Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Wir Thalfanger möchten mit einer Amtszeit von fünf Jahren die möglichen Partner nicht mit weiteren Kosten belasten, die ein hauptamtlicher Beigeordneter möglicherweise verursachen würde, wenn auf acht Jahre gewählt und die Verbandsgemeinde vorher aufgelöst würde. Mit der Amtszeit von fünf Jahren wollen wir Thalfanger Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker auch ein Signal setzen, dass es uns ernst ist mit den Fusionsplänen.

Das Land hat alle Beteiligten zu weiteren Gesprächen eingeladen. Aufgrund der Komplexität und der Tatsache, dass auch hier über finanzielle Unterstützung verhandelt werden muss, wird es sicher noch ein schwerer Weg werden, bis wir am Ziel sind. Wenn aber alle bereit sind, an einer Lösung mitzuarbeiten, wird es sie geben; ich bin es als Abgeordnete und Mitglied im Verbandsgemeinderat Thalfang, im Ortsgemeinderat Thalfang und im Kreistag Bernkastel Wittlich.

Es sind einige Kolleginnen und Kollegen in unterschiedlichen Fraktionen hier, die auch betroffen sind und mitwirken werden. Lassen Sie uns alle gemeinsam an einem Strang in die richtige Richtung ziehen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Alexander Licht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Kollegin Brück hat zu dem gemeinsamen Antrag schon einiges gesprochen. Deshalb muss ich nicht auf alles eingehen, sondern werde noch einmal einiges betonen und ergänzen.

Frau Kollegin, Sie sprachen von steinigen Wegen. Ja, das trifft für beide zu, nicht nur für Bad Hönningen, sondern auch für Thalfang, und für Thalfang sicher noch einmal zusätzlich, weil wir hier eine Besonderheit haben. Wir haben es unter anderem mit einer aufnehmenden Einheitsgemeinde Morbach zu tun, was besondere Probleme bereitet.

Wenn Sie von allen fordern, bereit für Lösungen zu sein, dann will ich gleich auch darauf noch einmal eingehen.

Meine Damen und Herren, beide Verbandsgemeinden, Thalfang und Bad Hönningen, haben nach Gesetz einen Gebietsänderungsbedarf und derzeit keinen Bürgermeister. Dass wir mit diesem Gesetz eine Lösung anbieten – in dem einen Fall acht Jahre, in dem anderen Fall fünf Jahre –

hat den Hintergrund, die Ratsbeschlüsse wiederzugeben. Dem folgen wir mit diesem Gesetz.

Wir ermöglichen also, dass morgen und übermorgen wiederum hauptamtliche Vertreter die Verhandlungen, die wir alle auf dem Weg kritisch, aber positiv kritisch begleiten wollen, führen. Ich meine, das kann man so für alle festhalten.

Es ist also mit diesem Gesetz erst einmal der einfachste Teil – ich sage es einmal so: der einfachste Teil – der uns in beiden Fällen zu Lösungen bringen muss.

Aber allein die Lösung – oder soll ich vielleicht sagen: Auflösung – der Verbandsgemeinde Thalfang zeigt, dass es innerhalb der Regierung bisher – das muss ich einfach so feststellen – nicht zu einer ernsthaft konzertierten Aktion kam, die die finanziellen Bedingungen verschiedener Ministerien und Ebenen auf den Tisch legen muss, um eine zielgerechte Lösung herbeizuführen. Da ist nicht ein Ministerium gefragt. Da sind mehrere Ministerien gefragt.

(Staatsminister Roger Lewentz: Danke!)

Herr Innenminister, die guten Gespräche – ich sage das in aller Offenheit – können am Ende nicht zu einer hauptsächlichen Belastung des Haushalts, Ihres Haushalts, also des Innenhaushalts und des kommunalen Finanzausgleichs führen. Das wird nicht reichen. Das wird nicht möglich sein.

Abwasser- und Wasserhaushalt werden in ihrer Belastung und ihrer ausstehenden Investitionsnotwendigkeit von den aufnehmenden Kommunen nicht ohne deutliche Hilfen aus dem Umweltministerium akzeptiert werden können. Da erkenne ich nicht immer oder zumindest aus meiner Sicht nicht nur die übertriebene Bereitschaft, wirklich konstruktiv oder schlussendlich zu einer Lösung beizutragen.

