(Abg. Martin Haller, SPD: So haben wir das Wort noch nicht gehört! Das stimmt! – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten)
Es hilft nicht, wenn die Ministerin behauptet, die Krankenhäuser bedarfsgerecht zu fördern, da noch jeder Förderantrag bewilligt worden sei. An den Zahlen und am Defizit sehen Sie, dass dieser Rückschluss falsch ist.
Die Landesregierung hat sich bei der Aufstellung des neuen Landeskrankenhausplans reichlich Zeit genommen und die Möglichkeit verstreichen lassen, die Krankenhausland
schaft im Hinblick auf den stattfindenden und auch erforderlichen Strukturwandel aktiv und konstruktiv anzupassen, bevor er sich jetzt verselbstständigt.
So aber hält der Landeskrankenhausplan im Wesentlichen an der bisherigen Krankenhauslandschaft fest. Mutlos, ambitionslos, hoffnungslos! Die Bürger haben das Nachsehen. Sie dürfen des Kliniksterben der Presse entnehmen. Wütende Proteste und Demonstrationszüge sind die Folge. Das verzeihen Ihnen die Bürger nicht.
Der wahre Unwille der Landesregierung, den Strukturwandel, dem sich unsere Krankenhäuser ausgesetzt sehen, aktiv zu gestalten, zeigt sich auch ganz deutlich darin, dass die Landesregierung die Anteile zur Kofinanzierung des fortgesetzten Krankenhausstrukturfonds, die der Finanzierung des Strukturwandels dienen, zur Schönung der Zahlen bei der Investitionsförderung mit einrechnet.
Ich komme zum Schluss. Wer einen Strukturwandel wirklich gestalten will, handelt anders. Was ihre Verantwortung angeht, ist die Landesregierung weit davon entfernt, Rahmenbedingungen klar und umsichtig zu gestalten. Sie lassen die Krankenhäuser am langen Arm verhungern und reagieren dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Meine Damen und Herren, partnerschaftlich an der Seite unserer Krankenhäuser zu stehen, sieht ganz anders aus.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen alle, dass unsere Krankenhäuser vor großen Herausforderungen stehen. Eine flächendeckende, möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung ist hierbei immer politisch gewollt. Daher ist es selbstverständlich, dass die Landesregierung und die Politik partnerschaftlich an der Seite der Krankenhäuser stehen.
Schauen wir uns aber die Herausforderungen an, die in den letzten Jahren entstanden sind. In Rheinland-Pfalz hatten wir einen der höchsten Basisfallwerte im Ländervergleich. Dieser wurde und wird, wie wir alle wissen, über die Jahre verteilt abgesenkt, sodass einheitliche Werte entstehen. Dieser Basisfallwert wird aber herangezogen, um ihn mit den sogenannten DRG-Relativgewichten zu multiplizieren. Das Ergebnis daraus stellt die Erlöse der Krankenhäuser dar.
Die Herausforderung ist hierbei aber, dass in den DRGs keine Vorhaltekosten berücksichtigt werden und das Preisniveau von den Ist-Kosten abgekoppelt ist. Dies bedeutet,
dass eine Klinik zum Beispiel eine Chirurgie mit Ärzten vorhalten muss, auch wenn sie nur drei Operationen am Tag hätte. Die Ärzte müssen aber vorgehalten werden. Hier kommen dann auch Fachkräftemangel und demografischer Wandel mit ins Spiel. Welche Maßnahmen wir angehen, haben wir hier schon zur Genüge diskutiert und letztmals auch beschlossen.
Weiter bedeutet dies auch – um einen kurzen Vergleich aufzustellen –, dass zum Beispiel eine Transplantation mit Komplikationen, bei welchen der Patient länger als die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus bleibt, zwar mit einem Zuschlag über das System entlohnt wird, dieser aber nicht die Kosten einer Intensivstationsbehandlung abdecken würde.
Dies ist zum Beispiel eine Kritik, die auch von Trägern in Rheinland-Pfalz als höchst problematisch angesehen und auch öffentlich geäußert wird. Diese bestätigen in zahlreichen Pressemitteilungen, dass sie eben nicht durch fehlende Investitionszuschüsse in der Klemme sind, sondern gerade auch wegen solcher Abrechnungsmodelle.
