Dieser Gesetzentwurf gibt den Kommunen ein flexibles Instrument an die Hand, um auf diesen Trend zu reagieren, wenn es der Wohnungsmarkt vor Ort gebietet. Uns als Freien Demokraten ist es wichtig, dass wir kein generelles Verbot einführen, sondern ein Instrument, welches eine Änderung ermöglicht, wenn sie erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist.
kraten setzen uns für die Belange der Wirtschaft und des Mittelstands ein. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird einer Forderung unserer Kommunalpolitiker Rechnung getragen, um Hotellerie und Gastronomie in RheinlandPfalz zu stärken und zu fördern.
Der Tourismus ist nun einmal eine tragende Säule des Mittelstands. Mit unseren Gästen teilen wir gerne die Urwüchsigkeit von Eifel, Hunsrück und dem Westerwald, die traditionsreiche Geschichte des Mosellandes, die kulturelle Vielfalt der Pfalz, die Sehenswürdigkeiten des Rheinlands sowie die Schönheit des Weltkulturerbes Oberes Mittelrheintal.
Um ihren Gästen einen entspannten und serviceorientierten Aufenthalt auf hohem Niveau zu garantieren, haben die Hotels und Gaststuben viele Auflagen zum Brandschutz, zur Hygiene, zur Sicherheit und zur Barrierefreiheit zu erfüllen. Daneben müssen sie Parkplätze vorhalten und Steuern zahlen.
Internetportale wie Airbnb haben dagegen weniger Auflagen, wodurch eine deutliche Wettbewerbsverzerrung entsteht.
Dieser widersprüchlichen Behandlung eines ähnlichen Angebots begegnen wir ebenfalls mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Aus tourismuspolitischer Sicht sind geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten. Ziel muss es somit sein, die Potenziale und Chancen der Sharing Economy zu nutzen, ohne unseren Mittelstand zu benachteiligen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Kommunen ein flexibles und passgenaues Instrument an die Hand, um bei Problemen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können. Gleichzeitig werden die Wettbewerbsverzerrungen zwischen der Privatvermietung auf Sharing-Portalen und der Hotellerie zum Wohl des Tourismus bedacht.
Aus diesem Grund unterstützen wir als FDPLandtagsfraktion den Gesetzentwurf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Wohnen“ ist vielleicht die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Ich muss nach Ihrem Redebeitrag wirklich enttäuscht feststellen, dass die CDU offensichtlich nicht begriffen hat, was
die Themen „Wohnen“ und „explodierende Mieten“ mittlerweile für die soziale Balance in unseren Städten bedeuten.
Lieber Kollege Dr. Martin, es ist schon beachtlich, dass ich Ihnen jetzt noch einmal das Grundgesetz vorlesen muss.
In Artikel 14 Abs. 2 GG steht nämlich gerade: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Meine Damen und Herren, Wohnen wird auch bei uns in Rheinland-Pfalz immer teurer. In Rheinland-Pfalz gibt der durchschnittliche Haushalt mittlerweile mehr als jeden vierten Euro für Miete oder Eigentum aus.
In Mainz, in meiner Heimatstadt, kostet der Quadratmeter Kaltmiete im Moment im Durchschnitt 11 Euro. Es sind 11 Euro kalt. Das bedeutet in nur zwölf Jahren eine Steigerung von über 35 %. Auch wenn wir in dem Bereich schon einiges getan haben, heißt es doch nicht, dass wir jetzt nicht noch mehr tun müssen, wenn wir sehen, es gibt an manchen Stellen weiteren Handlungsbedarf.
Das gilt für das Thema der sozialen Wohnraumförderung, die wir aufgestockt haben. Es ist gut und richtig, dass das rheinland-pfälzische Kabinett die Mietpreisbremse und die Kappungsverordnung rechtssicher auch für unsere Städte verlängert hat. Aber es wird trotzdem immer schwieriger, eine Wohnung zu finden.
Bei einer so zugespitzten Situation, wie wir sie auf den Wohnungsmärkten insbesondere der Schwarm- und Universitätsstädte haben, ist es nicht nur eine ganz konkrete Frage, sondern es ist auch eine Gerechtigkeitsfrage, ob die Wohnungen noch zum Wohnen da sind.
Gerade in den Regionen, in denen wir einen entsprechenden Wohnraummangel haben, ob das in Mainz, in Trier, ob das in Landau, in Teilen auch in Speyer oder in Koblenz ist, ist es nicht einfach hinnehmbar, wenn Wohnungen, die nach geltendem Recht zum Wohnen genutzt werden sollen, überwiegend gewerblich bzw. überwiegend für eine touristische Nutzung zweckentfremdet werden.
Meine Damen und Herren, das ist nicht nur eine soziale Frage. Weil diese auch anderen Steuern und anderen Bedingungen als unser Tourismussektor unterliegen, ist es nicht nur eine soziale Frage. Sie reden doch sonst immer so viel vom Thema „Tourismus“. Es ist doch auch eine ökonomische Frage. Es ist auch eine Frage der Wettbewerbsverzerrung gegenüber unseren Tourismusunternehmen, die wir im Lande haben, wenn Wohnungen einfach zweckentfremdet werden.
Sie haben die soziale und die ökologische Dimension überhaupt nicht verstanden, meine Damen und Herren von der CDU.
