Protokoll der Sitzung vom 14.06.2019

(Glocke des Präsidenten)

Danke, Herr Präsident.

Diese könnten in Gefahrensituationen die Polizei zur Unterstützung herbeirufen. Das tun sie auch – aber als ob im Ernstfall ein Angreifer brav auf das Eintreffen einer Polizeistreife warten würde. Was für eine absurde und naive Vorstellung! Die Amtshilfe durch die ohnehin mit hohen Überstunden belastete Landespolizei ist schon jetzt eher die Regel als die Ausnahme.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Kommunalen Ordnungsdienste mit diesem umfangreichen und durchaus anspruchsvollen Aufgabenkatalog wenig verdienen, schlecht abgesichert, schwach ausgebildet, dürftig ausgerüstet sind und über unzureichende Befugnisse verfügen. Wir brauchen eine Gefahrenanalyse, aus der sich ein einheitliches Berufsbild, eine den Anforderungen gerecht werdende Ausbildung und eine verbindliche Einheitlichkeit in Auftreten und Ausrüstung ableiten lässt.

(Beifall der AfD)

Auch die Kommunalen Ordnungsdienste halten für unsere Sicherheit ihre Köpfe hin und haben damit den nötigen Respekt und die nötige Anerkennung auch und in besonderer Weise von ihren Dienstherren verdient.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die Koalitionsfraktionen spricht der Abgeordnete Schwarz.

(Unruhe zwischen der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU, und Mitgliedern der AfD-Fraktion – Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich nachher zu dem Begriff äußern. Jetzt hat Herr Kollege Schwarz das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für die regierungstragenden Fraktionen sprechen.

Die Große Anfrage bezieht sich auf ein schon länger aktuelles und sehr wichtiges Thema. Deshalb stellt sich für mich die Frage, warum die Anfrage gerade jetzt gestellt wurde. Liegt das allein an der Wichtigkeit, oder liegt das vielmehr daran, dass gerade eine Veranstaltung der Hochschule für öffentliche Verwaltung und der Hochschule der Polizei in Koblenz stattfand, bei der der Kommunale Vollzugsdienst Hauptthema war? Die Antwort überlasse ich jedem selbst.

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Werte Kolleginnen und Kollegen, allen, die sich mit Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst beschäftigen, ist bekannt, dass die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei aus dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz bestimmte Aufgaben zugewiesen bekommen haben. Die Zuständigkeiten sind dabei eindeutig geregelt und werden schon immer von beiden Seiten eingehalten.

Dabei ist festzustellen, dass die Anforderungen an die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts – besonders in den Oberzentren – angewachsen sind. Deshalb ist es erforderlich, die Entwicklungen immer wieder genauer zu betrachten.

(Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Hört, hört!)

Dies aber sicher nicht erst seit der Veranstaltung in Koblenz. Herr Junge, wenn man sich Ihre Ausführungen von heute noch einmal genauer durch den Kopf gehen lässt, dann wird klar, auf was Sie hinaus wollen. Wenn man die Arbeit der Kommunalen Ordnungsdienste mit „Kriegszuständen“ beschreibt, dann weiß man, von welcher Seite das kommt. Die Sache ist wichtig, und nicht die Schlagzeilen sind wichtig.

(Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei der AfD)

Aber zu den Fakten. Die Ausbildung des Kommunalen Vollzugsdiensts ist landeseinheitlich geregelt und wird in einem zehnwöchigen Lehrgang in der Hochschule der Polizei durchgeführt. Die Lehrgänge wurden in 20 Jahren fortlaufend evaluiert und von ursprünglich 30 auf insgesamt 50 Plätze deutlich aufgestockt. Leider werden aber nicht immer alle angeforderten Plätze besetzt. Die Ausbildungsschwerpunkte sind in einer Landesverordnung festgelegt, und alle, die im Kommunalen Vollzugsdienst arbeiten, müssen diese Ausbildung grundsätzlich absolvieren. Ergänzt wird die Ausbildung durch Fortbildungsmöglichkeiten. Das Land unterstützt dabei.

Der Kommunale Vollzugsdienst ist und bleibt aber originäre Aufgabe der Kommunen. Diese entscheiden deshalb auch selbstständig, wie viele Stellen in welcher Besoldungsoder Tarifgruppe geschaffen werden. Sie entscheiden auch selbst darüber, ob die Ausbildung von zehn Wochen zur Erfüllung der Aufgaben ausreicht oder ob eventuell ein neues Berufsbild erforderlich ist. Wenn dies von den kommunalen Spitzenverbänden für erforderlich gehalten wird, unterstützen wir als regierungstragende Fraktionen solche Bestrebungen natürlich sehr gerne. Bislang ist da aber keine Bewegung zu erkennen.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Aus der erwähnten Landesverordnung ergibt sich auch, dass sich der Kommunale Ordnungsdienst erkennbar von der Vollzugspolizei bei Fahrzeugen, Uniform und Ausstattung abgrenzen muss. Die persönliche Ausstattung ist darin auch festgelegt, nämlich in der Regel Handfesseln, Reizstoffsprühgerät, Schlagstock, Diensthunde. Diese gewährleistet grundsätzlich in Verbindung mit der Ausbildung eine hinreichende Eigensicherung.

