Protokoll der Sitzung vom 13.06.2019

Ich erteile dem Abgeordneten Schmidt von der AfDFraktion für eine Kurzintervention das Wort.

Frau Ministerin, zwei Anmerkungen: Sie haben meiner Kurzintervention offenbar nicht richtig zugehört. Ich habe die Frage gestellt, warum in den Punkten nicht einmal eine Vereinheitlichung sinnvoll ist. Sonst beachten Sie den Elternwillen nicht so, aber in der Sache haben Sie den nach vorne geschoben. Da wäre es doch sinnvoll, einmal etwas vorzugeben und zu vereinheitlichen.

(Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist es eben nicht!)

Wir haben seit Jahrzehnten, seit 1968, das Problem, dass wir zahllose Veränderungen, so manche Reform nach der anderen, im Bildungsbereich hatten, manche sinnvoll, aber viele eben nicht sinnvoll. Da hat man eine Dauerunruhe gehabt und wenig Klarheit.

(Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben auch gesagt, es muss in diversen Bereichen ein Kanon vorgegeben werden. Warum wird nicht einmal da etwas vorgegeben, wo es sinnvoll wäre? Das ist das, was mich stört.

Die zweite Sache ist, Sie nennen dann immer einige Beispiele, wo es sehr gut läuft. Natürlich findet man Texte von Grundschülern, die gut geschrieben, schön geschrieben und auch stilistisch annehmbar sind. Es gibt aber auch sehr, sehr viele andere Texte. Meine Frau ist Lehrerin. Ich sehe häufiger Aufsätze und bin selbst Journalist. Ich kann Ihnen sagen, sowohl was die Orthografie als auch den Stil anbelangt, haben wir da einen Niveauverlust.

(Beifall der AfD)

Ich finde es schon ziemlich abenteuerlich, immer wieder zu leugnen, dass wir da Probleme haben. Ich denke, die Probleme muss man angehen; denn man kann sie nicht wegdiskutieren.

Danke.

(Beifall der AfD)

Aufgrund der verlängerten Redezeit der Landesregierung stünden den Fraktionen zusätzlich noch 1 Minute und 24 Sekunden zur Verfügung. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist damit die Besprechung der Großen Anfrage erledigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Frequenzzuteilung reformieren – Umfassende Ausbauverpflichtungen statt Versteigerungen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/9397 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Wer spricht für die AfD-Fraktion? – Der Abgeordnete Joa hat das Wort.

Geehrte Präsidentin, liebe Kollegen! „Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G in Europa werden.“ So steht es in der Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom November 2018. Lassen Sie uns also einen kurzen Blick auf die angestrebte Weltspitze werfen.

Die erste 5G-Auktion ist seit gestern vorüber: 497 Runden, zwölf Wochen, 6,6 Milliarden Euro Gesamterlös für 41 Frequenzblöcke. Es waren vier Mobilfunkanbieter beteiligt. 5G-Netze gibt es derzeit noch nicht bzw. nur im Teststadium. Die Ausbauverpflichtungen selbst sind gar lächerlich gering, also alles in allem wenig spitzenmäßig.

In anderen Ländern, die weniger Spitze sind, zeichnet sich ein anderes Bild ab. In Österreich zum Beispiel ging die Auktion bereits im März mit einem Erlös von 188 Millionen Euro zu Ende. Seitdem widmen sich die Mobilfunkanbieter dort dem Netzausbau. Österreich hat Deutschland beim Ausbau von 5G längst abgehängt und dies – man höre und staune – trotz einer Regierungskrise. Hierbei ist anzumerken, dass auch die allgemeine Netzabdeckung in Österreich wesentlich besser ist als in Deutschland. Dies ist jedoch wenig erstaunlich, wenn man bedenkt, dass selbst Albanien weniger Funklöcher aufweist als die selbsternannte Weltspitze Deutschland.

Wer jetzt sagt, dass Österreich aufgrund der geringeren Fläche keinen legitimen Vergleich darstellt, dem empfehlen wir einen Blick über den Atlantik. In den USA endete am 28. Mai bereits die zweite Auktion. Die dritte soll im Dezember folgen. In jeder der 416 Wirtschaftsteilregionen bot die Federal Communications Commission sieben Frequenzblöcke an, also insgesamt über 2.900. Um diese stritten sich 55 Anbieter bei einem Gesamterlös von 2,7 Milliarden US-Dollar.

