Protokoll der Sitzung vom 19.09.2019

Im Entwurf des Landesgesetzes, das in der Anhörung war, ist in der Änderung ein Einsatz mit einer langen Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 vorgesehen. Das heißt, es können übergangsweise bis zum 31. Dezember 2023 noch Rettungsassistentinnen und -assistenten eingesetzt werden.

Als einzige Berufsfeuerwehr ist im Übrigen die Berufsfeuerwehr Trier diejenige, die im Rettungsdienst tätig ist. In ganz Rheinland-Pfalz fährt nur die Berufsfeuerwehr Trier Rettungsdienst. Diese besetzt drei Rettungswagen, ein Fahrzeug im Wechsel mit dem Deutschen Roten Kreuz, ein Notarzteinsatzfahrzeug und die entsprechenden Leitstellenpositionen. Das entspricht rund 30 Planstellen, die innerhalb der kommenden Jahre mit Notfallsanitäterinnen und -sanitätern besetzt werden können.

Eines darf man vielleicht nicht vergessen: Neben Beamtinnen und Beamten wirken auch Tarifbeschäftigte im Rettungsdienst bei der Berufsfeuerwehr Trier mit. Bei über 2.700 Planstellen im Rettungsdienst konzentriert sich die

ser Teil des Antrags gerade auf 1 % des Rettungsdienstpersonals. Ich glaube, an der Stelle muss man sehen, dass beamtete Notfallsanitäterinnen und -sanitäter die Feuerwehrzulage nach dem Landesbesoldungsgesetz erhalten. Deswegen können wir keinen Bedarf erkennen, hier tätig zu werden.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wird Ausschussüberweisung gewünscht?

(Abg. Uwe Junge, AfD: Für welchen?)

Für einen der beiden Anträge. Sie würden Ausschussüberweisung beantragen?

(Abg. Uwe Junge: Ja!)

Was ist mit dem Alternativantrag?

(Abg. Martin Brandl, CDU: Nur abstimmen lassen!)

Nur abstimmen lassen, gut.

Über den Antrag der Fraktion der AfD müssen wir zuerst abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung des Antrags der Fraktion der AfD – Drucksache 17/10032 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge in der Sache. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/10032 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Wer dem Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10094 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:

Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) nicht weiter personell schwächen – Bodenordnung und Landentwicklung stärken – Landentwicklung als Grundlage für die Erhaltung ländlicher Räume erkennen – Wirtschaftlichkeit, Naturschutz und attraktiven Lebensraum verbinden Antrag der Fraktion der AfD

Drucksache 17/10037 –

Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zur Begründung erteile ich dem Abgeordneten Dr. Böhme das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel wurde angekündigt, 2.000 Stellen in der Landesverwaltung abbauen zu wollen. Für die AfD-Fraktion stellen sich daher einige Fragen: Wird die Landesregierung wirklich in der Lage sein, diese Stellen durch Effizienzgewinne einzusparen, oder wird hier nur mit dem Rasenmäher gekürzt und die Arbeitsverdichtung erhöht bzw. unter Sparzwängen der Service für Bürger und Wirtschaft zurückgefahren? Wird die Landesverwaltung noch in der Lage sein, sich ergebende zusätzliche Aufgaben zu schultern bzw. auch Versäumnisse aufzuholen,

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Welche?)

zum Beispiel im Bereich der Infrastruktur?

Wir haben es hinterfragt. Allein aus meiner Richtung wurden sechs Kleine Anfragen, eine Große Anfrage und fünf Berichtsanträge zum Thema auf den Weg gebracht. Dabei war schnell klar, generelle Antworten sind schwer zu finden. Bei fast 95.000 Planstellen ist es eine Mammutaufgabe, hier ins Detail gehen zu wollen. Man kann die Entwicklung jedoch beispielhaft an einzelnen Bereichen darstellen.

Meiner Ausschusspriorität folgend habe ich mich daher etwas näher mit den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum befasst, nicht zuletzt, da in diesen Landesbehörden zum 1. Januar 2017 129 Planstellen unbesetzt waren, also ca. 11 % der Stellen, wie meine Kleine Anfrage ergab.

Von dieser misslichen Situation startend und wenn man weiterhin davon absieht, dass seit der Verwaltungsreform 2003 ein permanenter Personalab- und -umbau erfolgte, was per se nicht nach Stärkung der Behörden im ländlichen Raum klingt, wenn man weiterhin über den Euphemismus des Begriffs Personalentwicklungskonzepte hinwegsieht und den permanenten planmäßigen Personalabbau als gegeben annimmt, so könnte man die Entwicklungen der letzten fast drei Jahre sogar als ansatzweise positiv beschreiben.

Meinen Nachfragen entsprechend wurden unbesetzte Planstellen gestrichen oder eben wiederbesetzt und das Personalbudget nicht zuletzt durch Umschichtungen zwischen DLR, Abteilungen und Einstufungen komplett ausgeschöpft.

Dem Anschein nach war also eine konstante Entwicklung entsprechend dem Personalentwicklungskonzept in Richtung der Zielzahl von 910 Vollzeitäquivalenten zu beobachten, die in den Jahren 2020 bis 2023 erreicht werden sollen.

Doch nun tritt der Landesrechnungshof auf den Plan und beschreibt einen zusätzlichen Stellenabbau von bis zu

160 Stellen in den Abteilungen der Landentwicklung der DLR bis zum Jahr 2033. Das wäre ein weiterer Abbau von 18 % des Personals im Hinblick auf die Zielzahl 910 Stellen und damit eine Fortschreibung des aktuellen rapiden Personalabbaus über die nächsten ca. 14 Jahre.

