Um aber auf Ihre Frage zu antworten: Zunächst einmal ist es eine rechtlich saubere Situation, wie Sie sagen. Zum
anderen ist es sozusagen ein fiskalisches und haushalterisches Thema. Das Geld wird den Hochschulen zur Verfügung gestellt. Es gibt keine Engpässe bzw. sie haben auch die Verfügungshoheit über den gesamten Betrag des Geldes.
Natürlich haben sie an einer Hochschule eine Vielzahl von Finanzflüssen – das wissen Sie, weil Sie eng mit Hochschulen verbunden sind –, die sich aus den Landesmitteln ergeben, die sich aus Drittmitteln ergeben, die natürlich auf bestimmte Forschungsthemen bezogen sind. Das ist völlig richtig. Diese ergeben sich aber auch aus den Hochschulpaktmitteln. Das zusammen ergibt letztendlich das Gesamtbudget einer Hochschule. In diesem Gesamtbudget einer Hochschule gibt es durchaus keine Engpässe.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr schön war das!)
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD), Kosten nicht genutzter Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtungen – Nummer 3 der Drucksache 17/6036 – betreffend, auf und erteile Herrn Dr. Böhme das Wort.
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage verweigert die Landesregierung die Veröffentlichung der Gesamtkosten, welche durch die Nichtnutzung der genannten Immobilien insgesamt entstehen?
2. Inwieweit sieht die Landesregierung in der Verweigerung der Veröffentlichung der Gesamtkosten eine Abweichung vom Prinzip der Transparenz im Hinblick auf das eigene Regierungshandeln?
3. Welche Bruttomietausgaben, ohne Berücksichtigung eventueller Einnahmen durch Vermietung und Restwerte, werden dem Land im Zeitraum der Nichtnutzung der zwei Immobilien bis zum Auslaufen der Mietverträge insgesamt entstehen?
4. Welchen Restwert bzw. welche Einnahmen durch Unter- bzw. Weitervermietung erhält das Land im Zeitraum der Vermietung?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Die Frage bezieht sich auf die Kosten nicht genutzter Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende. Zunächst möchte ich einige allgemeine Informationen hierzu geben.
Nachdem im Jahr 2015 knapp 53.000 Asylbegehrende zu uns nach Rheinland-Pfalz gekommen sind, hat sich die Zahl nun stark verringert auf 16.000 im Jahr 2016, 7.922 im Jahr 2017 und 2.391 bis zum 25. April dieses Jahres.
So wie Rheinland-Pfalz auf den starken Anstieg der Zugangszahlen sofort reagiert, Obdachlosigkeit verhindert und die Menschen in Not gut versorgt hat, haben wir auch auf den Rückgang der Zugangszahlen direkt reagiert und umfangreiche Maßnahmen getroffen, um die Kosten zu begrenzen.
Von über 14.000 Erstaufnahmeplätzen Anfang 2016 an 26 Standorten haben wir im Jahr 2016 allein 20 Standorte geschlossen. Im Jahr 2017 bis heute haben wir weitere Standorte geschlossen wie die AfA in Diez, Bitburg und die Außenstelle Trier „ALux“. Langfristig betrieben werden sollen nur noch die Standorte Trier Dasbachstraße, Kusel, Hermeskeil und Speyer. Dort werden künftig 3.355 Plätze plus Puffer zur Verfügung stehen.
Mit diesen Maßnahmen konnten wir die Kosten für die Fluchtaufnahme deutlich begrenzen. Allein im vergangenen Jahr 2017 haben wir die Ausgaben für die Aufnahme und Betreuung geflüchteter Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und AfAs um fast 100 Millionen Euro gegenüber den Ausgaben im Jahr 2016 zurückgeführt, dies bei verbesserten Unterbringungsbedingungen.
Wir haben außerdem im Jahr 2017 über 22 Millionen Euro weniger ausgegeben, als wir im Etat zur Verfügung hatten. Das ist das Ergebnis konsequenter Einsparungen.
Gleichzeitig haben wir eine gute Struktur aufgebaut, um Menschen, die zu uns kommen, gut zu versorgen und ausreichend Kapazitäten zu haben, falls wieder mehr Menschen kommen.
