Ach, das ist falsch. Dann bin ich einmal gespannt. Dann zitieren Sie gerne später aus der Verwaltungsvorschrift, wenn Sie es besser wissen. Ich habe es eben aber noch einmal nachgelesen. Daher können Sie gerne zum FMIBogen (Förderkonzept für Kinder mit Migrationshinter- grund) Ihre Erläuterungen machen.
Was ist die Realität? Obwohl diese Stunden für genau diesen Zweck eigentlich zugeteilt werden, fällt in vielen Schulen weiterhin strukturell und natürlich auch temporär Unterricht aus. Diese Lücken werden mit genau diesen Sprachförderstunden für diese Kinder geschlossen, meine Damen und Herren. Diese Förderung kommt bei diesen Kindern nicht an.
Gerade diese Kinder haben ein Anrecht auf bestmögliche Sprachförderung, damit Sie eben alle ordentlich Lesen und Schreiben können.
Mit unserer Großen Anfrage haben wir detailliert für alle Grundschulen und weiterführenden Schulen im Land abgefragt, wie hoch der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund ist, wie viele davon Förderbedarf aufweisen und wie viele Förderstunden von den jeweiligen Grundschulen beantragt und von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion genehmigt wurden.
Meine Damen und Herren, das ist auch keine Idee der CDU-Fraktion, sondern diese Fragen werden allen Rektoren jedes Jahr im Rahmen des FMI-Bogens gestellt. Jeder Rektor hat genau diese Zahlen Jahr für Jahr zu liefern.
Ich will an der Stelle ganz herzlich der Landtagsverwaltung danken, die in den Datenwust der Großen Anfrage mit einer Exceldatei Ordnung gebracht hat, sodass man ihn ordentlich auswerten konnte.
Die Zahlen, die sich aus der Antwort ergeben, sind erschreckend; denn setzt man die Zahl der Kinder mit Förderbedarf in ein Verhältnis zu den tatsächlich dafür bereitgestellten Lehrerwochenstunden, dann zeigt sich, dass es in Rheinland-Pfalz keine Sprachförderung an Grundschulen gibt, die sich tatsächlich nach dem Förderbedarf der Kinder richtet. Es gibt nämlich kein Verhältnis. Es ist Willkür, wie diese Zahlen zusammengewürfelt sind. Noch schlimmer, die Höhe der zugewiesenen Lehrerwochenstunden für Sprachförderung ist insgesamt gesehen völlig unabhängig von den von den Schulen beantragten Stunden und von der Gesamtzahl der Kinder mit Förderbedarf. Das zeigt diese Große Anfrage exemplarisch.
Es ist überhaupt kein System erkennbar, inwieweit die von der Schule beantragten Förderstunden mit den von der ADD zugewiesenen Förderstunden korrelieren. Genau genommen scheint der Faktor Zufall hier Regie zu führen.
miteinander vergleicht, die zum Beispiel mit einer vergleichbaren Schülerschaft ausgestattet sind, dann stellt man fest, die Zuweisung von Stunden ist sehr unterschiedlich und steht in keinem Zusammenhang mit den Anforderungen dieser Kinder.
Meine Damen und Herren, so kann eine gezielte, bedarfsgerechte Sprachförderung definitiv nicht gelingen. Deshalb ist für die CDU-Fraktion klar: Wer Förderung braucht, der muss Förderung bekommen. Jedes Kind, bei dem ein Förderbedarf festgestellt worden ist, muss die entsprechende Förderung erhalten. Wir brauchen deshalb klare und verbindliche Kriterien für die Verteilung der Lehrerwochenstunden, die letztendlich an diese Sprachförderung gebunden sind. Sie muss zielgenau sein und darf nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgen. Wir brauchen Sprachförderung nach Bedarf und nicht nach Kassenlage.
Nicht zuletzt drängt sich der Verdacht auf, dass gerade die Förderstunden zum Kaschieren des Unterrichtsausfalls missbraucht werden. Dabei muss doch klar sein, Förderstunden kommen on top. Es sind Schulstunden, die zusätzlich zu den regulären Stunden erbracht werden, um tatsächlich diese Mehrleistung zu erbringen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Brandl, ich bin ein bisschen erstaunt, was Sie uns gerade für ein Potpourri an Ideen präsentiert haben. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wie Sie das Sprachförderkonzept für Kinder mit geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen mit der Lese- und Rechtschreibförderung oder Rechtschreibkompetenz aller Schülerinnen und Schüler zusammenbringen
da gibt es gar keinen direkten Zusammenhang – und wie sie noch den strukturellen Ausfall dazwischenweben. Das ist eigentlich nichts anderes, als dass Sie uns in irgendeiner Art und Weise zwanghaft unterstellen wollen, dass wir unserer Aufgabe nicht nachkommen.
Das ist Ihnen aber mit Sicherheit nicht gelungen, weil das die Große Anfrage in Ihrer Interpretation vielleicht hergibt, aber nicht, wenn man sie in Gänze lesen würde.
Herr Brandl, im Gegensatz zu Ihnen habe ich im Jahr 2015 als Konrektorin selbst miterlebt, vor welchen Herausforderungen die Kolleginnen und Kollegen standen, als immer mehr geflüchtete Kinder und Jugendliche in unsere Schulen kamen.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder auf der ganzen Welt ein Recht auf Bildung – das ist Ihnen sicherlich klar –, und in Deutschland müssen alle Kinder im schulpflichtigen Alter unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus innerhalb von sechs Wochen beschult werden. Auch wenn ich „müssen“ gesagt habe, empfinde ich es als sehr großes Glück, dass wir in einem Land leben, das sich so klar für das Recht auf Bildung einsetzt,
aber – das möchte ich natürlich einräumen – darüber herrscht in diesem Hohen Hause gar kein Dissens.
