Protokoll der Sitzung vom 21.02.2019

Für die antragstellende Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Schnieder das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kindertagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit, legt den Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg und stärkt die Integration. Daneben werden die Familien vielfältig unterstützt.

Grundvoraussetzung ist die Bereitstellung von ausgezeichneten Betreuungsangeboten. Um diese Betreuungsangebote ordentlich anbieten zu können, bedarf es gut ausgestatteter Betreuungsplätze und somit einer auskömmlichen Finanzierung von notwendigen Investitionen – und das, meine Damen und Herren, nicht nur in neue Plätze, sondern künftig vor allem auch in die Sicherung von bereits bestehenden Platzangeboten.

(Beifall der CDU)

Für die notwendigen Investitionen hat der Bund seit der Auflegung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ Milliarden bereitgestellt. Neben der Finanzierung neuer Plätze hat der Bund deutlich ausgeführt, dass er auch Investitionen in die Sicherung von bestehenden Plätzen für notwendig erachtet. – Auch hierfür wurde maßgeblich Geld zur Verfügung gestellt.

Mit einem Blick zurück zeigt sich, wie das Land in diesem Bereich agiert hat. Der Bund wollte zusätzliche Mittel in die Kofinanzierung geben, doch der einzige Partner, der wirklich mitfinanziert hat, war bis auf wenige Ausnahmen die jeweilige Kommune, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU – Zuruf der Ministerpräsidentin Malu Dreyer)

Hier hat sich das Land über einen langen Zeitraum einen schlanken Fuß gemacht. Außer der reinen Weiterleitung der Bundesmittel kam kaum etwas.

(Zuruf von der SPD: Falsch!)

Eines ist doch klar: Wir benötigen auch künftig neue U3-Plätze in unseren Kindertagesstätten; dennoch finden wir im aktuellen Doppelhaushalt die Ausgabetitel hierfür auf 0 Euro gesetzt, meine Damen und Herren. Leertitel bringen nur etwas, wenn weiter Bundesmittel fließen.

(Beifall der CDU)

Aber vielleicht gibt es auch noch Reste aus dem Jahr 2018 oder aus Vorjahren. Nutzen Sie die heutige Sitzung und sagen Sie uns, in welcher Höhe noch Reste gebildet wurden, wie viele dieser Mittel noch frei sind und nicht bereits durch Bewilligungen oder Folgewirkungen aus Teilbewilligungen gebunden sind und somit den Kommunen möglicherweise noch zur Verfügung stehen. Geben Sie eine Antwort auf die drängende Frage der Kommunen: Wie geht es weiter? – Alles mutet so an, als ob sich die Kommunen hier selbst helfen sollen.

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Ja!)

Bei der Finanzausstattung ist das für viele Gemeinden nicht zu stemmen, und hinzu kommen die Investitionen in den Bestand und die Sicherung bereits bestehender Plätze. Auch hier hört man von Ihnen nichts Gutes.

Auf der anderen Seite liegt der zu Recht stark kritisierte Referentenentwurf zur Kita-Novelle vor, und auch darin schlummern Kostenfaktoren, die die Gemeinden an den Rand der Leistungsfähigkeit bringen.

(Beifall der CDU)

Beispiel Nummer 1: Ausweitung des Rechtsanspruchs auf 7-Stunden-Betreuung am Stück inklusive Mittagessen. – Klar ist, dass es sich dabei um eine bedeutende Ausweitung des bisherigen Betreuungsverhältnisses handelt.

Vielleicht ist in diesem Zusammenhang auch hier und heute der richtige Ort, meine Damen und Herren, um klarzustellen: Wollen Sie ein Mittagessen, oder wollen Sie Verpflegung? – Es muss doch einen Grund dafür geben, dass sich landauf, landab Kolleginnen und Kollegen insbesondere der SPD öffentlich korrigieren, wenn sie über Mittagessen sprechen und lieber „Verpflegung“ sagen. Wollen Sie sich möglicherweise aus der Konnexität herausstehlen, meine Damen und Herren?

(Beifall der CDU)

Erachten Sie tatsächlich Lunchpakete als ausreichend, oder wollen auch Sie ein hochwertiges Mittagessen? – Hier, jetzt und heute können Sie das klarstellen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ich möchte gern ein Mittagessen! Ein hochwertiges Mittagessen!)

Kurzum: Die Ausweitung des zeitlichen Anspruchs erfordert mehr Personal und Investitionen in Räume, Küchen und Küchenerweiterungen, Sitzgelegenheiten und vieles andere mehr. Hinterlegen Sie diese Ausgaben auch haushalterisch, und nennen Sie eine Größenordnung, womit hier gerechnet werden muss.

