Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesellschaft verändert sich, so wie es soeben auch mein Vorredner bemerkt hat, und mit ihr verändern sich auch die Medien und die Anforderungen und Erwartungen an die Medien. Medien müssen diskriminierungsfrei ihren Informationsauftrag erfüllen können. Dies, Meinungsfreiheit, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen und der Schutz vor Hass, bedingen einander. Regeln sind hierfür erforderlich. Diese Regeln sind, wo notwendig, den Veränderungen und Anforderungen anzupassen, und dies erfolgt nun mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf in verschiedenen Punkten des Landesmediengesetzes.
Regeln müssen eingehalten und kontrolliert werden. Diese Aufgaben werden neben anderen Aufgaben auch von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation wahrgenommen. Für den gesetzlichen Rahmen sind wir, sind die Politiker, ist der Landtag verantwortlich.
Die LMK nimmt somit Aufgaben im öffentlichen Interesse in eigener Zuständigkeit wahr. Deshalb ist es aus unserer Sicht auch wichtig, dass Handeln und Entscheidungen so weit wie möglich nachvollziehbar und transparent sind.
Dies gilt auch und gerade an erster Stelle für die Besetzung der Direktorenstelle der Landesmedienanstalt. Wir haben in diesem Hause bereits im Januar hierüber gesprochen, nachdem auch die CDU hierzu einen Antrag eingebracht hat. Ich freue mich, dass wir nun im Einvernehmen mit
den Regierungsfraktionen auf der Grundlage unseres damaligen Vorschlags einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen konnten.
Wir wollen hiermit gesetzlich regeln, dass die Stelle des Direktors der LMK künftig öffentlich ausgeschrieben wird. Wir wollen eine transparente, nachvollziehbare, ehrliche und freie Bestenauslese, wir wollen ein modernes und offenes Ausschreibungsverfahren festschreiben.
Wir wollen im Gesetz nicht unnötige Dinge regeln, die in der Geschäftsordnung der LMK und damit von der Versammlung eigenverantwortlich und in eigener Zuständigkeit geregelt werden können.
Daneben beinhaltet der heutige gemeinsame Gesetzentwurf weitere Änderungen, auf die soeben schon eingegangen worden ist. So wird zum Beispiel die Aufsicht über die Telemedien gebündelt von der LMK durchgeführt. Die Zulassung von Rundfunkveranstaltungen wird entfristet, ich denke, ein richtiger Schritt zur Reduzierung von Verwaltungs- und Ausschreibungsaufwand auch für die Unternehmen. Juristische Konkretisierungen und Anpassungen von Begrifflichkeiten und redaktionelle Änderungen runden das Änderungspotenzial des Landesmediengesetzes insgesamt ab.
Meine Damen und Herren, das Gesetz stärkt durch mehr Transparenz und mehr Rechtssicherheit die LMK. Wir begrüßen die konstruktiven Gespräche und die gemeinsame Gesetzesinitiative. Dies ist aus unserer Sicht ein guter Schritt, um den Medienstandort Rheinland-Pfalz wieder zu stärken und zur alten Stärke zu führen.
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! „Wer weiß, wie Gesetze und Würste zustande kommen, kann nachts nicht mehr schlafen.“ Dieser Satz stammt von Bismarck.
Und tatsächlich hat das Gesetz, das Sie heute hier in trauter Eintracht beschließen werden, eine Vorgeschichte, und zwar eine illustre Vorgeschichte, und in dieser spielt unsere AfD-Fraktion die Hauptrolle als einzige Opposition in dieser Sache.
Wir haben damals die Pläne der LMK-Amigos, EumannFinder und -Finderinnen und des Medienklerikers Bähr
durchkreuzt. Die Altparteien wollten in Ludwigshafen geräuschlos und ohne viel Aufhebens einen Spitzengenossen aus NRW versorgen. Der ehemalige Staatssekretär Eumann, Berater des SPD-Bundesvorstands in Sachen Medienpolitik, stand nach einem Schicksalsschlag – die SPD hatte die Landtagswahl verloren – dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
„Wir lassen keinen zurück, wir halten zusammen!“ Frau Ministerpräsidentin hat es ja eben erwähnt. Das gilt insbesondere für Spitzengenossen. Diese Motti wurden bei der Besetzung des Postens des LMK-Direktors hierzulande zügig umgesetzt.
Die CDU machte bei diesem Versorgungsritual zunächst mit; sie wurde ja auch bedacht mit einem Stellvertreterposten.
