Duldungen ergeben sich aus § 60 Aufenthaltsgesetz. Dort ist ganz klar geregelt, in welchen Fällen eine Duldung erteilt wird, was auch bedeutet, es besteht weiterhin eine Ausreisepflicht, die Abschiebung ist lediglich ausgesetzt. Auch das möchte ich noch einmal betonen.
Thema Afghanistan. Ja, seit Anfang des Monats kennen wir die Inhalte des Lageberichts des Auswärtigen Amts. Nur, so einfach, wie Sie das hier darstellen, gestaltet sich die Situation, die dort beschrieben ist, nicht.
Dieser Bericht kommt noch zu einem weiteren interessanten Schluss. Die bisher juristisch angenommenen inländischen Ausweichmöglichkeiten und Schutzalternativen gibt es nicht. Das heißt, bislang sind die allermeisten Anträge afghanischer Geflüchteter mit dem Verweis darauf abgelehnt worden, dass sich jemand in einer anderen Region des Landes niederlassen könne, um beispielsweise der Verfolgung durch die Taliban zu entgehen. Eine Verfolgung jedoch – das möchte ich an dieser Stelle betonen – wurde in diesen Fällen anerkannt. Man hat lediglich gesagt, sie können sich in Afghanistan woanders niederlassen, aber verfolgt sind sie.
Jetzt erkennt das Auswärtige Amt in seinem Bericht an, dass diese Vorstellung der inländischen Ausweichmöglichkeit illusorisch ist und nicht mit der Realität in Afghanisten übereinstimmt.
Darüber müssen wir doch auch einmal reden; denn das heißt, statt über ein Ende des Abschiebestopps zu sprechen, müssten wir vielmehr über die Vielzahl der Anträge reden, die nach heutigem Kenntnisstand zu Unrecht abgelehnt wurden.
Sichere Herkunftstaaten. Es ist schon bezeichnend in Ihrem Antrag, das Festhalten an Koalitionsverträgen nennen Sie von der CDU-Fraktion mittlerweile ideologisch.
Das spricht, auch mit Blick auf die Situation in Berlin, Bände. In Rheinland-Pfalz schaffen es drei sehr unterschiedliche Parteien, gemeinsam Vereinbartes auch gemeinsam umzusetzen.
Auch dieses Thema haben wir schon oft diskutiert, und ich kann die Argumente gern in meiner verbliebenen Redezeit noch einmal wiederholen. Zu der Menschenrechtslage in diesen drei Staaten kann ich nur darauf hinweisen, es gibt dort Kriminalisierung und keine Rechtssicherheit für Homosexuelle. Es kommt dort regelmäßig zur Drangsalierung von Journalisten und Oppositionellen.
1996 hat das Verfassungsgericht geurteilt, welche Bedingungen zur Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat erfüllt sein müssen. Danach muss in den betreffenden Staaten die – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen und Bevölkerungsgruppen bestehen“. Das ist in den drei Ländern nicht der Fall.
Da letztes Mal auch das Argument gefallen ist, Tunesien sei ein Urlaubsland, deswegen müsse es doch sicher sein, kann ich es gern noch einmal vorlesen: Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit. – Darin steht eben nichts davon, dass alle Länder, in denen Deutsche mit Neckermann eine Pauschalreise buchen können, sichere Herkunftsstaaten sind.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Heiterkeit bei der SPD – Zurufe von der CDU)
Zwar ist es so, dass die Klagefristen verkürzt werden, aber genau da liegt der Hase im Pfeffer; denn eine wirkliche Verfolgung ist dann für die Betroffenen kaum noch nachweisbar.
All das sind Gründe, warum wir nach wie vor dagegen sind, diese drei Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzuschätzen. Dies scheint von Ihnen einmal mehr der Versuch zu sein, politisch den Schwarzen Peter weiterzuschieben und davon abzulenken, – –
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Ich sage nur, Boris Palmer!)
Frau Binz, ein Großteil der Asylanträge kommt mittlerweile aus Afghanistan, und wir wissen, dass die Menschen aus Afghanistan im Regelfall nicht politisch verfolgt sind.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Junge hat gefordert, dass die Leute geschützt werden! – Abg. Martin Haller, SPD: Sie reden gegen Ihren Fraktionsvorsitzenden! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gegen Herrn Junge, was Sie da sagen! Ganz offensichtlich!)
Wir sollten uns die Frage stellen: Weshalb ist die Flucht aus Afghanistan nur nach Deutschland möglich und nicht in Ortsnähe?
Was wir wissen, ist, wir importieren aus Afghanistan eine archaische Kultur, deren Integration oft problematisch ist. Wenn Sie den ARD-Bericht über den Vorfall in Kandel gesehen haben, haben die Reporter recherchiert. Sie sind nach Afghanistan gereist und haben in dem Dorf von Abdul gefragt: Was passiert, wenn die Frau den Mann verlässt? – Die Antwort war ganz klar und einhellig: Dann muss die Frau getötet werden. – Das sind kulturelle Unterschiede, die wir einfach einmal zur Kenntnis nehmen müssen.
Frau Binz, was sagen Sie eigentlich den Bürgern? Mich fragen die Bürger immer: Was tut die Politik, wenn – gerade wie im Fall von Mia oder auch Susanna – Migranten mehrfach kriminell auffällig werden, wenn sie drohen, wenn sie Raub begehen, wenn sie stehlen? – Oftmals gibt es eine lange Vorgeschichte.
Politik muss doch den Bürgern Lösungen anbieten, um die Bürger vor Ort vor solchen Leuten zu schützen. Dies sollte unsere Aufgabe als Politiker sein. Wir haben Verantwortung für die Bürger im Land, wir müssen sie schützen.
Frau Binz, Sie gehen immer auf alle möglichen Punkte ein, aber nie auf das, worauf es wirklich ankommt.
Sehr geehrter Herr Kollege Joa, wenn Sie sagen, ich gehe auf alles Mögliche ein, darf ich Ihnen sagen, im Gegensatz zu Ihnen spreche ich zum Thema, nämlich zum vorliegenden Antrag.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Zurufe und Heiterkeit bei der AfD – Abg. Matthias Joa, AfD: Eben nicht!)
Ich glaube, ich habe mich sehr intensiv mit allen vier Spiegelstrich-Forderungen auseinandergesetzt, die Sie gefordert haben.
Es ist vollkommen klar: Wer in diesem Land Straftaten begeht, der muss auch der Strafverfolgung zugeführt werden.