Die Arbeitgeber müssen sich während der Entsendung an die Regelungen im Zielland zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten, bezahltem Mindesturlaub, Mindestlöhnen, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen am Arbeitsplatz sowie an Schutzmaßnahmen für Schwangere und Jugendliche halten.
Ab 2020 wird im Zuge der 2017 reformierten Richtlinie vom ersten Tag der Entsendung an der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten. Es sind jeweils mindestens die einheimischen Tariflöhne einschließlich aller Zuschläge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu zahlen.
Die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern setzt umfangreiche, komplexe Anmeldeprozesse und
die Bereitstellung vielfältiger Dokumente voraus. Es ist einer gemeinsamen Initiative der Wirtschaftsminister der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland Ende 2017 gelungen zu erreichen, dass Frankreich eine bereits geplante Gebühr von 40 Euro pro Arbeitnehmer pro Entsendung aussetzte und Gesetzesänderungen ankündigte, die das Verfahren der Entsendung deutlich erleichtern sollten.
In der Verfahrensabwicklung wurde zum Beispiel über ein benutzerfreundlicheres elektronisches Verfahren Erleichterung erzielt. Gleichwohl blieb der Verwaltungsaufwand auch nach der Überarbeitung des französischen Rechts im Jahr 2018 weiterhin erheblich.
Zu Frage 1: Die Unternehmen in Rheinland-Pfalz, BadenWürttemberg und im Saarland empfinden den Verwaltungsaufwand weiterhin als erhebliche Belastung. Auch wenn anerkannt wird, dass zum Beispiel die Verbesserung des französischen Meldeportals Erleichterung gebracht hat, ist der Aufwand an Formalitäten, die vor jeder Entsendung für jeden einzelnen Arbeitnehmer erbracht werden müssen, sehr hoch und wird von den Unternehmen als übermäßig angesehen.
Aus Baden-Württemberg haben uns wiederholt Berichte erreicht, dass Unternehmen deshalb ihre Tätigkeit in Frankreich bereits eingestellt haben. Die Landesregierungen der drei Bundesländer teilen diese Einschätzung, wonach die Hürden für die transnationale Tätigkeit zu hoch sind. Was zum Schutz von Arbeitnehmern aus Niedriglohnländern und zum Schutz vor Sozialdumping in den Ländern höherer Lohnniveaus gedacht war, erweist sich gerade zwischen den Ländern Deutschland und Frankreich als erhebliches Hindernis für einen gut funktionierenden Binnenmarkt.
Die Wünsche nach weiteren Vereinfachungen sollen dabei keinesfalls infrage stellen, dass die Einhaltung des Entsenderechts von Frankreich wirkungsvoll kontrolliert wird. Sie zielen auf Vereinfachung der Verwaltungsabläufe ab. Den Wunsch nach Regulierungen, die aus einer LoseLose-Situation – so die Formulierung des französischen Regierungsvertreters – eine Win-win-Situation machen, teilen auch die Vertreter der französischen Regierung. Sie sind durchaus daran interessiert, den Verwaltungsaufwand und die daraus für Frankreich resultierenden Kosten zu senken, wenn mögliche Lösungen die Einhaltung des Entsenderechts an sich nicht gefährden.
Zu Frage 2: Im Rahmen des Treffens am 14. Oktober im Saarland wurde eine ganze Reihe von Einzelregelungen angesprochen, die in unserem Interesse vereinfacht werden könnten. Das Gespräch konzentrierte sich dabei schließlich vorrangig auf die Überlegung, für Betriebe mit Sitz in der Grenzregion Erleichterungen zu ermöglichen. Gemeint sind Betriebe, die aus der Nähe wiederholt zu kurzen Einsätzen in Frankreich arbeiten und aufgrund der wiederholten Einsätze eben auch wiederholt nachgewiesen haben, dass ihr Einsatz den Vorgaben des Entsenderechts entspricht.
An dieser Stelle scheint es vorstellbar, dass grenznahe ansässige Unternehmen, die den Nachweis erbracht haben, dass sie die Regelungen einhalten, Genehmigungen erhalten, die nicht für jeden Einzelfall eingeholt werden müssen, sondern über eine längere Frist – etwa ein Jahr – Gültigkeit haben. Das würde für eine Vielzahl der Betriebe, gerade auch für kleinere Industrie- und Handwerksbetriebe, eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Der Kontrollaufwand auf französischer Seite würde sich deutlich reduzieren.
