Protokoll der Sitzung vom 29.03.2019

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich kann nämlich überhaupt nicht erkennen, welche Verbesserungen dieser Vorschlag den Menschen bringen soll. Im Gegenteil, ein solcher Vorschlag könnte den Beschäftigten sogar schaden. So, wie ich Ihren Ansatz verstanden habe, unterstützt dieser nämlich nur einseitig die Arbeitgeberseite,

(Abg. Sven Teuber, SPD: Genau!)

indem das Land die Kosten für ausgefallene Zeiten und sogar für Freistellungszeiten bis zum Ende der Kündigungsfrist finanziert.

Meine Damen und Herren, das ist nicht meine Vorstellung von guter Arbeitsmarktpolitik.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Wir investieren lieber in Arbeitsplätze statt in Ausfallzeiten. Genau deshalb setzt hier auch das neue Teilhabechancengesetz an. Dieses finanziert nämlich Beschäftigung, und

keine Ausfallzeiten. Durch ein beschäftigungsbegleitendes Coaching während der gesamten Förderdauer sollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert und arbeitslose Menschen während der Beschäftigung qualifiziert werden.

Die Förderung über das Teilhabechancengesetz unterscheidet sich auch von den bisherigen Regelinstrumenten und Programmen durch die Dauer und vor allen Dingen die Höhe sowie durch die Einbeziehung aller Arbeitgeber, unabhängig von ihrer Art, Rechtsform, Branche und Region. Im neuen Teilhabechancengesetz sind auch die harten Förderkriterien wie Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität entfallen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Schritt, den die Landesregierung schon seit langen Jahren eingefordert hat.

Von daher: Dem Antrag der Fraktion der AfD zur Initiierung eines Modellprojekts „Eingliederungsbrücke“ muss ich als Arbeits- und Sozialministerin eine klare Absage erteilen, weil die Landesregierung nicht als Bürge für Ausfallzeiten herhalten kann. Mir geht es um echte und nachhaltige Chancen für arbeitslose Menschen, und ich bin davon überzeugt, dass die neuen Regelinstrumente nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, das Bedarfsgemeinschaftscoaching, unser Förderansatz „Perspektiven eröffnen“ und unsere Arbeitsmarktpolitik dazu die besten Chancen bieten.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu den Ausführungen der Frau Staatsministerin gibt es eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Böhme. – Bitte schön.

(Abg. Sven Teuber, SPD: Das Fleißkärtchen könnte jetzt unterschrieben werden! – Abg. Uwe Junge, AfD: Herr Teuber, wie haben Sie sich eigentlich nach vorne gearbeitet? Sie sitzen doch sonst immer hinten! – Abg. Sven Teuber, SPD: Das geht ruck, zuck!)

Sehr verehrte Frau Ministerin! Es ist mir klar, dass Sie das Gesetz Ihrer Partei verteidigen und es für ausreichend halten. Alles andere wäre ein Widerspruch zu Ihrem eigenen Agieren.

Aber eines verstehe ich jetzt wirklich nicht: Ob ich nun dem Arbeitgeber von vornherein verspreche, sozusagen die Lohnkosten pauschal zu übernehmen,

(Abg. Sven Teuber, SPD: Kündigungen zu unterstützen!)

oder ihm ein Angebot mache und sage, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt und er Ausfallzeiten hat, gebe ich

ihm das Geld, was ist denn da der Unterschied? Es fließt Geld an den Arbeitgeber. Was Sie hier an angeblichen Unterschieden konstruiert haben, kann ich nicht erkennen.

(Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD)

Im Übrigen haben die Damen und Herren hier im Saal alle nicht erkannt, worum es geht.

(Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es! – Abg. Sven Teuber, SPD: Dann haben Sie es schlecht ausgedrückt! Das liegt wohl am Absender, nicht am Empfänger!)

Es geht darum, dass das Teilhabechancengesetz nur Menschen fördert, die mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit dastehen. Aber das sind nicht alle Arbeitslosen. Wir haben viele Menschen, die wechselnde Beschäftigungen haben, die immer wieder in die Arbeitslosigkeit abrutschen und nur als Leiharbeiter eine Chance finden. Auch dann müssen sie häufiger den Arbeitgeber wechseln.

Genau an diesem Punkt wollten wir die Vielfalt der Förderinstrumente erweitern und das auch testen und wissenschaftlich begleiten und einfach einmal schauen, was passiert, wenn man die Unsicherheit aufseiten des Arbeitgebers reduziert, sein Risiko reduziert – man könnte auch von einer Versicherung reden, wenn man nicht Ausfallbürgschaft sagen will – und den Arbeitgeber motiviert, solche Menschen einzustellen, aber eben unter der Voraussetzung, dass er auch einen Beitrag bringen, eben ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis anbahnen muss.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Eine Absicherung! Das haben die nicht verstanden! Sie haben es nicht kapiert!)

Das, finden wir, ist eine gute Idee. Es würde die Vielfalt der Instrumente erweitern. Aber leider: Die Landesregierung spielt nicht mit.

(Beifall der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist eine Ausschussüberweisung beantragt. Wir stimmen zuerst über die beantragte Ausschussüberweisung ab. Es geht um den Ausschuss für Soziales und Arbeit. Wer dieser Ausschussüberweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke schön. Damit ist die beantragte Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag – Drucksache 17/8672 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die

Stimmen der AfD abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende einer dreitägigen Plenarsitzung. Ich lade Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, dem 15. Mai 2019, ein und wün

sche Ihnen einen guten Nachhauseweg und ein schönes Wochenende.

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