Geehrte Präsidentin, liebe Kollegen! Ich habe bereits im Vorfeld gerätselt, was man sich jetzt wieder einfallen lässt, um einen inhaltlich durchaus treffenden und – wie ich finde – notwendigen Antrag abzulehnen.
Fakt ist: Die Zeit läuft uns weg, wir verlieren international immer stärker den Anschluss. Die Zeit rennt. Herr Wink, wenn Sie das ein effizientes Verfahren nennen: Nein, es ist einfach kein effizientes Verfahren. Dass sich die Anbieter wirtschaftlich optimieren, eine Kalkulation aufstellen und es sehr attraktive und unattraktive Gebiete für einen Mobilfunkanbieter gibt, ist doch klar. Deswegen muss der Staat einen Eingriff – übrigens marktkonform – vornehmen und das Verfahren entsprechend ändern.
Sie kommen jetzt mit dem Vorschlag eines obskuren ZweiStufen-Verfahrens. Ich frage sie: Warum in zwei Stufen, wenn man es gleich richtig machen könnte?
Dass der Chef der Bundesnetzagentur das Verfahren lobt, liegt in der Natur der Sache. Wir müssen uns aber trotzdem die Frage stellen, warum wir immer wieder in die Falle hineintappen. Wir haben das damals bei UMTS erlebt. Schon damals wurden entsprechende Bedenken geltend gemacht. Es wäre höchste Zeit, dass man jetzt zumindest für zukünftige Versteigerungen und Verfahren die Maßnahmen richtigstellt.
Ich habe gerade im Handelsblatt gelesen, dass es jetzt schon Forderungen der Mobilfunkanbieter gibt, das eingenommene Geld solle doch in Form einer Förderung wieder an die Unternehmen zurückfließen. Nun kann man notfalls durch irgendwelche Behelfe oder Notlösungen versuchen, die Lage noch vernünftig aufs Gleis zu setzen. Trotzdem glaube ich, dass es gut wäre – auch für den politischen Stil hier im Hause –, wenn man einfach einmal zugeben könnte: Ja, das Verfahren hat Probleme und Defizite, und wir versuchen im Interesse der Bürger und Unternehmen in Rheinland-Pfalz, diese Defizite zu beheben.
Aber es passiert, was wir immer wieder sehen, dass man sich irgendwelche Kleinigkeiten, minimale Formulierungsfehler oder Vorgaben heraussucht, anstatt wirklich einmal daran zu arbeiten, dass wir etwas für unsere Bürger und unser Land verbessern.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Soziale Marktwirtschaft gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger die Chance, auf eigenen Füßen zu stehen und sich eine eigene wirtschaftliche Existenz aufzubauen, eine Chance, die für jeden gilt, diskriminierungsfrei und auf Basis unseres demokratischen Rechtsstaats.
Ein solcher chancengleicher Wettbewerb für Marktteilnehmer und auch für Neueinsteiger kann insbesondere durch ein Versteigerungsverfahren mit den geeigneten Regeln sichergestellt werden. Dies ist das Fundament einer prosperierenden Wertschöpfung, auch in diesem Bereich. Auch das rheinland-pfälzische Unternehmen 1&1 konnte hiervon bei der durchgeführten Versteigerung profitieren.
Natürlich brauchen wir für die Aufrechterhaltung unserer Wertschöpfung auch schnelle Netze. 5G bringt hier einen wichtigen Technologieschub. Dies ist durch die Versteigerung so, wie sie durchgeführt wurde, auch möglich.
Meine Damen und Herren, das Verfahren stellt doch sicher, dass die Unternehmen den Versorgungszusagen, die nun einmal in diesem Zusammenhang zu geben sind, im Anschluss an das Verfahren tatsächlich auch nachkommen können. Deswegen wird die Ausschreibung maßgeblich auf der Grundlage vorgelegter schriftlicher Unterlagen durchgeführt und entschieden. So wird einer Diskrepanz zwischen den Darstellungen der Bewerber im Prozess selbst und der tatsächlichen Verwirklichung nach dem Abschluss des Verfahrens vorgebeugt. Nur so kann sichergestellt werden, dass den Versorgungspflichten nachgekommen wird.
Weiterhin: Mit dieser Vorgehensweise ist ein objektives, offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Versteigerungsverfahren zur wettbewerblichen Zuweisung von Frequenzspektren sichergestellt.
