Während nun der eine Abgeordnete – FDP – dem Bürgermeister schreibt, dass es keinerlei Spielraum in der Auslegung gebe, veröffentlicht der andere – SPD –, dass er nur mit dem LBM sprechen müsse und schon sei eine Lösung gefunden, das Gesetz sei doch nicht so ernst zu nehmen. Genau diese Lösung nach Gutsherrenart wollen wir mit unserer Gesetzesänderung vermeiden.
Ich sage noch einen Satz zum Antrag der AfD und dem Hinweis auf finanzielle Entschädigungen. In dieser Anregung der Entschädigung geht es um die Mehrbelastung der Kreise durch eventuelle Aufstufungen von Ortsteilanbindungen. Das ist aus unserer Sicht kein durchdachter Antrag; denn es benachteiligt die Gemeinden, die bisher schon anders eingestuft haben.
Außerdem geht es uns insgesamt um ein System, das funktioniert. Wir wissen, dass der Topf bei der Finanzierung kommunaler Straßen viel zu klein ist. Das müssen wir im Rahmen der Haushaltsdiskussionen neu regeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion steht für eine ergebnisorientierte Sachpolitik zum Wohle des Volkes.
Aus dem Blickwinkel der ergebnisorientierten Sachpolitik heraus kann man zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung nur sagen, sie ist gut gemeint und schadet zumindest nicht.
Meine Damen und Herren, angesichts der vielen maroden Straßenabschnitte von Kreis- wie Gemeindestraßen, angesichts der systematischen Überforderung der Kreise und der Gemeinden bedarf es mehr als einer kosmetischen Verschiebung von Verantwortung.
Wir müssen immer bedenken, für unsere Mitbürger ist es letztendlich nicht von Bedeutung, ob die Straße eine Landes- oder Kreisstraße ist. Es zählt der Zustand der Straße.
Kommunen, wie wir es als richtig erachten. In ländlichen Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen werden diese nach der Vorlage künftig durch eine Kreisstraße angeschlossen. Bisher galt dieses lediglich für den vermeintlichen oder tatsächlichen Hauptort der Gemeinde.
Verehrte Damen und Herren der Landesregierung, aber das alles ist uns zu wenig; denn viele Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz bleiben auch im Fall der Gesetzesänderung falsch eingestuft.
Ich zitiere in diesem Zusammenhang aus dem Gesetzentwurf: Bei den Kreisen und kreisfreien Städten kommt es zu Mehrkosten zwischen 600.000 Euro und 2,2 Millionen Euro, bei gleichzeitiger Entlastung der Gemeinden in gleicher Höhe. – Was diese Zahl anbetrifft, hat mein Kollege Joa in der Anhörung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses explizit nachgefragt, wie die Kreise diese Mehrkosten finanzieren wollen. Die Antwort des Herrn Beucher von der AG der kommunalen Spitzenverbände war ernüchternd: Gar nicht. –
Meine Damen und Herren, ich zitiere wörtlich: „Die Anzahl der Maßnahmen erhöht sich dadurch leider nicht, sondern das Fördervolumen oder das Investitionsvolumen bleibt in etwa das gleiche (...)“
Jetzt stellt sich die Frage: Was bedeutet das konkret? – Es führt zwangsläufig dazu, dass die Kreise künftig genötigt sind, die gleiche Summe für Straßenerneuerungsmaßnahmen wie vorher nun auf mehr Straßen zu verteilen. Und um das noch einem zu verdeutlichen: Dies gilt auch für die allgemeinen Straßenzuweisungen, die die Kreise und kreisfreien Städte vom Land bekommen. Der Anteil des einzelnen Kreises an den allgemeinen Straßenzuweisungen richtet sich zwar nach der Kilometerzahl der Kreisstraßen, die Gesamtsumme im ganzen Land steigt aber nicht, bloß weil die Kreise nun weniger Kreisstraßen abstufen können.
Die Gesamtsumme wird aber letztendlich von diesem Parlament demnächst wieder in den Haushaltsberatungen festgelegt. Doch wir müssen schon jetzt bei der Verabschiedung des Landesstraßengesetzes signalisieren, dass wir die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mit der Mehrbelastung durch dieses Gesetz alleinlassen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um genau dieses Ziel zu erreichen, hat die AfD-Fraktion Ihnen den Entschließungsantrag mit dem Titel „Mehrbelastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte ausgleichen“ vorgelegt. Ich möchte es noch einmal betonen, seine Bestätigung würde die finanzielle Zuweisung für Landkreise und kreis
Unsere Zustimmung zu dem Antrag der Landesregierung hängt von der Annahme des Entschließungsantrags ab; denn ohne diese wäre die Regierungsinitiative ohne größeren Wert. Da sehen wir uns folglich gezwungen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich darf in diesem Zusammenhang auch Staatssekretärin Schmitt in der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses zitieren: Die Finanzregeln müssen geändert werden. –
Unser Vorschlag: Nicht nur die Landkreise und kreisfreien Städte müssen aus dem Landeshaushalt allgemeine Straßenzuweisungen bekommen, sondern auch die Gemeinden brauchen allgemeine Straßenzuweisungen für die Hauptverkehrsstraßen, die sie zu betreuen haben.
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für uns Freie Demokraten bleibt auch nach der Anhörung und der Aussprache im Ausschuss klar, dass der Gesetzentwurf der kommunalen Struktur unseres Landes Rechnung trägt. In der Anhörung und in der Aussprache wurde kein Vorschlag sichtbar, der eine Verbesserung für die Kommunen in ihrer Gesamtheit mit sich bringen würde. Es bleibt klar, wenn man die Vergangenheit betrachtet, dass die richtige Einstufung von Gemeinde- und Kreisstraßen stets nicht durchgeführt wurde. Zahlreiche Statistiken zeigten immer wieder auf, dass das rheinland-pfälzische Kreisstraßennetz mit rund 7.100 km seit Jahren kaum verändert wurde. Die Überprüfung der richtigen Einstufung – das möchte ich hier auch noch einmal betonen – ist und bleibt auch hierbei nicht Aufgabe der Landesregierung.
Die Entscheidung, dass Förderungen von Kreisstraßen letztmalig nur dann zugelassen werden, wenn zuvor die
korrekte Einstufung der Straße geprüft wurde, gibt die Marschrichtung vor. Wir als FDP-Fraktion begrüßen daher, dass die Landesregierung in dem vorliegenden Entwurf mit Bedacht auf die einzigartige kommunale Struktur in Rheinland-Pfalz eingegangen ist und eine nachhaltige Lösung vorgelegt hat.
Ich darf auch aus dem Ausschuss einiges erwähnen. Es fiel ja wieder der Begriff des überwiegenden Gemeinwohls. Hier wurde in der Anhörung aber auch gesagt, dass dieser Begriff im Kontext des Gesetzes und zum Verkehrsrecht passen muss, und da er an anderer Stelle in einem anderen Paragrafen erwähnt ist, reicht dies auch völlig aus. Ein weiteres Ermessen ins Gesetz hineinzusetzen,
halten wir nicht für zielführend. Wie soll ein Ermessen – ich habe das im letzten Plenum schon gefragt – aussehen? Heute mache ich es so, morgen mache ich es so; wenn ich Bock habe, mache ich es so; mach wie du willst; so ein bisschen Wischiwaschi. Wir reden hier von einem Gesetz, und ein Gesetz soll Planungssicherheit und Rechtssicherheit herstellen.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: So sieht es aus!)
Und nach den Berichten des Landesrechnungshofs kann es auch nicht Ziel sein, das Straßennetz so zu belassen mit dem Wissen, dass einige Straßen falsch eingestuft sind. Es ist uns wichtig, dass die Kommunen nun Planungssicherheit haben und auf ein Verfahren zurückgreifen können, das rechtssicher ist. Ebenso möchten wir auch die finanziellen Auswirkungen erwähnen. Es ist gelungen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der keine finanzielle Auswirkung auf die kommunalen Körperschaften in ihrer Gesamtheit hat. Im Gegenteil – und das möchte ich auch noch einmal sagen –, das Land wird auch künftig keinen Eurocent weniger ausgeben, als es bisher der Fall war, und es sind auch weniger Straßen abzustufen, als es nach der alten Rechtslage gewesen wäre. Aufgrund dieser Tatsachen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.