Meine Damen und Herren, der zweite Punkt ist die Verlängerung der Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage. Das war durch sich verändernde und globalisierte Familienbezüge und die angemessene Möglichkeit für Angehörige, entsprechend zu trauern, ein wesentlicher Punkt. Auch da bin ich sehr, sehr froh, dass das bei allen demokratischen Fraktionen absolut unstrittig ist.
Wir haben jetzt noch einen Änderungsantrag eingebracht, der sich vor dem Hintergrund erklärt, dass wir selbstverständlich weiterhin ermöglichen wollen, dass im Einzelfall beispielsweise Bestattungen möglichst auch binnen 24 Stunden, wie es der jüdische Talmud vorsieht, möglich bleiben.
Ich glaube, dass wir das Gesetz damit insgesamt sozialer aufstellen und vor allem den Kommunen die Möglichkeiten geben, entsprechende Satzungen zu erlassen; denn ich glaube, niemand von uns will, dass auf unseren Friedhöfen Grabsteine stehen, bei denen die Ruhezeiten der Gräber manchmal länger sind als die Lebenserwartung der Kinder, die für diese Steine arbeiten mussten.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP sowie der Abg. Hedi Thelen und Michael Wäschenbach, CDU)
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten und beschließen hoffentlich heute das Landesgesetz mit drei ganz wesentlichen Neuregelungen zum Bestattungsgesetz. Das sind Neuregelungen – wir haben es gerade schon von den Vorrednern gehört –, die wirklich von besonderer Bedeutung und besonderer Tragweite sind.
Da ist zum einen die Neuregelung, die auch ich sehr begrüße, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Regelung eingeführt wird, die es den rheinland-pfälzischen Friedhofsträgern ermöglicht, bestimmen zu dürfen, dass Grabmale eben nur dann errichtet werden, wenn sie nachweislich nicht aus Kinderarbeit im Sinne der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation stammen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Regelung, die nicht nur von den Experten in der Anhörung überwiegend sehr deutlich begrüßt wurde, sondern es ist vor allen Dingen auch eine Regelung, die die Kommunen sehr begrüßen, weil es gerade den Kommunen wichtig war, hier eine Rechtsgrundlage für ihre entsprechenden Regelungen zu haben. Diesem Wunsch der Kommunen kommen wir mit dieser Neuregelung nach.
Die zweite Neuregelung betrifft die Verlängerung der Bestattungsfrist. Ja, es war bisher auch schon möglich, die Bestattungsfrist über eine Ausnahmeregelung zu verlängern, sofern dem keine gesundheitlichen oder hygienischen Aspekte gegenüberstanden.
Gleichwohl – auch das haben die Vorredner schon betont – können wir nicht in Abrede stellen, dass es demografische und gesellschaftspolitische Veränderungen gibt, die es unseres Erachtens rechtfertigen, dass man auch grundsätzlich eine Fristverlängerung im Bestattungsgesetz regelt, um den Angehörigen in der Tat in den Zeiten der Trauer die Möglichkeit zu geben, sich in Würde pietätvoll von ihren Angehörigen zu verabschieden und nicht von Zeitdruck oder vorschnellen Entscheidungsfindungen getrieben zu sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird aber nicht nur am Ende der Bestattungsfrist eine Regelung geändert, sondern auch am Anfang. So gibt es mit dem Änderungsantrag, der mit diskutiert wird, zusätzlich eine Fristverkürzung; denn die aktuelle Mindestfrist regelt, dass die Beisetzung frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt erfolgen darf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist aber – auch das muss man sich vor Augen führen – für manche Menschen zu lang. Sie wünschen sich eine schnellere, eine raschere Beisetzung ihrer Angehörigen. Hierauf reagieren die Fraktionen mit dem Änderungsantrag, sodass künftig eine raschere Beisetzung möglich ist, wenn es ein nachgewiesenes berechtigtes Interesse ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Ansatz, nicht nur am Ende, sondern auch am Anfang der Bestattungsfrist Regelungen und Veränderungen vorzunehmen, halte ich für sehr konsequent. Von daher hat dieser Gesetzesent
Ich will mich noch einmal herzlich für die sehr konstruktive Diskussion und die Zusammenarbeit bedanken und hoffe auf Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Ich rufe zunächst den Änderungsantrag – Drucksache 17/10729 – auf, den die Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht haben. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Ich stelle fest, für Ablehnungen und Enthaltungen ist kein Raum. Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/9794 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf in dieser Form seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch hier stelle ich fest, dass für Enthaltungen und Neinstimmen kein Raum ist. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Auch hier ist für Enthaltungen und Neinstimmen kein Raum. Damit stelle ich fest, dass das Bestattungsgesetz in der geänderten Form auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen wurde.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10287 – Zweite Beratung
Auch hier darf ich Sie über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung in der 90. Plenarsitzung am 22. Oktober 2019 ausge
sprochen. Es erfolgte eine Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Bildung sowie an den Rechtsausschuss. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. So weit das Ausschussverfahren.
Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Herr Abgeordneter Sippel für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Sie haben als Erster das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes ist erforderlich, um die Mittelverteilung zwischen dem Land und den Kommunen zum Ausgleich der Integrations- und Asylbewerberkosten sowie für die Qualitätsverbesserung im Bereich der Kindertagesbetreuung zu regeln. Das Land erhält für diese wichtigen Aufgaben zusätzliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen.
bringt den Ländern bis zum Jahr 2022 Mehreinnahmen von 5,5 Milliarden Euro. Der Mittelanteil für Rheinland-Pfalz fließt vollumfänglich in den Kitabereich. Das ist ein Riesenerfolg für die frühkindliche Bildung in unserem Land.
Weitere 1,2 Milliarden Euro stehen insgesamt für die Jahre 2020 und 2021 als Integrationspauschale über die Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Die Kommunen werden an diesen Mehreinnahmen nach unserem kommunalen Finanzausgleich mit 21 % beteiligt. Das Land gewährt aber eine weitaus höhere Beteiligung außerhalb des kommunalen Finanzausgleich, und zwar spezialgesetzlich über das Landesaufnahmegesetz und das Kita-Zukunftsgesetz des Landes.
Durch die Gesetzesänderung werden diese Mittel aus dem obligatorischen Steuerverbund des kommunalen Finanzausgleichs herausgenommen und somit nicht doppelt veranschlagt. Es handelt sich also um eine Änderung des Gesetzes, die aus der Verteilungssystematik des Finanzausgleichs resultiert und den Kommunen Vorteile bringt. Meine Damen und Herren, es ist ein guter Tag für die Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Landkreise und kreisfreie Städte sollen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten einen zusätzlichen pauschalen Erstattungsbetrag in Höhe von 30 Millionen Euro erhalten, der noch in diesem Jahr zur Auszahlung kommen soll.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Hört, hört! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Jawoll!)
Das ist ein starkes Signal der Unterstützung unserer Kommunen, die mit der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eine riesige Aufgabe zu bewältigen haben und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft hervorragende Arbeit leisten.
Meine Damen und Herren, der Einmalbetrag wird zusätzlich zu der jährlichen Integrationspauschale in Höhe von 35 Millionen Euro gezahlt. Hierzu hat sich das Land selbst verpflichtet,