Protokoll der Sitzung vom 21.02.2019

Wir haben einen Referentenentwurf, der noch nicht einmal das Charakteristikum einer Gesetzesvorlage hat. Dennoch diskutieren wir hier in einer Ausführlichkeit über das Thema, als hätten wir bereits einen Entwurf, der es notwendig macht, dass wir uns in dieser Form, wie es heute passiert, positionieren.

(Abg. Martin Brandl, CDU: War der Entwurf so schlecht?)

Ich sage Ihnen noch einmal: Wir werden aufmerksam den Gesetzentwurf, der uns zum geeigneten Zeitpunkt vorgelegt wird, studieren und dazu Stellung beziehen.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Sie erarbeiten ihn ja mit, von daher können Sie mitgeben, was hineingeschrieben werden soll, sonst kommt wieder so ein Murks heraus!)

Ein Gesetzentwurf ist Aufgabe der Exekutive. Wir geben unsere Anregungen ab. Das wird entsprechend umgesetzt oder nicht.

Ich komme zu dem nächsten Punkt. Wir werden den Gesetzentwurf, der dann vorgelegt wird, aufmerksam analysieren und dazu Stellung beziehen.

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Sie haben vor drei Wochen von der Ministerin erfahren, dass das Land, die Regierung bereit ist, Veränderungen vorzunehmen, und daran arbeitet.

(Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU)

Dazu gehören die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. Damit sind wir beim Thema.

(Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Wenn Sie heute den Eindruck erwecken wollen, das Land fahre über die Kommunen hinweg, dann ist das ein falscher Eindruck. Ich darf noch einmal sagen, alle Eltern, die in

dieser Frage Stellung beziehen, freuen sich darüber, dass es höchstwahrscheinlich – das sage ich noch einmal – einen Ausbau geben wird, und zwar auf sieben Stunden und ein Mittagessen.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das stellen wir nicht infrage! Wir fragen nur, wer bezahlt!)

Hier geht es nicht um eine Suppenküche. Hier geht es darum, dass ein ordentliches Mittagessen und die entsprechenden Räume bereitgestellt werden. Genau das ist das Thema, mit dem sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände auseinandersetzen und das sie umsetzen wollen.

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Meine Damen und Herren, es sind 1,126 Milliarden Euro nach dem Bundesprogramm für Investitionen für die Jahre 2017 bis 2020. Davon entfallen auf Rheinland-Pfalz 53 Millionen Euro.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Programme nach 2020 weiterlaufen und damit eine Finanzierung sichergestellt werden kann. Alles andere zu Tagesordnungspunkt 10, mit dem wir uns noch zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Köbler das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Noch im Jahr 2005 hatten wir in Rheinland-Pfalz in unseren Kindertagesstätten 6.100 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Im vergangenen Jahr 2018 waren es über 44.000. Das heißt, in nicht einmal eineinhalb Jahrzehnten ist das mehr als eine Versiebenfachung des Angebots.

Wir haben in Rheinland-Pfalz mittlerweile für 40 % der Kinder unter drei Jahren ein Angebot in einer Kita. Zur Erinnerung: Im Jahr 2013 haben sich auf dem Krippengipfel Bund, Länder und Kommunen auf ein Ausbauziel von 35 % geeinigt.

(Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU)

Das haben wir in Rheinland-Pfalz dank der Anstrengungen von Bund, Land, Kommunen, Trägern der Einrichtungen, Erzieherinnen und Erziehern gemeinsam geschafft. Ich finde, das ist eine großartige Leistung.

Meine Damen und Herren, die Zuständigkeit für die Kindertagesstätten liegt bundesweit nach SGB VIII bei den Kommunen. Das hat der Bund vorgegeben. Das hat das von Frau Kollegin Brück angesprochene Urteil des Ver

fassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2015 noch einmal bestätigt.

Warum habe ich mit der Zahl aus dem Jahr 2005 angefangen? Die explosionsartige Zunahme der Plätze hat mit zwei Dingen zu tun, nämlich mit der Einführung des Rechtsanspruchs und damit, dass das Land Rheinland-Pfalz erst seit dem Jahr 2006 die Kommunen beim Ausbau der Kindertagesstätten mit Landesgeld unterstützt und nach vielen Jahren der Anstrengung der Bund nachgezogen hat. Allein mit Blick auf die vergangene Legislaturperiode reden wir von einem dreistelligen Millionenbetrag, den das Land unseren Kommunen zur Verfügung gestellt hat.

