die Kreise an das Land, und das Land würde sagen, aus Interesse am Gemeinwohl, damit wir es nicht bezahlen müssen, wäre es ganz gut, wenn Berlin das bezahlen würde.

Deswegen kann das nicht richtig sein. Aus diesem Grund bitte ich Sie, auch zu verstehen, dass ich als Verkehrsminister Ihnen nach der Systematik des Landesstraßengesetzes keinen Gesetzentwurf vorlegen kann, der Kostengesichtspunkte bei der Einstufung berücksichtigt. Die Berücksichtigung von Kostengesichtspunkten gibt es bei der Einstufung von Straßen grundsätzlich nicht. Ansonsten würde die untere Ebene, die Kommune oder das Land, frei entscheiden, wo sie eine Straße baut und gleichzeitig frei entscheiden, dass der andere sie bezahlt. Das kann keinen Sinn machen.

Deshalb muss man eine abstrakt-generelle Regelung finden, welche Straßen in Rheinland-Pfalz Gemeindestraßen und Kreisstraßen sind. Das kann man nicht im jeweiligen Einzelfall vor Ort entscheiden, je nachdem, ob man genug Geld in der Tasche hat oder ob man vielleicht manche Gemeinden mit fünf Kreisstraßen anbinden will. Das ei

gentliche Problem, das sich dabei stellt, hat mit der Idee des Ermessens zu tun, die hier nicht verfolgt werden kann; denn wenn ein Landkreis anhand von Finanzgesichtspunkten oder anderem frei entscheidet, wie viele Kreisstraßen er hat, dann fehlt das Geld ja in anderen Landkreisen, um die instand zu halten. Die Summe insgesamt bleibt nämlich gleich; so lautet auch der Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Wenn wir ein Gesetz machen, das es den einen ermöglicht, einen Vertrag zulasten Dritter zu machen, stören wir den kommunalen Frieden in Rheinland-Pfalz. Deswegen die Systematik des Landesstraßengesetzes, grundsätzlich kein Ermessen und grundsätzlich keine freie Entscheidung, auf welcher Ebene eine Straße in Baulastträgerschaft geführt wird.

(Vizepräsident Hans-Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)

Wenn man das verstanden hat, weiß man, dass diese Debatte, die hier geführt wird – Tourismus, Kindertagesstätte, Rettungsdienst usw. – an der Sache und an der Systematik des Landesstraßengesetzes vollkommen vorbeigeht. Deswegen hat auch in der Anhörung beispielsweise Herr Professor Hellermann auf diese Dinge hingewiesen.

Ich will Ihnen sagen, der Rettungsdienst hat im Kontext des Straßenrechts nichts zu suchen; denn eine Straße in der Baulastträgerschaft der Gemeinde, des Kreises oder des Landes ist für einen Rettungswagen gleichermaßen befahrbar. Das Gleiche gilt auch für die Kindertagesstätte. Das ist ein wichtiger, nachvollziehbar Belang im Sinne gemeindlicher Infrastruktur, aber die Tatsache, dass ich eine Kindertagesstätte oder ein touristisches Angebot habe, kann nicht entscheidend dafür sein, ob eine Straße in Baulastträgerschaft der Gemeinde oder des Kreises ist. Das betrifft auch den Winterdienst. Es ist schon angeklungen: Es gibt gar keine Verpflichtung zum Winterdienst in Rheinland-Pfalz. Deswegen können auch Aspekte des Winterdienstes bei der Einstufung einer Straße als Gemeinde- oder Kreisstraße schlicht und einfach keinerlei Berücksichtigung finden.

Unser Gesetzentwurf folgt genau dieser Systematik des Straßenrechts. Es ist auch nicht so, dass mit dem Vorschlag, den die Landesregierung gemacht hat, mehr Straßen abgestuft werden müssen, sondern es müssen weniger Straßen abgestuft werden. Es wird ein gerechteres System für die Einstufung von Gemeinde- und Kreisstraßen geschaffen, als wir es auf der Grundlage des bisherigen Gesetzes hatten. Deswegen führt dieses Gesetz, das sich auf die Landesregierung vollkommen kostenneutral auswirkt, ausschließlich zu Verbesserungen und zu mehr Gerechtigkeit in der kommunalen Familie. Aus diesem Grund hatten wir auch sehr schnell einen Konsens mit der kommunalen Familie herbeigeführt.

Sie können jetzt nicht argumentieren, dass das Hambacher Schloss besonders wichtig ist und die Straße deswegen eine Kreisstraße sein muss. Der Bundespräsident war auch schon auf dem Hambacher Schloss, und deswegen wird die dorthin führende Straße keine Bundesstraße.

(Heiterkeit im Hause)

Die touristische Bedeutung muss man an anderer Stelle klären. Wir haben im Landeshaushalt Zuschüsse für Tourismus. Wir haben im Landeshaushalt auch Möglichkeiten, Kindertagesstätten und vieles andere zu fördern. Aber das alles in einen Topf zu geben und zu sagen, dann rühren wir das alles einmal um, und danach ordnen wir mit Beliebigkeit und Flexibilität unser Straßensystem, das macht es dann am Ende für uns auch unmöglich, Ihrem Willen Rechnung zu tragen.

