Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es schon gehört, Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Bundesland. Wenn wir uns die Polizeiliche Kriminalstatistik anschauen, dann ist der Trend bei der Zahl der Straftaten rückläufig und dabei auch die Aufklärungsquote bundesweit spitze. Das alles ist erst einmal die Bestandsaufnahme, wie sich unser Bundesland gestaltet.
Wir müssen aber immer wieder erkennen, dass es keine absolute Sicherheit geben kann. Allein die menschliche Fehlbarkeit führt dazu, dass Gewalt und Kriminalität Teil unserer Realität sind, aber auch dass Unglücksfälle und Naturkatastrophen hinzukommen können.
Umso wichtiger ist es, dass wir uns im Rahmen dieses Antrags damit beschäftigt haben, wie Rheinland-Pfalz Menschen, die Opfer von solchen Situationen werden, besser unterstützen kann; denn eines ist doch klar: Wenn man Opfer wird, sei es einer Naturkatastrophe, die möglicherweise die ganze Existenz zerstört, oder Opfer von Gewalt und Kriminalität oder sogar eines Terroranschlags, dann befindet man sich in einer emotionalen und teilweise finanziellen Ausnahmesituation. Dann brauchen diese Menschen auch staatliche und ehrenamtliche Anlaufstellen. Deswegen ist es gut, dass wir uns im Rahmen dieser Diskussion damit auseinandergesetzt haben.
Wie ist die Situation in Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die Opferunterstützung? Wir haben es gehört, an den Polizeipräsidien gibt es polizeiliche Opferbeauftragte. Ich möchte aber auch die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz erwähnen, die beispielsweise Opfer mit kleineren Geldbeträgen unterstützt, um die ärgste Not zu lindern. Wir haben ebenso vom ehrenamtlichen Engagement des WEISSEN RINGS mit seinen bis zu 300 ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern gehört, die Opfern in dem Moment Zuwendung geben.
Deswegen haben wir im Ausschuss darüber diskutiert – es war eine Initiative der CDU-Fraktion im Mai letzten Jahres –, das Thema „Opferschutz“ in den Landtag einzubringen. Wir haben eine wirklich interessante Anhörung durchgeführt, und es war gut, den Fokus auf den Opferschutz zu richten. Es war eine Anhörung höchster Qualität, und auch die Diskussionen im Anschluss im Ausschuss waren in der sachlichen Art und Weise, in der wir uns immer im Rechtsausschuss auseinandersetzen.
Wir haben im Rahmen der Gedenkveranstaltung zu 30 Jahre Flugkatastrophe Ramstein gehört, was es bedeutet, Opfer von einem solchen Unglücksfall zu werden und wie man dann Unterstützung, auch psychologische Unterstützung, finden kann.
Die Landesregierung hat entschieden, einen ehrenamtlichen Opferbeauftragten in Personalunion mit dem Präsidenten des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, einzurichten. Das wurde erwähnt. Er soll sich zukünftig um die Belange Betroffener von Naturkatastrophen, Terroranschlägen, größeren Unglücken und Großschadensereignissen kümmern.
Es ist also eher ein komplementärer Ansatz, dass der Opferbeauftragte tätig wird, wenn Großschadensereignisse eintreffen und er die Koordination der verschiedenen Opferhilfeeinrichtungen übernimmt. Ansonsten haben wir ein großes, breites Unterstützernetz, beispielsweise durch den WEISSEN RING, das sich vor Ort um die Betroffenen kümmert.
Das halten wir für zielführend. Die CDU-Fraktion hat gesagt, das sei der richtige Weg und die richtige Richtung. Wir erreichen Ihrer Meinung nach nicht ganz das Ziel, das Ihrer Meinung nach wünschenswert wäre. Ich hätte mir andererseits gewünscht, dass Sie vielleicht über Ihren Schatten springen und sagen, wir schauen uns jetzt erst einmal dieses Konstrukt der Personalunion an und sehen, wie es sich anlässt, ob es unseren Ansprüchen gerecht wird; dann hätte man immer noch einmal diskutieren können.
Dennoch haben wir jetzt zwei konträre Anträge vorliegen. Ich finde den Weg, den die Landesregierung mit dem ehrenamtlichen Opferbeauftragten gewählt hat, richtig.
Ich bin mir sicher, dass hier der Opferschutz vorangebracht wird. Deswegen stimmt meine Fraktion selbstverständlich dem eingebrachten Alternativantrag zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn der- oder diejenige vielleicht dann auch zum Ausdruck gebracht hätte: Es tut mir leid. Alleine das wäre schon eine große Hilfe gewesen.“ Das ist ein Zitat einer Mutter aus der ZDF-Dokumentation „Akte Ramstein“, die ihren 16-jährigen Sohn bei dem Unglück verloren hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Satz macht klar, was Opfer, was Hinterbliebene nach einem solchen Unglück brauchen, und zwar sofort brauchen: Sie brauchen einen Ansprechpartner, sie brauchen einen Menschen. Sie brauchen einen Menschen, der für die Opfer, für die Hinterbliebenen da ist, der sich kümmert; denn es geht nicht nur um Geld, es geht auch um Empathie und das Menschsein.
Es ist auch total nachvollziehbar, denn überlegen Sie einmal selbst: Was würden Sie persönlich erwarten, wenn Sie durch ein solches Unglück einen geliebten Menschen verlieren würden?
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Dann rufst den Placzek an! Der hat aber leider zu viel zu tun, weil er zu viel arbeiten muss!)
