Abschließend kann man sagen, dass wir mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 zufrieden sind, insbesondere mit im Einzelplan 06.
Lieber Kollege Steven Wink, liebe Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Hause! Ich melde mich, weil ich es jetzt zum zweiten Mal erlebt habe, wie die sehr ernsthaften und besorgten Einwände des Vertreters der kommunalen
Spitzenverbände, des geschäftsführenden Direktors Burkhard Müller vom Landkreistag, in unserer Anhörung zum Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes hier beschrieben werden. Ich finde das respektlos und unangemessen.
Es ist nicht richtig, dass die kommunale Familie – das sind vor allen Dingen die Städte und die Kreise, die diese Hilfe auch umsetzen müssen – die Menschen mit Behinderung ausschließlich als Kostenfaktor sieht. Das ist in der Anhörung mehrfach betont worden.
Natürlich will man seiner Pflicht gerecht werden, aber es ist doch Aufgabe eines Vertreters der kommunalen Spitzenverbände, klarzumachen, wo die Sorgen der Kommunen bei der Ausführung dieses Gesetzes liegen. Um gute Hilfe und gute Unterstützung für die Menschen mit Behinderung im ganzen Land organisieren zu können, brauchen wir die Kommunen.
Deswegen halte ich es für fatal, sie in diese Ecke zu stellen, in die sie nicht gehören. Sie haben die umstrittene Entscheidung getroffen, die Eingliederungshilfe nicht aus einer Hand wahrzunehmen. Das war der große und eindringliche Wunsch der kommunalen Familie, der Kreise und der kreisfreien Städte.
Sie haben gesagt, nein, wir wählen einen anderen Weg. Das ist Ihre Möglichkeit, das Recht haben Sie, Sie haben hier die Mehrheit.
Sie haben die Zuständigkeiten nach Alter festgelegt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sollen in Zukunft für alle Hilfen der jungen Menschen die Kommunen zuständig sein, danach das Land mit seiner überörtlichen Zuständigkeit.
Wenn wir wollen, dass diese Hilfen ohne Brüche gut ineinander verzahnt werden – ich glaube, das ist wichtig, wenn es um diese wichtige Lebensphase 18 Jahre und darüber hinweg gehen soll –, muss ich die Kommunen mitnehmen, muss ich ihre Sorgen über die Fragen der finanziellen Belastungen, über die wir keine konkreten Aussagen machen können,
und angesichts derer ich die Befürchtungen der Kommunen sehr wohl teilen kann, ernst nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich kann nur in einer guten Partnerschaft mit den zuständigen Kommunen eine gute Hilfe für die betroffenen Menschen in unserem Land organisieren. Deshalb nehmen Sie bitte die Einwände ernst, und beschimpfen Sie die Kommunen nicht dafür, dass sie ihre Sorgen dort geäußert
Werter Herr Präsident, Frau Kollegin Thelen! Ich habe die Kommunen in meiner Rede nicht schlechtgemacht. Ich habe auch nicht gesagt, dass sie ihrer Verantwortung nicht nachkommen.
Was ich gesagt habe – das habe ich auch in der Auswertung der Anhörung gesagt – ist, dass der Herr Kollege der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung keine sachlichen Einwände gebracht hat. Er hat gesagt – und das ist kein Argument –, wir haben in der Vergangenheit mit dem einen oder anderen Thema schlechte Erfahrungen gemacht. – Das mag sein, damit mag er auch recht haben. Aber das in diesem Bereich als Argument vorzubringen, ist für mich kein Argument in der sachlichen Diskussion.
Er hat sich darüber beschwert, dass er keine Gesprächsangebote bekommen hätte und Gesprächsangebote vom Ministerium abgelehnt worden wären. Zudem hat er höhere Kosten in den Raum geworfen, für die mir persönlich zumindest bis heute nicht belegt wurde, wie man auf diese Zahlen kommt.
All das habe ich kritisiert. Mit keiner Silbe habe ich gesagt, dass die Kommunen ihrer Pflicht nicht nachkommen oder sie ihrer Pflicht nicht nachkommen werden. Diese Worte lasse ich mir im Mund nicht verdrehen.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig, Steven! – Abg. Hedi Thelen, CDU: Lesen Sie einmal Ihre Adjektive, die Sie verwendet haben, nach!)
Was die Kosten betrifft: Darauf wollte der Kollege in der Anhörung ebenfalls nicht eingehen. Er wollte nicht hören, dass eine Finanzevaluation gesetzlich geregelt ist, das Controlling gesetzlich geregelt ist,
und man in diesem Bereich für die Zukunft zusammenarbeiten will. Er hat sich immer nur darüber beschwert, dass er zu wenige Einladungen bekommen hat.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute auch das Transplantationsgesetz. Von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern ist zum Transplantationsgesetz schon das Richtige gesagt worden. Darum äußere ich mich nur ganz kurz dazu.