Wenn Sie nämlich beispielsweise beschließen, dass wir eine bestimmte Summe des Landeshaushaltes für Zuschüsse zur Instandhaltung und Sanierung des Kreisstraßennetzes zur Verfügung gestellt bekommen, dann müssen wir sicherstellen, dass das Geld auch in Kreisstraßen fließt, und dafür müssen wir vorher wissen, was eine Kreisstraße ist. Das kann dann nicht ein Landkreis frei bestimmen, sondern das muss schon den Regeln folgen, die Sie als Souverän des Landes Rheinland-Pfalz festgelegt haben.

Das war der Grund, warum der Landesrechnungshof gesagt hat, nein, das, was der Landesgesetzgeber für Kreisstraßen zur Verfügung stellt, darf auch nur in Kreisstraßen fließen, die solche im Sinne der Regeln sind, die der Landesgesetzgeber vorgegeben hat. So wird daraus ein schlüssiges Konzept.

Alle Ihre Interessen, die Sie von kommunaler Seite vortragen, sind sicherlich berechtigt, müssen aber an anderer Stelle Berücksichtigung finden. Wir können nicht die Systematik des Straßengesetzes aufweichen und hier der jeweils unteren Ebene die Möglichkeit geben, entsprechend finanzieller Interessen in einer gewissen Beliebigkeit der selbst definierten Bedeutung bestimmter Gebäude, Einrichtungen oder sonstiger Orte, die Einstufung jeweils zu erhöhen. Das kann so nicht funktionieren.

Genauso wie Sie das als Bürgermeister nicht können oder der Kreis das nicht kann – ein Kreis kann auch nicht sagen, wir machen jetzt eine Straße zur Landstraße, weil wir finden, dass wir besonders wichtig sind –, kann ich das als Landesverkehrsminister auch nicht. Ich kann mein Landesstraßennetz nicht beliebig mit dem Hinweis auf die Bedeutung unserer Städte oder bestimmter Tourismusregionen in Rheinland-Pfalz dem Bund übertragen und sagen, künftig darfst Du dich darum kümmern.

Ich bitte Sie zu akzeptieren, dass wir so miteinander fair umgehen können; denn diese klaren Regeln sind die Voraussetzung dafür, dass kommunale Selbstverwaltung funktioniert und sie die notwendige Freiheit hat, vor Ort zu entscheiden, wo sie eine Straße baut und das eben nicht von oben vorgegeben wird. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, aufgrund der längeren Redezeit der Landesregierung ergibt sich für alle Fraktionen jeweils noch einmal eine Redezeit von vier Minuten. Unabhängig davon hat sich der Abgeordnete Licht zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Herrn Minister

Wissing gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Licht.

Meine Damen und Herren! Herr Wissing, Sie sollten sich Ihre Rede noch einmal genau vornehmen und sie noch einmal genau auf die Widersprüche hin durchsehen.

(Staatsminister Dr. Volker Wissing: Er hat es immer noch nicht verstanden!)

Entweder haben Sie es nicht verstanden – – – Also, Sie gehen hierhin und sagen, wir haben nichts damit zu tun, die Kreise können einstufen. – Wir sind der Gesetzgeber,

(Beifall bei der CDU)

und wenn wir als Gesetzgeber diese oder jene Regelung, die ja seit 1977 – es ist eine alte Regelung – Gültigkeit hat und ohne Frage Änderungsbedarf aufweist – das haben wir alle festgestellt – und wir darüber reden, ob und wo und wie man sie ändert, weil dieses Gesetz, so wie es im Moment Gültigkeit hat, eben seine Probleme aufweist, dann verstehe ich nicht, warum Sie sagen oder den Eindruck erwecken, als ob der Kreistag Rhein-Hunsrück oder Bernkastel-Wittlich oder Daun oder welcher auch immer alleine entscheidet, diese Straße bleibt Kreisstraße, jene wird Gemeindestraße, eine andere wiederum bleibt morgen und auch übermorgen Kreisstraße.

Nein, kann er nicht. Er muss sich nach dem Gesetz richten. Wenn im Gesetz steht, dass so wie jetzt – so wie es wohl auch beschlossen wird, wie man ja mitbekommt – in einer Kommune eine überörtliche Anbindung ausreicht, dann muss der Kreis überlegen, wenn es zwei oder drei Anbindungen sind, ob das gesetzeskonform ist oder nicht. Wenn ich ganz streng bin – wie haben Sie eben gesagt: „grundsätzlich“ kein Ermessen, also überprüfen Sie wirklich noch einmal ihre Rede –, wenn also der Kreistag kein grundsätzliches Ermessen hat und nach dem Gesetz vorgehen muss und eine überörtliche Anbindung ausreicht, dann muss er die zweite Anbindung eigentlich abstufen, ob er will oder nicht – wenn er nach dem Gesetz vorgeht. Meine Damen und Herren, Herr Minister, überprüfen Sie wirklich noch einmal Ihre Rede und was Sie hier den Kommunen mitteilen.

Und dann dieser Satz, es geht nicht ums Geld. Wenn ich dieses Gesetz eins zu eins umsetze – und ich sage in der Prognose, das wird nicht im Jahr 2019 oder im Jahr 2020 zu völligen Abstufungen führen, sondern das wird ein schleichender Prozess werden –, dann gilt eben die eine überörtliche Anbindung, weil es, wie Sie sagen, kein Ermessen gibt. Das Gesetz lässt, wenn kein Ermessen geregelt ist, eben kein Ermessen zu. Das ist meine Interpretation des Gesetzes, so wie ich es lese. Deswegen haben wir ja das Problem.

Wenn das also so ist, dann bedeutet das für meinen Kreis ganz streng genommen