Frau Nieland, wenn Sie es wissen wollen, dann lesen Sie doch die Unterlagen, die wir Ihnen von der Seite der Landesregierung zur Verfügung gestellt haben. Dann werden Sie es wissen. Sie müssen sie einfach einmal lesen. Es ist gesagt worden, es sind 500 Seiten allein in dem Gutachten. Es sind noch einmal umfangreiche Begründungen in dem Gesetz. Es sind klare Zahlen vorgelegt worden, was an die einzelnen Kommunen geht.
Darüber hinaus kann man nicht informieren. Alles darüber hinaus ist eine Scheindiskussion. Deswegen würde ich sagen, dass Sie gern der CDU zustimmen können. Aber wir wissen, dass es die Unterlagen gibt. Deswegen bleiben wir natürlich auch bei unserer Meinung.
Sie möchten in der Reihenfolge bleiben. Gerne. Sie haben noch Zeit. Die CDU-Fraktion hat eben die Redezeit nicht ausgeschöpft, ebenso die SPD-Fraktion. Auch der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion stehen noch Redezeit zu.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Antrag der Fraktion der CDU soll der Landtag die Landesregierung ersuchen, eine begleitende Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen und über deren Ergebnis Bericht zu erstatten.
Dagegen führt die Landesregierung in der Landtagsdrucksache 17/6000 auf Seite 17 unter der Überschrift „Gesetzesfolgenabschätzung“ Folgendes aus: „Eine Gesetzesfolgenabschätzung gemäß § 25 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung ist nicht durchzuführen. Die Änderungen im Landesfinanzausgleichsgesetz entfalten im Wesentlichen finanzielle Effekte. Die unmittelbaren Folgewirkungen der vorgesehenen Maßnahmen sind in der Begründung zum Gesetzentwurf dargestellt. (...) Die dargestellten Beträge für den kommunalen Finanzausgleich 2018 dürfen allerdings nicht als dauerhafte Folge der gesetzlichen Änderungen missverstanden werden. Je nachdem, wie sich im Zeitablauf z. B. Änderungen in der räumlichen Verteilung der Steuerkraftmesszahlen oder auch der im Landesfinanzausgleichsgesetz erfassten finanziellen Jugendund Sozialhilfebelastungen ergeben, wird sich die räumliche Verteilung der Schlüsselzuweisungen entsprechend ändern. Im Ergebnis kann es mithin in den Jahren 2019 und danach auch zu Veränderungen in der Verteilung der Schlüsselzuweisungen kommen, auch nach Gebietskörperschaftsgruppen.“
Nach Auffassung der Landesregierung sind die Auswirkungen und Folgen des Gesetzes sachlich ausreichend und tabellarisch für die einzelnen kreisfreien Städte, Gesamtkreise und Landkreise in den Anlagen 1 bis 4 des Gesetzentwurfs dargestellt. Weitere Informationen liegen aufgrund von Antworten der Landesregierung zu Kleinen Anfragen in acht Landtagsdrucksachen vor.
Ferner wird auf die Beratungen im Innenausschuss hingewiesen. Der Innenausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 17. Mai 2018 beschlossen, am 9. August 2018 eine zusätzliche Sitzung für die Anhörung von acht anzuhörenden Sachverständigen durchzuführen. Die Auswertung des Anhörverfahrens soll am 16. August 2018 erfolgen.
Ich möchte es etwas anschaulicher darstellen. In Artikel 8 Buchst. a, Doppelbuchst. bb des Gesetzentwurfs ist vorgesehen, die in § 9 Abs. 2 Nr. 1 LFAG bestimmten Schlüsselzuweisungen B1 der kreisfreien Städte um 25,00 Euro je Einwohner zu erhöhen. Eine Abschätzung der Folge dieses Gesetzes hätte wohl das Ergebnis, dass sich die Schlüsselzuweisungen B1 der kreisfreien Städte um 25 Euro je Einwohner erhöhen.
Landesweit kostet diese Maßnahme, wie im Gesetzentwurf dargestellt, knapp 27 Millionen Euro. Für diese Erkenntnisse braucht es nach Auffassung der Landesregierung keine Gesetzesfolgenabschätzung.
Anders sieht es bei der Frage aus, wie diese 27 Millionen Euro im System des Kommunalen Finanzausgleichs finanziert werden.
Mit einigen zusätzlichen spekulativen Annahmen könnte eine Gesetzesfolgenabschätzung zu dem Ergebnis kommen, dass der Betrag zulasten der Schlüsselzuweisungen B2 ginge.
Natürlich könnte der Haushaltsgesetzgeber beschließen, beispielsweise die Zweckzuweisungen entsprechend zu verringern. Das verdeutlicht die Möglichkeit der Spekulation.
Wenn gleichwohl eine Belastung der Schlüsselzuweisungen B2 angenommen wird, ließe sich abschätzen, wie sich die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2019 oder des Jahres 2020 des Landkreises X oder der Stadt Y verändern, jedoch nicht, wie hoch sie ausfallen werden. Darauf kommt es im Finanzausgleich auch nicht an.
Er hat nicht die Aufgabe, dem Landkreis X oder der Stadt Y einen bestimmten Zuweisungsbetrag zu garantieren. Aufgabe des Kommunalen Finanzausgleichs ist es, den Kommunen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zu sichern. So steht es in Artikel 49 Abs. 6 der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz. Das bedeutet, dass dem Landkreis X oder der Stadt Y durchaus weniger Zuweisungsmittel vom Land gewährt werden können, wenn dort die eigenen Einnahmen zunehmen.