Wenn man dann nur noch die in den letzten Monaten angelegten G-BA-Qualitätsanforderungen wie zum Beispiel die Mindestmengenregelung, die Herausforderungen der IT-Sicherheit – wir reden hier über Elektronische Gesundheitsakten und auch die Telemedizin – und die MDK-Prüfungserhebungen hinzunimmt, haben wir ein Bild, welches wir für Nachbesserungen auch auf Bundesebene angehen müssen.
Wie das einerseits funktionieren kann, macht das Gesundheitsministerium bereits vor. Ich darf in meinen Wahlkreis gehen. Auch in der Südwestpfalz muss die medizinische Versorgungsstruktur gewährleistet werden. Der Stiftungsrat des St. Elisabeth-Krankenhauses Rodalben hatte beschlossen, Sondierungsgespräche über einen möglichen Trägerwechsel zu führen.
Unter der guten Moderation des Gesundheitsministeriums – vielen Dank noch einmal an dieser Stelle – sind dann Sondierungsgespräche über die künftige Struktur der stationären Versorgung angelaufen. Unter Einbeziehung aller Akteure vor Ort konnten konstruktive Gespräche bereits begonnen werden. Dies ist ein lobenswertes Beispiel.
Doch wie könnte man die Krankenhäuser in dieser Situation noch weiter unterstützen, noch mehr entlasten? Erlauben Sie mir eine kleine Anmerkung zu unserer Reise des Gesundheitsausschusses nach Dänemark. Dort ist es so, wenn man aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung einen Arzt braucht, muss man den Arzt für Allgemeinmedizin oder den Ärztlichen Notdienst anrufen. Sie beschließen dann, ob ein Krankenhausbesuch, der Gang zur Praxis oder die Notaufnahme notwendig ist. Bei ungefährlichen Beschwerden werden direkt am Telefon erste medizinische Versorgungsmaßnahmen vermittelt.
Durch dieses System wird beispielsweise die Notaufnahme wirklich für Notfälle frei. Ob dies in Rheinland-Pfalz passt und möglich ist, muss natürlich an dieser Stelle diskutiert werden.
wir bereits weitere Grundlagen – das wurde schon angesprochen – zur Unterstützung der Krankenhäuser geschaffen. Mit der Erhöhung der Obergrenze im Versorgungsgebiet einer Klinik können jetzt mehr Kliniken ab dem Jahr 2020 einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Zu den Standorten gehören Nastätten, Kirn, Simmern, Wittlich sowie Altenkirchen-Hachenburg, Hermeskeil, Saarburg und das Westpfalz-Klinikum.
Aber auch hier – um die vorhin genannte Chirurgie in meinem Beispiel noch einmal zu nennen – ist es so, wenn die Klinik die Chirurgie nicht vorhalten würde, hätte sie keinen Anspruch auf solche Sicherstellungszuschläge. Auch dies stellt eine Herausforderung in der Praxis dar.
Abschließend kann ich sagen, in Rheinland-Pfalz stehen wir den Kliniken partnerschaftlich zur Seite. Viele Beispiele zeigen, was getan wird. Wir müssen aber auch mit neuen Ideen und neuen Rahmenbedingungen weiterhin die Grundlage für diese flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen. Das tun wir auf Landesebene. Das müssen wir dann auch auf Bundesebene machen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, unsere Krankenhauslandschaft befindet sich im Umbruch. Wir wissen es alle. Wir haben es auch heute Morgen noch einmal beim Parlamentarischen Frühstück des Deutschen Roten Kreuzes gehört. Die Zahlen sind gerade genannt worden. Die Krankenhäuser, insbesondere die kleineren Häuser, geraten momentan bundesweit in eine unsichere Situation. Seit Januar gab es die schon zitierten 65 Insolvenzen. Wir sehen also, es ist keine Entwicklung, die wir nur in Rheinland-Pfalz haben. Deswegen können wir auch die Gründe dafür nicht nur in Rheinland-Pfalz suchen.
Woran liegt es denn? Viele der Gründe diskutieren wir immer wieder und auch schon seit längerer Zeit. Es sind neue bundesrechtliche Vorgaben. Es sind Vorgaben im DRG-Vergütungssystem. Es ist ganz aktuell eine Intensivierung der Prüfungen der Kostenübernahmen durch den Medizinischen Dienst der Krankenhäuser. Es ist für uns in Rheinland-Pfalz die Angleichung des Landesbasisfallwerts, der momentan noch der höchste aller Bundesländer ist.
