Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach langen Diskussionen ist mit dem jetzt vorliegenden Grundsteuergesetz eine gute Lösung gefunden worden.
Besondere Bedeutung hat die Grundsteuer für unsere Kommunen, nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bundesweit. In Rheinland-Pfalz sprechen wir, wenn wir uns am Jahr 2018 orientieren, von etwa 580 bis 590 Millionen Euro.
Jetzt geht es darum, die Umsetzung zügig anzugehen. Wir wollen und müssen bis zum 1. Januar 2025 alle Voraussetzungen geschaffen haben, damit unsere Kommunen diese Einnahmesituation weiter genießen können.
Jetzt geht es darum, auch die bundeseinheitlichen Regelungen umzusetzen, die ich für gut halte. Sie sind sozial gerecht, administrativ gut umsetzbar, insgesamt aufkommensneutral – auch unsere kommunalen Spitzenverbände haben zugesagt, dass sie in diese Richtung gehen wollen –, und sie sollen auch in Zukunft einen Wertbezug haben.
Wenn wir die Situation in Rheinland-Pfalz beleuchten, dann sind wir ein Flächenland. Wir haben Schwarmstädte und fünf Oberzentren. Wir müssen das auch in dieser Besonderheit gewichten.
Ich persönlich halte das Flächenmodell daher für nicht gerecht. Es kann nicht sein, dass eine Familie auf dem
Land mit 600 m2 Fläche und einem Einfamilienwohnhaus den gleichen Grundsteuerbetrag bezahlt wie die Familie in der Stadt, die bei 600 m2 vielleicht noch Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist. Das muss ausgewogen gestaltet werden.
Von daher spreche ich mich ausdrücklich für die bundeseinheitliche Regelung aus. Die Koalitionsfraktionen werden diesen Antrag der AfD ablehnen.
Herr Wansch, ich glaube, es geht in diesem Zusammenhang nicht um Genuss oder weniger Genuss; aber ernsthaft. Wir sollten das im Ausschuss genau prüfen. Wir sollten es besprechen. Das, was Sie sagen, dass möglicherweise auf dem Land ähnliche Verhältnisse herrschen wie in der Stadt und es ungerecht wäre, dann können Sie es durchaus durch unterschiedliche Hebesätze und die Bodenrichtwerte ausgleichen. Denn diese sind durchaus auch unterschiedlich. Sie sind in der Stadt höher als auf dem Land. Die Kommunen haben Ausgleichsmöglichkeiten, die man nutzen kann.
Aber mir bzw. uns geht es in erster Linie darum, dass wir den hohen Verwaltungsaufwand und natürlich auch die Kosten, die wir mit dem Personalaufwand haben, möglichst reduzieren und die Bürger nicht permanent dazu zwingen müssen, ihre Immobilie neu bewerten zu lassen. Es soll vielmehr eine durchgängige und gleichbleibende Besteuerung sein, die gerecht ist. Wir wollen auch, dass die Menschen ihre Häuser bauen, dass sie es auch auf dem Land machen und es auch junge Familien machen. Dann darf die Grundsteuer nicht dazu führen, dass immer höhere Belastungen auch für diese Personengruppe entstehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir über die unterschiedlichen Modelle sprechen, die sich mit der Öffnungsklausel beim Grundsteuerreformgesetz eventuell ergeben, möchte ich noch einmal einen Blick auf den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion werfen. Zunächst einmal muss ich feststellen, Herr Kollege Junge, dass Ihre Rede mit dem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, wenig zu tun hat; denn wenn man diesen Antrag zunächst einmal unter
handwerklichen Gesichtspunkten betrachtet, bietet er eine Reihe von Merkwürdigkeiten und Besonderheiten.
Das fängt damit an, dass Sie Ihren Antrag überschreiben: „Öffnungsklausel der Grundsteuer nutzen – Flächenmodell einführen“ und dann eine Seite weiter fordern, dass die Grundsteuer abgeschafft werden soll. Was denn jetzt?
ich habe Ihren Antrag gelesen –, wollen Sie also die Grundsteuer abschaffen, oder wollen Sie die Öffnungsklausel, die eingeführt worden ist, nutzen
und die Grundsteuer in einer bestimmten Art und Weise ausgestalten? Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die man nicht in einem Antrag zusammenfassen kann.