Die Folgen einer solchen Strategie sind leicht vorhersagbar. Einzelne DLR-Standorte werden fallen, und es wird ein weiterer Rückzug aus der Fläche zu beobachten sein, nicht nur im Hinblick auf die Bodenordnung, sondern auch im Hinblick auf die Lehre, Weiterbildung und Beratung. Ist das die Strategie, mit der wir unsere ländlichen Räume stärken und erhalten wollen, meine Damen und Herren?

Wir als AfD-Fraktion sagen: Nein, das ist sie nicht. Auch wenn vom Rechnungshof wieder angebliche und schwer nachvollziehbare Effizienzgewinne in den Raum gestellt werden, so ist die Schlussfolgerung Personalabbau aus unserer Sicht komplett falsch.

(Beifall der AfD)

Diese Effizienzgewinne müssen, wenn sie überhaupt existieren, in eine größere Zahl von Bodenordnungsverfahren investiert werden und nicht in den Personalabbau. Die rheinland-pfälzischen Gemeinden stehen bei den DLR Schlange. Allein bei den DLR Westpfalz und Osteifel gibt es über 40 neue Bewerber für Bodenordnungsverfahren. In anderen DLR sieht es nicht anders aus. Die Anzahl der Bewerber wächst ständig. Ist ein Bodenordnungsverfahren erst einmal erfolgreich abgeschlossen, merken die Nachbargemeinden schnell, welche Zukunftschancen sich dadurch bieten.

Es geht doch längst nicht mehr nur um die Landwirtschaft und die Arrondierung oder Zusammenlegung von Flächen, meine Damen und Herren. Die Bodenordnung oder Landentwicklung ist längst zum Motor für den Erhalt der ländlichen Räume geworden. Es geht um eine attraktive Kulturlandschaft, Radwege, Verkehrsprojekte, Kulturerbe und Tourismus. Es geht aber auch um Dorfregulierung, ein Pilotprojekt zur Dorfflurneuordnung, soziale Einrichtungen, Hochwasserschutz, Erreichbarkeit und LEADER-Projekte – kurzum, die Entwicklung lebenswerter Räume und Strukturen im ländlichen Raum.

Nicht zuletzt stehen auch die Wirtschaftlichkeit in der Landwirtschaft, die Erhaltung bäuerlicher Familienbetriebe, Direktvermarktung, Gewerbe und Kleingewerbe, die Unterstützung für nachhaltiges Wirtschaften und Naturschutz und damit auch die gesellschaftliche Akzeptanz im Fokus.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Personal- oder gar Standortabbau bei den DLR wird deren vielfältiger Funktion bei der Schaffung von Zukunft für den ländlichen Raum nicht gerecht. Die Landesregierung sollte vielmehr über die Aufstockung der Fördermittel für die Bodenordnung nachdenken. Denken wir außerdem daran, dass ein Personalabbau immer auch ideelle Werte wie die Erfahrung, Vernetzung und Anerkennung der entsprechenden Mitarbeiter vor Ort preisgibt. Wir sollten diese Werte nutzen und nicht aufgeben.

Daher bitten wir Sie, unseren Antrag zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die Koalitionsfraktionen erteile ich dem Abgeordneten Weber das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof gibt in seinem aktuellen Jahresbericht mehrere Handlungsempfehlungen ab. Betrachtet man die Prüfergebnissen im Kontext der dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung, wird deutlich, dass sich die Landesregierung kritisch und sorgfältig mit dem Bericht auseinandergesetzt hat und intensiv an einer Umsetzung arbeitet.

Das Prüfergebnis über das Personalentwicklungskonzept der DLR wird in dem vorliegenden AfD-Antrag nochmals thematisiert. Die Durchführung von Bodenordnungsverfahren durch die DLR geht mir durch meine fachliche Ausrichtung ganz besonders nahe. Es ist notwendig und richtig, dass den Empfehlungen des Rechnungshofs weitreichend gefolgt und ein neues Personalentwicklungskonzept 2030 durch unseren Landwirtschaftsminister Dr. Wissing umgesetzt wird.

Allerdings ist auch an den DLR eine ausreichende Ausstattung mit Fachpersonal vorzuhalten, um eine gute und solide Abwicklung und Betreuung der Flurbereinigungsverfahren auf hohem Niveau zu gewährleisten. Die bestehende Konkurrenz um die Flächen ist nur durch ein gut aufgestelltes Management im Sinne einer soliden Landwirtschaftspolitik zu lösen.

Die sechs Dienstleistungszentren an 13 Standorten in Rheinland-Pfalz sind neben ihren vielfältigen Aufgaben ein wichtiger Arbeitgeber und Ansprechpartner im ländlichen Raum.

(Abg. Martin Haller, SPD: Sehr schön!)

Zudem ist die Beratung der DLR bei der ländlichen Bodenordnung ein ganzheitliches Instrument zur Erfüllung wichtiger Aufgaben: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, Unterstützung der Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, insbesondere der Hochwasservorsorge, Unterstützung einer soliden Gemeindeentwicklung, Weiterentwicklung und Stärkung des Wegebaus oder Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, die ein effizientes Flächenmanagement erfordern.

Zudem möchte ich betonen, dass neben der öffentlichen Beratung über die DLR auch die private Beratung über den Deutschen Bauernverband oder die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz eine weitere wichtige Säule für unsere bäuerliche Landwirtschaft ist. Private und öffentliche Beratung arbeiten Hand in Hand für und mit der rheinlandpfälzischen Landwirtschaft. Diesen Weg wollen wir als Ampelkoalition weitergehen. Wir lehnen diesen AfD-Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat der Abgeordnete Gies für die Fraktion der CDU das Wort.