Dies ergibt sich auch auch aus dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 2015. Unter Randnummer 35 heißt es in dem VGHBeschluss, die Höhe der zur Abwendung einer verfassungswidrigen Finanzsituation gegebenenfalls erforderli
chen Landesleistung bemisst sich nicht absolut, sondern sie steht unter anderem in Abhängigkeit zu der sonstigen Finanzausstattung der Kommunen, und es ist daher nicht ausreichend, sich darauf zu berufen, der tatsächliche Aufwuchs der Finanzausgleichsmittel zulasten des Landes betrage nur 50 Millionen Euro, und dies sei ein unzureichender Beitrag. Das Erfordernis einer Erhöhung der Zuweisungsmasse unmittelbar zulasten des Landeshaushaltes, das der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 formuliert hatte, besitzt keinen Selbstzweck.
Deshalb bleibt die Landesregierung bei ihrer Auffassung, dass eine Gesetzesfolgenabschätzung entbehrlich ist. Für die Landesregierung ist nicht erkennbar, dass das gewählte Verfahren der Bedeutung des Gesetzesvorhabens und der Verantwortung des Parlaments für die Kommunen in Rheinland-Pfalz nicht gerecht werden würde.
Für die CDU-Fraktion hat noch einmal Herr Kollege Schnieder das Wort. Herr Schnieder, Sie haben noch vier Minuten und 20 Sekunden. – Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte, die Sie heute führen, ist schon sehr entlarvend. Ich sage Ihnen eines, Sie können weiter behaupten und Märchen erzählen, wie eine Aufteilung dieser Schlüsselzuweisungen ist. Sie können sich auch einfach ehrlich machen, indem Sie nämlich das tun, was Sie bisher immer bei solchen Gesetzen getan haben, und eine Gesetzesfolgenabschätzung machen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie es freiwillig nicht tun, und dazu sind Sie schon seit Wochen und Monaten nicht bereit, dann wäre es doch ein Selbstverständnis dieses Parlaments, und zwar von Ihnen allen, diese Transparenz einzufordern; denn eines ist klar, das, was Sie am LFAG ändern, und zwar durch Ihre eigene Vorschriftenänderung, führt dazu, dass die Landkreise 10 Millionen Euro weniger haben, als sie 2017 hatten.
Es ist ein Märchen, dass Sie sagen, es ist nur etwas weniger, es ist deutlich weniger. Sie benachteiligen den kreisangehörigen Raum, meine Damen und Herren.
Lieber Herr Weber, Schuster bleib bei deinen Leisten. Wir können jederzeit und gerne über Finanzen diskutieren. Im Kreisausschuss haben Sie es versucht – sehr mäßig. Sie bekommen die „Schweitzer-Lewentz-Dankes-Medaille“ dafür. Aber mehr war auch nicht drin in der Vulkaneifel.
Dass die FDP sich noch dazu aufschwingt, liegt vielleicht daran, dass Ihr kommunalpolitisch keine Rolle spielt und es deswegen egal ist, was in den Landkreisen und in den Kommunen passiert. Aber wenn Sie schon kommen und sagen, Evaluierungsbericht, 448 Seiten, dann ist genau diese Gesetzesfolgenabschätzung dazu geeignet, zu zeigen, ob man das, was dieser Evaluierungsbericht sagt, mit der beabsichtigten Änderung des Gesetzes tatsächlich erreicht. Das wollen Sie alles gar nicht.
Deswegen ziehen Sie sich zurück, und deswegen ist es entlarvend. Ganz besonders entlarvend ist es, meine Damen und Herren vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wer Transparenz predigt, muss heute hier die Hand heben. Sie verstecken sich hinter dem, was die Landesregierung tut. Es ist entlarvend, wenn Sie sagen, dass Sie es vorgelegt haben. Sie sind nicht Landesregierung, aber Sie spielen hier, als wären Sie es. Dann bitte Hand heben für die Transparenz.
Ein Letztes noch in Richtung AfD. Ich bin dankbar, dass Sie mitstimmen, liebe Kollegin Nieland. Aber noch einmal, wir reden heute nicht darüber. Das werden die Anhörung am 9. August und die Auswertung bringen, und wir werden in die abschließende Debatte über den Landesfinanzausgleich gehen.
Sie haben sehr frühzeitig und aus meiner Sicht viel zu früh die Finanzreserve des Stabilisierungsfonds eingebracht. Wir haben sie nicht aus parteitaktischen Gründen abgelehnt. Wir haben es abgelehnt, weil der Antrag zu diesem Zeitpunkt Quatsch war. Das muss man ehrlich sagen.
Ich fordere Sie alle noch einmal auf, gehen Sie in sich, fordern Sie mit uns gemeinsam eine Gesetzesfolgenabschätzung,
die immer mitgeliefert worden ist, nur dieses Mal nicht. Es kann nur eines sein, Sie wollen weiter vertuschen. Wir wollen es nicht. Wir wollen Wahrheit und Klarheit. Stimmen Sie zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, habe ich noch das Vergnügen, Gäste im Landtag begrüßen zu dürfen, und zwar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Tafeln im Kreis Kusel. Seien Sie uns herzlich willkommen, und vielen Dank für Ihre engagierte Arbeit!
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Noss das Wort. Herr Abgeordneter Noss, Sie haben noch 50 Sekunden.