Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wäschenbach unterstellt mit seinem Antrag, dass die Landesregierung zu spät und bezüglich der Be
darfe in der Unterstützung Pflegebedürftiger im häuslichen Bereich nicht ausreichend handelt. Allerdings ist diese Wertung viel eher für den Gehalt und Zeitpunkt seines Antrags, meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion, zu sehen.
Ich bin dankbar, dass Sie mit diesem Antrag der Landesregierung und mir für die SPD-Fraktion die Gelegenheit geben, die insgesamt erfolgreiche Entwicklung bei den Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen in Rheinland-Pfalz näher darzulegen.
Zunächst muss ich Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen der CDU, daran erinnern, dass der Ministerrat bereits am 17. September 2019 eine Änderung der einschlägigen Landesverordnung im Grundsatz beschlossen hat und der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie am 31. Oktober 2019 in Ihrer Anwesenheit über den entsprechenden Entwurf unterrichtet wurde. Sie hinken damit dem Regierungshandeln deutlich hinterher. Ihr Antragsbegehren ist überholt, in der Sache selbst unberechtigt und deshalb abzulehnen.
Mit der erwähnten Änderung der Landesverordnung aus dem Jahr 2017 wird der erkennbaren Dynamik in der Bedarfsentwicklung für Angebote in der Unterstützung im pflegebedürftigen Bereich, die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, Rechnung getragen. Wir alle unterstützen den Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich zu Hause und dort gut versorgt zu leben.
Neben den originären pflegerischen Leistungen, die in vielen Fällen durch nahe Angehörige erbracht werden, haben wir in Rheinland-Pfalz Angebote zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung der Pflegepersonen geschaffen und damit die bundesgesetzliche Regelung und Rahmenvorschriften ermöglicht und in Gestaltungsrahmen offensiv umgesetzt.
Es ist gut, dass im Zusammenwirken mit den 135 Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz, den Trägern der ambulanten Pflege und den Kommunen die Bedarfsentwicklung kontinuierlich beobachtet, ausgewertet und jetzt hinsichtlich der Nachfrage der Serviceleistungen im Haushaltsbereich bzw. der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen mit geringem Leistungsumfang die Beratungsleistungen den veränderten Bedürfnissen angepasst werden.
Es ist dabei eine völlig richtige Entscheidung der Landesregierung, die Anerkennungsvoraussetzungen zu erleichtern, damit mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag, bei denen hauswirtschaftliche Leistungen im Vordergrund stehen, ermöglicht werden. Damit werden die Möglichkeiten für häusliche Pflegebedürftige deutlich erweitert, den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von 125 Euro im Monat für eine Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich in Anspruch zu nehmen, beispielsweise für nachbarschaftliche Freundschaftsdienste oder entsprechende Leistungen im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse.
Gleichzeitig werden die bisher geltenden Standards hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen für die angesprochenen Leistungsfälle auf den Nachweis eines Erste-HilfeKurses beschränkt. Ebenso wird das Anerkennungsverfah
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass diese Neuerungen einen wichtigen Beitrag zur Entlastung pflegender Angehörige leisten und die Hemmschwelle pflegebedürftiger Menschen gesenkt werden kann, hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen durch Dritte, also auch durch Nachbarn, Freunde oder Bekannte, in Anspruch zu nehmen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ein Baustein, um zu Hause in der gewohnten Umgebung möglichst lange und gut versorgt leben zu können.
Wir danken Ihnen, Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich Ihre Initiative und das klare Regierungshandeln. Die Menschen mit häuslichem Pflegebedarf und ihre pflegenden Angehörigen werden es Ihnen danken.
Verehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der Fraktion der CDU überzeugt nicht. Die antragstellende Fraktion fordert zum einen eine unverzügliche Analyse von Bedarfslage und Bedarfsdeckung
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Mikro ist jetzt kaputt! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause)
für die Unterstützungsangebote nach SGB XI bezogen auf das Land und die kommunalen Gebietskörperschaften.
Zur Begründung wird unter anderem aufgeführt, zum Stichtag 9. September seien 414 Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt, 273 davon in den Landkreisen und 141 in kreisfreien Städten. Damit könne bei Weitem keine bedarfsgerechte Versorgung erreicht werden.
Frau Kollegin, könnten Sie versuchen, ein bisschen näher ans Mikrofon zu gehen? Die Kollegen verstehen nämlich nichts.
Ich war stehen geblieben bei 273 Unterstützungsangeboten in den Landkreisen und 141 in den kreisfreien Städten. Damit könne bei Weitem keine bedarfsgerechte Versorgung erreicht werden.
Schaut man sich hierbei die Verteilung auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte an, so ist das Angebot in diesem Bereich tatsächlich recht dürftig. Allerdings verbietet sich nach unserer Auffassung vorliegend eine isolierte Betrachtungsweise dieser Angebote. Sie lassen nämlich die Angebote ambulanter Pflegedienste und die Überschneidungen der Leistungsinhalte und damit auch die tatsächlichen Probleme bei der Ermittlung des Bedarfs außer Acht. Die Landesregierung hat das in ihrer Antwort auf die Große Anfrage schlüssig dargelegt.