In der Mündlichen Anfrage wird der Eindruck erweckt, die Landesregierung hätte die Angabe der Gesamtkosten für zwei vom Land angemietete, aber nicht mehr für Zwecke der Erstaufnahme Asylbegehrender genutzter Immobilien verweigert. Das ist nicht der Fall. Richtig ist, dass diese Kosten nicht öffentlich mitgeteilt wurden, sondern in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses.
Nach Artikel 89 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Landesverfassung kann die Landesregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn der Veröffentlichung schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen. Solche entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen Einzelner sind in diesem Fall die Geschäftsgeheimnisse der Vermieter.
Gemäß Artikel 89 a Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung kann die Antwort jedoch in vertraulicher Sitzung des zuständigen Ausschusses erteilt werden, da damit Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden getroffen werden.
Daher hat die Landesregierung die Abgeordneten in der vertraulichen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 11. März dieses Jahres informiert. In dieser Sitzung wurden den Abgeordneten folgende Informationen zu den
beiden Immobilien gegeben: die jeweiligen Eigentümer bzw. Vermieter der Immobilie, die Laufzeit des jeweiligen Mietvertrages, die monatlichen Mietkosten und die Einnahmen aus der teilweisen Untervermietung einer Immobilie.
Die Gesamtkosten für die beiden in Rede stehenden Mietobjekte ergeben sich durch die Multiplikation der monatlichen Mietkosten mit der Anzahl der Monate der Vertragslaufzeiten. Beide Angaben wurden in der Sitzung des HuFA am 1. März dem Antragsteller mitgeteilt.
Aus diesen Informationen ergeben sich insofern auch die Gesamtkosten. Die Summe kann gerne auch unter Berücksichtigung des Artikels 89 a Abs. 3 der Landesverfassung nochmals in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses mitgeteilt werden.
Natürlich kann ich rechnen, aber ich darf das Ergebnis meiner Rechnungen der Öffentlichkeit nicht mitteilen. Das war auch der Grund meiner zweiten Kleinen Anfrage. Dort haben Sie sich wiederum auf den vertraulichen Teil der Sitzung bezogen. Wenn ich aber nach der Gesamtsumme von zwei Objekten frage und Sie mir die Antwort geben, dann werden keine Details der Verträge offengelegt. Dementsprechend akzeptiere ich diese Begründung nicht. Für die Gesamtsumme gibt es meiner Ansicht nach keine rechtliche Grundlage, die Auskunft der Öffentlichkeit – darum geht es –, den Bürgern, zu verweigern. Wie stehen Sie dazu?
Der Mietpreis, den jemand für ein Objekt, das er danach vielleicht noch einmal an jemand anderes vermieten möchte, verlangt, ist durchaus ein schützenswertes Interesse und Geschäftsgeheimnis. Wenn dieses später erneut vermietet werden soll, dann wird nicht unbedingt jeder Vermieter den Menschen, mit denen er in die Verhandlungen tritt, gerne sagen, was er früher bereits in Vermietungen verlangt hat.
Das ist etwas, was ein entsprechend geschütztes Interesse im Sinne dieses Artikels in der Landesverfassung ist. Daher kann das nur in der vertraulichen Sitzung mitgeteilt werden.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Können Sie noch einmal darlegen, nachdem die Zahlen der Geflüchteten zurückgegangen sind, welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat, um die Kapazitäten der Erstaufnahme anzupassen?
Die Anpassung der Kapazitäten der Erstaufnahme haben wir in mehreren Schritten vorgenommen. Wie gesagt, wir hatten in der Hochzeit 14.000 Erstaufnahmeplätze an 26 Standorten. Bereits in 2016 wurde in zwei Stufen eine Kapazitätsanpassung mit der Schließung von 20 Erstaufnahmeeinrichtungen vorgenommen.
Im ersten Halbjahr 2017 verfügte Rheinland-Pfalz dann noch über fünf große Aufnahmeeinrichtungen und zwei Außenstellen mit einer Kapazität von 6.136 Plätzen. Da war ein großer Teil des Abbaus schon vonstattengegangen. Aber auch da haben wir noch einmal gesagt, wir wollen noch weiter reduzieren, um die Kosten weiter zu begrenzen. Im Juni 2017 hat der Ministerrat eine weitere Kapazitätsanpassung beschlossen, nach der dann auch die beiden Außenstellen von Trier, Bitburg und Trier „ALux“, Ende Januar dieses Jahres geschlossen wurden. Auch Ingelheim soll Mitte 2019 geschlossen werden.