Nun kann man der Landesregierung natürlich nicht das Bieterverhalten der deutschen Mobilfunkanbieter vorwerfen. Wir möchten jedoch diese Gelegenheit zum Anlass

nehmen, über die Sinnhaftigkeit des Versteigerungsverfahrens im Allgemeinen zu sprechen.

Welche Auswirkungen die Versteigerung auf RheinlandPfalz hat, lässt sich gut beim rheinland-pfälzischen Unternehmen Drillisch, Tochter von 1&1, aufzeigen. Am 18. März 2019 kostete die Drillisch-Aktie noch 38 Euro. Aktuell ist die Aktie für 29 Euro zu haben. Die Dividende hat das Unternehmen bereits auf 5 Cent pro Aktie reduziert. Würde die Dividende nämlich höher ausfallen, befürchtete der Konzern, sich keine 5G-Frequenzen mehr leisten zu können.

Das Börsenmagazin der ARD – ich zitiere ausnahmsweise den Staatsfunk – titelte zur 5G-Auktion: „Aus der Erfahrung nichts gelernt?“ und verwies auf die UMTS-Auktion im Jahr 2000. Damals zahlten die Anbieter knapp 100 Milliarden DM, also gut 50 Milliarden Euro, für die Lizenzen. UMTS aber wurde zum Rohrkrepierer. Im Jahr 2005 gab es zwar 78 Millionen Handys, aber weniger als 3 % haben den neuen Standard überhaupt benutzt. Die Abdeckung war schlecht und die Preise zu hoch.

Schlechte Abdeckung verbunden mit hohen Preisen droht nun auch beim Thema „5G“. Der Telefónica-DeutschlandChef sagte neulich: Für das Geld, welches man in die Lizenzen investieren müsse, hätte man 60.000 neue Mobilfunkmasten errichten können. – Wir hätten damit jede Menge Funklöcher geschlossen. Ganz aktuell: TelekomVorstand Dirk Wössner sprach heute von einem bitteren Beigeschmack der Auktion. Das Geld fehle nun für den Ausbau. – Vodafone spricht heute gar von katastrophalen Auswirkungen. Das digitale Deutschland verliere wichtige Zeit im internationalen Wettbewerb.

Ein Blick in das Telekommunikationsgesetz zeigt, dass neben dem Versteigerungsverfahren auch die Möglichkeit eines Ausschreibungsverfahren besteht, nämlich dann – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –, wenn „dieses Verfahren (...) nicht geeignet (ist), die Regulierungsziele nach § 2 sicherzustellen“. Zu den Regularien zählt unter anderem die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen sowie die Sicherstellung einer flächendeckenden, gleichartigen Grundversorgung in städtischen und ländlichen Räumen, und zwar zu erschwinglichen Preisen.

Zumindest diese beiden Punkte sind durch die hohen Kosten der Auktion in Gefahr. Besser wäre es also gewesen, die Frequenzen im Ausschreibungsverfahren im Gegenzug für umfassende Ausbauverpflichtungen zu vergeben. Diese könnten, in Verbindung mit drastischen Vertragsstrafen bei Nichterfüllung, dazu führen, dass der Ausbau sowohl schneller, flächendeckender als auch kostengünstiger erfolgt. Dies wäre ein Erfolg für die Anbieter, für die Industrie und am Ende auch für den Endkunden und die Wirtschaft.

(Beifall der AfD)

Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat für eine Reform des Telekommunikationsgesetzes einzusetzen. Das Versteigerungsverfahren als Standardverfahren muss im Sinne der Verbraucher und der Industrie durch das Ausschreibungsverfahren ersetzt werden.

(Zuruf von der AfD: Sehr richtig!)

Dies wäre nur ein erster Schritt auf dem angestrebten Weg zur Weltspitze.

Abschließend: In Japan sollen nun selbst Verkehrsampeln zu 5G-Stationen ausgebaut werden. Über 200.000 Anlagen sollen genutzt und entsprechend technisch ausgerüstet werden. Der Staat hilft unbürokratisch und schafft so die richtigen Rahmenbedingungen. Mögen also die JapanAmpeln der Landesregierung und der Ampelkoalition ein Vorbild sein. Ich fordere Sie auf, unterstützen Sie unseren Antrag, und erheben Sie die Stimme für ein modernes Rheinland-Pfalz,

(Glocke der Präsidentin)

für die Zukunftsfähigkeit unserer Unternehmen und der gesamten Gesellschaft.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die Koalitionsfraktionen spricht der Abgeordnete Steven Wink.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir kennen die momentane Problematik, dass die Verbindung nicht an einem Stück zusammenhält, dass man das nächste Restaurant, die Tankstelle oder die Route nicht findet, weil man sich gerade in einem Funkloch befindet.

