Weitere Kernaussagen von Fraunhofer: „Ladeinfrastruktur in Sicht“, „Elektromobilität kann sich rechnen lassen“, „Elektroautos im Energienetz einbinden“. Die Elektrofizierung „wird passieren – mit oder ohne deutscher Beteiligung“.
Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, wir haben als CDU Lösungsalternativen. Wir wollen Fahrverbote vermeiden. Stattdessen treten wir für Maßnahmen ein, die die Situation für die Betroffenen möglichst konkret verbessern. Dazu dienen die Umrüstungen von Nahverkehrsbussen, emissionsärmere Autos der öffentlichen Hand – zum Beispiel bei Müllabfuhr, Feuerwehr und Ordnungsamt –, mehr Ladestationen für E-Autos und Software-Nachrüstungen durch die Automobilindustrie. Falls all diese Maßnahmen noch nicht ausreichen, sind wir offen für eine Verpflichtung der Automobilindustrie, in der Herstellerverantwortung auch kostenlose Hardware-Nachrüstungen anzubieten. Wir müssen jetzt klären, in welchen Fällen Hardware-Umrüstungen in einem vernünftigen Verhältnis von Aufwand und Ertrag umsetzbar sind.
Wir könnten den Lkw-Durchgangsverkehr dauerhaft verlagern und nur Anlieferfahrzeuge in den Städten zulassen. Großes Potenzial sehen wir in einer Verkehrsverflüssigung durch eine dynamisch digital unterstützte Verkehrssteuerung. Damit ließen sich Staus vermeiden und Emissionen deutlich mindern.
Für den öffentlichen Personennahverkehr empfehlen wir die Umrüstung von Busflotten auf Elektroantrieb. Selbst im Nutzfahrzeugbereich gibt es ernsthafte Anbieter für den E-Lkw.
Meine Damen und Herren, wir dürfen beim Diesel-Thema eines nicht vergessen. Es geht nicht einfach um eine Antriebstechnologie, es geht um Menschen und Verbrauchertäuschung. Es geht um Autofahrer und Pendler, die sich im Vertrauen auf Grenzwerte und zum Kaufzeitpunkt geltender Rechtslage ein Diesel-Fahrzeug angeschafft haben.
Es geht aber genauso um die Einwohner in belasteten Städten, die einen Anspruch auf saubere Luft haben. Natürlich geht es auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Automobilindustrie und bei den Zulieferern, die ebenfalls keine Schuld an den Manipulationen haben.
Als CDU verstehen wir unsere Aufgabe darin, zwischen allen Beteiligten einen fairen Ausgleich zu finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, nehmen Sie doch bitte endlich zur Kenntnis, dass eine Medaille zwei Seiten
hat, und versuchen Sie nicht immer wieder mit einseitigen wissenschaftlichen Einzelbetrachtungen und Schreckgespenstern das große Ganze zu erklären. Das gelingt Ihnen auf diese Weise nicht. Die CDU lehnt Ihren Antrag ab.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Herrn Wäschenbach erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger das Wort.
Lieber Herr Kollege Wäschenbach, Sie haben eben einige Zitate von mir angegriffen, unter anderem die kalte Enteignung. Was ist es denn anderes als eine kalte Enteignung, wenn – wie ich eben gesagt habe – zwei Drittel der gebrauchten Diesel nur noch mit Abschlägen von bis zu 50 % zu verkaufen sind und über 10 % faktisch unverkäuflich geworden sind? Das ist eine kalte Enteignung. Das sind Milliardenwerte, die vernichtet worden sind.
Auch das: Wenn Sie den ganzen Produktionsprozess der Batterien in E-Autos mit einbeziehen, dann ist bei einer Nutzungsdauer – ich glaube, von unter acht Jahren – auf jeden Fall der Ausstoß von schädlichen Substanzen bei der Produktion dieser Batterien höher als bei der Nutzungsdauer von Diesel über einen wirklich langen Zeitraum.
Wie Sie vielleicht eben gehört haben, ist da die Landesregierung sogar offensichtlich weiter als Sie; denn offensichtlich ist man von den Plänen, die Stadt Mainz mit Batteriebussen nachzurüsten, abgekommen, sondern setzt moderne Euro-6-Diesel ein.
Wir haben Lösungen genannt. Die Grenzwertthematik muss überprüft werden. Wir müssen die Möglichkeit nutzen, die Messstationen weiter weg von der Straße zu positionieren. In Verbindung mit zum Beispiel dem Wechsel der Fahrzeugflotten jetzt in der Stadt Mainz und mit der Tatsache, dass wir jährlich schon einen Wechsel zu weniger schadstoffreichen Fahrzeugen haben, und in Verbindung mit den weiter entfernten Messstationen hätten wir wahrscheinlich, wenn wir jetzt in die Berufung gehen, schon in kürzester Zeit die ohnehin zu niedrigen Grenzwerte unterboten. Wenn man dann gleichzeitig noch der Grundproblematik der Grenzwerte nachgeht, haben wir eine ganzheitliche Lösung geschaffen.
Der Wunsch auf Erwiderung besteht offenbar nicht. Ich erteile für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Becht das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieselfahrverbote sind ein wichtiges Thema, mit dem sich der Landtag und seine Ausschüsse bereits seit dem Aufkommen der Thematik im Sommer 2017 intensiv beschäftigen.
Da der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion Unklarheiten über Sachzusammenhänge erkennen lässt, möchte ich zunächst einmal ein paar Fakten vorstellen. Dieselfahrverbote stehen in Zusammenhang mit Städten, in denen der Grenzwert der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 im Jahresmittel überschritten wird. Das haben wir in Mainz, Ludwigshafen und Koblenz.