Mit diesem Prozess kann insbesondere dem Infrastrukturgewährleistungsauftrag nach § 87 GG hinreichend Rechnung getragen werden.
Es liegen weiterhin keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Unternehmen, die höhere Beträge in den Frequenzwettbewerb investiert haben, anschließend weniger in den Netzausbau investieren. Zudem nehmen Zahlungsverpflichtungen aus zurückliegenden Vergabeverfahren bezogen auf den Gesamtumsatz nur eine untergeordnete Rolle ein und sind somit nicht ausschlaggebend für Investitionen in den Netzausbau und dürften dies auch im vorliegenden Fall nicht sein.
Meine Damen und Herren, somit stellt die Bundesnetzagentur mit der Festsetzung von anspruchsvollen, verantwortbaren Versorgungsauflagen vielmehr sicher, dass die mobile Breitbandversorgung in Deutschland verbessert
Damit die Kosten des Netzausbaus gesenkt werden, haben die Netzbetreiber Kooperationsmöglichkeiten. Die Vergaberegeln sehen hier ausdrücklich Verhandlungsgebote insbesondere für Infrastruktursharing und auch für Roaming vor.
Auch verfügen die Unternehmen bei der Ersteigerung der Frequenzen – dies ist aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt – über weitreichende Entscheidungsspielräume. Sie investieren dort, wo es sich für sie rentiert zu investieren. Aus diesem Grund ist der vorliegende Antrag der AfD aus unserer Sicht widersprüchlich; denn je schärfer die Bedingungen werden, die Sie, Herr Joa, formuliert haben, desto unattraktiver wird das Angebot für die Abnehmer.
Bei dem Antrag der AfD stellen sich mir auch weitere Fragen: Wer erhält nach Ihrem Modell welches Frequenzpaket? Wer entscheidet das? Nach welchen Bedingungen würde die Verteilung in Ihrem Modell erfolgen? Nach Größe des Unternehmens? Nach Zufall? Nach Gutdünken? Schreibe ich Vermarktungspreise auf niedrigem Niveau vor, so, wie Sie es vorhin vorgeschlagen haben, statt den Wettbewerb sprechen zu lassen?
Wir sind dagegen. Das Modell, das Sie vorschlagen, ist eher staatlich gesteuerte Planwirtschaft als Marktwirtschaft, die Sie ansonsten so gerne vor sich hertragen.
Schließlich – auch dies möchten wir hierbei erwähnen – kann auch das Land aus unserer Sicht einen wesentlichen Beitrag zum schnellen und effizienten Mobilfunkausbau leisten. Ich verweise auf den Mobilfunk-Antrag meiner Fraktion, der von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. Darin haben wir klare Handlungsvorschläge für das Land gemacht.
Bemerkenswert ist, dass die Erfassung der weißen Flecken – Herr Minister, so haben Sie es heute Morgen ausgeführt – von der Koalition zunächst abgelehnt wurde, von der Landesregierung jetzt aber doch erfolgt. Das begrüßen wir ausdrücklich, weil wir in dieser Entscheidung den richtigen Schritt für eine strukturierte Aufnahme der anstehenden Arbeiten sehen.
Ich empfehle auch, die anderen Punkte unseres Antrags nochmals unter die Lupe zu nehmen, um zu prüfen, ob das eine oder andere nicht im Sinne der Menschen in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden kann.
Die Argumentation der AfD bezüglich der zeitlichen Verzögerungen bzw. des zeitlichen Ablaufs ist dagegen schon ein wenig bizarr, wenn man bedenkt, dass die AfD noch im Januar einen Antrag für eine Enquete-Kommission gestellt hat. Sie müssten heute dankbar sein, dass wir ihn abgelehnt haben, weil diese zu weiteren Verzögerungen geführt hätte, die wir damit vermieden haben.
Der wirklich schnelle Ausbau bedeutet, dass man konstruktiv an die Dinge herangeht. Hier darf ich nochmals die Punkte in unserem Antrag allen Beteiligten ans Herz legen, damit wir in Rheinland-Pfalz einen Vorsprung vor den anderen Bundesländern bekommen, uns zumindest aber nachher nicht wieder am letzten Ende wiederfinden.
