Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Frau Ministerin, vielen Dank für die Begründung des Gesetzentwurfs. Wir treten nun in die Aussprache in der Ersten Beratung ein. Ich erteile Herrn Abgeordneten Hüttner von der Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landes-Immissionsschutzgesetz regelt eigentlich sehr viele wichtige Dinge. Vielfach werden wir mit Lärmsituationen konfrontiert. Aber das, was wir heute zu verändern haben, hat für Rheinland-Pfalz keine Relevanz, dies waren auch die letzten Worte der Ministerin.

Ich glaube, das Wichtigste dieses Gesetzesänderungsverfahrens ist: Wenn wir es nicht tun, würden wir uns letztlich einem EU-Verfahren aussetzen. Deswegen müssen wir das Gesetz ändern. Ich möchte nicht mehr weiter auf Details eingehen, weil es für Rheinland-Pfalz keine Bedeutung hat, da es sich um eine formale Umsetzung handelt. Insoweit verweise ich auf die Aussagen der Ministerin und freue mich auf die weiteren Debatten.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Wäschenbach von der Fraktion der CDU das Wort.

(Abg. Martin Haller, SPD: Jetzt kommen ein paar grundsätzliche Ausführungen zum Immissionsschutz!)

Meine Damen und Herren, die Debatte wird sehr kurz sein. Die grundsätzlichen Ausführungen erspare ich mir. Wir können über Europa reden und das Subsidiaritätsprinzip, wir können auch über andere Immissionen reden.

Nein, heute ist es ein formaler Akt. Der Wissenschaftliche Dienst hat es uns schon sehr einfach gemacht. Er schreibt in seiner Kurzinformation:

„Die Gesetzesänderung erfolgt zur Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates. Würde sie nicht umgesetzt, so droht ein Vertragsverletzungsverfahren mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes, das das Land zu tragen hat.“

Es wurde schon alles gesagt. Es ist ein sehr formaler Akt. Es geht um den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an die Menschen erinnern, die mit gefährlichen Stoffen umgehen. Dies ist die Feuerwehr, über die wir heute auch schon gesprochen haben, es sind die Mitarbeiter in den entsprechenden Betrieben, und es ist das THW. Diese Menschen machen das gut.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU)

Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Klein von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir können uns im Prinzip den Vorrednern anschließen und werden gespannt sein auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall der AfD)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Weber von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient allein der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Vorredner haben alle relevanten Punkte angesprochen. Die FDP-Fraktion wird sich dem nicht entziehen und wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das geht heute ruckzuck.

Nun hat Herr Abgeordneter Hartenfels für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht liegt es an der nicht wahrgenommenen Mittagspause, dass wir uns heute so dünn an dem Thema vorbeidrücken; aber in der Tat, es ist ein sehr formaler Akt. Deswegen möchte ich von meiner Seite auch nur zwei kleine Anmerkungen machen.

Herr Hüttner hat es bereits angesprochen, im Immissionsschutz werden eigentlich wichtige Dinge geregelt. Deswegen hätten wir uns schon gewünscht, dass bei der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, welches der Vorläufer unserer jetzigen Aktivitäten ist, die Ausnahmen für das Bergrecht herausgestrichen worden wären und dass auch das Bergrecht den strengeren immissionsschutzrechtlichen Regelungen und auch der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.

Die zweite Anmerkung ist, wir haben heute in einer Pressemitteilung das Stichwort „Vertragsverletzungsverfahren“ zu den verschiedenen Bereichen finden können. Viele Richtlinien der EU bringen Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger gerade im Umweltbereich mit sich. Daher ist es schon bedauerlich, dass wir aktuell 74 Vertragsverletzungsverfahren allein für Deutschland laufen haben, davon allein 16, die das Bundesumweltministerium betreffen. Von daher wäre es wünschenswert, wenn in Zukunft diejenigen Richtlinien, die wirklich Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen, zügiger abgearbeitet würden.

So weit meine Ausführungen, Herr Präsident.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache in der ersten Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/6380 – an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6490 –

Erste Beratung

Dieser Punkt der Tagesordnung soll ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6490 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Masterplan „Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“ – Wirksamkeit Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/6046/6453/6464 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich darf die antragstellende Fraktion bitten, den Antrag zu begründen. Frau Abgeordnete Dr. Groß, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit elf Jahren gibt es den Masterplan zur Stärkung der ambulanten hausärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz, der inzwischen zweimal fortgeschrieben ist und das Ziel hat, mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel der drohenden ärztlichen Unterversorgung insbesondere in strukturschwachen ländlichen Räumen entgegenzusteuern.

(Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz)

Während die Landesregierung sich stets der im Masterplan niedergelegten Maßnahmen rühmt, welche sukzessive umgesetzt worden seien, deren Wirkung sich nach und nach entfalte und eine gute Grundlage für einen weiteren Ausbau der Aktivitäten darstellten, wollten wir wissen, zu welchen Ergebnissen bis jetzt nun jede einzelne Maßnahme geführt hat, ob sich denn abzeichnet, dass sich vermehrt Ärzte gewinnen lassen, um so eine drohende medizinische Unterversorgung verhindern oder zumindest abfedern zu können.

Grundsätzlich ist zunächst die Vielfältigkeit der im Masterplan aufgeführten Maßnahmen zu begrüßen. Bei vielen sich nur mittelbar auswirkenden Maßnahmen lässt sich nicht ohne Weiteres feststellen, inwieweit sich diese positiv auf das Niederlassungsverhalten auswirken, wie zum Beispiel die Famulaturbörsen, das Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie, die Erhöhung der akademischen Lehrpraxen, um nur einige zu nennen.

Maßnahmen, bei denen noch keine Aussage bezüglich ihrer Wirksamkeit getroffen werden können, sind zum Beispiel die Regionalisierung der Medizinerausbildung, die leider nur sehr schleppend verläuft, oder das „PJ-Tertial Allgemeinmedizin“ für das sich seit 2015 jährlich elf bis 22 Studenten entscheiden.

Das Förderprogramm „Famulatur“ hat seit 2013 in fünf Jahren 683 Studenten gefördert. Da diese eine eventuelle Weiterbildung im Anschluss an ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, sind belastbare Aussagen bezüglich einer späteren hausärztlichen Tätigkeit aufgrund dieser Fördermaßnahme nicht möglich.

So löblich auch der Wiedereinstiegskurs in die Allgemeinmedizin für Ärzte in Pause ist, von 28 Teilnehmern sind nur sieben wieder im Arztberuf tätig, ob Vollzeit oder Teilzeitäquivalent, wird von der Landesregierung nicht beantwortet.

(Zuruf der Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD)

Dort, wo sich durch den Masterplan durchaus Erfolge zeigen, sind sie quantitativ absolut überschaubar, wie zum Beispiel die „Förderrichtlinie Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung“. Zusammen mit den Krankenkassen haben sie seit Januar 2016 44 Niederlassungen, 37 Anstellungen und sieben Zweitpraxen gefördert. Die Landesregierung hat mit ihrer „Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung“ seit 2011 109 Anträge gefördert.

Meine Damen und Herren, diese einzelnen Erfolge müssen natürlich im Kontext mit den von der KV (Kassenärzt- liche Vereinigung) dargelegten Prognosen gesehen werden. Danach werden bis 2022 4.310 Ärzte, davon allein 1.645 Hausärzte, nachzubesetzen sein. Angesichts dieser Dimensionen und der Tatsache, dass jedes Jahr 330 ausgebildete Mediziner die Uni Mainz verlassen, werden die Maßnahmen des Masterplanes bei allem Engagement offensichtlich nicht ausreichen, die drohende Versorgungslücke zu schließen.

Folgende Realitäten untermauern diese unsere Einschätzung. Das Medianalter aller ambulant tätigen Ärzte lag 2005 bei 50 Jahren, 2015 bereits bei 54 Jahren. Die Liste der Förderregionen wird jedes Jahr länger und umfasst dieses Jahr bereits 97 von 158 Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden. Vor diesem Hintergrund sind weitere, vor allem strukturelle Maßnahmen erforderlich, um einerseits die zu erwartende Lücke bei der ambulanten ärztlichen Versorgung zu minimieren und andererseits sicherzustellen, dass das derzeitige Versorgungsniveau unter Umständen mit viel weniger Ärzten als bisher aufrechterhalten werden kann.

Wir reden stets davon, der Landarzt müsste aufgewertet werden. Dann sollte dieser Begriff doch begraben werden, und wir suchen Fachärzte für Allgemeinmedizin. Die Diskussion um die Anpassung der Studienplätze auf die geänderten Arbeitszeiten der nachrückenden Ärztegeneration muss geführt werden. Die digitale Infrastruktur, Standortkriterium Nummer 1 – der neueste State-of-the-InternetBericht sieht Deutschland bei schnellen Glasfaserleitungen unter den 32 OECD-Ländern auf Platz 28.

Auch die Verkehrsinfrastruktur muss sichergestellt werden. Ärzte sind Väter und Mütter und brauchen ein attraktives Umfeld. In Anbetracht dessen, dass das mediane Abgangsalter der Hausärzte bei 61 Jahren und bei den Fachärzten bei 59 Jahren liegt, könnte auch eine Angebotsinitiative an diese ausscheidenden Ärzte initiiert werden, sie mittels diverser Anreize – wie monetärer und/oder attraktivste Arbeitszeitmodelle – länger im beruflich tätigen