Diese wiederkehrenden Beiträge sind planbar, wesentlich niedriger und auf wesentlich mehr Straßennutzerinnen und -nutzer fair verteilt. Bereits 500 Kommunen in RheinlandPfalz nutzen dieses vorausschauende Instrument in unserem Kommunalabgabengesetz. Diesen Ansatz präferieren wir gegenüber einer vollständigen Abschaffung des kommunalen Finanzierungswerkzeugs. Des Weiteren können auch soziale Härten im KAG durch Ratenzahlungen und Stundungen gemildert werden.
Auch der Vorwurf, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf erheben, dass die jeweiligen Streitigkeiten die Verwaltungsgerichte belasten, ist nicht hinreichend belegt.
Natürlich muss man die Gerichtsverfahren in den Gesamtzusammenhang setzen, und dann ist das Ganze im Promille-Bereich bei der Belastung unserer Verwaltungsgerichte.
Hier wird deutlich, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf händeringend nach Gründen suchen. Der Gesetzentwurf würde keine Entlastung, sondern lediglich eine Verschiebung der Lasten bringen und den Haushaltsgesetzgeber und auch die Kommunen in eine unklare Situation bringen. Dieser Entwurf dient lediglich einem Aspekt, und das finde ich sehr bedauerlich bei der Diskussion, die derzeit geführt wird. Er dient nur einem Aspekt, nämlich dem Kommunalwahlkampf, um den Menschen falsche Versprechungen zu machen. Bei so etwas machen wir nicht mit, und deshalb lehnen wir auch diesen Gesetzentwurf ab.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wir greifen das Thema schon seit Anfang des letzten Jahres auf!)
Bevor ich Herrn Staatsminister Lewentz das Wort erteile, darf ich noch Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des Erzählcafés aus Nastätten. Herzlich willkommen im Landtag!
Weiterhin darf ich den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rockenhausen, Herrn Michael Cullmann, begrüßen. Herzlich willkommen im Landtag!
Ebenso begrüße ich Herrn Ortsbürgermeister Brand sowie die Beauftragte der Verbandsgemeinde AlsenzObermoschel, Tanja Gaß, bei uns. Herzlich willkommen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Die Ausbaubeiträge sind gerecht, weil diejenigen belastet werden, die einen direkten Vorteil durch die Wertsteigerung ihres Grundstücks haben. Das Interesse der Allgemeinheit an der Maßnahme wird durch den Gemeindeanteil bereits abgegolten. Er reicht von 25 v. H. bei reinen Wohnstraßen bis zu 80 v. H. bei reinen Durchgangsstraßen.
Eine Finanzierung über allgemeine Steuern, wie im vorliegenden Gesetzentwurf gefordert, würde die gewerbliche Wohnungswirtschaft, Kapitalanleger und sogar Grundstücksspekulanten zum Nachteil aller und der oftmals finanzschwachen Mieterinnen und Mieter entlasten, eine klassische Umverteilung von unten nach oben.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist aber extrem konstruiert!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sowohl die einmaligen als auch die wiederkehrenden Beiträge sind gerichtsfest, und die Zahlen der Verfahren sind im Verhältnis zu den jeweiligen Beitragspflichtigen durchaus moderat.
Es sind hier vermeintliche Experten angesprochen worden: Die Organisation der Grundstückseigentümer Haus und Grund – die waren auch bei mir –, das sind Lobbyisten, das kann man verstehen, das ist vollkommen in Ordnung, aber es sind die Vertreter der Grundstückseigentümer. Weiterhin ist der Bund der Steuerzahler e.V. mit seiner Mitgliedszeitung angesprochen worden. – Ich kenne kein Mitglied. Ist hier jemand Mitglied? – Okay, danke.
Dann möchte ich aber auch einmal gern zwei wirkliche Experten zitieren. Herr Dr. Karl-Heinz Frieden, CDU, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes, merkt an: „Im Schnitt 130 anhängige Gerichtsverfahren machen deutlich, Straßenausbaubeiträge
Auch die immer wieder ins Feld geführten, angeblich übermäßig hohen Verwaltungskosten lassen sich objektiv nicht erkennen.