Ja, Wohnungen sind zum Wohnen da. Es ist einfach nicht hinnehmbar, wenn Eigentümer über Vermietung, zum Beispiel über Airbnb, Geld scheffeln und Studierende bei uns in der Stadt Mainz keine Wohnungen mehr finden.
Es ist aber auch nicht hinnehmbar, dass bei uns in der Mainzer Neustadt Gebäude über Jahre leerstehen, verfallen und eine Familie teilweise 15 Euro/m2 für Wohnungen direkt nebendran zahlen muss. Genau deswegen kommt dieses Gesetz, weil wir wollen, dass Wohnungen auch zum Wohnen benutzt werden.
Es geht also vor allem auch um die Durchsetzung geltenden Rechts. Es geht um die Durchsetzung des Auftrags unseres Grundgesetzes und geltenden Rechts. Wir folgen dem Vorbild von sieben Bundesländern. Diese sind nicht alle nur SPD- oder rot-grün regiert. Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben alle ein solches – ich nenne es einmal so – Wohnraumschutzgesetz. Es ist gut, dass die Landesregierung auch den Vorschlag macht.
Er ist mit Bedacht gewählt, dass nämlich die regionalen Unterschiede ebenfalls Berücksichtigung finden und es sozusagen am Ende bei der Kommune in ihrer Satzungshoheit liegt, ob davon überhaupt Gebrauch gemacht wird, ob überhaupt der Bedarf vorhanden ist und wie das entsprechend ausgestaltet wird.
Für meine Heimatstadt kann ich sagen, der Bedarf ist vorhanden. Es gibt ein großes Interesse daran, endlich auch in der Stadt Mainz handeln zu können und das kommunal tun zu dürfen. Deswegen stehen wir als Grüne klar hinter dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Zweckentfremdungsverbots auch in Rheinland-Pfalz, damit der wertvolle Wohnraum nicht dort verlorengeht, wo er am dringendsten benötigt wird, also dort, wo der Druck am größten ist. Die Kommunen und insbesondere unsere Städte bekommen ein zusätzliches Instrument an die Hand, um bestehenden Wohnraum vor Spekulation und vor Zweckentfremdung zu schützen. Ich glaube, das ist wirklich nötig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Köbler, es ist wirklich nett von Ihnen, dass Sie ausgerechnet mich im Verfassungsrecht und in der Immobilienökonomie belehren wollen.
Ich bin doch immer offen, aber einen so richtigen Erkenntnisgewinn habe ich daraus nicht nehmen können. Das muss ich schon sagen.
Sie verweisen darauf, dass sieben Bundesländer zum Teil mit Zustimmung der CDU solche Gesetze beschlossen haben. Ja, unbestritten! Genau deswegen bin ich in die Rede mit Ausführungen zum Föderalismus eingestiegen. Jetzt scheint es so zu sein, dass Ihnen das nicht so ganz geläufig ist. Aber das heißt, unterschiedliche Länder, unterschiedliche Sachverhalte, unterschiedliche Gesetze. So! Das hätten wir vielleicht damit einmal geklärt.
Dann halten Sie es zweitens für nötig, mir beizubringen, dass nach Artikel 14 GG das Eigentum auch verpflichtet. Ja, Mensch, das ist ureigenste CDU-Haltung.
Aber ich habe ganz bewusst aus der Gesetzesbegründung zitiert. Dort steht nichts davon – ich darf Ihnen bei Gelegenheit einmal den Unterschied erläutern –, dass wir über eine Inhaltsbestimmung des Eigentums reden. Nein, dort steht drin, es ist ein erheblicher Eingriff in Artikel 14 GG. Das habe ich zitiert. Das stammt doch nicht von mir, auch wenn Sie es nicht gerne hören.
Uns dann – das finde ich schon dreist – zu unterstellen, wir hätten nicht kapiert, dass Wohnung ein soziales Gut ist, dazu muss ich sagen, genau darüber reden wir, Herr Köbler. Wir streiten nur über den Weg, wie ich eine bessere Wohnraumversorgung schaffe.
Ich habe nie bestritten – im Gegenteil, Sie können meine Reden zum Wohnen alle lesen, auch die vom September letzten Jahres, als wir das schon einmal das Thema intensiv erörtert haben – und werde das auch nie – dazu war ich viel zu lange in der Wohnungswirtschaft aktiv tätig –, dass das ein soziales Gut ist. Aber bei der Frage, wie ich diese soziale Aufgabe löse, haben wir diametral andere Ansichten.
Wir sagen nämlich, wir lösen das nur über eine Angebotsausweitung. Das, was Sie machen – das habe ich auch versucht klarzumachen, vielleicht ist es mir nicht gelungen, dass Sie es auch verstanden haben –, was Sie also gesetzgeberisch, über Verordnungen und auch mit diesem Gesetz machen, führt alles dazu, dass die Angebotsausweitung, also ein Mehr an Wohnraum zu schaffen, verhindert, blockiert oder gehemmt wird. Das ist der falsche Ansatz.
Wir haben das bei den Haushaltsberatungen am Beispiel der Staatsbedienstetenwohnungen anders vorgeschlagen. Sie sind nicht gefolgt, sondern Sie gehen den Weg, das Vermieten unattraktiv zu machen. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wirklich helfen würde. Die große soziale Aufgabe, Wohnraum zu angemessenen Preisen auch in Ballungszentren und Schwarmstädten zu schaffen, schaffen Sie auf dem Weg nicht.