An den verbleibenden Standorten Trier Dasbachstraße, Kusel, Hermeskeil und Speyer haben wir dann 3.355 Plätze plus eines aktiven Puffers, den wir jederzeit durch eine verdichtete Belegung etc. von rund 1.835 Plätzen aktivieren könnten. Es besteht noch ein passiver Puffer von gut 5.000 Plätzen, der durch die Aufstellung von Zelten etc. auf den Flächen, die wir sowieso nutzen, genutzt werden könnte, sodass durch das Vorhalten dieses Puffers auch keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Frau Staatssekretärin, Sie sind eben darauf eingegangen, wie Sie die Kapazitäten in den letzten beiden Jahren angepasst und wie sich die Zugangszahlen entwickelt haben. Diese sind stark zurückgegangen. Sie haben aber auch gesagt, dass Sie im letzten Jahr unter den zur Verfügung stehenden Mitteln geblieben sind. Können Sie uns noch einmal erläutern, welche zusätzlichen Einsparmaßnahmen zu dem reinen Rückgang der Zahlen dazu geführt haben, dass Sie weniger Geld ausgegeben haben?
Das ist eine interessante Frage. Wir haben bereits im Frühjahr 2016 eine Arbeitsgruppe von unserem Haus aus gemeinsam mit dem Finanzministerium und der ADD eingesetzt und geschaut, wie die Kapazitäten angepasst werden können. Wir haben auch ein stringentes Controlling aufgebaut und so den Betrieb der verbleibenden Einrichtungen unter wirtschaftlichen Bedingungen optimiert.
So wurden zum Beispiel konsequent Ausschreibungen sowohl der Bewachungsdienstleistungen als auch der Cateringverträge gemacht. Es wurden auch etliche Mietverträge vorzeitig beendet.
Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen, und zwar nicht die Kosten, die durch weniger Essen etc. entstehen, sind seit 2016 ungefähr 63,5 Millionen Euro an Aufwendungen eingespart worden. Alleine die im Juni 2017 beschlossene Kapazitätsanpassung – wir haben noch einmal drei Einrichtungen geschlossen bzw. werden in Ingelheim schließen – bringt eine Nettoersparnis von 6,6 Millionen.
Da ist schon gegengerechnet, dass wir an den verbleibenden Standorten mehr Menschen haben werden und ein bisschen mehr Personal dort brauchen. Das ist schon abgezogen. Diese letzte Kapazitätsanpassung hat durch dieses aktive Tun, nämlich dass wir uns wirklich bemühen, die Kapazitäten sinnvoll zu bündeln, noch einmal 6,6 Millionen Euro an Einsparungen gebracht.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben von insgesamt 20 geschlossenen Einrichtungen gesprochen. Geschlossen heißt aber nur, dass sie nicht mehr betrieben werden, aber dennoch Kosten verursachen können. Es gibt Meldungen und Nachrichten darüber, dass teilweise Mietverträge bis 2025 abgeschlossen worden sind. Das heißt, es wird schon auch Steuergeld in nicht genutzte Immobilien fließen.
Ich finde, an dem Punkt haben Sie die Frage von Herrn Abgeordneten Dr. Böhme noch nicht beantwortet, ohne die Persönlichkeitsrechte der Vermieter anzugreifen. Wie hoch ist der Umfang, in dem wir jetzt Steuergelder in nicht genutzte Immobilien investieren? Versuchen Sie nicht, diese vielleicht als Reserven zu deklarieren. Es muss doch eine Größenordnung geben. Diese hätte ich gern gewusst.
Zum Zeitpunkt der Anfrage waren es genau diese beiden Immobilien, die nicht mehr genutzt wurden. Mittlerweile ist auch noch Bitburg geschlossen worden. Damit sind es jetzt drei Immobilien in unserem Bereich, die nicht mehr genutzt werden. Bei den anderen Dingen wurden die Mietverträge vorzeitig beendet. Das ist genau dieses aktive Tun gewesen, nämlich dass wir mit großer Konsequenz und mit sehr viel Arbeit – dafür möchte ich mich noch einmal ganz ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl meines Hauses als auch der ADD bedanken –