In der Diskussion zum Gesetz ist deutlich geworden, wie viele verschiedene Faktoren dafür verantwortlich sind, dass einem potenziellen Spender ein Organ tatsächlich entnommen werden kann. Wesentlich dafür ist eine gute Integration in die internen Abläufe der Krankenhausorganisation, die durch die Transplantationsbeauftragten gewährleistet wird.
Deren Stellung wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf sowie den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion deutlich gestärkt. Der oder die Transplantationsbeauftragte muss einerseits auf Augenhöhe mit der Krankenhausleitung arbeiten können, aber auch gut in die Arbeit auf der Station eingebunden sein, wo der unmittelbare Kontakt mit den Patientinnen, Patienten und Angehörigen besteht.
Ich freue mich deshalb, dass es uns nach langer und sehr intensiver Diskussion gelungen ist, einen gemeinsamen Änderungsantrag zu formulieren; denn ich glaube, dieses Thema ist uns allen gemeinsam ein großes Anliegen.
Im Gesundheitsbereich stehen wir in Deutschland insgesamt vor großen Herausforderungen. Zwar zeichnet sich unser Gesundheitssystem nach wie vor durch eine hohe Qualität, gute Versorgung und Erreichbarkeit sowie ein starkes soziales Netz aus, aber es gibt eben auch unübersehbare Baustellen, an die wir als Politik, an die aber auch die Akteure der Selbstverwaltung herantreten müssen.
Nur gemeinsam wird es uns gelingen, das Gesundheitssystem in eine solide Zukunft zu führen. Der vorliegende Haushaltsentwurf zeigt, dass das Land bereit ist, seinen Teil dazu beizutragen.
Wir gehen die Landarztoffensive an. Das bedeutet neben der Aufstockung der Medizinstudienplätze – über die wir gestern bereits gesprochen haben – und der Regionalisierung des Medizinstudiums in unserem Bundesland die Einführung einer Landarztquote. Dazu gehört auch der Ausbau der Telemedizin. Um in diesem Bereich wichtige Fortschritte zu machen, sind im neuen Haushalt insgesamt 600.000 Euro vorgesehen.
falls die richtigen Schwerpunkte. Insgesamt sind pro Jahr rund 10,2 Millionen Euro für die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer flächendeckend guten pflegerischen Angebots- und Versorgungsstruktur, für den Aufbau neuer Wohn- und Versorgungsformen sowie für die Pflegestützpunkte vorgesehen.
Hierunter fällt noch ein weiteres wegweisendes Projekt, nämlich die Gemeindeschwesterplus. Im laufenden Haushalt sind für die Gemeindeschwesterplus pro Jahr 850.000 Euro vorgesehen. Im neuen Haushalt wird ordentlich aufgestockt. Insgesamt sollen es über 2 Millionen Euro sein.
Das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ ist mit 2,1 Millionen Euro jährlich finanziert. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, stehen den Krankenhäusern in unserem Bundesland im Jahr 2020 zusätzlich 15 Millionen Euro zur Verfügung: 6 Millionen Euro durch die Aufstockung der Mittel aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und 9 Millionen Euro über die Kofinanzierung für den fortgesetzten Strukturfonds.
Auf ein Projekt in einem unserer Entschließungsanträge möchte ich noch einmal besonders eingehen. Es geht uns um die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung. Zu dieser Gruppe gehören EUBürgerinnen und EU-Bürger, die es hier nicht in den Versicherungsschutz geschafft haben. Aber es gehören dazu auch viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die aus welchen Gründen auch immer, vielleicht weil sie einmal in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder durch die sozialen Netze gefallen sind, aus der Krankenversicherung herausgefallen sind.
Um diese Menschen kümmern sich in Rheinland-Pfalz einige Initiativen, ob das der Verein Armut und Gesundheit in Mainz ist oder die Medinetz-Initiativen, die es auch in Koblenz und Mainz gibt. Ihnen gebührt unsere Dankbarkeit, denn sie kümmern sich darum, dass die grundlegende medizinische Versorgung dieser Menschen sichergestellt ist.
Wir wollen als Land ansetzen und eine Stelle einrichten, die es ermöglicht, dass in Zukunft nicht mehr so viele Menschen auf die Hilfe dieser Organisationen angewiesen sind, weil sie wieder einen Weg in die gesetzliche Krankenkasse gefunden haben.