Es ist bekannt, dass die AfD, aber auch eine Polizeigewerkschaft fordern, den Kommunalen Ordnungsdienst mit Distanzelektroimpulsgeräten zu bewaffnen. Das Distanzelektroimpulsgerät ist im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz als Waffe definiert. Wir meinen, dass Waffen allein der Vollzugspolizei als Ausübende des staatlichen Gewaltmonopols vorbehalten bleiben müssen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In dem Zusammenhang will ich auch wiederholen: Wir als regierungstragende Fraktionen lehnen weiterhin eine Hilfspolizei oder eine kommunale Polizei entschieden ab.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Veranstaltung in Koblenz hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst hervorragend klappt. Das haben sowohl Vertreter des Kommunalen Ordnungsdiensts als auch der Polizei klar bestätigt. Das kann ich auch aus eigener Erfahrung aus meiner aktiven Zeit bei der Polizei nur bestätigen. Es gab immer eine gute Zusammenarbeit. Einsätze werden gemeinsam geplant und auch durchgeführt.

Abschließend bleibt festzustellen, dass die Antworten auf die Große Anfrage die bereits vorhandenen Erkenntnisse bestätigen. Wir arbeiten deshalb weiter an dem Thema, aber in aller Ruhe und Ausführlichkeit, um sachgerechte Lösungen zu erreichen. Dabei pflegen wir weiter einen engen Kontakt mit den Kommunen und im Besonderen mit den Oberzentren.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So machen wir das!)

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für eine Kurzintervention hat der Abgeordnete Junge das Wort.

Sehr geehrter Herr Kollege Schwarz! Es ist bekannt, dass Sie bei ganz konkreten Fragen gerne ausweichen. Auch Sie waren bei diesem Symposium. Sie waren im selben Seminar, in dem auch ich war. Da ist sehr deutlich klargeworden, dass das nicht eine Idee ist, die von uns kommt, sondern dass ganz offensichtlich ein Bedarf besteht, der aus den Kommunalen Ordnungsdiensten heraus als Mangel erkannt und angesprochen worden ist. Das greifen wir auf. Es ist völlig klar, das ist parlamentarische Arbeit.

(Beifall der AfD)

Ich denke, es hilft nicht, sich immer permanent auf Zuständigkeiten zurückzuziehen. Wir sind in diesem Hause für die Innere Sicherheit dieses Landes insgesamt mit verantwortlich. Den Mangel habe ich angesprochen. Der Mangel liegt in der zu kurzen Ausbildung, womit man die Kommunalen

Ordnungsdienste nicht befähigen kann. Es ist auch eine Frage der Fürsorge, das zu tun.

Im Übrigen habe ich den Begriff „Kriegszustände“ gar nicht verwendet. Das würde ich auch nicht tun, weil wir so weit noch nicht sind. Wir haben aber eine gestiegene Gefahrenlage, die existiert. Daraus müssen wir unsere Schlüsse ziehen. Das können wir doch nicht einfach zur Seite legen. Wir lassen die Menschen auf der Straße allein. Das wollen wir nicht. Deshalb spreche ich das hier an.

Ich glaube, es liegt im Interesse von uns allen, dass wir den Menschen, die wir verpflichten, für unsere Sicherheit zu sorgen, entsprechend ausstatten, ausbilden und natürlich mit den erforderlichen Befugnissen versehen. Das ist eine völlig Selbstverständlichkeit. Da verstehe ich Ihre Opposition nicht. Versuchen Sie doch einmal, Realpolitik zu machen.

(Beifall der AfD)

Zur Erwiderung hat Herr Kollege Schwarz das Wort.

Herr Junge, es ist klar, dass Sie die Könige der blauen Karten sind.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Die hätten Sie gerne weg!)

Ich möchte versuchen, die eine oder andere Frage von Ihnen zu beantworten.

Sie haben von Militäreinsatz gesprochen. Ich denke, Sie sind im Grundgesetz einigermaßen fit. Dann wissen Sie, was „Militäreinsatz“ grundsätzlich heißt. Das zum Kriegszustand.

Dann sollten Sie die Fragen, die Sie gestellt haben, auch einmal mit den Kommunen besprechen. Haben Sie Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden? Haben Sie Kontakt zu den Kommunen? Die müssen originär ihre Dinge bewerten und auf uns zukommen.

(Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger und Uwe Junge, AfD)

Wir stehen in Gesprächen mit denen. Warten Sie einmal ab, was dann kommt.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wir warten nicht ab! – Abg. Uwe Junge, AfD: Wir handeln!)

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie Ankündigungsweltmeister!)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Lammert.