Ich würde mir wünschen, dass ich in einer solchen Situation nicht alleingelassen würde. Ich würde mir einen konkreten Ansprechpartner wünschen, der für mich da ist, für meine individuellen Fragen und Bedürfnisse. Ich würde mir jemanden wünschen, der mich emotional unterstützt und mich den Hilfen zuführt, die es gibt. Das würde ich mir wünschen, ganz persönlich und vor allen Dingen sehr zeitnah.
Nach der Ramstein-Katastrophe im August 1988 oder nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 war aber niemand da. Das darf sich nicht wiederholen.
Deshalb hat die Landesregierung im August 2018 den Opferbeauftragten der Landesregierung für Rheinland-Pfalz berufen.
Sehr geehrter Kollege Dr. Martin, das haben wir nicht einfach so mal schnell gemacht, sondern wir haben uns sehr intensiv damit auseinandergesetzt,
beispielsweise auf der Justizministerkonferenz im Herbst 2017 – Herr Baldauf, da waren Sie leider nicht zugegen –
oder auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2017. Dort hatten wir die Gelegenheit, den Zwischenbericht des Opferbeauftragten der Bundesregierung,
Kurt Beck, dessen Ergebnisse und Zwischenergebnisse zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben dann beschlossen, eine interministerielle Arbeitsgruppe im März 2018 einzusetzen, die sich mit diesen Ergebnissen beschäftigt. Aus diesem Prozess resultierend haben wir im August 2018 den Opferbeauftragten der Landesregierung für RheinlandPfalz berufen.
Seitdem besteht ein ehrenamtlicher Ansprechpartner, der sich bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen und größeren Unglücken im persönlichen Kontakt um die Anliegen und Fragen der Betroffenen kümmert. Mit einem solchen ehrenamtlichen Opferbeauftragten schaffen wir eben keine Doppelstrukturen, sondern er hat diese wichtige Lotsenfunktion inne, um den Menschen passgenaue Hilfen zu vermitteln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind Hilfen, die wir in Rheinland-Pfalz sehr zahlreich haben. Neben den staatlichen, beispielsweise den polizeilichen Opferschutzbeauftragten oder unseren vier Traumaambulanzen, können wir in Rheinland-Pfalz insbesondere für ein vielfältiges zivilgesellschaftliches Angebot an Hilfen dankbar sein, wie sie beispielsweise vom WEISSEN RING, von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz, von den Vereinen der Sozialen Rechtspflege, von den Kirchen und von vielen anderen mehr angeboten werden.
Diese wichtige Funktion des Opferbeauftragten, der diese Lotsenfunktion übernimmt, wurde am 28. August des vergangenen Jahres Herrn Placzek bis zum Ende dieser Legislaturperiode übertragen. Ich will mich an dieser Stelle ganz herzlich für die Landesregierung bei ihm dafür bedanken, dass er sich bereit erklärt hat, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Ebenso möchte ich seinem Büro mit den zwei Mitarbeiterinnen dafür ein Dankeschön sagen, dass sie bereits mit der Erarbeitung eines Konzeptes begonnen haben.
Diese Arbeit – lassen Sie mich das noch abschließend sagen – wird insgesamt auch dann erfolgreich sein, wenn es eine hervorragende und gut funktionierende, ressortübergreifende Zusammenarbeit gibt. Wir begrüßen und unterstützen von daher den Aufbau eines ressortübergreifenden Netzwerks zwischen dem Justizministerium, dem Innenministerium, dem Sozialministerium und den anderen Behörden.
Diese Arbeit wird auch dann erfolgreich sein, wenn die Zusammenarbeit mit den NGOs – wie den schon genannten, dem WEISSEN RING, den Kirchen oder den Stiftungen – gepflegt und intensiviert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem rheinlandpfälzischen Opferbeauftragten stehen wir den Opfern und Hinterbliebenen zur Seite. Niemand wird in RheinlandPfalz alleingelassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion – Drucksache 17/6247 – ab. Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Antrag der CDU-Fraktion mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt ist.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen – Drucksache 17/8158 –. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
Vollständige Beendigung des Solidaritätszuschlags Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8091 –
Hierzu erfolgt zunächst eine Begründung durch die antragstellende Fraktion. Herr Fraktionsvorsitzender Baldauf spricht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema wird heute noch einmal aufgerufen. Wir hatten schon angekündigt, dass wir einen Antrag dazu stellen.
Die Grundlage hierfür ist Folgendes: Die Frage der Abschaffung des Solidaritätszuschlags hängt originär damit zusammen, dass der Solidarpakt II ausgelaufen ist und damit eine Situation eintritt, in der die berechtigte Frage zu stellen ist, ob eine Steuer, die zweckgebunden erhoben wurde, fortgeführt wird. Wir sind der Meinung, dass dies nicht der Fall ist und können nicht verstehen, dass auf Bundesebene – vor allem durch unseren Koalitionspartner dort – die komplette Abschaffung des Solidarzuschlags nicht mitgetragen wird.
Ich will das auch begründen. Herr Kollege Wissing, Sie sind jetzt da. Das finde ich sehr gut, weil Sie einer derjenigen sind – ich habe nämlich Ihre Tweets mal durchgelesen –, der genau meiner Meinung ist. Sie werden vielleicht jetzt sagen: Was macht denn das im Landtag von RheinlandPfalz?
Schauen Sie, Herr Wissing, Sie sind ein Macher, sagen Sie. Sie sind einer, der den Haushalt macht, sagen Sie. Sie sind jemand, der im Bundesrat mit viel Verve und viel Mut Anträge stellen kann – wie Sie es im Übrigen bei vielen anderen Themen wie dem BAföG, der Freigrenze bei der Abgabenordnung oder Ähnlichem getan haben. Also spricht gar nichts dagegen, dass wir uns heute darauf verständigen, gemeinsam einen entsprechenden Antrag in