Protokoll der Sitzung vom 13.06.2019

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Nun hat der Abgeordnete Köbler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Spielbanken, auch in Rheinland-Pfalz, leiden in den letzten Jahren unter erheblichen Besucherrückgängen. Eigentlich würde man sagen, das ist zu begrüßen, weil es sich um Glücksspiel handelt.

Ich will das Thema aufgreifen, das der Kollege Licht angesprochen hat, es ist leider nicht zu begrüßen, weil es sich mittlerweile vermehrt im Online-Spielbereich und im mobilen Online-Spielbereich abspielt. Deswegen bin ich froh, dass Sie es angesprochen haben. Ich denke, wir werden das Gespräch über die Frage aufnehmen, wie wir das regulieren, wie wir das mobile Online-Spielen auf bessere Füße stellen, auch im Sinne eines modernen und zeitgemäßen Spielsuchtschutzes, aber auch Kinder- und Jugendschutzes.

Meine Damen und Herren, Spielbanken unterliegen der Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers. Es ist unsere originäre Aufgabe. Wenn man sieht, dass 80 % des Bruttospielertrags an Steuergeldern abfließen, dann sind das in 2018 über 15 Millionen Euro an Steuereinnahmen allein für den Landeshaushalt. Bei den Kommunen kommen je nach Jahr immer noch zwischen 5 und 6,5 Millionen Euro an. Es ist eine ganz wesentliche Frage, dass dort, wo Glücksspiel stattfindet, dann die Einnahmen an das Gemeinwohl zurückkommen und in die Haushalte des Landes oder der Kommunen fließen.

Es ist jetzt, was den Gesetzentwurf angeht, eine gewisse Dringlichkeit geboten, weil die Konzessionsausschreibung für die Spielbank in Bad Neuenahr zum Jahreswechsel ansteht. Deswegen ist das Anlass, mit einem Fraktionsgesetz schnell zu handeln, weil wir die Spielbanken in unserem Land zukunftsfähig und sicher aufstellen, ihnen vor allem Rechtssicherheit geben wollen.

Hier werden die Interessenslagen aller daran Beteiligten aufgegriffen. Es kommt zur Entbürokratisierung und zur Verschlankung von Verfahren und deswegen auch zu mehr Transparenz in der Sache. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf heute eingebracht. Ich freue mich auf konstruktive Diskussionen im Ausschuss.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP)

Nun erteile ich für die Landesregierung der Staatssekretä

rin Steingaß das Wort, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein Gesetz soll insbesondere zwei Kriterien erfüllen: Es soll Rechtssicherheit schaffen und praxistauglich sein. Ist dies beides nicht gänzlich erfüllt, muss das Gesetz geändert werden.

Genau deshalb sprechen wir heute über eine Änderung des Spielbankgesetzes. Erkenntnisse aus zurückliegenden Ausschreibungsverfahren haben Anlass gegeben, die bestehende Regelungslage zu optimieren; denn Ausschreibungsverfahren müssen unionsrechtskonform sein. Sind sie es nicht, führt das im Ergebnis zu vermehrten langwierigen Überprüfungen der Rechtmäßigkeit der Verfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Entwurf optimiert zum einen die Regelung für Interimszulassungen, zum anderen stellt er klar, dass die Ausschreibung der Spielbankerlaubnis in einem Verwaltungs- und nicht in einem Vergabeverfahren erfolgt. Er präzisiert die Kriterien einer Auswahlentscheidung im Falle mehrerer Bewerbungen und sieht schließlich eine Änderung des Abgabensystems vor.

Was bedeutet dies im Einzelnen? Bislang kann die Betriebserlaubnis einer Spielbank befristet auf höchstens ein Jahr ohne öffentliche Ausschreibung verlängert oder neu erteilt werden, und zwar immer dann, wenn dies zur Sicherstellung des Spielbetriebs erforderlich ist. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Streichung der Befristung auf höchstens ein Jahr vor; denn die Dauer der Interimszulassung hat sich daran zu orientieren, inwieweit sie zur Sicherstellung des Spielbetriebs erforderlich ist. Sprich, dieser Zeitraum kann im Bedarfsfall auch ein Jahr überschreiten.

Zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit stellt der Gesetzentwurf klar, dass die Spielbankerlaubnis in einem Verwaltungsverfahren erteilt wird und nicht in einem Konzessionsvergabeverfahren; denn nur durch ein Verwaltungsverfahren kann eine starke Glücksspielaufsicht gewährleistet werden.

Ebenso soll die Auswahlentscheidung neu geregelt werden. Diese hat sich an den besten Konzepten für den Spielbankbetrieb zu orientieren. Die Konzepte setzen sich aus jeweils mehreren Teilkonzepten zusammen, und bereits in der Ausschreibung wird festgelegt, mit welcher Gewichtung die einzelnen Teilkonzepte in die Entscheidung einzubeziehen sind.

Dem Innenministerium steht für diese Auswahlentscheidung ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, der durch die Neufassung der Regelung in den Vordergrund gestellt wird. Damit wird – mehr als bislang – die Möglichkeit eröffnet, Auswahlentscheidungen vorrangig an den ordnungsrechtlichen Zielen des Spielbankgesetzes auszurichten. Dem Spieler- und Jugendschutz wird dadurch besonderes Gewicht verliehen.

Den Spielbankunternehmen soll durch den neuen Gesetz

entwurf mit einer angemessenen Absenkung der Abgaben ein größerer wirtschaftlicher Spielraum eingeräumt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf schafft aus Sicht der Landesregierung mehr Rechtssicherheit für künftige Ausschreibungsverfahren und somit für die Spielbankbetreiber und ihre Angestellten. Gleichzeitig ermöglicht er den Spielbankunternehmen, ein attraktives Spielangebot sicherzustellen. Damit wird dem Ziel Rechnung getragen, durch ein begrenztes, aber attraktives Angebot den Spieltrieb in legale Bahnen zu lenken.

Daher danke ich den Koalitionsfraktionen für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und vereinzelt bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Gesetzentwurf nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beratung.

Wir schlagen Ihnen vor, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen wird. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Digitale Lernzentren 4.0 ausbauen – eine zeitgemäße und chancengleiche berufliche Ausbildung für die rheinland-pfälzischen Berufsschülerinnen und Berufsschüler ermöglichen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/7041 –

dazu: Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 17/9328 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9418 –

Digitalisierung in der beruflichen Bildung umfassend implementieren – junge Menschen auf die beruflichen und privaten Herausforderungen der Zukunft vorbereiten Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9377 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Ich darf Sie noch kurz über das bisherige Ausschussverfahren zu diesem Antrag mit der Drucksache 17/7041 informieren. Der erste Plenarberatung des Antrags hat in der 64. Sitzung des Landtags am 24. August 2018 ohne Aussprache stattgefunden. Es erfolgte eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung – federführend –

und den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – mitberatend –. Der Ausschuss für Bildung hat ein Anhörverfahren durchgeführt. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Der Abgeordnete Brandl für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich zu Beginn bei diesem Tagesordnungspunkt zunächst einmal ganz herzlich beim Bildungsausschuss bedanken, dass wir so intensiv in diese Thematik eingestiegen sind.

Der Antrag stammt vom 20. August 2018 und hat seitdem tatsächlich für einige Debatten, aber vor allem auch für interessante Besuche vor Ort gesorgt. Wir sind zunächst einmal in die Diskussion im Ausschuss eingestiegen und haben eine Anhörung vereinbart, die aus meiner Sicht – ich glaube, es ging ganz vielen von uns so – sehr aufschlussreich war, da durchaus auch Dinge zur Sprache gekommen sind, die hier und da ein neues Licht auf das ganze Thema der Digitalisierung, insbesondere in den berufsbildenden Schulen, geworfen haben.

Dann gab es die Besuche der Handwerkskammer in Koblenz und der David-Roentgen-Schule in Neuwied. Ich will ergänzen, der Arbeitskreis der CDU-Landtagsfraktion war auch zu Besuch bei der Lernfabrik in Karlsruhe und hat sich dort ebenfalls vor Ort informiert, wie Digitalisierung in den berufsbildenden Schulen vorangeht.

