Ich halte das Vignetten-Modell deshalb für veraltet, weil Sie die gleiche Summe bezahlen, unabhängig davon, wie stark Sie die Infrastruktur nutzen. Ich finde, dass wir heute, da wir die Möglichkeit haben, mit digitaler Technologie die Nutzung präzise zu erfassen, die Chancen der modernen Technologie nutzen sollten, um den Bürger entsprechend seinem Fahrverhalten und seiner Belastung der Infrastruktur heranzuziehen.
Dann haben wir auch die Möglichkeit, Steuerungswirkungen zu erzielen. Bei der Vignette zahlen Sie einmal, völlig unabhängig, ob Sie einmal, dreimal oder tausendmal fahren.
Ich habe noch einmal eine Nachfrage in Sachen der Steuergelder. Es ist Fakt, dass großer Schaden am Steuerzahler entstanden ist. In Ihrer Rede sind Sie bereits darauf eingegangen, dass dies auch Auswirkungen auf RheinlandPfalz hat, auf mögliche Gelder, die fließen sollten.
Dann noch die Frage, wie wir an dem Prozess vonseiten Rheinland-Pfalz beteiligt waren. Wurde Personal von uns zu diesen Maut-Plänen, sprich Verkehrsabteilung, mit eingebunden?
Wir haben uns zwangsläufig mit diesen Regelungen befasst. Wir müssen uns landesseitig vorbereiten. Natürlich binden solche Gesetzgebungsverfahren Personal in den Ländern. Wir mussten diese Dinge analysieren. Wir mussten uns mit der Frage beschäftigen, was das ganz genau für unsere Grenzräume bedeutet, beispielsweise die Region Trier, die sich große Sorgen gemacht hat.
Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass ich in größter Sorge für den Handel dort bin, weil Tagestouristen mit dieser quasi Eintrittsgebühr nach Deutschland, in dem Fall nach Rheinland-Pfalz, abgeschreckt werden können.
Insofern ist mit Sicherheit sehr viel Arbeit geleistet worden, Arbeit, die hier angefallen ist und im wahrsten Sinne des Wortes in den Sand gesetzt worden ist.
Ich halte dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs für sehr erwartbar. Das war es von Anfang an. Offensichtlich hat man auf Bundesebene versucht, ein Wahlversprechen durchzusetzen, und ist in das erhebliche Risiko gegangen, dass der Europäische Gerichtshof seine bisherige Rechtsprechung fortsetzt und man damit scheitern wird.
Die Frage war, ob es konkrete Pläne für eine auf die Nutzung abzielende – ich will nicht sagen, Besteuerung – Gebrauchsgebühr gibt.
Ihrem ersten Vorschlag, die Nutzung elektronisch zu erfassen, steht wieder die Diskussion gläserner Fahrer entgegen. Gibt es konkrete Pläne?
Ich halte nichts davon, dass einzelne Bundesländer Mautsysteme einführen. So etwas muss, wenn es kommen soll, dann im gesamten Bundesgebiet einheitlich geregelt und – ich habe es in meinen Ausführungen betont – in eine europäisch flächendeckend abgestimmte Lösung integriert werden. Ansonsten haben wir bei einer nutzungsabhängigen Maut, die wir nur in Deutschland einführen, die Probleme im Grenzraum, die ich schon dargelegt habe.
Ich bin der Meinung, dass diese Fragen auf europäischer Ebene geklärt werden müssen. In der Tat, die Europäische Kommission befasst sich nach meinen Informationen mit solchen Überlegungen. Das ist notwendig, weil wir die Frage beantworten müssen, wie findet eine Anlastung bei Mobilitätsformen statt, die nicht über die Mineralölsteuer für ihre Nutzung beteiligt werden können.
In dem Fall haben Sie mit der Vignette keine sehr zeitgemäße Lösung. Bei der Anlastung über die Mineralölsteuer haben Sie eine quasi nutzungsabhängige Kofinanzierung, weil Sie bei der Mineralölsteuer mehr bezahlen, je mehr Sie fahren. Wenn Sie die Elektromobilität nehmen und Sie wollen irgendwann bei einem hohen Anteil von Elektromobilität eine Anlastung durchführen, dann haben Sie bei der Vignette nicht die Möglichkeit, die gefahrenen Kilometer zu berücksichtigen. Bei der Mineralölsteuer haben Sie das. Bei einer nutzungsabhängigen Maut hätten Sie das auch. Deswegen muss man solche Überlegungen erwägen, und
Wie weit die Europäische Kommission in diesen Fragen genau ist, wie weit sie denkt, kann ich hier und heute nicht beantworten.
Eine weitere Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Blatzheim-Roegler. – Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet.
Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie gesagt haben, dass Rheinland-Pfalz von den gescheiterten Mautplänen mittelbar betroffen ist: Wie bewertet die Landesregierung die Unterverschlusshaltung der Mautverträge durch den Bundesverkehrsminister? – Er weigert sich jetzt seit einem halben Jahr, Details zu sagen.
Ich verfolge diese Debatte auf Bundesebene. Es wird dort schon über einen Untersuchungsausschuss diskutiert.
