Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Schauen wir uns Ihren Änderungsantrag inhaltlich an: Sie möchten die Jahrespauschale einmalig um 30 Millionen Euro erhöhen, damit aber nicht nur das Haushaltsjahr 2019 abdecken. Nein, Sie möchten mit der Regelung sämtliche Mehrkosten der bevorstehenden Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit verfrühstücken.

Verehrte Damen und Herren, das ist nicht akzeptabel. Fakt ist, dass die zusätzlichen 30 Millionen Euro schon allein für das Jahr 2019 nicht ausreichen. Einen Blick zurück auf die aufgelaufenen Defizite vor dem Jahr 2019 richten Sie gar nicht. Auch in den Jahren 2020 und 2021 brauchen unsere Kommunen mehr finanzielle Unterstützung.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das Geld für 2020 haben sie schon bekommen!)

Sie jedoch möchten die Kommunen in den Folgejahren mit der bisherigen Pauschale von 35 Millionen Euro abspeisen. Das wird nicht reichen. Mehr als das Doppelte pro Jahr wird erforderlich sein.

(Beifall der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Auf welcher Grundlage kommen Sie zu solchen Berechnungen?)

Verehrte Damen und Herren, das zeigen auch die Beispiele aus den derzeitigen Haushaltsberatungen auf kommunaler Ebene. Je nach Größe fehlen den Landkreisen zwischen 2 Millionen und 4 Millionen Euro im Haushalt 2020 für diesen Bereich. Ich bin gespannt, wie Kollege Sippel in seiner neuen Funktion seine Haushaltsrede 2021 formulieren wird.

(Beifall bei der CDU)

Verehrte Damen und Herren, auch der in der Begründung zum Gesetz genannte Verzicht auf Evaluation ist für uns untragbar. Ist es Ihnen egal, wie sich die Kosten entwickeln? Ein fairer Umgang mit den Kommunen gebietet, dass die Situation regelmäßig evaluiert wird. Ihre Motivation ist eindeutig. Sie möchten das Thema aus dem Landtagswahlkampf 2021 heraushalten. Sie möchten die Debatte bis zum Jahr 2021 von der Tagesordnung nehmen. Das werden wir nicht zulassen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Verehrte Damen und Herren, wir werden auch in den nächsten beiden Jahren genau hinschauen, wie sich die Bedarfe entwickeln.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Wir werden im engen Kontakt mit den Kommunen die weitere Entwicklung verfolgen und schauen, ob für die Kommunen die Mittel ausreichen.

Verehrte Damen und Herren, aus den genannten Gründen können wir deshalb Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ihr wollt den Kommunen das Geld nicht geben! – Unruhe bei der CDU)

Herr Schweitzer, wir wollen mehr, auch wenn Sie es nicht kapieren.

Verehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluss einen formellen Hinweis.

(Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Die von Ihnen mit Ihrem Änderungsantrag gewählte Vorgehensweise, in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum LFAG ein mit diesem Komplex nicht unmittelbar im Zusammenhang stehendes weiteres Gesetz, das Landesaufnahmegesetz, zu ändern, ist unseres Erachtens rechtlich sehr bedenklich. Das Landesaufnahmegesetz war in keiner Weise Bestandteil der ersten Lesung im Parlament.

(Glocke der Präsidentin)

Ich komme zum Schluss. Sie entziehen mit Ihrem Änderungsantrag dem Parlament als Landesgesetzgeber die Möglichkeit, das Landesaufnahmegesetz in der in der Verfassung in Verbindung mit der Geschäftsordnung vorgesehenen Form zu behandeln. Gesetzesänderungen bedürfen einer ersten und zweiten Lesung mit der Möglichkeit der Behandlung in den Ausschüssen. Wir halten die von Ihnen praktizierte Vorgehensweise nicht für korrekt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Nieland.

(Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat Abgeordnete Nieland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben den vorliegenden Gesetzentwurf in der ersten Lesung hier im Hause und im Haushalts- und Finanzausschuss debattiert. Es gibt leider nach wie vor Ungereimtheiten, die die Landesregierung nicht vollumfänglich ausräumen konnte.

(Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Insbesondere bei den Mitteln zu dem Kita-Zukunftsgesetz, die das Land vom Bund erhält, ist dem Wortlaut des Gesetzes nach zu befürchten, dass die Mittel nicht vollumfänglich an die Kommunen weitergeleitet werden.

Nun liegt noch ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor. Der Änderungsantrag sieht vor, dass die meisten finanzschwachen Kommunen in Rheinland

Pfalz für die Aufnahme und Versorgung von Migranten noch eine kräftige Finanzspritze vom Land erhalten sollen: einmalig 30 Millionen Euro zusätzlich, gewiss ein großer Betrag.

Diese einmalige Zahlung soll die jährliche Pauschale ergänzen. Die SPD-Fraktion übernimmt sofort die Deutungshoheit

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja, machen wir immer!)

und lobt und preist dies als gute und faire Lösung, die im Dialog zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden entstanden sei. Diese zusätzliche Pauschalzahlung erfolgt, wie es heißt, aus dem guten Jahresabschluss des Landeshaushalts 2019.

(Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Herr Schweitzer, wenn Sie eine Frage haben, versuchen Sie sie zu formulieren.

Wir sind schon bei einem der Kernpunkte, weshalb dies überhaupt keine gute Lösung ist; denn es ist eine einmalige Zahlung in Abhängigkeit vom Ergebnis dieses einen Landeshaushalts. Es ist keine strukturelle Verbesserung für die kommunale Ebene. Darum sollte es doch eigentlich gehen: eine sichere Grundlage für die Finanzausstattung der Kommunen.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, nach der Änderung des LFAG im Jahr 2018 hat man Proberechnungen vorgenommen. So hat man die tatsächlichen Schlüsselzuweisungen den fiktiven gegenübergestellt, nämlich denen, wie sie ohne die Änderung eingetreten wären. Dabei hat man Folgendes festgestellt:

Erstens haben die Landkreise durch diese Änderung 70 Millionen Euro an Einbußen allein für 2018 erlitten. Diese Entwicklung setzt sich fort. Eine weitere Probeberechnung für 2019 ergibt über 100 Millionen Euro an Einbußen. Das sind erhebliche Beträge.

Was folgt daraus? Daraus folgt, dass die großzügig erscheinende Einmalzahlung in Höhe von 30 Millionen Euro Augenwischerei ist. Natürlich sind die Bundeshilfen eine willkommene Hilfe. Der Landkreistag ist für jeden Tropfen dankbar. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land seit Jahrzehnten unzureichend ist.

(Beifall der AfD)

Wir haben wiederholt die Forderung erhoben, zum Beispiel die Verbundsätze im LFAG anzuheben, um so die Finanzausgleichsmasse zu erhöhen und damit die Kommunen besser und vor allem nachhaltig strukturell zu unterstützen. Der Änderungsantrag der Ampel ist das Eingeständnis, die Kommunen jahrelang vernachlässigt zu haben.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja, ja!)

Nur unter dem massiven Druck sieht man sich nun genötigt, schnell irgendetwas zu machen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wessen Druck denn?)

Man hat sich dann für eine Einmalzahlung entschieden. Mit diesem Einmalbetrag können nur kurzfristig einige Löcher grob gestopft werden. Im nächsten Jahr stehen wir wieder vor der gleichen Problematik. Dies zeigt die ganze Unfähigkeit dieser Landesregierung, eine langfristige, sinnvolle und tragfähige Lösung auf die Beine zu stellen.

Das ist eine trauriges Machwerk. Im Kleinsten gibt es vertretbare Ansätze. Wir werden uns daher enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Positionslos! Kraftvolle Enthaltung!)

Für die Fraktion der FDP erteile ich der Fraktionsvorsitzenden Cornelia Willius-Senzer das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der heute in der zweiten Beratung vorliegende Gesetzentwurf leitet die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Integration und Asylbewerber und zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung vollumfänglich an unsere kommunale Familie weiter. Bis 2022 erhalten die Länder zusätzliche Mittel vom Bund, um die Mehrkosten der Kommunen bei diesen wichtigen Zukunftsaufgaben auszugleichen.