Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern – Frau Kollegin HuthHaage –, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Ich fasse zusammen: Das sind 11 von 16 Bundesländern.
Rheinland-Pfalz ist leider nicht dabei. Das finden wir schade. Deswegen lade ich auch Sie noch einmal persönlich ein, geben Sie jungen Menschen eine Stimme ab 16. Unsere Jugend hat es verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn wir uns die Ergebnisse in den elf Bundesländern anschauen, wie die Wahlen dort ausgegangen sind, so ist das erste Ergebnis, die Wahlbeteiligung von unter 18Jährigen ist nicht wesentlich anders als bei anderen Altersgruppen. Zweitens, auch bei der Frage, welche Parteien gewählt wurden, gibt es keine erheblichen Unterschiede. Auch das zeigt noch einmal, 16- und 17-Jährige sind reif für das Wählen. Es hat sich nämlich gerade nicht die Befürchtung bestätigt, dass die unter 18-Jährigen häufiger extreme Parteien wählen würden. Auch das spricht für ein kommunales Wahlrecht in Rheinland-Pfalz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte einen weiteren, vielleicht einen neuen Gedanken ansprechen. Wir sprechen und diskutieren zuweilen immer über die Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse auf dem Land, in der Stadt und in unserem ganzen Bundesstaat, der Bundesrepublik Deutschland. Wenn wir diese Frage einmal erweitern, dann eröffnet auch ein kommunales Wahlrecht, egal in welchem Bundesland, Chancen für junge Menschen. Es würde auch Chancen für junge Menschen in Rheinland-Pfalz eröffnen. Das wäre ebenfalls ein Beitrag für gleichwertige Lebensbedingungen in unserem Land Deutschland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sprechen wir nicht über, sondern sprechen wir mit jungen Menschen, so hören wir, wir möchten uns stärker einbringen, wir möchten eine hörbare Stimme sein. 72 % möchten nach dem aktuellen dorf-test das Wahlrecht ab 16. Und – Zitat – haben wir mehr Vertrauen in unsere Jugend, wie es der Landesjugendring immer wieder fordert. Wir finden, das ist genau das Thema. Darum geht es. Unsere Jugend hat es verdient, mit 16 wählen zu dürfen.
Wir haben vorhin gemerkt, dass auch einige Kolleginnen und Kollegen anderer Gremien, so des Stadtrats von IdarOberstein, hier zu Besuch sind. Ich selbst bin Mitglied
eines Gremiums. Viele von uns sind Mitglied eines Gremiums. Man muss einmal schauen, um was es dort geht. Dort geht es um unmittelbarste, direkt das Umfeld betreffende Entscheidungen für junge und alte Menschen. Wir finden, dort sollten wir jungen Menschen auch das Wahlrecht geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, all das zeigt, wie verfehlt es ist, sich an der Volljährigkeit festzubeißen und heute das kommunale Wahlrecht ab 16 abzulehnen. Der Ampel, der SPD und mir ganz persönlich liegt ein kommunales Wahlrecht ab 16 am Herzen. Stimmen Sie für unseren Antrag im Interesse der Jugend!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Ruland, wir haben aufmerksam zugehört, und ich habe festgestellt, es gab ein bis zwei Aspekte in Ihren Ausführungen, die es wert sind, dass ich sie kommentiere. Das eine ist, ich freue mich über Ihre ausdrückliche Klarstellung, dass es für das Wahlergebnis keine Relevanz hat, ob ab 16 oder ab 18 gewählt wird. Ich finde, diese Klarstellung ist notwendig.
Es gab den einen oder anderen oder die eine oder andere, die immer so getan hat, die CDU hätte Angst vor den jungen Wählern und würde deswegen so votieren, wie sie es macht. Das ist hiermit widerlegt. Dafür danke ich ausdrücklich.
Ansonsten haben Sie wieder diese elf Länder aufgezählt. Okay, geschenkt. Wir wissen alle, da ging es landesgesetzlich, bei uns hat es die Verfassung aus gutem Grund geregelt. Ich hatte das im März auch ausgeführt.
Manchmal ist es das Beste, man lässt ein Statement wirken, kommentiert es nicht und überlässt es dem, der den Zwischenruf macht, sich selbst entsprechend zu qualifizieren. Das hilft dann schon manchmal.
Wenn man ansonsten einmal schaut, so gab es viel Wiederholung. Ich rechne deswegen schon damit, dass es so, wie wir jetzt innerhalb relativ kurzer Zeit schon zum wiederholten Mal darüber debattieren, möglicherweise noch öfter der Fall sein wird,
(Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das können Sie uns aber wirklich nicht vorwerfen! Das ist nicht richtig! Schade!)
