Protokoll der Sitzung vom 16.05.2019

(Abg. Simone Huth-Haage, CDU: Transparenz! – Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 17/8830 – an den Ausschuss für Bildung – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9144 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Bevor wir in die Debatte einsteigen, darf ich einem Mitglied der Landesregierung das Wort zur Begründung erteilen. – Frau Staatsministerin Ahnen, Sie haben das Wort, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unmittelbar nach Bekanntwerden des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder hat die Landesregierung die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der linearen Gehaltssteigerungen auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes bekräftigt.

Daneben bestand im Kabinett schon im vergangenen Jahr Einigkeit darüber, im Interesse einer zukunfts- und konkurrenzfähigen Bezahlung außerordentliche und damit ergänzende Anpassungen von zweimal 2 % vorzunehmen.

(Beifall bei SPD und vereinzelt bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch damals hatten wir bereits die Tarifübernahme angekündigt. Beide politischen Vorhaben setzen wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Interesse der Beschäftigten und eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes um.

Es geht um einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst und um die Anerkennung der Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir stehen in einem Wettbewerb um die besten Köpfe. Nach unseren Annahmen werden wir uns nach Umsetzung des Gesetzentwurfs im Vergleich mit den anderen Ländern im verdichteten Mittelfeld wiederfinden.

Das ist für ein im Vergleich eher finanzschwächeres Land eine beachtliche Leistung. Wir nehmen dafür erhebliche Mittel in die Hand: für die Übernahme des Tarifergebnisses im Jahr 2019 160 Millionen Euro, im Jahr 2020 330 Millionen Euro. Die zweimal 2 % führen zu Mehrkosten von 52 Millionen Euro im Jahr 2019 und 158 Millionen Euro im Jahr 2020.

Das ist eine große finanzielle Herausforderung, aber eine Herausforderung, der wir uns bewusst im Sinne des öffentlichen Dienstes stellen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Weil er es uns wert ist!)

Herr Abgeordneter, ich liebe es, wenn Sie meine Sätze ergänzen.

(Heiterkeit des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Was ist nun konkret vorgesehen? Primär regelt das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 Bezügeerhöhungen entsprechend dem Gesamtvolumen der tarifvertraglichen Linearsteigerungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 %, zum 1. Januar 2020 um weitere 3,2 % sowie zum 1. Januar 2021 um 1,4 %. Anwärterinnen und Anwärter erhalten jeweils zum 1. Januar 2019 und 2020 eine Gehaltssteigerung von 50 Euro sowie die Angleichung ihres Jahresurlaubsanspruchs auf 30 Urlaubstage.

Darüber hinaus werden die mit den Besoldungsleitlinien vom Juni 2018 fixierten zusätzlichen Bezügeerhöhungen von jeweils 2 % zum 1. Juli 2019 sowie zum 1. Juli 2020 gesetzlich geregelt.

Ich darf an dieser Stelle auch daran erinnern, dass wir bereits seit 2015 das Tarifergebnis jeweils übernommen haben.

Für die beiden Schritte ist aus meiner Sicht jetzt der richtige Zeitpunkt. Vorausschauend wurde im Doppelhaushalt 2019/2020 ausreichend finanzielle Vorsorge getroffen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften hat deutlich angezogen, sei es bei anderen öffentlichen Arbeitgebern, sei es bei den privaten Arbeitgebern.

Rheinland-Pfalz muss folglich attraktive Konditionen bieten. Wir wollen den öffentlichen Dienst zukunftsfähig gestalten, wir wollen den steigenden Anforderungen Rechnung tragen, und wir wollen die hochwertige Aufgabenerfüllung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter beibehalten.

Wir investieren mithin ein gutes Stück weit auch in die Zukunft des Landes. Dass dadurch beachtliche Mittel gebunden werden, liegt bei einem Anteil der Personal- an den Gesamtausgaben von rund 40 % auf der Hand.

Letztlich geht es auch um das Signal der Wertschätzung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein positives Feedback und ein klares Signal. Ich will mich an dieser Stelle sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre hervorragende Arbeit im Sinne des Gemeinwohls bedanken.

(Beifall der SPD, bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch zwei Anmerkungen zu zwei weiteren Bausteinen. Da ist zum einen die Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 2018 zur Bezahlung der begrenzt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen. Infolgedessen hat sich die Landesregierung entschieden, die in Rheinland-Pfalz bislang angewandte Bundesregelung, die die Bemessung an

den Teilzeitbezügen in den Vordergrund stellt, noch vor der zugebilligten Umsetzungsfrist auf ein neues System umzustellen. Auch das ist eine Verbesserung für die Beschäftigten.

Darüber hinaus unternehmen wir etwas für die Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten. Die sogenannte Gitterzulage wird weiterentwickelt und perspektivisch auf den Betrag der Polizeizulage angehoben. Wir reden hier von einer Steigerung von über 30 %. Auch das ist ein klares Signal.

