Auch die Verkehrsinfrastruktur muss sichergestellt werden. Ärzte sind Väter und Mütter und brauchen ein attraktives Umfeld. In Anbetracht dessen, dass das mediane Abgangsalter der Hausärzte bei 61 Jahren und bei den Fachärzten bei 59 Jahren liegt, könnte auch eine Angebotsinitiative an diese ausscheidenden Ärzte initiiert werden, sie mittels diverser Anreize – wie monetärer und/oder attraktivste Arbeitszeitmodelle – länger im beruflich tätigen
Abschließend ist es ganz wichtig, die Kassenärztliche Vereinigung ist bei der Erfüllung bezüglich Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung von den Aktivitäten des Landes direkt abhängig. Digital und verkehrstechnisch miserable Infrastrukturen, zu wenig ausgebildete Mediziner erschweren es doch der Kassenärztlichen Vereinigung ungemein, ihre Aufgabe zufriedenstellend zu erfüllen.
Die Daseinsvorsorge, die das Land in diesem Kontext zu erfüllen hat, ist, jene Infrastrukturen zu schaffen, die es der Kassenärztlichen Vereinigung ermöglichen, jungen Ärzten attraktive Standorte in ländlichen Räumen anbieten zu können, um so den Bürgern eine gute, breite medizinische Versorgung zur Verfügung stellen zu können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Jahr 2007 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung den Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung auf den Weg gebracht. Anfang 2018 haben die Partner, also das Ministerium, die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesärztekammer, die Uni-Medizin sowie der Hausärzteverband, Bilanz des Masterplans gezogen und den Plan an einigen Stellen neu justiert.
Man kann also sagen, dass sich die Landesregierung schon sehr früh, damals 2007 noch unter der damaligen Ministerin Malu Dreyer, der Herausforderung angenommen hat, die sich bereits damals abzeichnete. Sie tut es weiterhin mit großem Engagement.
Fakt ist – das wurde wiederum in der Anhörung letzte Woche im Wissenschaftsausschuss mehr als deutlich –, dass es keine Monokausalität in irgendeiner Form und nicht das eine Mittel gibt, um genügend Ärztinnen und Ärzte in den ländlichen Räumen zu haben. Es gibt nicht diese eine Maßnahme, sondern es bedarf eines umfangreichen Bündels an Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt, miteinander verzahnt sind und sich ergänzen.
Dabei können wir nicht davon ausgehen, dass diese Maßnahmen quasi per Knopfdruck funktionieren, also dass wir den Knopf drücken und sofort sind genügend Ärzte da. Im Hinblick auf die Wirkung muss man sicher Zeit einräumen.
Einige Maßnahmen werden sicherlich – das wissen wir – ein paar Jahre in Anspruch nehmen, bis sie greifen. Trotzdem sind sie heute richtig und wichtig.
Ich möchte einmal die Maßnahmen, die im Masterplan und darüber hinaus vorgesehen sind, in drei Blöcke einteilen.
Das Erste ist das Thema der Stärkung der Allgemeinmedizin. Das Zweite ist die Steigerung der Attraktivität des Praktizierens auf dem Land. Das Dritte ist ein nicht unwesentlicher Punkt, nämlich die Unterstützung der Kommunen.
Zur Stärkung der Allgemeinmedizin dient insbesondere das Förderprogramm PJ-Tertial Allgemeinmedizin. Hinzu kommen die Einrichtung der Professur für Allgemeinmedizin, die Einrichtung des Zentrums für Allgemeinmedizin und Geriatrie, das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin und das Projekt Mainzer Allgemeinmedizin – Begleitetes Studieren. Das ist also sehr viel Allgemeinmedizin.
Zur Steigerung des Praktizierens auf dem Land tragen insgesamt die Förderprogramme des Landes und der KV bei. Für die Niederlassung, Übernahme einer Praxis, die Einrichtung einer Zweitpraxis und die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten wurden seit 2011 insgesamt 1,5 Million Euro verausgabt. Auf der Förderliste stehen derzeit 97 Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden. In der Vergangenheit ist es nur in einem Fall dazu gekommen, dass Fördergelder zurückgezahlt werden mussten, weil die Förderbedingungen im Nachgang nicht eingehalten wurden. Diejenigen, die wirklich Mittel aus diesem Förderprogramm bekommen, haben sich in den ländlichen Regionen niedergelassen, haben Ärzte angestellt und ihren Beitrag zur medizinischen Versorgung geleistet.
Der dritte ganz wesentliche Punkt ist, dass sich die betroffenen Kommunen aktiv beteiligen und Prozesse vor Ort initiieren. Deshalb bin ich dankbar, dass das Land lokale Zukunftswerkstätten unterstützt, in denen die Kommunen schauen, wie die medizinische Versorgung gesichert werden kann. Besonders ist sicher die Einführung der Beratungsstelle für Kommunen, die sich um die ärztliche Versorgung bemühen; denn inzwischen gibt es zahlreiche Möglichkeiten und Modelle, die möglicherweise nicht überall oder gleichermaßen bekannt sind oder bei denen die Kommunen nicht wissen, wie sie vorgehen sollen. Ich denke, das ist ein sehr guter Ansatz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung tut gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren sehr viel. Wir diskutieren intensiv über weitere Maßnahmen wie die Erhöhung der Studienplätze oder die Landarztquote.
