Dann gibt es auch kaum noch ein Halten. Statt solcher Unsicherheiten oder Herumeiereien, die letztlich zu willkürlichen Festlegungen führen, bleibt die CDU-Fraktion bei ihrer klaren Linie, das Wahlalter sollte mit der Volljährigkeit korrespondieren.
Zu den Ausführungen von Herrn Dr. Martin gibt es eine Kurzintervention. Ich erteile Herrn Abgeordneten Ruland das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Dr. Martin – Sie als geschätzter Kollege –, ich möchte noch ein paar Dinge klarstellen. Uns geht es um das Wahlalter ab 16. Wir wären vollkommen zufrieden, wenn die CDU da schon mitmachen würde. Uns geht es nicht um das Wahlalter ab 14. Solche Behauptungen hier in den Raum zu stellen, ist absolut abwegig. Es zeigt ein Stück weit, Sie wollen sich in dieser Frage wegducken und versuchen, irgendwelche Nebelwolken zu werfen.
Ich bin jugendpolitischer Sprecher meiner Fraktion. Ich schaue einmal die Kollegin Schellhammer und den Kollegen Wink an und sehe Vertreter des Landesjugendrings auf der Besuchertribüne. Ich hatte nicht das Gefühl – bei aller Fundiertheit Ihrer Ausführungen, verstehen Sie mich bitte nicht falsch –, dass Sie wirklich so stark in den jugendpolitischen Debatten sind wie die jugendpolitischen Sprecher. Es war ein Stück weit fern von dem, wie die Jugend heute in Rheinland-Pfalz ist. Solche Ausführungen kann man hier sonst nicht machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte Ihnen noch etwas entgegenhalten. Es ging Ihnen um die Position, wir können vielleicht dem Wahlalter ab 16 zustimmen, wenn sich die Ampelkoalition auf den Weg macht, mehr politische Bildung in den Schulen anzubieten. Das war eine Ihrer großen Forderungen.
Ich schaue Herrn Kollegen Herber an. Es waren Forderungen, die auch an diesem Pult erhoben worden sind. Es war eine der großen Forderungen. Das machen wir. Die Bildungsministerin sitzt hier zur Rechten. Das haben wir gesagt, damit wir junge Menschen vorbereiten, und wo können wir das besser, als sie beispielsweise in Schulen mit mehr Sozialkunde für die Demokratie vorzubereiten.
Jetzt aber noch einen letzten Aspekt, Herr Dr. Martin. Sie haben ausgeführt, dass Sie gleiche Rechte und gleiche Pflichten haben wollen. Das heißt nichts anderes als 18 Jahre, Volljährigkeit. Das ist für Sie das Maß des Wahlalters.
Die Volljährigkeit. Ich sage Ihnen noch einmal, auch wenn es eine Wiederholung ist, drei konkrete Gegenthesen dazu. Es ist kein Dogma, Herr Dr. Martin. Es ist eine willkürliche Grenze, auch die 18.
Erstens, das Bundesverwaltungsgericht hat am 13. Juni 2018 bestätigt, dass das kommunale Wahlalter ab 16 rechtlich einwandfrei ist. Punkt zwei: Eine 16-jährige Auszubildende ist mündig, Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, aber sie ist nicht mündig, kommunal zu wählen.
Sie sind Christ, ich bin Christ. Auch das Argument möchte ich noch einmal mit aller Eindringlichkeit vorbringen. Nehmen wir die 14-Jährigen. Mit 14 ist jeder und jede religionsmündig in unserem Land. Man ist also nach den Werten unserer Verfassung und den entsprechenden Gesetzen reif genug, dass man darüber entscheiden kann, ob man Christ sein oder eine andere Religion haben möchte. Aber nach Ihrer Logik darf man dann immer noch nicht wählen.
Ich glaube, dass das immer noch ein Punkt ist, an dem man sagen muss, kommunales Wahlalter ab 16, dafür gibt es gute Gründe.
Herr Ruland, nehmen Sie es mir nicht übel, aber jetzt haben Sie das, was Sie als Erstes gesagt haben, mit den letzten Ausführungen konterkariert. Sie sind eingestiegen und haben versucht, mit Verve zu bestreiten, dass Sie letztlich auch ein Wahlalter unter 16 vorbereiten. Ihr letztes Argument, warum wir Ihnen folgen sollen, ist, guckt doch einmal wie es bei „Kirchens“ ist, da geht es nämlich auch ab 14.
Herr Ruland, das wirkt auf mich nicht überzeugend, und es zeigt, Ihre ganze Argumentation bricht in sich zusammen.
Dann bringen Sie wieder die Platte mit der Bildung. Also, einmal ehrlich, wer soll denn dagegen sein, dass Jugendliche politisch gebildet werden? Wir sind dafür. Das fordern wir immer. Es ist umso besser, wenn die Jugendlichen möglichst gut politisch vorbereitet sind, um dann mit 18 zu wählen. Wo ist denn da der Widerspruch? Auch das leuchtet mir überhaupt nicht ein.
