Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Zum Zeitpunkt der Anfrage waren es genau diese beiden Immobilien, die nicht mehr genutzt wurden. Mittlerweile ist auch noch Bitburg geschlossen worden. Damit sind es jetzt drei Immobilien in unserem Bereich, die nicht mehr genutzt werden. Bei den anderen Dingen wurden die Mietverträge vorzeitig beendet. Das ist genau dieses aktive Tun gewesen, nämlich dass wir mit großer Konsequenz und mit sehr viel Arbeit – dafür möchte ich mich noch einmal ganz ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl meines Hauses als auch der ADD bedanken –

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

geschaut haben, dass man aus langfristigen Mietverträgen früher herauskommt oder auch im Falle dieser beiden

Objekte, die Gegenstand dieser Anfrage waren, alles tut, um die Kosten zu minimieren. Dementsprechend wird eine dieser Immobilien teilweise untervermietet, was die Kosten reduziert. Bei der anderen Immobilie laufen auch noch die Verhandlungen für Nachnutzungen. Bei der dritten Immobilie Bitburg, die mittlerweile leer steht, ist es auch so, dass gerade darüber verhandelt wird, ob man den Vertrag vorzeitig beenden kann.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Böhme.

Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Ausführungen. Ich verstehe nicht, warum Sie sich weigern, die Zahlen im Hinblick auf diese zwei Einrichtungen zu benennen. Ich meine, Sie haben jetzt so viele Zahlen genannt. Jeder kann sich ausrechnen, was das gekostet hat. Würden Sie mir dementsprechend zustimmen, wenn ich sage, dass sich allein aus der Summe von 84.000 Euro Betriebskosten pro Jahr für beide Immobilien, die im Moment nicht betrieben werden, für den Landeshaushalt substanzielle Mietkosten für beide Mietobjekte pro Jahr und die nicht genutzte Zeit insgesamt ableiten lassen?

Auch die Betriebskosten werden dadurch reduziert, dass die eine Immobilie teilweise untervermietet ist und diese Kosten dann auch entsprechend anteilig übernommen werden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Joa.

Frau Staatssekretärin, ich möchte noch einmal auf das Thema Vertraulichkeit der Geldzahlen, also den Fall, den Herr Böhme auch schon angesprochen hatte, zurückkommen. Natürlich muss eine Interessenabwägung zwischen dem Interesse des Steuerzahlers und des Vermieters stattfinden. Wenn wir den konkreten Fall haben, bei dem wir zwei Einrichtungen zusammenfassen und anonymisieren können, dann besteht aus unserer Sicht keinerlei Schutzbedürfnis des Vermieters. Im Gegenzug besteht ein Informationsbedürfnis der Steuerzahler. Uns würde interessieren, wie Sie diese Rechtsabwägung vorgenommen haben.

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Argument würde ziehen, wenn es zehn oder 20 Einrichtungen wären, aber nicht bei zwei Einrichtungen, weil da die Größenordnung durchaus aussagekräftig ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Abg. Martin Haller, SPD: So sieht es nämlich aus!)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Köbberling.

Frau Staatssekretärin, Sie haben von Ihren Einsparmöglichkeiten im Zuge des Rückgangs der Geflüchtetenzahlen berichtet. Ist es so, dass sich die Einsparungen nur dadurch ergeben, dass weniger Einrichtungen in Betrieb sind, oder gab es noch weitere Einsparbemühungen der Landesregierung?

Es gab auch noch weitere Einsparbemühungen. Ich habe das vorhin kurz angedeutet. Die konsequenten Ausschreibungen zum Beispiel waren eine solche Einsparbemühung.

Wenn man sich anschaut, wie die Verpflegungskosten, die allein an der Zahl hängen, und die Zugangszahlen zurückgegangen sind, dann sind auch diese Kosten, die mit der Zahl der Menschen zusammenhängen, durch diese Ausschreibungen überproportional zurückgegangen.

Als sich die Zugangszahlen halbiert hatten, waren gegenüber dem Jahr 2016 die zugangsabhängigen Ausgaben von ungefähr 49 Millionen Euro auf ungefähr 20 Millionen Euro zurückgegangen. Ein wesentlicher Faktor hierfür waren die Neuausschreibungen von Cateringverträgen, sodass selbst in diesem hinsichtlich der Zugangszahlen abhängigen Bereich Reduzierungen stattgefunden haben.

Es ging auch darum, welche Einrichtungen man geschlossen hat. Auch das ist eine Entscheidung, die man treffen muss. Dabei wurde sehr genau geschaut, was die einzelnen Einrichtungen pro Platz kosten – man kann das nicht immer genau auf den Platz herunterbrechen –, wo wir am wirtschaftlichsten sind und am meisten Pufferflächen haben, sodass wir gut aufgestellt sind, falls die Zahlen noch einmal steigen, und eine entsprechende Qualität in den Unterbringungseinrichtungen haben.

Es liegen noch drei weitere Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet.

Zunächst hat Herr Abgeordneter Frisch das Wort.

Frau Staatssekretärin, Sie haben gesagt, dass Sie zügig auf die zurückgehenden Zahlen reagiert hätten, indem Sie zahlreiche Mietverträge aufgelöst bzw. gekündigt haben. Herr Junge hat darauf hingewiesen, dass es oft sehr lang

fristig laufende Mietverträge gab. Nun lassen sich Vermieter üblicherweise solche Auflösungen dann doch bezahlen. Keiner wird aus einem gut dotierten Vertrag – diese waren in aller Regel überdurchschnittlich gut bezahlt – einfach einer Auflösung zustimmen. Können Sie etwas dazu sagen, welche Kosten dadurch entstanden sind, dass man Auflösungsverträge frühzeitig mit den Vermietern geschlossen hat?