Die Anhörung, die wir letzte Woche im Wissenschaftsausschuss hatten, war für mich sehr aufschlussreich, muss ich sagen, wenn auch an der einen oder anderen Stelle sehr kontrovers. Ich erinnere mich an den Chef der Uni-Medizin Göttingen. Die Einhelligkeit war nicht an jeder Stelle gegeben.
Man kann sagen, ja, wir sehen die Lage, was die ärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen angeht. Sie ist ernst, sie ist erkannt, und alle ziehen an einem Strang. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass wir nicht in Panik verfallen müssen, wenn wir alle gemeinsam anpacken. Das werden wir tun.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler! Ich habe Ihre Antwort und die Große Anfrage der AfD mit großem Interesse gelesen und muss sagen, dass mich die Einleitungspassage erstaunt hat. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf folgende Dinge hinweisen: Ihr Masterplan existiert seit 2007, nicht seit 2017.
Ich zitiere Sie: „Im Jahr 2017 war Rheinland-Pfalz das erste westliche Bundesland, das im Zusammenwirken der maßgeblichen Partner einen Masterplan zur Stärkung insbesondere der hausärztlichen Versorgung auf den Weg gebracht hat“.
Frau Ministerin, auch wenn die gefühlte Lage so ist, als ob der Masterplan erst seit einem Jahr existiert, handelt es sich doch hierbei um die dritte Fortschreibung, und er existiert bereits seit elf Jahren.
Sie schreiben weiterhin: „Mit dem Masterplan wurde ein umfassendes Bündel von Maßnahmen vereinbart und sukzessive umgesetzt. Diese haben nach und nach ihre Wirkung entfaltet und waren eine gute Grundlage für einen weiteren Ausbau der Aktivitäten.“ Diese Behauptung, Frau Ministerin, können Sie auf den folgenden 100 Seiten noch nicht einmal im Ansatz belegen. Sie haben elf Jahre nach Beginn Ihrer Masterpläne das zugrunde liegende Problem weder gelöst noch spürbar abgemildert.
Sie schreiben weiter: „Die Landesregierung entwickelte die geeigneten Maßnahmen in der Regel gemeinsam beziehungsweise in Abstimmung mit den maßgeblichen Partnern. (...) Damit ist sichergestellt, dass die fachliche Expertise in den verschiedenen Handlungsfeldern des Masterplans in den Maßnahmenkatalog einfließt und damit generell auch eine Wirksamkeit der Maßnahmen vorausgesetzt werden kann.“ Auch diese Behauptung können Sie auf den folgenden 100 Seiten nicht belegen. Sie haben elf Jahre nach Beginn Ihrer Masterpläne das zugrunde liegende Problem weder gelöst noch spürbar abgemildert.
Schon nach der Lektüre der Einleitung bleibt eigentlich der Eindruck, dass hier mit deplatziertem Eigenlob nicht gegeizt wird, welches in einem krassen Widerspruch zur tatsächlichen Entwicklung steht, Frau Ministerin.
Sie führen dann Maßnahmen auf, die das Problem lösen sollen. Schauen wir uns doch diese Maßnahmen einmal im Einzelnen an. Wir sprechen über die Förderung des PJ-Tertials. Wir haben im Jahr 2018 zwölf Studenten, im Jahr 2017 elf Studenten, im Jahr 2016 22 Studenten.
Insgesamt haben wir in diesem Förderprogramm bisher 60 Studenten gefördert. Eine Evaluation, was mit diesen Studenten wurde – Fehlanzeige. Dabei wäre es eigentlich kein Problem, weil das PJ am Ende des Studiums ist. Welche Kollegen sich dann entscheiden, eine Facharztweiterbildung für Allgemeinmedizin ein Jahr später zu machen, wäre durchaus zu evaluieren gewesen und würde uns wichtige Erkenntnisse geben, wie effektiv die Maßnahme tatsächlich ist.
So muss man, wenn man sich die Frage stellt, ob die Maßnahme zur Lösung des Grundproblems entscheidend beiträgt, die Antwort geben: Nein.
Wir haben den Wiedereinstiegskurs für Ärzte. Frau Dr. Groß hat es schon erwähnt, es gab bereits einen Wiedereinstiegskurs, 28 Teilnehmer, sieben Ärzte sind neu im Berufsfeld tätig nach diesem Kurs. Vollzeit, Teilzeit und wo? – Niemand weiß es genau. Gibt es weitere Wiedereinstiegskurse, der zweite ist jetzt angekündigt für das Ende des Jahres 2019? Gibt es flächendeckend Wiedereinstiegskurse im Land, die die Hunderte von nicht aktiven Mediziner erreichen könnten? – Nein. Trägt die Maßnahme dieser Wiedereinstiegskurse zur Lösung des Grundproblems entscheidend bei? – Die Antwort: Nein.