Meine Damen und Herren, natürlich wollen wir auch in Zukunft die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe nicht alleinlassen. Wir Grüne haben damals schon gesagt, 35 % werden nicht reichen, weil mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den zum Glück immer höher werdenden Stellenwert der frühkindlichen Bildung immer früher mehr Eltern ihre Kinder in eine Kindertagesstätte geben wollen.

Herr Schnieder, ich bin deswegen der CDU für die Initiative fast dankbar. Wir brauchen eine Verstetigung der Mittel. Wir brauchen eine Fortführung des Investitionsprogramms des Bundes. Hier sind sich alle 16 Bundesländer, ob SPD-, CDU- oder Grün-geführt, einig. Wir brauchen eine Verstetigung der Mittel, eine Fortführung des bundesweiten Investitionsprogramms zum Ausbau der Kitaplätze im U3Bereich.

(Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU)

Wenn alle Fraktionen gemeinsam an die CDU-geführte Bundesregierung appellieren, hier den Weg freizumachen, dann können wir sagen,

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Wir appellieren an die SPD und die Landesregierung!)

dass es sichergestellt ist, dass der Kita-Ausbau nach dem Jahr 2020 weitergeht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Herr Schnieder, wir hatten das Thema gestern im Bildungsausschuss. Sie sind nicht im Ausschuss. Frau Kollegin Beilstein kann Ihnen sicher im Nachgang berichten. Der Staatssekretär hat ausgeführt, von den für Rheinland-Pfalz bereitstehenden Mitteln in Höhe von 53 Millionen Euro aus der letzten Tranche stehen laut Aussage im Bildungsausschuss im Moment noch 44 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn man sich die abgeschlossenen Mittel der letzten Jahre anschaut, dann ist es ungefähr die Größenordnung, die man benötigte, um alle notwendigen Ausbaubedarfe der Kommunen zu bewilligen.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Nicht die zusätzlichen!)

Meine Damen und Herren, auch wenn es nicht das Thema war, haben Sie doch etwas zum Kita-Gesetz gesagt. Sie haben dazu einen Antrag vorgelegt. Sie haben sich beschwert, dass nicht klar ist, wie Investitionsbedarfe für ein

Mittagessen geregelt werden. Interessanterweise haben Sie in Ihrem Antrag dazu keine Forderung, keine Position und keinen Vorschlag genannt. Sie haben sich über die Fragen der künftigen Finanzierung, Dynamisierung und Personalfinanzierung in Ihrem Antrag ausgelassen. In dem Antrag, den wir nachher besprechen, gibt es dazu keinen konkreten Vorschlag der CDU zu dieser Frage.

Das sind wichtige Fragen, aber ich erwarte von einer Opposition auch, dass sie bei solch wichtigen Fragen konkrete Vorschläge macht. Glauben Sie mir, bei dieser Landesregierung sind die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

(Glocke der Präsidentin)

und auch der weitere Ausbau der besten Bildung für unsere Kleinsten gut aufgehoben.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Dr. Hubig das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen den Tagesordnungspunkt „Kommunen beim Ausbau der Kindertagesstätten nicht alleinlassen – Landesförderung muss dauerhaft gesichert werden“. Ich werde mich auf diesen Tagesordnungspunkt beschränken.

Wir haben heute an diesem Tag noch einen weiteren Tagesordnungspunkt, bei dem es um das KitaZukunftsgesetz geht. Hier wurde viel über das KitaZukunftsgesetz geredet. Ich würde einmal sagen, damit wurde letztendlich relativ deutlich, warum dieser Tagesordnungspunkt aufgerufen worden ist. Wir haben vor zwei Tagen im Bildungsausschuss über das Thema gesprochen, das ist schon erwähnt worden. Darin hat Staatssekretär Beckmann vorgetragen. Es gab Nachfragen. Frau Abgeordnete Beilstein, diese Nachfragen hat der Staatssekretär alle erschöpfend beantwortet.

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Wenn Sie weitere Nachfragen gehabt hätten, hätte es Ihnen freigestanden, auch diese zu stellen. Sie haben um den Sprechvermerk gebeten. Auch den bekommen Sie.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen – wie Sie wissen – quasi rund um die Uhr zur Verfügung.