Meine Damen und Herren, die hohe Schuldenlast in der Überziehung wie bei Altschulden ist ebenfalls nicht durch das Innenressort zu lösen, um eine aufnehmende Einheitsgemeinde – in diesem Fall ist es besonders die Einheitsgemeinde Morbach – nicht auf Dauer erheblich schlechterzustellen. Wie sollte das dort dem Rat kommuniziert werden? Der müsste dann am Schluss erst einmal zustimmen. Der müsste in der aufnehmenden Einheitsgemeinde Ja sagen, und das wird er nicht tun, wenn er seine Bürger kurzfristig oder erst recht auf Dauer schlechterstellt.

Hier muss es also eine konzertierte Aktion geben, in die alle Ressorts eingebunden sind. Frau Kollegin Brück, wenn Sie alle einfordern, dann ist das am Schluss eine Frage, die in der Staatskanzlei entschieden werden muss, weil die Ressorts dort alle gebündelt zusammensitzen. Also ist es eine Aufgabe der Ministerpräsidentin, den Knoten durchzuschlagen und am Schluss zu sagen, das Finanzministerium ist gefordert, das Innenministerium ist ohnehin – Herr Minister, ohne Frage – gefordert, das Umweltministerium und ich weiß nicht, welches Ministerium noch, sind gefordert.

Thalfang wird also in ihren schwierigen Spezifikationen am Schluss zur Aufgabe der Ministerpräsidentin werden. Anders wird es nicht möglich sein. Noch ist keine Lösung in Sicht. Wir arbeiten daran. Mit diesem Gesetz schaffen

wir zumindest einmal die Grundlagen, die notwendig sind, damit der Prozess dort weiter hauptamtlich begleitet werden kann; darum der gemeinsame Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Bollinger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem die Kollegen aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich den Fokus mehr auf die Verbandsgemeinde Thalfang gelegt haben, werde ich als Abgeordneter aus dem Kreis Neuwied mehr auf die Situation in Bad Hönningen eingehen.

Schon die Bezeichnung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Seine Notwendigkeit ergibt sich aus der bislang gescheiterten Umsetzung der Gebietsänderungen der Gemeinden Bad Hönningen und Thalfang am Erbeskopf im Rahmen der Durchsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR). Das zu lösende Problem ist also wieder einmal hausgemacht; denn die umstrittene KVR mit ihren freiwilligen Zwangsfusionen ist ein Produkt rot-grüner Politik.

(Beifall der AfD)

Was im vorliegenden Gesetzentwurf als Notwendigkeit zur Ermöglichung der weiteren Suche nach einvernehmlichen Lösungen zur strukturellen Optimierung verkauft wird, betrachtet die Kommunalpolitik vor Ort durchaus anders.

So freute sich im Februar dieses Jahres der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Linz – eben jener Verbandsgemeinde, die für die Gebietszusammenlegung mit Bad Hönningen vorgesehen ist –, dass die Fusionspflicht für Bad Hönningen aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl entfallen müsse. Hintergrund dieser Aussage sind die in den vergangenen Jahren gestiegenen Einwohnerzahlen Bad Hönningens über die für Gebietsänderungen relevante Schwelle von 12.000 Einwohnern.

Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Linz ist zu diesem Thema zu lesen – ich zitiere –:

„Die von der Landesregierung ,aufgrund eines fachlich umstrittenen einzelnen Gutachtens willkürlich gesetzte Grenze von 12.000 Einwohnern für eine Fusionspflicht von Verbandsgemeinden ist somit klar überschritten, die Fusionspflicht entfällt.‘ (...) Das Innenministerium sollte die verfassungswidrigen Pläne einer zwangsweisen Fusion der Verbandsgemeinde Bad Hönningen nun endgültig fallen lassen. Sie stehen gegen die Mehrheit vor Ort. Statt stur zu bleiben und in eine politische und rechtliche Niederlage zu steuern, sollte sich die Landesregierung diese erfreuliche Bevölkerungsentwicklung zum Anlass nehmen,