Bad Ems ist in meinem Wahlkreis. Ich bin noch nie in meinem ganzen Leben darauf angesprochen worden. Ich bin zweimal in der Woche in Bad Ems, im Gegensatz zu Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Was sagt denn die SPD in Koblenz? – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
Zu besonderen Härten in Einzelfällen sagt der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes, Herr Aloysius Söhngen, CDU: „Kurzfristige hohe Einmalbeiträge lassen sich auch heute mit den Möglichkeiten des wirklich modernen rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes vermeiden.“
(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Was sagt denn die SPD in Koblenz, Herr Minister? – Glocke des Präsidenten)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hohe Beiträge im Einzelfall können durch Ratenzahlungen oder Stundungen abgefedert werden. Mit den wiederkehrenden Beiträgen steht den Kommunen ein rechtssicheres Instrument zur Verfügung, um das Auftreten von Härtefällen wirksam zu unterbinden.
Nun hören Sie mir bitte einmal zu. Vor wenigen Tagen hat mich das Schreiben einer Bürgerin erreicht, in dem diese für die Beibehaltung der Ausbaubeiträge plädiert. Warum? Sie berichtet in ihrem Schreiben, dass die wiederkehrenden Beiträge bei ihr in Kruft ab diesem Jahr 9 Cent pro Quadratmeter betragen mit der Folge, dass für ein rund 600 qm großes Grundstück rund 55 Euro pro Jahr gezahlt werden müssen. – 55 Euro pro Jahr geteilt durch 12 Monate bringt wirklich keinen an den Rande des Ruins, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist anderswo aber höher! – Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Das ist nicht verallgemeinbar!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die aufgezeigten Möglichkeiten selbst nutzen zu können, benötigen unsere Städte und Gemeinden weder eine Entscheidung der Landesregierung noch dieses Parlaments. Sie haben Hauptverwaltungen und sind in der Lage, dies umzusetzen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihre wahre Meinung haben Sie ja hier vor fünf Monaten – das ist noch gar nicht so lange her – genau bekannt gegeben. Das lese ich Ihnen jetzt noch einmal vor.
„Für die CDU wäre der Verzicht auf Straßenausbaubeiträge das absolut falsche Signal. (...) Es wäre auch falsch, bei dieser Frage in die kommunale Selbstverwaltungshoheit der Städte und Gemeinden einzugreifen.
Rheinland-Pfalz hat mit dem Kommunalabgabengesetz 1986“ – in Ihrer Verantwortungszeit – „eine Vorreiterrolle eingenommen; denn dieses Gesetz eröffnet den Kommunen Alternativen in der Gestaltung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, und das ist gut so.“ Das haben Sie hier vor fünf Monaten gesagt.
„Die Kommunen vor Ort sollen auch weiterhin im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die für sie beste Lösung suchen und finden können. Insbesondere das System der wiederkehrenden Beiträge genießt bei den Kommunen und Bürgern eine hohe Akzeptanz.“ Ihre Aussagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
(Abg. Alexander Licht, CDU: Soll ich einmal aus dem Protokoll, als das Gesetz eingeführt wurde, die SPD-Haltung zitieren? – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)
„Das zeigen auch die geringen Zahlen der Klageverfahren, die man im Verhältnis zu den jährlich Millionen Beitragsbescheiden sehen muss“ – Herr Schnieder, das sind die Aussagen der CDU, hier gesagt – „und die nicht ins Gewicht fallen.“
„Letztlich – und das muss jedem klar sein – werden auch zukünftig die Bürgerinnen und Bürger die Straßen finanzieren, egal, auf welchem Weg. Die Forderung nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist hingegen reiner Populismus.“ Herr Schnieder, die Aussage der CDU endet mit diesem Wort.