Ich glaube, dass es hilfreich wäre, wenn man die Verträge und vor allen Dingen die gesamte Höhe des möglicherweise entstandenen Schadens transparent macht. An dieser unangenehmen Seite der politischen Grundsatzentscheidung, Augen zu und durch, wird die Bundesregierung meines Erachtens nicht vorbeikommen.
Ich verfolge die Debatte jedenfalls so, dass, wenn die Transparenz nicht hergestellt wird, das Thema eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf Bundesebene weiter diskutiert wird. Ich glaube, dass aus Sicht der Länder Transparenz Not tut. Wir müssen dieses abschreckende Beispiel in allen Facetten kennen, damit sich ähnliche Dinge nicht wiederholen.
Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Matthias Joa (AfD), Heimatreisen von Asylmigranten – Nummer 8 der Drucksache 17/9818 – betreffend. – Bitte.
1. Hat die Landesregierung Kenntnis von ungenehmigten Heimatreisen Asylsuchender im Zeitraum 2018 bis 2019, wenn ja, in wie vielen Fällen?
2. Haben die kommunalen Ausländerbehörden diese Fälle ausnahmslos dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet, wenn nein, warum nicht?
3. Haben ungenehmigte Heimatreisen aufenthalts-, ausländer- oder asylrechtliche Konsequenzen für die Reisenden nach sich gezogen?
4. Unter welchen Voraussetzungen und Zuständigkeiten kann Asylsuchenden eine Sondergenehmigung für eine Heimatreise erteilt werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich zum besseren Verständnis kurz auf die Rechtslage in Bezug auf Reisen in den Heimatstaat eingehen. Reisen Schutzsuchende, also Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden,
in ihren Heimatstaat, so gilt der Asylantrag regelmäßig als zurückgenommen, und das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingestellt. Allerdings kann in diesen Fallgestaltungen bei entsprechend begründeten Heimatreisen auch eine andere Bewertung durch das Bundesamt erfolgen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand in den Heimatstaat reist, weil ein Elternteil im Sterben liegt.
Ein Erlaubnisvorbehalt für Reisen ins Heimatland besteht nicht. Wie dargelegt, kann das aber erhebliche Auswirkungen auf das Asylverfahren haben.
Für alle hier zu treffenden Entscheidungen ist ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Eine Zuständigkeit der Ausländerbehörden oder sonstiger Behörden des Landes besteht hier nicht.
Auch bei Schutzberechtigten, also Personen, die bereits einen anerkannten Schutzstatus haben, kann eine Heimatreise dazu führen, dass das auch hier allein zuständige Bundesamt ein Widerrufsverfahren durchführt. Widerrufsgründe liegen bei Schutzberechtigten unter anderem vor, wenn diese sich erneut dem Schutz des Verfolgerstaats unterstellen oder in diesen zurückreisen und sich dort niederlassen.
Eine nur kurzfristige Rückreise ist dabei allerdings in der Regel unschädlich. Sie kann, wenn kein besonderer Grund für die Reise vorliegt, ein Anhaltspunkt für ein Entfallen des Schutzbedarfs sein. Das hängt aber ganz vom Einzelfall ab und ist ausschließlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festzustellen; denn zuständig für alle asylbezogenen Entscheidungen ist allein das BAMF.
Im Jahr 2017 wurde daher das Asylgesetz dahin gehend ergänzt, dass die Sozialleistungsbehörden, Grenzpolizeibehörden, Ausländerbehörden und deutsche Auslandsvertretungen dem BAMF mitzuteilen haben, wenn sie Kenntnis
von Heimatreisen bei international Schutzberechtigten erhalten. Das BAMF prüft auf Grundlage dieser Meldungen, ob nach den soeben genannten Kriterien ein Widerrufsverfahren der Schutzzuerkennung eingeleitet wird.
Zu den Fragen 1 und 4: Heimatreisen Asylsuchender und Asylberechtigter unterliegen, wie ich bereits ausgeführt habe, keinem Erlaubnisvorbehalt. Der Landesregierung liegen auch sonst keine Angaben zu Heimatreisen Asylberechtigter und Asylsuchender vor. Da für das Asylverfahren ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist, liegen entsprechende Kenntnisse nur beim BAMF vor und können aufgrund der Alleinzuständigkeit des Bundesamts auch nur dort vorliegen. Wegen der Zuständigkeit des Bundesamts und vor allem wegen der unterschiedlichen Quellen entsprechender Erkenntnisse wäre es auch wenig zielführend, entsprechende Zahlen durch das Land zu erheben.
Zu Frage 2: Hier verweise ich auf die Beantwortung von Frage 5 der Kleinen Anfrage – Drucksache 17/3404 –, in der unser Haus für die Landesregierung bereits mitgeteilt hat – ich zitiere –: „Erhalten die Ausländerbehörden Kenntnis über Reisen in den Verfolgerstaat, werden die betroffenen Personen zum Grund der Reise sowie den Umständen befragt. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird dem BAMF mitgeteilt und kann zur [Anerkennung] des Schutzstatus führen.“
Zu Frage 3: Entsprechende Widerrufsverfahren werden allein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt, weshalb hierzu keine eigenen Erkenntnisse vorliegen. Auch statistische Angaben des BAMF zu den Gründen, aus denen Widerrufsverfahren durchgeführt wurden, liegen nicht vor.