Die grundlegende Entscheidung über mögliche Dieselfahrverbote für bessere Luft in den Städten wurde am 27. Februar 2018 durch das Bundesverwaltungsgericht verkündet. Unter Voraussetzung der Prüfung der Verhältnismäßigkeit können Kommunen demnach Fahrverbote bei Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid in Erwägung ziehen.
Die im Antrag angesprochene Feinstaubbelastung, bedingt durch Bremsen- oder Reifenabrieb, welche die AfD als Argument gegen Elektrofahrzeuge anführt, steht hingegen in keinem Zusammenhang mit möglichen Fahrverboten.
Feinstaubgrenzwerte werden seit Jahren an keiner Messstelle in Rheinland-Pfalz überschritten. Der AfDArgumentation und der Auffassung, elektrisch angetriebene Fahrzeuge aus diesem Grund oder eventuell widersprüchlich zu den Klimaschutzzielen zu betrachten, kann nicht gefolgt werden. Elektrisch angetriebene Fahrzeuge, insbesondere auf Basis regenerativer Energieerzeugung, sind ein wichtiger Baustein klimafreundlicher Mobilität.
Nun zur Luftschadstoffproblematik in den Städten: Die aktuellen Messwerte belegen, dass Rheinland-Pfalz mit den betroffenen Städten dem Ziel einer Einhaltung der Stickstoffgrenzwerte einen wichtigen Schritt näher gekommen ist. Nach aktuellen Veröffentlichungen des Umweltbundesamts nahmen die Städte mit Überschreitungen bundesweit von 90 auf 65 ab. Mit den endgültigen Ergebnissen wurde die erste Schätzung vom Jahresanfang bestätigt. Erfreulich ist dabei, dass Koblenz im Jahr 2017 innerhalb des Grenzwerts von 40 µg/m3 liegt.
Auch gibt es eine positive Entwicklung der Messwerte in Mainz und Ludwigshafen mit erkennbaren Minderungen der Emissionen. Der Grund dürften in Mainz Software-Updates, zunehmender Anteil nach Euro-VISchadstoffnorm, im realen Fahrbetrieb sein. In Mainz ist besonders die Mainzelbahn E-Mobilität im weiteren Sinne.
(Beifall des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Genau!)
Infolge des weiter anwachsenden Anteils schadstoffarmer Fahrzeuge im realen Betrieb und wegen der Minderungsmaßnahmen von Kommunen, wie Bus-Nachrüstungen mit Abgasreinigung, ist auch in diesem und im kommenden Jahr weiter mit einem spürbaren Rückgang zu rechnen.
Die Städte Mainz, Koblenz und Ludwigshafen haben hierbei mit der Unterstützung des Landes Maßnahmen definiert, die kurzfristig eine Stickoxidminderung bewirken können. Diese gilt es nun im Rahmen des Aktionsprogramms „Saubere Mobilität“ des Landes – Villarriba – rasch umzusetzen.
Hierdurch kann die Zeit genutzt werden bis die Maßnahmen des Bundes – Villabajo – greifen können. Die Städte entscheiden dabei selbst, auf welche Strategie und auf welche Instrumente sie setzen, da die örtlichen Verhältnisse unterschiedlich sind.
Der Förderbescheid im Zuge des Aktionsprogramms „Saubere Mobilität“ des Landes wurde von Minister Dr. Wissing unterzeichnet. Ich habe heute Morgen gesagt, Koblenz und Ludwigshafen folgen. Die nun vorliegende formale Bestätigung – das ist jetzt für das Gerichtsverfahren wichtig – wird aber für das Verwaltungsgericht sicherlich ein wichtiges Signal sein; denn die konkrete Umsetzung von Maßnahmen noch im Jahr 2018 schafft eine ganz andere Ausgangsposition als eine bloße Ankündigung von Maßnahmen in einem Luftreinhalteplan.
Also gemeinsam mit der Stadt sind wir zuversichtlich, dass die veranlassten Maßnahmen zügig umgesetzt werden und eine weitere deutliche Minderung der verkehrsbedingten Luftschadstoffemissionen erreicht wird.
Die Lage der Messstationen zur Bestimmung der Luftschadstoffkonzentrationen – das war auch noch ein Punkt – erfolgt ebenfalls nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie bzw. der 39. BImSchV. Das Luftmessnetz wird vom Landesamt für Umwelt regelmäßig überprüft.
Die Standortkriterien für die Messstationen werden regelmäßig auf ihre Repräsentativität und Vergleichbarkeit überprüft. Auch wird sich wohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf dieses geltende Recht sowie die amtlichen Messergebnisse stützen.
Von daher ist es richtig, was die Städte mit Unterstützung der Landesregierung unternehmen, nämlich sich auf Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu konzentrieren.
Zusammengefasst: Softwareupdates, Zunahme der Fahrzeuge mit Euro 6, darüber hinaus unsere kurzfristigen Maßnahmen des Aktionsprogramms „Saubere Mobilität“ helfen, Fahrverbote zu vermeiden.
Die Landesregierung wird die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen weiterhin unterstützen. Wir handeln damit schnell, um die Zeit zu überbrücken, bis die geplanten Programme auf Bundesebene greifen.
Wir wollen damit nicht nur die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger, von Handel und Gewerbe sichern, sondern
Soweit ich es sehe, ist keine Ausschussüberweisung beantragt, sodass wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag kommen können.