Dann bringen Sie noch das Argument mit dem 16-jährigen Azubi oder der Azubine. Sie verschweigen aber, dass diese Rechtswirkung des BGB erst dann gilt, wenn der Ausbildungsvertrag mit Zustimmung der Eltern geschlossen wurde. Erst dann greift das andere.
Ich denke, insofern ist diese Argumentation in sich nicht schlüssig. Sie überzeugt uns nicht. Ich nehme zur Kenntnis, Sie versuchen es mit allen möglichen Beispielen, die alle nicht überzeugen. Deswegen die klare Linie. Die ist bei uns, Volljährigkeit und Wahlrecht korrespondieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit der ersten Besprechung dieses Antrags in der Plenarsitzung am 29. März dieses Jahres hat sich keine neue Sachlage ergeben, die uns dazu motivieren würde, unsere Ablehnung zu überdenken.
In der Sitzung des Innenausschusses am 9. Mai sind die Antragsteller auf den schon im März erwähnten dorf-test eingegangen. Wir haben vorhin wieder davon gehört. In diesem dorf-test sollten sich Jugendliche zwischen 13 und 23 Jahren über ein Online-Formular zu Freizeit, Schule, Ausbildung, Engagement in Vereinen sowie zu ihrer Meinung zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre äußern. Dabei sollen sich 72,1 % der über 2.100 jugendlichen Umfrageteilnehmer für das Wahlalter 16 ausgesprochen haben.
Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz gibt es ca. 350.000 Personen dieser Alterskohorte. Die 0,6 % der Jugendlichen, die an der Studie teilgenommen haben sollen, sind wahrscheinlich eine Stichprobe von politisch und gesellschaftlich besonders aktiven Personen, in jedem Fall aber nicht nach Kriterien der Repräsentativität ausgewählt worden. Außerdem erfolgte die Abstimmung online, anonym, völlig offen und ohne Prüfung der Identität. Das heißt, jeder hätte teilnehmen können, gegebenenfalls auch mehrfach.
Wir können also noch nicht einmal mit Sicherheit sagen, ob die Teilnehmer Personen aus der Zielgruppe, das heißt, aus der fraglichen Alterskohorte und aus Rheinland-Pfalz waren.
Sehr geehrte Kollegen von den Ampelfraktionen, wir haben uns gestern über das Thema der Repräsentativität unterhalten. Diese Studie ist mit Sicherheit nicht repräsentativ, damit auch keine seriöse Diskussionsgrundlage. Die einzige andere uns bekannte Umfrage, die dieses Ergebnis mit knapp 52 % untermauern würde, stammt von der Bertelsmann Stiftung und ist mit einer Stichprobe von 21 Teilnehmern ebenfalls nicht repräsentativ.
Repräsentative Studien wie die Shell Jugendstudien haben dagegen bislang Ergebnisse gegen das Wahlalter ab 16 gezeitigt, und dies, meine Damen und Herren, wurde auch durch unsere Erfahrungen mit Schülergesprächen untermauert. So kam das Thema am 19. März in einem Schülergespräch mit der 12. Klasse eines beruflichen Gymnasium aus dem Lahntal auf. Herr Kollege Lammert und Frau Kollegin Becker waren dabei.
Die Meinung der anwesenden Schüler war eindeutig: Auch in Bezug auf die jeweils eigene Person habe sich in der Zeit vom 16. bis zum 18. Lebensjahr eine enorme persönliche Entwicklung vollzogen, und die für eine verantwortliche Wahrnehmung des Wahlrechts erforderliche charakterliche Reife sei mit 16 Jahren noch nicht gegeben gewesen. Eine Absenkung des Wahlalters wurde daher durch die Bank von allen abgelehnt.
Meine Damen und Herren, damit zeigen die Schüler mehr Reife als die Vertreter der Ampelfraktionen, die uns immer wieder mit diesem Antrag traktieren, obwohl die zur Änderung unserer Landesverfassung erforderliche Mehrheit erkennbar nicht gegeben ist.
Meine Damen und Herren, die Mütter und Väter unserer Landesverfassung haben das Wahlrecht aus guten Gründen an das Erreichen einer Altersgrenze geknüpft. Erst mit 18 Jahren sind junge Männer und Frauen vollumfänglich in der Lage, Rechte und Pflichten in unserer Gesellschaft wahrzunehmen.
In vielen Fällen gestehen wir über die Volljährigkeit hinaus jungen Menschen eine besondere Behandlung zu, weil wir davon ausgehen, dass ihnen doch noch die Reife fehlt, um im gleichen Maße wie Erwachsene verantwortliche Entscheidungen treffen zu können. So sind sie erst mit 18 Jahren uneingeschränkt geschäftsfähig, dürfen harten Alkohol trinken und allein Auto fahren. Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von bis zu 17 Jahren und kann und wird auch in der Realität auf Heranwachsende von bis zu 20 Jahren angewendet, das heißt, voll straffähig und voll verantwortlich für ihre Handlungen sind junge Menschen
erst mit 21 Jahren. Darüber gibt es in der Gesamtheit einen breiten Konsens, über alle Parteien hinweg.