Ich möchte aber auch von diesem Platz aus eines nicht versäumen: Ich möchte zuerst einmal gegenüber meinen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen einen großen Dank für ihre Arbeit aussprechen, die sie damals vor allen Dingen mit viel Empathie angenommen haben. Darüber hinaus möchte ich mich bei allen Lehrerinnen und Lehrern bedanken, die damals einen großen Anteil in unserem Land daran hatten und ihn auch heute daran haben, Integration überhaupt erst möglich zu machen.
Um einmal tatsächlich zum Thema zu kommen: In der vorliegenden Großen Anfrage der Fraktion der CDU wird der Frage nachgegangen, wie das Sprachförderkonzept für Kinder mit Migrationshintergrund ausgestaltet ist. Vorneweg sei gesagt, dass es genau um ein Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler geht, die noch keine oder keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können.
Mit über 30 Millionen Euro pro Jahr investiert das Land Rheinland-Pfalz seit dem Doppelhaushalt 2017/2018 einen gleichbleibend hohen Betrag vorwiegend in Deutschkurse. Für Kinder und Jugendliche mit geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen sind im Jahr 2018 436 Deutschintensivkurse mit 20 Stunden pro Woche eingerichtet worden.
Jetzt einmal zur Praxis: In der Praxis sieht es nämlich so aus, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Deutschstunden kompakt unterrichtet bekommen, und zwar tatsächlich in einer Einzelgruppe, zum Beispiel immer die ersten vier Stunden, während sie danach am restlichen Unterricht teilnehmen. In der Sekundarstufe I verbleiben dann noch ungefähr zehn Regelstunden. Es sind entsprechend mehr, wenn die Kinder im Ganztag sind.
Die Sinnhaftigkeit wird übrigens von Ihrer Fraktion immer wieder hinterfragt, weil Sie nicht verstehen, dass die Kinder dann die restlichen zehn Stunden mit ihren Mitschülern in der eigentlich zugewiesenen Klasse noch in die Schule gehen. Das Modell in Rheinland-Pfalz bietet aber besonders gute Chancen, Kinder mit Migrationshintergrund schnell in
die Heimatgesellschaft zu integrieren, was wir auch wollen. Als Beweis möchte ich zum Beispiel den Bildungsmonitor anführen.
Wichtig ist eine Organisation, die sicherstellt, dass ausreichend große Gruppen zusammenkommen, um die Förderung zu erhalten und eine sinnvolle Stundenplanung zu erreichen. Das geht zum Beispiel durch jahrgangsgemischte Gruppen oder durch Kooperationen mehrerer benachbarter Schulen. Das ist allerdings vor allen Dingen im Bereich der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II sinnvoll. Auf diese Weise können dann auch in vereinzelten Fällen Ablehnungen vermieden werden, weil die Antragstellung exakter erfolgen kann.
Sollten Bedarfe nach der Erhebung der beiden Statistiken entstehen, sind im Budget gut 6 Millionen Euro vorgesehen, um Verträge auch unter der Zeit noch abzuschließen. Dadurch wird gewährleistet, dass nicht irgendwelche Stunden ausfallen, was Sie eben auch angeführt haben.
Neben den Intensivkursen stützen Feriensprachkurse den Erwerb der deutschen Sprache massiv. Allein im Jahr 2017 fanden davon 301 Kurse in Rheinland-Pfalz statt.
Für die Grundschulkinder gibt es eine qualifizierte Hausaufgabenhilfe, die ganz besonders auf die Bedürfnisse von Kindern mit geringen Deutschkenntnissen eingeht.
Ergänzt wird das Angebot durch die sehr wichtige Fortführung der Förderung in zwei- und vierstündigen Sprachfördermaßnahmen oder durch Fördermaßnahmen – Herr Brandl, darauf beziehen Sie sich, hören Sie mir ruhig zu, damit Sie es für das nächste Mal wissen – wie den binnendifferenzierten Unterricht. Da ist es tatsächlich so, dass in dem Fall auch Kinder davon profitieren können, die Deutsch als Muttersprache haben, aber fehlende Kenntnisse in Grammatik und im Sprachschatz aufweisen.
Die aktuelle Verwaltungsvorschrift gilt seit 2015 und hat einige Erleichterungen bei der Antragstellung gebracht. Damals wurden die Schulleitungen – auch über Dienstbesprechungen und das System „Elektronische Post für Schulleitungen/Schulen“ (EPoS) – gut aufgeklärt. Auch die Schulaufsicht ist ein wichtiger Berater in dieser Frage.
Nach anfänglichen Problemen vor allem aufgrund der Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist das heute Handwerkszeug einer jeden Schulleitung geworden – eines, das allerdings nicht mehr so massiv genutzt werden muss, da die Zahlen stark zurückgehen.
Dennoch steht immer noch genauso viel Geld zur Verfügung wie in den Jahren zuvor; dies einfach deshalb, weil wir fest daran glauben, Integration geht nur über die Sprache.
Werter Präsident, liebe Kollegen! Wenn wir als RheinlandPfälzer in die Zukunft schauen möchten, dann bleibt uns nur der Blick in unser benachbartes Bundesland NordrheinWestfalen. Diese Zukunft verheißt wenig Gutes. So berichtet der FOCUS von einem Fall in Duisburg. In Duisburg sprechen noch 8 % der angehenden Erstklässler fehlerfrei Deutsch, 30 % können überhaupt kein Deutsch.