Deswegen möchte ich noch einmal zwei grundsätzliche Aspekte nennen. Erstens würde nach Ihrem Antrag die Rechtsordnung das Wahlrecht auch solchen Personen gewähren, denen die Rechtsordnung gleichzeitig in den meisten anderen wichtigen Bereichen – Vertragsschluss, Haftung, Strafrecht – allein wegen des jugendlichen Alters die volle Einsichtsfähigkeit abspricht. Das ist ein Wertungswiderspruch, zumindest wenn man das Wahlrecht ernst nimmt, wenn man es mit dem Bundesverfassungsgericht als das vornehmste Recht der Bürgerinnen und Bürger im demokratischen Staat ansieht. Wir von der CDU-Fraktion tun das.
(Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ziemlich anmaßend! – Zuruf von der SPD: Arroganz!)
Zum einen, weil Sie sonst nicht so undifferenziert für das Wahlalter ab 16 eintreten würden. Zum anderen lassen mich aber auch Aussagen der Kollegin Binz im Plenum daran zweifeln.
Am 24. Mai letzten Jahres, als es um die Landarztquote ging, hat Frau Binz sinngemäß ausgeführt, dass die Eingehung einer mehrjährigen Verpflichtung zur späteren Übernahme einer Landarztpraxis für junge Menschen von 19 oder 20 Jahren unzumutbar wäre. Weil dann der Vergleich mit dem Wahlalter 16 kam, hat Frau Binz erläutert – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „(...) denn das Schöne an einer Wahlentscheidung ist, dass man sich von Wahl zu Wahl umentscheiden und seine Entscheidung revidieren kann.“
Meine Damen und Herren, ganz klar: Wenn man das Wahlrecht so versteht, dann kommt es auf die Erkenntnisfähigkeit der Wahlberechtigten nicht so sehr an.
Wenn man nämlich denkt, Irrtümer bei Wahlen wären folgenlos heilbar, indem man einfach beim nächsten Mal anders wählt, dann kann man das Wahlalter ab 16 natür
Aber, meine Damen und Herren, so ist es nicht. Eine einmal getroffene Wahl ist in der repräsentativen Demokratie eben nicht korrigierbar. Eine abweichend ausgeübte Wahl vier oder fünf Jahre später lässt die vorangegangene Wahlentscheidung nämlich völlig unverändert stehen.
Wir sehen doch gerade in einigen Demokratien um uns herum und auf der Welt, wie die Gewählten die ihnen eingeräumten Zeiträume nutzen, um ganze Länder und Gesellschaften in ihrem Sinne umzukrempeln.
Das bleibt nie ohne Folgen, egal, wie die nächste Wahl ausgeht. Meist wird es immer schwerer, eine Mehrheitswahl hinzubekommen, wenn sich erst einmal die eine Seite eingerichtet hat und die Privilegien und Möglichkeiten der Macht nutzt.
Deswegen nehmen wir das Wahlrecht ernst und sagen nicht, macht es doch heute so und in fünf Jahren anders, und alles ist gut. Wir nehmen es ernst, und deswegen stellen wir auch hohe Anforderungen.
Ich möchte ein zweiten Aspekt ansprechen. Jede Altersgrenze, die nicht an die Volljährigkeit und die dann grundsätzlich gegebene oder vermutete volle Einsichtsfähigkeit anknüpft, ist mehr oder weniger willkürlich. Das zeigt sich deutlich an der sicherlich auch Ihnen zugegangenen Broschüre des Deutschen Kinderhilfswerks zu diesem Thema. Dort kann man auf Seite 11 lesen, dass das Deutsche Kinderhilfswerk dafür eintritt, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken.
Ich frage mich, wie Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Ampel, dann, wenn Sie das Wahlalter auf 16 erst einmal gesenkt haben, gegenüber dem Deutschen Kinderhilfswerk und anderen argumentieren wollen, dass es unter 16 aber auf keinen Fall geht.
Es leuchtet mir nicht ein, wie Sie da wirklich eine argumentative Linie halten wollen. Wenn Sie einmal von der Volljährigkeit abkoppeln, ist alles andere offen und mehr oder weniger willkürlich. Ob es jetzt 16 ist, das ist genauso fraglich wie die Frage, ob es 17 oder 15 oder, wie das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, 14 ist.
Vielleicht geht es Ihnen aber in Wirklichkeit auch darum, irgendwann 14 dort zu haben. Ihre gesamte Argumentation, alles, was Sie bisher dazu ausführen, gilt zumindest auch für ein Wahlalter mit 14. Da ist kein Aspekt anders. Wir müssen den Menschen dann draußen auch sagen, dass es nicht um 16 geht, sondern dass einfach eine schiefe Ebene betreten wird.
Dann gibt es auch kaum noch ein Halten. Statt solcher Unsicherheiten oder Herumeiereien, die letztlich zu willkürlichen Festlegungen führen, bleibt die CDU-Fraktion bei ihrer klaren Linie, das Wahlalter sollte mit der Volljährigkeit korrespondieren.