Eine Bedarfsanalyse dürfte sich insoweit recht komplex gestalten. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit eine solche komplexe Bedarfsanalyse wirklich zur Lösung bestehender Probleme beitragen würde. Zu mehr Unterstützungsangeboten führte sie jedenfalls auf keinen Fall.
Zudem hat die antragstellende Fraktion bereits festgestellt, dass mit dem bestehenden Angebot bei Weitem keine bedarfsgerechte Versorgung erreicht werden könne. Auch die Landesregierung hat – wie schon gesagt wurde – zumindest hinsichtlich der Nachfrage an Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft mit Ministerratsbeschluss vom 17. September 2019 reagiert. Insoweit dürfte unstreitig sein, dass das bestehende Angebot nicht ausreichend ist.
Zielführender wäre es doch zu analysieren, wie sich eine weitere Steigerung der Angebote zur Unterstützung im Alltag erreichen ließe. Wobei nicht unerwähnt bleiben sollte, dass eine Steigerung der Angebote innerhalb der letzten rund eineinhalb Jahre um etwa 40 % alles andere als unbeachtlich, wenn auch wohl nicht ausreichend, ist.
Auf eine solche Analyse zielt dann wohl auch die zweite Forderung nach einer unverzüglichen Evaluation der maßgeblichen Landesverordnung und teilweise die dritte Forderung, soweit es um die Überprüfung weiterer Maßnahmen zum Ausbau entsprechender Angebote geht, ab. Eine Evaluation ist aber ohnehin für das Jahr 2020 vorgesehen. Als ich heute Morgen in den Kalender geschaut habe, hatten wir bereits den 14. November 2019. Ich sehe nicht, wie durch den vorliegenden Antrag eine wesentliche Beschleunigung der Evaluation erreicht werden könnte.
Zudem können wir den Vorwurf im gegenständlichen Antrag, die Landesregierung habe bei der Evaluation der Landesverordnung zu viel Zeit verstreichen lassen, nicht teilen. Die Landesverordnung wurde am 17. Juli 2017 erlassen. Auch wenn dies rückwirkend zum 1. Januar 2017 geschehen ist, konnte die Landesverordnung erst ab diesem Zeitpunkt Wirkung entfalten. Für eine ernsthafte Evaluation ist ein angemessener Zeitraum erforderlich. Wir können nicht erkennen, dass dieser bei einer für das Jahr 2020 geplanten Evaluation zu lang bemessen wäre.
Im Übrigen hat die Landesregierung durch ihren zuvor erwähnten Ministerratsbeschluss vom 17. September bereits korrigierend eingegriffen. Einen Handlungsbedarf sehen wir daher an dieser Stelle ebenfalls nicht.
Schließlich wird noch gefordert, unverzüglich zu überprüfen, inwieweit die Servicestelle ausreichend unterstützt ist. Das können wir auch nicht erkennen, schließlich haben wir eine enorme Steigerung an Angeboten in den letzten 16 Monaten. Insoweit ist es mir nicht möglich, dazu Stellung zu nehmen.
Aus der Antwort auf die dem Antrag zugrunde liegende Große Anfrage lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass die Servicestelle nicht ausreichend unterstützt oder nicht in ausreichendem Maße Aktivitäten entfalten würde.
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle diskutieren über dieses Thema immer und immer wieder, und wir wissen, dass eine gute Pflege zu den Grundpfeilern unserer Politik gehört. Da wiederhole ich mich gerne.
Die permanente Weiterentwicklung einer menschenwürdigen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ist ein Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Wir als FDPFraktion unterstützen dieses Ziel der Landesregierung, die Pflege in Rheinland-Pfalz vor allem im ländlichen Raum weiter zu verbessern und bereits gut funktionierende Strukturen noch weiter auszubauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, Ihr Antrag kommt leider zu spät und ist somit inhaltlich überflüssig. Das werde ich gerne an ein paar Beispielen festmachen.
Zum einen verfügt Rheinland-Pfalz im Bereich der häuslichen Pflege bereits flächendeckend über eine gute Versorgungsstruktur mit ambulanten Pflegediensten, deren Zahl in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist.
Zum anderen stärkt das Land den Auf- und Ausbau von weiteren Angeboten, die in Kombination mit den professionellen Pflegediensten elementare Bestandteile von Hilfe
mixstrukturen in der Pflege sind. Somit nimmt die Landesregierung wichtige Impulse aus den Pflegestärkungsgesetzen auf.
Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2017 Pflegeversicherungsleistungen, die sich aus dem zusätzlichen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro und bis zu 40 % des nicht in Anspruch genommenen Sachleistungsbeitrags zusammensetzen. Dazu zählen zum Beispiel Tätigkeiten wie Hilfe im Haushalt, Einkaufen oder Botengänge.
Zu Ihrem Punkt bezüglich der Evaluation der Landesverordnung ist zu sagen, dass wir einen Erfahrungszeitraum von etwa drei Jahren als durchaus vernünftig ansehen. Eine übereilte Evaluation wäre nicht repräsentativ, da neu eingebrachte rechtliche Grundlagen Zeit brauchen, um zu wirken.