Der letzte Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist, dass mit dem vorliegenden Gesetz auch die Zusage umgesetzt wird, die Dynamisierung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten ab 2019 entsprechend den Bezügesteigerungen vorzusehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Gesetzentwurf mit einem beachtlichen Finanzvolumen, aber es geht auch um eine beachtliche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Man darf sagen, dass das, was wir angekündigt haben, vollumfänglich umgesetzt und von den Betroffenen anerkannt wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen damit zur Aussprache in erster Beratung zu diesem Gesetzentwurf. Aufgrund der längeren Redezeit der Landesregierung erhöht sich die Grundredezeit der Fraktionen um 1 Minute und 25 Sekunden.

Frau Dr. Machalet, Sie haben eine Redezeit von 6 Minuten und 25 Sekunden.

(Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD, in Richtung CDU-Fraktion: Na, wenn Sie nicht wollen! – Abg. Alexander Licht, CDU: Herr Henter hat sich gemeldet!)

Frau Dr. Machalet, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach so einer hitzigen Debatte wie über das KiTa-Zukunftsgesetz ist es durchaus verständlich, dass sich die Reihen etwas lichten, obwohl das Thema, das wir jetzt behandeln, nicht minder wichtig ist.

(Beifall des Abg. Martin Brandl, CDU)

Ich hätte mir eigentlich für die erste Rede als neue haushalts- und finanzpolitische Sprecherin meiner Fraktion keinen schöneren Anlass vorstellen können als den Gesetzentwurf, den wir heute beraten und auf den 70.000 Beamtinnen und Beamte sowie 48.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land schon sehr gespannt warten. Ich bin schon von vielen darauf ange

sprochen worden, wann es denn nun endlich kommt und wann es soweit ist.

Mit diesem Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 liegt nun schwarz auf weiß vor, was bereits vor einigen Wochen seitens der Landesregierung angekündigt wurde. Frau Ministerin Ahnen hat es noch einmal dargelegt: Es geht um die Übernahme des Tarifabschlusses für die Angestellten im Landesdienst für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Es geht insgesamt um eine Besoldungssteigerung von 8 % und darüber hinaus darum, wie dies von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und unserer Finanzministerin bereits im Juni 2018 angekündigt wurde, zusätzlich zu den Tariferhöhungen in diesem und im nächsten Jahr jeweils 2 % draufzulegen.

Was heißt das? Um ein individuelles Beispiel anzuführen: Eine Grundschullehrerin mit A 12 Stufe 4, verheiratet, keine Kinder, wird zum 30. September 2021 über 400 Euro brutto mehr haben als zum 31. Dezember 2018. Ich glaube, das ist für eine Berufsanfängerin schon eine ganze Menge.

Für weitere Berufsgruppen kommen weitere Verbesserungen hinzu, zum Beispiel die Weiterentwicklung der Gitterzulage – das wurde angesprochen – oder für alleinerziehende Beamtinnen und Beamte die Abschaffung der Eigenmittelgrenze. Um die Dimension dieses Vorhabens, auch wenn es bereits genannt wurde, noch einmal zu verdeutlichen: Was heißt das für unseren Landeshaushalt? Wir sprechen über 212 Millionen Euro im Jahr 2019, 487 Millionen Euro im Jahr 2020 und sage und schreibe 618 Millionen Euro im Jahr 2021. Das ist wirklich eine große Kraftanstrengung für das Land.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich unserer Finanzministerin danken,

(Beifall bei der SPD)

die bereits im Haushaltsentwurf 2019/2020 die entsprechenden Mittel unter Einhaltung der Schuldenbremse eingeplant hatte. Das zeugt wirklich von vorausschauendem und verantwortungsvollem Handeln. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall der SPD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Ich könnte jetzt sagen: Frauen können eben Haushalt.

(Heiterkeit und Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ich habe das einmal versucht, ist schiefgegangen!)

Ich sage ganz deutlich, das sind keine Almosen. Wenn ich jetzt teilweise wieder Stimmen höre, die sagen, muss das mit den Beamten wirklich sein, müssen die jetzt so viel kriegen, sage ich denen ganz klar: Ja, das muss sein, und wir machen das sehr gerne.

(Beifall der SPD)

Die Beamten in Rheinland-Pfalz haben das wirklich verdient. Sie leisten hervorragende Arbeit, egal, ob in der Schule, bei der Polizei, in der Justiz, in der Steuerverwaltung, aber auch in den Ministerien und weiteren nachgeordneten Behörden. Sie haben es auch deshalb verdient, weil sie in den vergangenen Jahren auf größere Anpassungen ihrer Bezüge verzichten mussten. Es war immer klar, dass, sobald es die gesamtwirtschaftliche Lage im Land zulässt, ein Ausgleich geleistet werden muss. Genau das geschieht jetzt.