Das sind Beispiele, über die wir heute Morgen bereits diskutiert haben und die zeigen, wie wichtig es ist, ein komplett zusammenhängendes Netz zu haben. Das gilt für Unternehmen im ländlichen Raum, für Schulen oder für das Thema von heute Morgen, die Telemedizin.

Deshalb ist es wichtig, dass der flächendeckende Mobilfunkausbau schnellstmöglich und konsequent weiterverfolgt wird, um die Zukunftsfähigkeit in Rheinland-Pfalz noch weiter auszubauen.

Der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt und durch den Bund geregelte Rahmenbedingungen sind für einen effizienten und flächendeckenden Netzausbau daher essenziell. Mittlerweile sind bereits die Frequenzen für die fünfte Generation des Mobilfunks vergeben. Jedoch sind weite Teile des Bundeslands noch nicht ausreichend mit der dritten und vierten Generation des Mobilfunks abgedeckt. An der Stelle ist selbstverständlich Nachsteuerung anzustreben, das ist klar.

Sie haben die Einnahmen erwähnt. Ja, die Bundesnetzagentur teilte mit, dass die Einnahmen für die 5GFrequenzblöcke mit 6,55 Milliarden Euro weit höher waren als anfänglich vermutet. Der Bund hat aber zugesagt, dass dieses Geld für den Ausbau der Digitalisierung reinvestiert werden soll.

Eine Versteigerung ist dahin gehend aus unserer Sicht das effizienteste Zuteilungsinstrument für Mobilfunkfrequenzen; denn nicht die Politik entscheidet, wer in den Mobilfunk eintreten und sich dort bewegen darf, sondern dies entscheiden Angebot und Nachfrage.

Obwohl wir über Bundespolitik diskutieren, darf ich noch einen ganz persönlichen Punkt einbringen. Es ist vielleicht eine Idee für die Zukunft. Man könnte das Verfahren um eine zweite Versteigerungsstufe erweitern, bei der explizit die Abdeckung weißer Flächen im Fokus steht. In der ersten Stufe werden die Regionen versteigert, die marktwirtschaftlich für die Unternehmen wertvoll sind, um dort den Ausbau voranzutreiben. Das Auktionsdesign sieht dann eine weitere Stufe vor, in der die restlichen Regionen ausgeschrieben werden oder das durch die Versteigerung eingenommene Geld genutzt wird, um die weißen Flächen abzudecken.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Wer soll die denn ersteigern?)

So stehen diese Erlöse weiterhin für den Mobilfunk zur Verfügung.

Nach zwölf Wochen Frequenzauktion äußerte sich gestern der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, und läutete den „Startschuss für 5G in Deutschland“ ein. Er erwähnte, dass es nicht nur um den Standard 5G an sich, sondern auch um eine bessere Abdeckung geht, die damit in Deutschland erreicht wird.

Herr Kollege Joa, zu den Ausbaupflichten darf ich noch sagen, dass auch die schon jetzt vorhanden sind. Es gibt die allgemeine Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Bis 2022 muss das Netz entlang von Autobahnen, Bundesstraßen und Zugstrecken abgedeckt sein. Es müssen bis 2022 je Provider 1.000 Basisstationen errichtet werden. Mindestens 98 % der Haushalte je Bundesland müssen mit 100 Mbit/s ausgerüstet sein, bis 2024 an allen Landesund Staatsstraßen 50 Mbit/s und vieles mehr.

Man kann über die Vorgehensweisen diskutieren, aber dann würde ich darum bitten, dass Sie neue Ideen einbringen. Es gibt eine effiziente Versteigerung, und es gibt die von Ihnen geforderten Auflagen. Wir können ihrem Antrag so nicht zustimmen, auch weil Sie Paragrafen zur Regulierung, zu den Zielen und zu den Grundsätzen nicht in Gänze berücksichtigen. Es stellt sich die Frage, wem die Infrastruktur am Ende gehört, wenn wir sie jemandem kostenlos zur Verfügung stellen. Welche Verpflichtungen sollten dann eingegangen werden, um kostenlos Frequenzblöcke zu erhalten? All diese Dinge sind in Ihrem Antrag noch offen.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist doch kein Gesetzentwurf!)

Wir finden, dass die Experten der Bundesnetzagentur durchaus imstande sind, nach dem Gesetz zu entscheiden, welches Verfahren momentan rechtssicher anzuwenden ist.

Vielen Dank.