unsere ausgestreckte Hand zu ergreifen und die von uns vorgeschlagene ,Modellregion kommunale Kooperation‘ (MKK) unterstützen.“ So weit die Verbandsgemeinde Linz.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, Freude über Maßnahmen und Vorhaben der Landespolitik hört sich anders an, und nach Freiwilligkeit klingen die Aussagen zu den Bemühungen um die Gebietszusammenlegung auch nicht. Rückblickend auf die Aussagen betroffener Kommunalpolitiker der erzwungenen freiwilligen Gebietsänderungsmaßnahmen im Rahmen der KVR in diesem Jahr bleibt daher die ernüchternde Erkenntnis, dass den verordneten Gebietsänderungsmaßnahmen vor Ort zumindest im Norden des Kreises Neuwied generell eher ablehnend gegenübergestanden wird bzw. wurde.

Aus diesem Grund wird sich die AfD auch in Zukunft dafür einsetzen, dass geplante und durchzuführende Gebietsänderungen kritisch hinterfragt werden und Beteiligte, insbesondere die betroffenen Bürger, eine Stimme bekommen. Wir werden uns auch in Zukunft für die obligatorische Durchführung von Bürgerentscheiden bei geplanten Kommunalreformen einsetzen.

(Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Nun stehen wir heute aber nicht hier, um Sinn oder Unsinn der weiteren Durchführung der angesprochenen KVR zu besprechen, sondern es geht um die Lösung eines im Rahmen der Durchsetzung der KVR aufgetretenen Problems, nämlich der Tatsache, dass derzeit sowohl bei der Verbandsgemeinde Bad Hönningen wie auch bei der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf die Stellen der Bürgermeister vakant sind.

Da das Landesgesetz über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderung von Verbandsgemeinden in der aktuellen Fassung für die in Rede stehenden Verbandsgemeinden die Wahl neuer Bürgermeister nicht vorsieht, ist in der Tat Handlungsbedarf gegeben. Dies haben nun auch die Regierungsfraktionen erkannt, und siehe da, man kann reagieren. Ein der Situation angemessener und zweckmäßiger Gesetzentwurf wird vorgelegt.

Durch die ausdrückliche Aufnahme von Regelungen zur Durchführung von Bürgermeisterwahlen in das vorbezeichnete Gesetz kann der herrschenden Situation Abhilfe geschaffen werden, und Thalfang und Bad Hönningen können wieder Bürgermeister wählen.

Wir werden diesen Gesetzentwurf unterstützen, damit die Verbandsgemeinden auch in den kommenden Jahren handlungsfähig bleiben und ihr weiteres Schicksal selbst entscheiden können.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Monika Be

cker.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht heute ausschließlich um ein Gesetz zur Vorbereitung von Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden, und darauf möchte ich mich beschränken. Es geht um die Gemeinde Thalfang am Erbeskopf und um die Verbandsgemeinde Hönningen, die zurzeit beide keinen Verbandsbürgermeister haben.

In Thalfang liegt es daran, dass der Bürgermeister im Juni in den Ruhestand versetzt wurde und dort der Antrag gestellt wurde, dass eine Amtszeitverkürzung auf fünf Jahre für einen neu zu wählenden Bürgermeister möglich gemacht wird, damit ein eventuelles Verfahren zu Gebietsänderungen, welches vielleicht früher abgeschlossen sein könnte, damit auch abgedeckt wäre.

In Bad Hönningen ist es so, dass es auch einen Gebietsänderungsbedarf gibt, es aber bisher zu keiner Einigung auf einer freiwilligen Basis gekommen ist. Da es jetzt noch die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit gibt, eine Annäherung an Linz und Unkel herbeizuführen, ist das die letzte Möglichkeit. Wenn die Möglichkeit nicht aufgegriffen wird, muss es auch eine Umsetzung einer nicht freiwilligen Lösung geben,

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Bei 12.000 Einwohnern jetzt nicht mehr!)

und dafür bedarf es gesetzlich der Vorbereitung, dass ein Verbandsbürgermeister, und zwar für acht Jahre, gewählt werden muss.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Darum und um sonst nichts geht es heute.