Beispiel Nummer 2: Die 8 %-Regelung. – Die Landesregierung generiert hier einen Rechtsanspruch, den die Kommunen jederzeit erfüllen müssen; zu viele Plätze vorhalten dürfen sie aber nicht, weil dann die Zuweisungen gekürzt werden. Wie das alles in unseren kleinteiligen ländlichen Räumen realisiert werden soll, ist uns schleierhaft.

(Beifall der CDU)

Beispiel Nummer 3: Budget für Sozialraum und Entwicklung. Die beiden Budgets sollen nicht dynamisiert werden, obwohl auch Personalkosten hieraus finanziert werden müssen. – Ein weiteres Loch, das für unsere Kommunen droht.

Aber auch alte Fragestellungen sind zulasten der Kommunen abgefrühstückt worden. Seit über zehn Jahren streiten Kommunen und Land über einen höheren konnexitätsbedingten Mehrbelastungsausgleich. Den Kommunen fehlen

hier deutliche Ausgleichsmittel, eine Lösung gibt es landesseitig nicht.

(Glocke der Präsidentin)

Schlussendlich leiten Sie die Bundeszuschüsse zu den Betriebskosten nur durch. Der Bund hat Wert darauf gelegt, dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. – „Zusätzlich“ bedeutet bei Ihnen aber „anstelle“ von Landesmitteln.

Alles Weitere im zweiten Teil.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Brück.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Jetzt kommt eine, die sich auskennt!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Aktuelle Debatte am heutigen Tag ist schon ein wenig schofelig. Am Dienstag wurde das Thema „Kita-Investitionen“ allumfänglich im Bildungsausschuss thematisiert,

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Aber nicht beantwortet!)

heute bringen Sie es als Aktuelle Debatte ein. – Und weil das wohl ein bisschen peinlich war, muss jetzt Herr Schnieder dazu reden und vermischt das Kita-Zukunftsgesetz mit den Kita-Ausbauinvestitionen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christian Baldauf, CDU: Das hat ja auch überhaupt nichts miteinander zu tun! – Weitere Zurufe von der CDU)

Ich sage einmal ganz deutlich, der SPD-Fraktion geht es ausdrücklich nicht um Skandalisieren und Verunsichern – das haben Sie nämlich gerade wieder getan –, uns geht es um sachliche Politik und um Lösungen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eines möchte ich vorab sagen: Rheinland-Pfalz ist das Land der guten Bildung, und dabei bleibt es auch.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU und der AfD – Abg. Christian Baldauf, CDU: Ihr lernt ja stündlich dazu!)

Dies wird schon in Ihren Formulierungen deutlich, in denen Sie nur von „Betreuung“ sprechen. Wir sprechen bei der frühkindlichen Bildung von „Bildungseinrichtungen“.

(Beifall bei der SPD)

Ein Fakt ist, dass, seit Sozialdemokraten im Land regieren, das Land die Kommunen beim Ausbau von Kita-Plätzen

vollumfänglich unterstützt. Das ist so, und das bleibt auch so. Seit der Bund-Länder-Vereinbarung waren es damals, glaube ich, unter anderem Doris Ahnen und Kurt Beck, die sich vehement dafür eingesetzt haben, dass es Bundesmittel gibt, und jetzt setzt sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer dafür ein, dass es Bundesmittel gibt. Zusammen sind vom Land und vom Bund bisher ungefähr 400 Millionen Euro, also fast eine halbe Milliarde Euro Landesund Bundesmittel für Investitionen in den Kita-Ausbau zur Verfügung gestellt worden.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das waren nicht ausschließlich Bundesmittel, das waren auch Landesmittel, und zwar ungefähr zur Hälfte.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weiterhin möchte ich sagen, dass mit der Investitionskostenverwaltungsvorschrift vom letzten Jahr die Förderbeträge im Sinne der Kommunen deutlich erhöht, nämlich nahezu verdoppelt worden sind, was den Ausbau von U3Plätzen anbelangt.

Aber nicht nur dort unterstützt das Land die Kommunen bei ihrer ureigensten Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Der Kita-Bereich ist eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Ich erinnere an die 676 Millionen Euro im Haushalt für 2019 und an die 720 Millionen Euro für 2020, die für das Personal veranschlagt worden sind.

Ich möchte an das aktuelle Kita-Gesetz erinnern. Nach § 15 Abs. 2 ist für den Bau und die Ausstattung von Kitas der Träger zuständig.