mit den Kommunen auf eine Evaluation verständigt, die dann in der Folge durchzuführen versucht wurde. Angesichts dessen, dass es wahnsinnig schwierig ist, Daten zu bekommen, habe ich größtes Verständnis für die kommunale Landschaft,
dass diese Evaluation sehr, sehr schwierig war und wir am Ende hin zu einer Spitzabrechnung nicht genügend Daten bekommen haben, auf die wir uns belastbar stützen konnten.
Dennoch: Angesichts dessen, was wir vorgefunden und die Kommunen uns vorgetragen haben, haben wir uns darauf verständigt, dass diese zusätzlichen 30 Millionen Euro für den entsprechenden Zeitraum gerechtfertigt sind. Ich betone ganz klar und eindeutig, dass dies auch eine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden ist.
Insofern: Wenn Sie schon auf einen kommunalen Spitzenverband ganz konkret hinweisen, möchte ich vor allem auf den Städtetag hinweisen, der diese Einigung begrüßt hat.
Der zweite Punkt der Einigung betrifft die Beteiligung der Kommunen an den Integrationsmitteln für das Jahr 2021, die das Land vom Bund über die Umsatzsteuer erhalten wird. Auch für 2021 sollen die Kommunen nämlich 50 % der Landeseinnahmen hierüber erhalten. Wir reden über 12 Millionen Euro.
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir die Beteiligung der Kommunen an den Integrationsmitteln des Bundes ab 2019 von zuvor einem Drittel auf die Hälfte erhöht haben. Für das Jahr 2020 war das Land gegenüber den Kommunen mit 48 Millionen Euro sogar noch deutlich in Vorleistung getreten; denn anstatt der erwarteten 96 Millionen Euro an Bundesmitteln erhält das Land nur 34 Millionen Euro.
Insofern haben wir den Kommunen zu viel bezahlt, was wir an der Stelle aber wirklich gerne gemacht haben. Das Geld verbleibt in dieser entsprechenden Höhe bei den Kommunen und wird nicht mit der anderen Pauschale in irgendeiner Art und Weise verrechnet.
Um die zusätzliche Pauschale von 30 Millionen Euro wie vorgesehen noch in diesem Jahr an die Kommunen auszuzahlen, sieht der Fraktionsantrag vor, das Landesaufnahmegesetz entsprechend zu ändern.
Teil des Gesetzentwurfs kommen und nochmals grob zusammenfassen, warum es notwendig ist, Änderungen im Landesfinanzausgleichsgesetz vorzunehmen.
Wir alle wissen, dass die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes im Grundsatz über den fakultativen Steuerverbund und damit zu 21 bzw. 27 % beteiligt werden. Möchte der Bund den Ländern und Kommunen in gewissen Bereichen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen, erfolgt dies üblicherweise über den Länderanteil an der Umsatzsteuer.
Sollen die Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs einen höheren Anteil als diese 21 % erhalten, hat dies zweierlei gesetzgeberische Folgen. Zum einen muss das entsprechende Fachgesetz geändert werden, um den Kommunen die Mittel zur Verfügung zu stellen. Zum anderen erfolgt rein technisch eine Änderung des LFAG, um eine zusätzliche Einbeziehung dieser Mittel in den obligatorischen Steuerverbund zu vermeiden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz gehen wir den entsprechenden zweiten Schritt, nämlich die Änderung des LFAG. Die dargestellten technischen Änderungen innerhalb des LFAG sind die Folge der höheren Beteiligung der Kommunen außerhalb des KFA.
Die kürzlich getroffene Vereinbarung ist ein weiteres deutliches Bekenntnis der Landesregierung zu ihrer Verantwortung und zu ihren Kommunen. Insofern bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesem LFAG und zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Rein theoretisch hätten die Fraktionen aufgrund der Redezeit der Landesregierung noch zusätzliche 56 Sekunden. Möchte das jemand nutzen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, zunächst über den Änderungsantrag – Drucksache 17/10777 – der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und Enthaltung der AfD angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt unter Berücksichtigung der gerade beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in Gänze seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Dann ist das Gesetz mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
... tes Landesgesetz zur Änderung des Landesarchivgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10671 – Erste Beratung
Gemäß der Absprache im Ältestenrat behandeln wir diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache. Es gibt den Vorschlag auf Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Widerspruch sehe ich nicht. Dann verfahren wir so.
... tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10711 – Erste Beratung
Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Wer begründet? – Frau Brück für die einbringende SPDFraktion. Bitte schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freue ich mich, dass wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam einbringen, die Ampelfraktionen und die CDU-Fraktion.
Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform haben die beiden Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Thalfang am Erbeskopf jeweils einen eigenen Gebietsänderungsbedarf. Auch in diesen beiden Fällen soll nach einer freiwilligen Lösung gesucht werden.
Allerdings ist ein konkreter Zeitrahmen für den Abschluss der Fusionsprozesse noch nicht in Sicht. Beide Verbandsgemeinden haben derzeit keine Bürgermeisterin oder keinen Bürgermeister und warten auf die gesetzliche Grundlage, dies zu ändern.
Für Bad Hönningen wird eine Dreierfusion der Verbandsgemeinde mit den Nachbarn Linz am Rhein und Unkel präferiert.
Bisher ist bis zum 12. September 2020 ein Beauftragter für die Funktion des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Hönningen bestellt. Im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung soll zunächst über eine Verstärkung
Mit Blick auf die Zeitspanne muss eine Neuwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters erfolgen. Der Verbandsgemeinderat Bad Hönningen hat sich für die gesetzliche Amtszeit von acht Jahren entschieden. Diesem Wunsch folgt der Gesetzentwurf.
Bei meiner Heimatverbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf im Kreis Bernkastel-Wittlich haben wir schon eine lange, lange Diskussion über eine freiwillige Fusion hinter uns und noch einen sehr steinigen Weg vor uns. Angestrebt wird eine freiwillige Lösung, bei der 15 Ortsgemeinden mit der Einheitsgemeinde Morbach, zwei Gemeinden mit der Verbandsgemeinde Hermeskeil und vier Ortsgemeinden mit der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße fusionieren wollen.
Einen Moment, Frau Kollegin Brück. – Der Geräuschpegel ist zu hoch. Bitte stellen Sie Ihre Gespräche ein.
Beide Nachbarn liegen im Nachbarlandkreis TrierSaarburg. Sie sehen die herausfordernde Situation. Die möglichen Vertragspartner sind eine verbandsfreie Gemeinde, zwei Verbandsgemeinden in einem anderen Landkreis und zwei Landkreise. Es geht also nur freiwillig. Das ist den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern und der Bevölkerung nicht immer leicht zu vermitteln.
Nachdem der bisherige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zum 1. Juni 2019 wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde, sind weitere Schritte im angestrebten Fusionsprozess möglich.
Nach der Kommunalwahl hat sich der Verbandsgemeinderat Thalfang am Erbeskopf im August dieses Jahres bei der konstituierenden Sitzung mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die künftige Bürgermeisterin bzw. den künftigen Bürgermeister für die Verbandsgemeinde Thalfang für eine verkürzte Amtszeit von fünf Jahren zu wählen.
Es ist erklärter Wille des Verbandsgemeinderats Thalfang, die Fusion in dieser Zeit zu einer Lösung zu führen. Wenn es schneller ginge, wäre das auch gut, sage ich. Aber dazu braucht es die Gesprächsbereitschaft der potenziellen Partner.
Amtszeit von fünf Jahren entschlossen, weil die Nachbarverbandsgemeinde Hermeskeil ebenfalls im Hinblick auf eine mögliche Fusion ihren Bürgermeister bei der Kommunalwahl im Mai für fünf Jahre gewählt hat. Die gesetzliche Grundlage dafür hatten wir bereits im Januar dieses Jahres im Plenum gelegt.
Wir Thalfanger möchten mit einer Amtszeit von fünf Jahren die möglichen Partner nicht mit weiteren Kosten belasten, die ein hauptamtlicher Beigeordneter möglicherweise verursachen würde, wenn auf acht Jahre gewählt und die Verbandsgemeinde vorher aufgelöst würde. Mit der Amtszeit von fünf Jahren wollen wir Thalfanger Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker auch ein Signal setzen, dass es uns ernst ist mit den Fusionsplänen.