Zuerst zum Punkt „widersprüchlich“: Ich halte unseren Antrag ganz und gar nicht für widersprüchlich; denn der Erlös, das, was die Unternehmen aufbringen müssen, wird geringer. Wenn sie weniger Geld aufbringen müssen, haben sie natürlich mehr Mittel, um entsprechend in den Ausbau zu investieren.
Zum Punkt „Planwirtschaft“: Nein, es wäre gerade keine Planwirtschaft. Man könnte es in verschiedene Pakete aufteilen, mit klaren Verpflichtungen, auch gerade in den strukturschwachen und ländlichen Gebieten. Die Unternehmen könnten sich dann entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder nicht. Es wird niemand zu irgendetwas gezwungen. Übrigens, in Japan wird das ähnlich oder in dieser Form gehandhabt. Mir ist nicht bekannt, dass Japan besonders planwirtschaftlich organisiert wäre.
Ein wichtiger Punkt abschließend: Man kann es sich natürlich leicht machen und sagen, okay, das ist alles die Bundesnetzagentur, wir haben das entsprechend hinzunehmen, wir können da nicht viel beeinflussen. – Die EnqueteKommission, die der Kollege Paul vorgeschlagen hat, sollte nur begleitend sein, sie sollte das Verfahren nicht verzögern.
Der wichtigste Punkt aus unserer Sicht für Rheinland-Pfalz ist doch die sogenannte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Das wird immer vor sich hergetragen, ich glaube von jeder Fraktion, auch parteiübergreifend: Wir müssen Stadt und Land entsprechend vernünftig ausstatten.
Wenn es so läuft, wie aktuell absehbar – in die Richtung lassen auch schon die ersten Äußerungen von Konzernseite aus schließen –, dann werden sich diese Gräben eher vertiefen, was am Ende nur bedeuten kann, dass wir in der Gesamtheit – und insbesondere die Landesregierung – der Verantwortung für die Bürger und die Unternehmen – gerade für die, die weiter abseits und nicht in Mainz oder direkt an der Rheinschiene liegen – nicht gerecht werden.
Wir verschlechtern hier Zukunftschancen. Uns muss klar sein, diese Entscheidungen, die jetzt getroffen wurden, werden sich auf die nächsten zehn bis 15 Jahre auswirken. Da können wir nicht in zwei oder drei Jahren kommen und sagen, läuft nicht wirklich so gut. – Dann wird es nämlich zu spät sein.
Gerade deswegen wäre es an der Zeit gewesen, sich früh und rechtzeitig zu positionieren. Natürlich können Sie jetzt lange über unseren Antrag herumstreiten, ob man da einen Punkt oder dort einen Satz oder ein Komma oder noch eine Ergänzung irgendwo hineinsetzt. Aber vom Grundprinzip her ist er berechtigt. Die Vorwürfe, Herr Dötsch, die Sie gemacht haben, kann ich in dem Sinne nicht nachvollziehen.
Es wird keine Erwiderung gewünscht. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatsminister Dr. Wissing.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD suggeriert einen Zusammenhang zwischen der Art des Frequenzvergabeverfahrens durch eine Versteigerung einerseits und den behördlich festgelegten Verpflichtungen der Netzbetreiber für einen zusätzlichen Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur andererseits. Diesen Zusammenhang gibt es aber nicht.
Die Art des Vergabeverfahrens ist losgelöst von etwaigen Ausbauverpflichtungen zu betrachten und hat nichts damit zu tun, ob den Netzbetreibern sehr umfassende, moderate oder überhaupt keine Verpflichtungen auferlegt werden.
Ausbauverpflichtungen müssen unabhängig von der Art des Vergabeverfahrens immer angemessen, verhältnismäßig, rechtlich möglich und technisch umsetzbar sein. Meine Damen und Herren, das ist ein Grundsatz, den es zu beachten gilt.
In gleichem Maße müssen auch bei der Frequenzvergabe Grundsätze beachtet werden. Frequenzvergabeverfahren müssen immer objektiv, transparent und diskriminierungsfrei sein. Die Anordnung eines Vergabeverfahrens erfolgt nach Maßgabe des Telekommunikationsgesetzes. So kann etwa von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, dass der Zuteilung der Frequenzen ein Vergabeverfahren voranzugehen hat.