Ich glaube, wir haben hier eine sehr sachliche Debatte geführt, was zu den beiden Anträgen geführt hat, wie sie vorliegen. Wir haben unseren Antrag, wie im Bildungsausschuss angekündigt, leicht überarbeitet, da diese Erkenntnisse nicht spurlos an uns vorübergegangen sind.

Ich will zunächst mit der Analyse aus meiner Sicht beginnen, was als Ergebnis der vielen Debatten hängen geblieben ist. Dazu ist der Satz wichtig, der in der Anhörung von Christoph Krause, dem Leiter des Kompetenzzentrums Digitales Handwerk, fiel. Er hat gesagt, Schulen müssten so zeitgemäß ausgestattet sein, dass man junge Leute damit begeistern kann. –

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, genau das trifft es auf den Punkt. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung, für die technischen Berufe, muss man moderne Infrastruktur bereithalten, die junge Menschen begeistern, dass sie sagen: Jawohl, das ist etwas für mich, das ist ein Ausbildungsberuf, ein Rahmen in einer berufsbildenden Schule, innerhalb dessen ich mich gerne bewegen und an der Zukunft arbeiten will.

Der zweite Punkt, der auch wichtig ist, ist das Verständnis für die Schüler. Schüler sind digital vernetzt und immer online, sagt der Qualitätsleiter der Berufsbildenden Schule in Worms. Er sagt weiter, die berufsbildenden Schulen müssten daher noch nachziehen.

Ja, genau das hat die Anhörung auch zutage gefördert, die

rheinland-pfälzischen berufsbildenden Schulen sind nicht an der Spitze der Entwicklung, sondern hinken ein gutes Stück hinterher, weshalb es jetzt wichtig ist, mit diesen Anträgen mehr Tempo zu machen und diese Digitalisierung in unseren berufsbildenden Schulen nach vorn zu treiben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Die Landtagsverwaltung hat die Anhörung in einem Bericht zusammengefasst. Eine Aussage vieler Anzuhörender lautet, dass an vielen Schulen die Basisausstattung fehlt. Deshalb ist es für uns wichtig zu sagen, wir brauchen mutige Schritte, um hier die berufsbildenden Schulen nach vorn zu entwickeln; denn die Digitalisierung hält gerade in den Ausbildungsordnungen mehr und mehr Einzug. Es ist gut, dass die bundesweit geltenden Ausbildungsordnungen weiter novelliert werden. Das, was an Anforderungen in den Plänen steht, muss in der Praxis bzw. in den berufsbildenden Schulen abbildbar sein. Deshalb brauchen wir hier eine rasche Weiterentwicklung.

(Beifall der CDU)

Vor diesem Hintergrund – ich glaube, das ist ein bisschen der Kernunterschied zwischen den beiden Anträgen, Frau Kollegin Brück – muss man die Rolle der Kommunen sehen, die für die Ausstattungen der Schulen zuständig sind. Das ist völlig klar, aber ich bin mir sicher – das ist der Punkt, der uns auch unterscheidet –, die Landesregierung muss aus unserer Sicht konzeptionell vorarbeiten und sagen: Jawohl, liebe berufsbildende Schulen, lieber Träger dieser Schulen, wir wollen hier zügig etwas etablieren und nicht nur über reine Leuchtturmkonzepte, sondern tatsächlich nach vorn gehen.

Deshalb geht unser Antrag insofern weiter – Herr Präsident, ich gehe davon aus, ich habe 7 Minuten Redezeit und keine 5 – danke schön –, dass wir sagen, wir wollen jetzt mit fünf digitalen Lernzentren konkret starten und mittelfristig das Ziel verfolgen, an allen berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz diese digitalen Lernzentren zu schaffen. Das muss unser Anspruch und unser Ziel sein. Da unterscheiden wir uns in eindeutiger Weise.

(Beifall der CDU – Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz)