Das liegt am Bund. Unsere 40 % Landesmittel stehen zur Verfügung. Das sage ich noch einmal mit Dank an das Ministerium der Finanzen. Der Bundesanteil ist aber zu wenig, ist kläglich, und er muss aufgestockt werden. Wir erwarten, dass der Bund auf der Basis der zweiten Schadensermittlung von Anfang April endlich darauf eingeht, was der Bundesrat einstimmig gefordert hat, nämlich seinen Anteil aufzustocken, damit das Geld ausgegeben werden kann.
Herr Billen, wenn Sie immer wieder das Thema „Umschichtung“ thematisieren, muss ich Ihnen sagen, es ist schön, wenn das Bundesministerium die Umschichtungsmöglichkeiten ins Schaufenster stellt, aber es ist nicht schön – wir haben es heute Morgen von Minister Dr. Wissing gehört –, wenn diese Umschichtungsmöglichkeiten anschließend durch die Verweigerung von Flexibilisierungselementen gleich wieder kaputt gemacht werden und am Ende der Bund, man muss es so sagen, in zynischer Weise Geld spart. So geht es nicht.
Eines will ich Ihnen aber klar sagen: Natürlich werden wir alle Umschichtungsmöglichkeiten, die wir haben, nutzen.
Wir werden dabei auch alle Widrigkeiten überwinden, die nötig sind, aber es muss noch einmal deutlich werden, dass wir eigentlich in der ganzen Gemeinschaftsaufgabe – das gilt nicht nur für den Waldschutz – endlich mehr Flexibilität brauchen und der Bund seine Verweigerungshaltung dabei ablegen muss.
Abschließend will ich sagen, nur wenn wir gemeinsam im Klimaschutz weiterkommen, werden wir auch erreichen, dass der Wald dauerhaft geschützt ist; denn wenn die Klimaveränderung so weitergeht, wird die Hilfe, die wir leisten, am Ende allein die Rettung nicht sein, sondern es wird eine großflächige Entwaldung drohen. Auch deshalb brauchen wir Klimaschutz.
Aufgrund der Überschreitung der Redezeit durch die Landesregierung stünden den Fraktionen jeweils noch 1 Minute und 8 Sekunden zur Verfügung. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Das sehe ich offensichtlich nicht.
Wir kommen direkt zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9202 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt der heutigen Plenarsitzung. Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:
Kommunalreform: Auswirkungen und Entwicklungen seit 2009 gründlich auswerten – Moratorium jetzt! Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/9199 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die seit dem Jahr 2009 durchgeführte erste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform in RheinlandPfalz (KVR) schreitet kontinuierlich voran, ohne dass die Auswirkungen und Entwicklungen der bisher durchgeführten Gebietszusammenlegungen näher begutachtet und ausgewertet worden sind.
36 Gebietsänderungsmaßnahmen, Stand 2019, wurden bislang gesetzlich geregelt. 28 davon wurden bereits umgesetzt. Weitere Gebietsänderungsmaßnahmen wurden seitdem beschlossen. Die nächsten Umsetzungen stehen vor der Tür. Erst gestern haben wir zwei weitere Zusammenlegungen in der Plenarsitzung weiter verarbeitet. Für die betroffenen Kommunen sind diese Entscheidungen oft ein Aufbruch ins Ungewisse; denn repräsentative Ergebnisse aus der bisherigen Zusammenlegung liegen kaum vor. Zwar wurden in der Vergangenheit vereinzelt erste Ergebnisse aus Gebietszusammenlegungen präsentiert und nicht alle waren negativ zu verstehen, doch grundsätzlich flächendeckende Erkenntnisse wurden bislang nicht vermittelt.
Diese Feststellung deckt sich mit der Aussage des federführenden Gutachters zum bisherigen Gutachten der KVR, Professor Dr. Junkernheinrich. Nach dessen Einschätzung sind repräsentative Erkenntnisse erst etwa zwischen acht und zehn Jahren nach einer Gebietszusammenlegung zu erwarten. Folglich könnten nach dieser Einschätzung noch
gar keine Folgen der Gebietszusammenlegungen evaluiert werden, da nur sehr wenige der bisher durchgeführten Zusammenlegungen in benanntes Zeitfenster fallen.
Blicken wir aber kurz einmal nach Ostdeutschland. Die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt haben in den Jahren 2008 und 2007 jeweils Gebietsreformen durchgeführt. Das ifo Institut Dresden, das Institut für Wirtschaftsförderung, kam in einer im Jahr 2018 veröffentlichten Studie zu dem Ergebnis, dass seitens der jeweiligen Landesregierungen erhoffte Einsparungen ausgeblieben waren. Schlimmer noch: Während die beabsichtigte Kostenreduzierung ausblieb, machen sich Unmut und Unzufriedenheit in der Landesbevölkerung breit.
In den neuen Großkreisen bildete sich kaum eine gemeinsame Identität aus. Das Interesse der Bürger an der Kreispolitik wurde als rückläufig bewertet. Die ifo-Studie belegte diese Feststellung mit einer geschrumpften Wahlbeteiligung von 3 bis 4 Prozentpunkten bei den jeweiligen Kreistagswahlen, ebenso mit einem Rückgang der Zahl der Kandidaten für kommunale Ämter.
Mit Blick auch auf die anstehenden Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz und die vielen unbesetzt gebliebenen Kandidatenplätze für kommunale Ämter drängt sich die Frage nach möglichen Parallelen auf, selbst wenn zum sonstigen bisherigen Verlauf der KVR in Rheinland-Pfalz keine ifoStudie vorliegt.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns allen Ernstes fragen, ob sich Rheinland-Pfalz mit der laufenden Kommunal- und Verwaltungsreform auf dem richtigen Weg befindet. Diese Ergebnisse der Reform sind dort draußen, und die ifo-Studie aus Sachsen und Sachsen-Anhalt belegt, dass zumindest kurz- und mittelfristige Ergebnisse schon nach fünf Jahren ermittelt sind.
Folgt man dieser Ansicht, muss also die Frage gestellt werden, warum nicht längst mit der Auswertung der Folgen der bisher durchgeführten Gebietszusammenlegungen begonnen wurde.
Blindes Vertrauen in die Unfehlbarkeit der beschlossenen Reform, Befolgen der Einschätzung der Gutachter, fehlendes Interesse, möglicherweise aber auch die Angst vor Negativschlagzeilen aufgrund von unplanmäßigen Folgen der Reform? Muss es nicht im Interesse der Landesregierung liegen, frühestmöglich Erkenntnisse aus laufenden Prozessen einer Reform zu ziehen, um möglicherweise Schaden von Gemeinden und Bürgern abzuwenden? Sollte es Fehlkalkulationen gegeben haben?
Kritisch betrachtet ist diese großflächig angelegte Gebietsreform jedenfalls ein Stück weit ein risikobehaftetes Unternehmen, ein Unternehmen, dem sich auf der einen Seite bereits einige Kommunen freiwillig angeschlossen haben, andere lehnten dessen Umsetzung jedoch ab und setzten sich sogar gerichtlich zur Wehr. So hatten beispielsweise 27 der 61 von 2010 bis 2018 durchgeführten Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Rheinland-Pfalz die KVR zum Thema.
Zwei Drittel dieser Bürgerentscheide wiesen eine Beteiligung von über 50 % der Stimmberechtigten auf, knapp ein Drittel sogar eine Beteiligung von über 75 %. Meine Damen und Herren, das ist eine Beteiligung, von der sich bei größeren Wahlen manchmal nur träumen lässt.
Und auch das muss gesagt werden: Nicht alle Bürgerentscheide sprachen sich für die Durchführung der jeweiligen
KVR-Maßnahme aus. Es ist schließlich niemandem geholfen, wenn diese Gebietsreform weiter und gegen die Interessen von Betroffenen durchgesetzt und vorangetrieben wird. Nun im Anschluss und insbesondere bei Fusionen mit negativen Auswirkungen
(Glocke der Präsidentin – Abg. Jens Guth, SPD: Wir wollen nach Hause! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst an die Adresse der AfD: Es heißt nicht Kommunal- und Verfassungsreform, sondern Kommunal- und Verwaltungsreform. Das nur am Rande, damit Sie wissen, wovon wir reden.
(Beifall der SPD – Abg. Uwe Junge, AfD: Was für ein billiger Sieg! – Weitere Zurufe von AfD und SPD)
Im Jahr 2007 wurden wir erstmals im Landtag und in Gremiensitzungen mit diesem Thema befasst. Wir haben dann im Jahr 2010 die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, mit Bürgerbeteiligung, die zunächst auf Landesebene stattfand.
Die einzelnen Zusammenlegungen wurden auf Ebene der jeweiligen Verbandsgemeinde durchgeführt und führten im Regelfall fast immer dazu, dass wir das Gröbste mit den Bürgern gemeinsam gestalten konnten.
Es sind bis jetzt 36 Gesetze beschlossen. Hiervon sind 28 umgesetzt. Einige Gesetze fehlen noch. Meistens sind diese Gesetze freiwillig erfolgt, mit entsprechenden Vergütungen des Landes. Entgegen der Meinung der AfD ist dies keine Fahrt ins Ungewisse. Es fanden jede Menge Gespräche mit dem Ministerium in den Kommunen vor Ort
usw. statt. Es wurden Arbeitsgruppen gegründet. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich die Kommunen sehr stark in diesen Prozess eingebracht haben.
Was mir wirklich nicht klar war: Haben Sie schon einmal ein Gesetz zu einer KVR gesehen? Sie haben zum Teil 150, 160 Seiten. Von daher ist alles geregelt, was zu regeln ist.
Nur wenige Klagen wurden durchgeführt. Es waren, glaube ich, sieben. Von diesen sieben Klagen sind sechs abgewiesen worden. Lediglich eine war erfolgreich. Auch das widerlegt das, was Sie sagen, nämlich dass eine Klagewelle oder so etwas Ähnliches drohe.
Die gemachten Erfahrungen, die bisher vorliegen, sind insgesamt gesehen positiv. Das liegt einmal an den handelnden Personen vor Ort, die sich alle rege einbringen. Und, was natürlich klar ist, wir können heute, was die finanzielle Seite betrifft, noch keine Aussagen machen. Die werden wir auf einer gewissen Zeitschiene feststellen.
Darüber hinaus gibt es eine Verbandsgemeinde, die das eruiert hat. Sie hat nämlich festgestellt, dass sie erhebliche Einsparungen durchführen kann. Was aber der Hauptpunkt ist: Die Funktionalität der Verwaltung steigert sich dadurch. Wenn in einer kleinen Verwaltung der Sachbearbeiter krank ist, ist keiner da. Jetzt haben wir eventuell die Möglichkeit, dass zwei das Gleiche bewältigen.
Die KVR I ist schlicht gründlich und solide durchgeführt. Ein Moratorium sehen wir als nicht erforderlich an. Daher lehnen wir Ihren Antrag, wie Sie erwartet haben, ab.