Es ist auch die immer wieder geforderte Verstärkung von ambulanten Behandlungen, die jetzt Wirkung zeigt und dazu geführt hat, dass im Jahr 2018 die Zahl der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern erstmals gesunken ist. Es sind Qualitätsansprüche in Form von Mindestmengen und Anforderungen an Vorhaltung von Personal und Gerätschaft. Dazu kommt natürlich auch noch die intensive
Zur Diskussion gehört auch die Entwicklung auf Bundesebene zur medizinischen Notfallversorgung. Es sind große Umbrüche, vor denen wir stehen und die uns den Auftrag geben, die Gesundheitsversorgung insgesamt – hier insbesondere die Krankenhauslandschaft – in eine Zukunft zu führen.
In welche Richtung es gehen kann oder könnte, sieht man in Dänemark. Dort waren wir vor einigen Monaten mit dem Gesundheitsausschuss. Dänemark wird unter dem Aspekt der Zentralisierung immer wieder als Vorbild angeführt. Auch uns Ausschussmitglieder hat vieles von dem, was wir dort sehen konnten, sicherlich beeindruckt.
Dänemark hat sich für einen Weg der ziemlich stringenten Zentralisierung im Krankenhauswesen entschieden. Es hat einen sehr gut aufgestellten Medizinischen Notfalldienst, der den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Rettungsdienst und den Zugang zur Notaufnahme gebündelt hat, steuert und den Bürgerinnen und Bürgern damit ganz klare Anreize setzt, diesen Dienst zu nutzen.
Dänemark hat sich für eine neue Krankenhausstruktur entschieden, neue große Superkliniken werden gebaut. Kleinere Häuser werden teilweise geschlossen. Die Verweildauer in den Krankenhäusern ist mittlerweile sehr kurz. Das wird dann aber wieder durch eine Krankenpflege zu Hause aufgefangen, durch Gemeindeschwestern und ein sehr effizientes System der Reha und der Nachsorge in kommunaler Verantwortung.
Nun ist Rheinland-Pfalz aber eben nicht Dänemark. Allein unsere topografische Situation ist schon eine ganz andere. Auch unser gesamtes Gesundheitssystem weist natürlich noch einige Unterschiede auf. Das fängt schon bei der großen Trägervielfalt an, die wir haben und auch erhalten wollen, die wir in einen Vergleich setzen müssen zum fast 100 %ig staatlich organisierten Gesundheitssystem in Dänemark.
Auch bei der Digitalisierung – einer wichtigen Bedingung für das effiziente Gelingen in Dänemark – muss man leider sagen, sind sie uns sehr weit voraus. Allein die Verfügbarkeit der Patientendaten ist dort ganz anders und viel unkomplizierter geregelt als bei uns.
Insofern können wir beeindruckende Eindrücke aus Dänemark mit hierherbringen. Wohin man kommen kann, zeigen sie uns vielleicht auch. Es ist aber höchstens Zukunftsmusik. Deswegen steht für uns weiterhin fest, wir brauchen heute kleine Krankenhäuser in der Fläche, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern. Deshalb ist es richtig, sich für verbesserte Rahmenbedingungen insbesondere auf der Bundesebene einzusetzen.
Ein wichtiges Instrument haben wir bereits mit den Sicherstellungszuschlägen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Landesregierung ihre Möglichkeiten nutzt, um mit einer Landesverordnung zusätzlich zu den Bundesvorgaben einen eigenen landesspezifischen Sicherstellungszuschlag auf den Weg zu bringen, der die kleinen Krankenhäuser unterstützen soll.
Auch die Bundesratsinitiative, die auf den Weg gebracht werden soll, unterstützen wir; denn hier setzt sich die Landesregierung ganz konkret für unsere rheinlandpfälzischen Krankenhäuser ein, wenn sie fordert, dass die Angleichung des Landesbasisfallwerts gestoppt oder immerhin verlangsamt werden soll. Wir setzen uns also gemeinsam in der Koalition für eine gute Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz ein, auch für die Krankenhäuser. Das werden wir auch in Zukunft tun.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Gensch, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Das, was Sie hier abliefern, ist ein untauglicher Versuch, den man bestenfalls als Folklore abtun kann. Mit Fakten hat er nichts zu tun.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU: Oh! – Abg. Michael Frisch, AfD: Immer die anderen!)
Sie ignorieren die Fakten, weil sie nicht in Ihr Redemanuskript passen. Ihre Rede hätten Sie vielleicht noch vor einem Jahr halten können. Eventuell! Aber, Herr Dr. Gensch, zwischenzeitlich ist auf Bundesebene viel passiert.