Medienpolitik ist Machtpolitik, und die wird mit Personalpolitik gemacht. Die Achtundsechziger erkannten sehr richtig: Die Medienlandschaft bildet Machtverhältnisse ab, gestern wie heute.
Die viel beschworene Staatsferne ist und bleibt ein frommer Wunsch. ARD, ZDF, Medienaufsicht – sie sind informell auf vielfache Weise mit der Altparteienpolitik verwoben, und das soll, geht es nach den Parteizentralen, so bleiben. – Sie nennen es „Vielfalt“, wir nennen es „schnöder Machterhalt“. Das ist es.
Das gerade belegt der Fall Eumann. Er sorgte für überregionale Schlagzeilen. Er machte offenkundig, wie die SPD eingreift, mal hinter den Kulissen, mal auf offener Bühne.
Dabei wurden die Regulierungslücken des Mediengesetzes virtuos und mit Chuzpe ausgenutzt. Keine öffentliche Ausschreibung, keine Konkurrenz, noch nicht einmal Bewerbungsunterlagen musste der Mediengenosse einreichen. Es reichten einige E-Mails.
Es ist unvorstellbar, dass die Staatskanzlei von dieser Personalie aus den Medien erfahren hat; denn die Ministerpräsidentin, Fernsehfürstin Dreyer, ist ja „eine von hier“, wie der SWR jüngst mit einem rosaroten Portrait zur Prime Time feststellte.
„Im übertragenen Sinn wird der Begriff heute für die kritiklose Veröffentlichung von Informationen und für eine gefällige Berichterstattung im Interesse von Politikern und Parteien durch subventionierte, abhängige oder beeinflusste Medien verwendet. Lange Perioden ohne Regierungswechsel begünstigen es, dass die Regierungspartei
großen Einfluss auf die Medien hat, insbesondere auf die öffentlich-rechtlichen Sender in ihrem Bundesland. In einer Landeshauptstadt ist die Landesregierung dann etwa das, was früher der Hof war.“
Malu Dreyer, eine von hier. – Das stimmt, und zwar insbesondere hinsichtlich ihrer Medienpolitik. Die Ministerpräsidentin ist eine verlässliche Garantin des Status quo, vom Finanzierungsmodell über Zwangsbeiträge bis zur Personalpolitik, und das konnte man in Ludwigshafen par excellence beobachten.
Um Regulierungslücken zu schließen, um dem roten Medienfilz Grenzen zu setzen, haben wir im Januar einen umfangreichen Gesetzentwurf eingebracht. Außerdem wurde die CDU tätig,
jedoch wohl weniger aus innerer Überzeugung, sondern aufgeschreckt durch das verheerende Medienecho. Das ist die Wahrheit.
Aufgeschreckt durch das verheerende Medienecho von der F.A.Z bis hin zu diversen Bloggern. Die CDU einigte sich mit der Ampel nun doch auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf – bemerkenswert, aber keine Überraschung; denn für die Medienpolitik der Altparteien gilt: Man kennt sich, man hilft sich und will ja doch das Gleiche, den Status quo über die Zeit retten.
Wer von den Bürgern da draußen glaubt denn, dass die Union – von den Ampelparteien ganz zu schweigen – das fragwürdige Verfahren bei der Eumann-Findung grundsätzlich stört? Denn was die CDU forderte, nun im gemeinsamen Gesetzentwurf ja schon fast verschämt einfügen hat lassen, ist doch wieder nur das eigentlich Selbstverständliche: eine öffentliche Ausschreibung.
Wir aber wollen mehr, mehr Chancengleichheit für die Bürger, die kein Parteibuch haben, liebe Freunde.
Wir wollen verhindern, dass man aus der Regierung sofort auf den Direktorenposten der LMK wechseln kann, weil nur so der Einfluss der Politik eingedämmt und etwaige Abhängigkeiten minimiert werden können. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung, eine öffentliche Ausschreibung und eine Karenzzeit sind notwendig, und nur das ist konsequent.
Außerdem wollen wir, dass der LMK-Direktor über die Befähigung zum Richteramt verfügt, so wie das in NordrheinWestfalen oder Sachsen-Anhalt der Fall ist. Erfahrungen im Medienbereich, so die schwammige Formulierung des Gesetzentwurfs, stellen aus unserer Sicht keine ausreichende Qualifikation dar. Sie erinnert mich eher an Schüler, die mit einem Blick auf ihre Noten in Mathematik und Deutsch sagen, zukünftig irgendetwas mit Medien machen zu wollen.