Dritter Punkt: Niederlassungsförderprogramm des Landes. Niederlassung, Übernahme einer Praxis, Einrichtung von Zweigpraxen, Anstellung von Hausärzten: All dies wird in ländlichen Fördergebieten mit bis zu 15.000 Euro gefördert. Wie viele Anträge wurden in den letzten Jahren bewilligt? – Im Jahr 2018 zwölf, im Jahr 2017 17, im Jahr 2016 sechs. Das Programm existiert seit 2011. Die Frage lautet: Trägt die Maßnahme zur Lösung des Grundproblems entscheidend bei? – Nein.
Im Gegenteil, die Förderliste der Regionen wird immer länger. Wir sind im Jahr 2011 mit 42 Verbandsgemeinden gestartet und sind im Jahr 2018 bei 97 Verbandsgemeinden.
Vierter Punkt: Niederlassungsförderprogramm „Strukturfonds der KV“. Auch hier werden Anstellung, Zulassung, Zweigpraxen seit 2016 mit bis zu 60.000 Euro gefördert. Was ist bisher passiert? – Im Jahr 2018 wurden zwei Förderungen vergeben, im Jahr 2017 28, im Jahr 2016 29. Unter anderem werden Anstellungen gefördert; fünf von diesen wenigen sind schon wieder beendet. Wir fragen: Trägt die Maßnahme zur Lösung des Grundproblems entscheidend bei? – Das Grundproblem ist: 7.000 Ärzte insgesamt, 4.000 müssen wir nachbesetzen bis zum Jahr 2022; 2.700 Hausärzte haben wir, 1.700 müssen wir in den nächsten fünf Jahren nachbesetzen. – Noch einmal die Frage: Trägt die Maßnahme zur Lösung des Grundproblems entscheidend bei? – Die Antwort: Nein!
Frau Ministerin, in der Summe muss man sagen, die Ergebnisse Ihrer Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis
zu der zu lösenden Problematik. Sie kennen ja unsere Lösungsvorschläge der CDU-Fraktion; wir haben sie Ihnen schon mehrfach dargelegt. Ich denke, Sie täten gut daran, zumindest einen Teil dieser Maßnahmen umzusetzen. Wir brauchen ein Maßnahmenpaket aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Wir brauchen höchstwahrscheinlich schon regionalisierte Akutprogramme. Wir müssen alle bisherigen Programme, Pläne und die Masterpläne zielführend evaluieren, um diese effektiver zu gestalten.
Diese Ergebnisse, die ich Ihnen hier aufgezählt habe, können nicht der Weisheit letzter Schluss sein und sind es natürlich auch nicht. Wir müssen also Mittelbeantragung erleichtern, Förderbeträge erhöhen; wir müssen die Stipendienprogramme des Landes zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung endlich starten, und die Zahl der Studienplätze, als eine der langfristigen Maßnahmen, muss erhöht werden. Dann können wir diesem Problem unter Umständen, obwohl schon so viel Zeit vergangen ist, noch begegnen.
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage die derzeitige stationäre und ambulante ärztliche Versorgung in unserem Land etwas besser aussehen lässt, als es hier oftmals dargestellt wird.
Natürlich zeigt sich noch eine hohe Altersstruktur gerade im ländlichen Raum. Deshalb müssen und werden auch zukunftsorientierte Maßnahmen ergriffen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung erstens den Masterplan „Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“ entwickelt und mit diesem zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Zusätzlich greift die Landesregierung mittels Masterplan „Medizinstudium 2020“ an weiteren Faktoren an. Im Zuge des Masterplans wurde eine große Projektgruppe initiiert. Diese erarbeitet Vorschläge zur Umsetzung von zurzeit 41 Maßnahmen.
Einige Punkte wurden jetzt schon erwähnt; ich darf noch einiges sagen, was in der Großen Anfrage Anwendung gefunden hat. Der Bereich der ärztlichen Ausbildung stellt hierbei einen sehr wichtigen Baustein des Masterplans dar. Zum Beispiel geht es um Veränderungen im Bereich des Zugangs zum Medizinstudium. Die Zulassung soll um zwei zusätzliche Faktoren ergänzt werden. Die FDP-Fraktion sieht darin einen wichtigen Schritt zur kompetenzorientierten Zulassung zum Medizinstudium. Die schulische Leistung ist bekanntlich ein sehr guter Schätzer. Im späteren Beruf sind jedoch meist noch zusätzliche soziale und weitere Fähigkeiten gefordert.
Aber auch die Förderprogramme „Famulatur“ und „PJTertial Allgemeinmedizin“ konnten doch Erfolge erzielen. Seit 2013 sind 683 Studierende im Programm „Famula
tur“ gefördert worden. Die Antworten der Landesregierung – in den Tabellen, die gezeigt werden – zeigen doch von Beginn an steigende Zahlen. Und es handelt sich hierbei eindeutig um ein Instrument, das den Nachwuchs an Rheinland-Pfalz binden kann.