Sie müssen, wenn Sie uns hier mit Ihren Anträgen beschäftigen, schon genau sagen, was Sie wollen. Dann können Sie nicht sagen, wir wollen ein bisschen davon, und wir wollen ein bisschen davon, wenn sich die beiden Sachen gegenseitig ausschließen.
Ich meine, so, wie Sie das hier vorgelegt haben, sieht es so aus, als sei auf der Fraktionsgeschäftsstelle schnell etwas zusammengetackert worden unter irgendeinem Zeitdruck, und nachher hat man keine Zeit mehr gehabt, es noch einmal durchzulesen und zu überarbeiten.
Herr Fraktionsvorsitzender, Sie müssten dann, wenn Sie hier hingehen und reden, vorher einmal Ihren eigenen Antrag gelesen haben. Das wäre jedenfalls für die Diskussion hilfreich.
Die zweite handwerkliche Besonderheit ist, der Bundesrat hat am Freitag vergangener Woche nach eineinhalb Jahren zäher Diskussionen und schwierigster Kompromissfindung zwischen allen Beteiligten das Grundsteuerreformgesetz beschlossen. Wenige Tage später kommen Sie hierhin und fordern die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative
Ich bin hier nicht der Verteidiger und der Pressesprecher der Landesregierung, aber das widerspricht nun wirklich den Grundsätzen der Logik, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das Gleiche betrifft Ihre Vorschläge zur Gegenfinanzierung. Das, was Sie als Gegenfinanzierung vorschlagen, ist nichts anderes als eine Erhöhung der Einkommensteuer. Das muss man einmal so beim Namen nennen, einmal ganz abgesehen davon, dass Sie den Kommunen die neben der Gewerbesteuer einzige nennenswerte originäre Steuereinnahmequelle nehmen wollen. Das ist noch einmal ein verfassungsrechtlicher Gesichtspunkt, den Sie nicht berücksichtigt haben.
Bei der Einkommensteuer haben wir mittlerweile ganz andere Baustellen als Kompensationen für die wegfallende Grundsteuer draufzusatteln; denn dort haben wir das Problem – ähnlich wie im Übrigen bei der Gewerbesteuer –, dass wir Erhöhungen bei der Einkommensteuer nicht nur nicht wollen, sondern eher in eine andere Richtung gehen müssen, zumindest mittelfristig, und dass wir die Stichworte „Soliabbau“ und „Mittelstandsbauch“ zum Thema machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem die AfD, wie gesagt, unter Punkt 1 ihres Antrags die Abschaffung der Grundsteuer gefordert hat, fordert sie unter Punkt 2 dann die Einführung des Flächenmodells. Da kann ich nur sagen: Guten Morgen, AfD! Ja, auch Sie sind schon auf den Trichter gekommen; denn die Diskussion um das Flächenmodell führen wir in der Bundesrepublik Deutschland seit eineinhalb Jahren. Das Grundsteuerreformgesetz war nur deshalb mehrheitsfähig, weil die Vorschläge des Freistaates Bayern unter anderem aufgenommen worden sind. Da brauchen wir doch heute nicht – in Gottes Namen, so wichtig Sie sich vielleicht vorkommen – die Landtagsfraktion der rheinland-pfälzischen AfD, die hier nachgehoppelt kommt und uns jetzt das Flächenmodell als ihre Idee verkaufen möchte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem das Grundsteuerreformgesetz am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat, also jetzt in Kraft ist und umgesetzt werden muss, braucht man nicht mehr solche widersprüchlichen Anträge. Sie sind dann nämlich kontraproduktiv. Man muss vielmehr, wenn man gestalten möchte, Gesetzentwürfe in dieses Hohe Haus einbringen.
Diesen Gesetzentwurf kündige ich für meine Fraktion hiermit an. Das ist dann nämlich etwas in sich Stimmiges und etwas, über das man diskutieren kann.
Herr Böhme, ich kann nichts dafür, dass Ihre Fraktionsgeschäftsstelle so liederlich arbeitet. Das müssen Sie nicht mir vorwerfen. Ob wir dann bei der Diskussion über unseren Gesetzentwurf
das Flächenmodell oder ein kombiniertes Modell umsetzen oder ob wir das „Scholz-Modell“ nehmen, das kann man dann auf der Grundlage unseres solide und logisch formulierten Gesetzentwurfs diskutieren.