Das müsste ich gegebenenfalls nachliefern. Aber genau diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stellen wir natürlich an. Das ist der Grund, warum wir uns bei dem einen jetzt leerstehenden Objekt dafür entschieden haben, diesen Vertrag nicht aufzulösen, sondern beizubehalten und das Objekt lieber unterzuvermieten, weil wir durch diese Untervermietung mehr Einnahmen haben, als was wir hätten sparen können, wenn wir den Vertrag vorzeitig aufgelöst hätten. Diese Rechnung, was das Wirtschaftlichste für das Land ist, muss man sich immer aufmachen. Genau diese Frage stellen wir uns in jedem Einzelfall sehr sorgfältig.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Böhme.

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, aus der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage – Drucksache 17/5597 – geht entsprechend der Antwort zu Frage 4 „Betriebskosten“ hervor, dass die über die gesamte Mietzeit nicht genutzte Immobilie 1 am 1. Januar 2016 angemietet wurde und der Mietvertrag bis mindestens zum 31. Dezember 2018 läuft.

Für die zweite Immobilie fallen Betriebskosten erst ab dem 1. August 2017 bis 31. März 2021 an. Offensichtlich wurde die zweite Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung zeitlich versetzt erst später angemietet, obwohl bereits die erste Immobilie ungenutzt leer stand. Warum hat man dann die zweite Immobilie überhaupt angemietet?

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die ist vielleicht früher angemietet worden! – Abg. Uwe Junge, AfD: Wir fragen nicht Sie, Herr Dr. Braun!)

Dazu müsste ich die genauen Daten haben, was wann wie passiert ist. Auch die Antwort auf diese Frage müsste ich gesondert nachliefern.

Die Antwort wird nachgeliefert. Es folgt eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Binz.

Frau Staatssekretärin, eine langfristige Prognose zur Entwicklung der Zugangszahlen ist sehr schwierig. Deshalb frage ich: Wie ist das Ministerium darauf vorbereitet, wenn sich die Zahlen wieder verändern, wenn sie also weiter drastisch zurückgehen oder sich wieder erhöhen?

Wir haben uns dafür entschieden, nicht gesonderte Standby-Einrichtungen vorzuhalten, was man auch hätte machen können. Dann hätte man aber weitere Immobilien, die leer stehen und für viel Geld bewacht werden müssten. Wir haben uns entschieden, die Einrichtungen langfristig aufrechtzuerhalten, in denen wir Pufferkapazitäten vorhalten können.

Wir haben einen aktiven Puffer von 1.835 Plätzen, der sich bei einem plötzlichen Anstieg sofort belegen lässt, indem man in eine dichtere Belegung geht und kurzfristig für eine gewisse Zeit den sozialverträglichen Belegungsstandard aufgibt, den wir in den Einrichtungen auf Dauer normalerweise haben wollen.

Darüber hinaus gibt es einen passiven Puffer von 5.100 Plätzen. Der lässt sich mit etwas Vorlauf aktivieren, indem man Zelte und Container aufstellt. Das ist an den Orten, die wir aufrechterhalten, der Fall, indem es dort Freiflächen gibt, auf denen sich das verwirklichen lassen könnte, sodass weder zusätzliche Bewachungskosten noch sonstige Zusatzkosten entstehen, aber gleichzeitig doch eine ganz erhebliche Zahl von Plätzen vorhanden ist, die man mit einem kurzen Vorlauf aktivieren könnte.

Eine abschließende Zusatzfrage von Herrn Kollegen Hartloff.

Frau Staatssekretärin, können Sie mir zustimmen, dass das Land Rheinland-Pfalz 2015, als die Flüchtlinge kamen, eines der wenigen Länder war, das im Gegensatz zu vielen anderen Ländern die Flüchtlinge in Unterkünften unterbringen konnte?

Ich bin aus Berlin nach Rheinland-Pfalz gekommen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das macht nichts!)

Ich habe in Berlin tagtäglich die Meldungen und die Bilder von den Menschen gesehen, die vor dem dortigen LAGeSo, das ist das dortige Amt, das dafür zuständig war, standen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Diese Bilder hatten wir nämlich nicht!)

Diese Bilder gab es in Rheinland-Pfalz nicht. Als ich hier hergekommen bin und mir angesehen habe, wie das al

les in Rheinland-Pfalz aufgestellt ist, konnte ich es kaum glauben.

(Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Ich finde wirklich, das hat Rheinland-Pfalz ganz, ganz hervorragend gemacht.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie des Abg. Uwe Junge, AfD)

Es ist nämlich ein echter Kraftakt, das zu schaffen, wenn so plötzlich die Zahlen steigen. Da haben wirklich alle Akteurinnen und Akteure, die zusammengewirkt haben, einen riesigen, tollen Job gemacht. Das gilt auch für das DRK und andere Nichtregierungsorganisation, die dabei waren. Da gab es wirklich ganz, ganz viele Player. Das finde ich großartig.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Steven Wink und Thomas Roth (FDP), Wirtschaftsreise der Landesregierung nach Asien – Nummer 4 der Drucksache 17/6036 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Herr Kollege Wink.

Vielen Dank. Wir fragen die Landesregierung:

1. Worin lagen die Schwerpunkte der Reise und wie hat sich die Delegation zusammengesetzt?