Das französische Recht enthält bereits die Ermächtigungsgrundlage für die Einführung eines Verwaltungsverfahrens, mit dem Unternehmen in der Grenzregion Erleichterungen auf Antrag bewilligt werden können. In Saarbrücken haben sich die Länder nun darauf verständigt, diesen Paragrafen mit Leben zu füllen und möglichst schon bis zum Januar kommenden Jahres gemeinsame Vorschläge zu erarbeiten, die zu alltagstauglichen Regelungen in der grenzüberschreitenden Entsendung führen.
Zu Frage 3: Das Thema beschäftigt seit Langem Unternehmen, deren Wirtschaftsverbände und Politik im gleichen Maße. So sind gerade die Kammern gefordert, die in ihren Beratungseinrichtungen die Unternehmen individuell bei der Abwicklung behördlicher Verfahren begleiten und unterstützen. Sie leisten eine intensive Betreuung gerade für kleine Betriebe und unterstützen sie bei der Abwicklung der komplexen Verfahren.
Als Experten mit umfassenden Praxiserfahrungen waren deshalb auch Vertreter der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern an der Gesprächsrunde in Saarbrücken beteiligt. Dabei kamen die Vertreter der IHK aus dem Saarland und Baden-Württemberg. Aus Rheinland-Pfalz war der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Koblenz Gesprächsteilnehmer und brachte seine Vorschläge in die Runde ein.
Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht das Ergebnis der Gespräche als eine gute Chance, die grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsverkehre nach Frankreich deutlich zu erleichtern. Ich kann feststellen, dass alle beteiligten Bundesländer, die Bundesregierung und die französische Seite diese Aufgabe gern angehen wollen.
Die hohen Hindernisse im Grenzverkehr, gerade zwischen zwei Ländern mit vergleichbaren Standards, sind nicht nachvollziehbar. Sie bergen vielmehr die Gefahr, EUVerdrossenheit bei Unternehmen und Bevölkerung auf beiden Seiten der Grenze zu schüren. Jetzt sind daher alle Beteiligten gefordert, die ersten Überlegungen zur Umsetzung des französischen Dekrets zu konkretisieren. Bis Januar sollen, wie gesagt, die Vorschläge vorliegen.
Es wird nicht leicht sein. Eine grenznahe Lösung wird all diejenigen nicht freuen, die den nächsten Kilometer hinter dieser dann künstlich gezogenen neuen Grenzlinie ansässig sind. Den Begriff der Region zu präzisieren ist also eine sehr schwierige Aufgabe. Gleichwohl muss man sich ihr stellen.
Ich sehe die Chance, dass eine gute Regelung für die Unternehmen im grenznahen Bereich und deren vertrauensvolle Umsetzung längerfristig der Ausgangspunkt für Verbesserungen der Arbeitsmöglichkeiten im Binnenmarkt
sein kann. Alles, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa erschwert, sollte einer Überprüfung unterzogen werden und wo immer möglich auch beseitigt werden. Europa muss mit Leben gefüllt werden.
Herr Minister, in welcher Form hat die Landesregierung dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Hubertus Heil die Vorstellungen der Landesregierung und diejenigen aus diesem Treffen mit den Kammern mitgeteilt?
Wir haben uns als Landesregierung, sowohl BadenWürttemberg als auch das Saarland und Rheinland-Pfalz, unmittelbar an das französische Wirtschaftsministerium gewandt. Ich habe dort auch persönlich Gespräche geführt; denn die Lösung ist nicht durch eine bundesgesetzliche Regelung zu erreichen, sondern durch eine Änderung der französischen Vorschriften. Wir waren offensichtlich so erfolgreich, dass es zu dieser Konferenz in Saarbrücken gekommen ist.
Herr Minister, sind vergleichbare Schwierigkeiten von anderen Ländern, wie zum Beispiel Schweiz, Österreich und den Niederlanden bekannt, die ähnlich scharfe Kontrollen durchführen wie die französische Regierung?
Wir sind als Land zunächst einmal mit unseren Grenzen betroffen. Wir haben ähnliche Probleme in Luxemburg geschildert bekommen. Auch dort sind wir dabei, Verbesserungen zu erreichen.
Natürlich ergeben sich die gleichen Probleme auch an den Landesgrenzen zwischen Bayern und Österreich.
90/DIE GRÜNEN), Politische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund stärken: Wahl zu kommunalen Beiräten für Migration und Integration – Nummer 5 der Drucksache 17/10327 – betreffend.
1. Wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz sind verpflichtet, einen Beirat für Migration und Integration einzurichten und auf welcher rechtlichen Grundlage?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage Nummer 5 wie folgt:
Zu Frage 1: § 56 der Gemeindeordnung sowie § 49 a der Landkreisordnung sind hier die rechtliche Grundlage. Danach sind Beiräte für Migration und Integration in Landkreisen mit mehr als 5.000 und in Städten und Gemeinden mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern einzurichten.
Das bedeutet für 20 Landkreise sowie 63 Ortsgemeinden und Städte, dass sie verpflichtet sind, einen Beirat für Migration und Integration einzurichten gemäß der zum 30. Juni 2018 maßgeblichen ausländischen Einwohnerzahl.
In wie vielen Kommunen dann aber tatsächlich ein Beirat gewählt wird, hängt immer davon ab, ob sich vor Ort auch genügend Kandidatinnen und Kandidaten finden. Was wir jetzt aber auf jeden Fall schon festhalten können, wir werden erfreulicherweise nach der Wahl mehr Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz haben als zuvor; denn eine Abfrage bei den Kommunen, die wir mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt haben, hat gezeigt, dass es voraussichtlich in bis zu 69 Kommunen einen Beirat für Migration und Integration geben wird. Das sind rund 35 % mehr als aktuell.
Das ist ein sehr gutes Zeichen auch für eine gute und gelingende Integration und Integrationspolitik für unsere Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Es zeigt uns deutlich, sie wollen in ihren Kommunen immer mehr am politischen Geschehen mitwirken.
Zu Frage 2: Insgesamt stellen sich 1.109 Personen zur Wahl für 489 Mandate. Damit ist es gelungen, eine hohe Anzahl an Kandidatinnen und Kandidaten in den Kommunen zu gewinnen. Über die Hälfte von ihnen kandidiert zum ersten Mal. Auch das zeigt, welches Potenzial die Räte vor Ort entfalten können.
Sehr viele Menschen engagieren sich damit erstmals kommunalpolitisch, steigen in eine solche Arbeit ein. Als Frauenministerin ist es für mich zudem besonders erfreulich, dass der Anteil der Kandidatinnen bei 43,3 % liegt, also auch bei dieser Wahl konnten wieder viele Frauen für die Arbeit in den Beiräten gewonnen werden. Der Anteil der Frauen liegt seit Jahren konstant über 40 % und ist damit weitaus höher als in den kommunalen Parlamenten oder auch im Landtag oder Bundestag und hat damit durchaus auch ein Stück weit Vorbildcharakter für andere Gremien in der Politik.
Als Jugendministerin, meine sehr geehrten Damen und Herren, freut mich besonders, dass wir eine große Anzahl von unter 18-jährigen Kandidatinnen und Kandidaten haben. Während im Jahr 2014 nur drei Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren in einen Beirat gewählt wurden, haben sich aktuell insgesamt 30 unter 18-Jährige zur Wahl gestellt. Das zeigt meines Erachtens auch, dass es die richtige Entscheidung war, dass wir in Rheinland-Pfalz das Wahlalter für die Beiratswahlen von 18 auf 16 Jahre herabgesenkt haben.
Ich würde mir im Übrigen auch genau das für die kommenden Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz wünschen;
denn das ist mir als Jugendministerin ein Herzensanliegen. Wir merken gerade an den aktuellen Entwicklungen und der Dynamik deutlich, junge Menschen interessieren sich stärker für Politik, sie bringen sich stärker ein, sie haben etwas zu sagen. Deshalb wäre das auch der konsequente nächste Schritt.
Zu Frage 3: Wie bereits bei vorangegangenen Wahlen hat das Land vor allem durch eine zentrale Informations- und Mobilisierungskampagne unterstützt. Wir haben uns dafür bereits im Integrationskonzept 2017 ausgesprochen.
Mit unserer diesjährigen landesweiten Kampagne mit dem Motto „Mitreden. Mitentscheiden. Wählen“ haben wir es, wie bereits erwähnt, geschafft, dass wir 35 % mehr Beiräte im Vergleich zum Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz haben werden. Das ist schon mal ein großer Erfolg.
Es wurden dabei Flyer, Infoblätter und Plakate produziert, um sowohl die Wählerinnen und Wähler als auch die Kandidatinnen und Kandidaten zu mobilisieren. Es gab für die Kandidatinnen und Kandidaten im September zudem noch Wahlkampfseminare, um sie entsprechend zu vernetzen und ihnen Tipps für die Wahlkampfmobilisierung zu vermitteln.