obwohl das, wie ich glaube, nicht so vom Zukunftsvertrag vorgesehen ist. Es wurde auch im Vorfeld nicht so kommuniziert, dass genau diese Stellen später auf den Hochschulpakt angerechnet werden.
Damit gehen wir definitiv nicht konform. Wir wollen auch die Frage stellen, ob der Zukunftsvertrag tatsächlich gewollt hat, dass man rückwirkend aus vergangenen Jahren einfach etwas anrechnet und somit den Hochschulen wichtiges Geld entzieht, das sie dringend bräuchten.
Geben Sie die vollen 70 Millionen Euro ohne jegliche Anrechnungen aus vergangenen Jahren in das Hochschulsystem. Das heißt, setzen Sie im nächsten Haushalt die
70 Millionen Euro an. Die Hochschulen sind schon lange unterfinanziert und brauchen jede Unterstützung.
Nur so können Sie auch gewährleisten, dass die Hochschulen in Zukunft nicht schlechtergestellt werden als bisher und keine Verteilungsdebatte unter den Hochschulpräsidenten bzw. Kanzlern entbrennt. Setzen Sie sich auch dafür ein, über die 750 Stellen hinaus Zug um Zug weitere befristete Personalstellen in Forschung, Lehre und Verwaltung zu entfristen. Sichern Sie die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Hochschulen, indem die unzureichende Grundfinanzierung kontinuierlich verbessert wird.
Unsere Hochschulen sind in Schieflage geraten. Sinkende Studierenden- und Erstsemesterzahlen sind die Konsequenz dieser jahrelangen Unterfinanzierung der Hochschullandschaften. Die sinkende Attraktivität der rheinlandpfälzischen Hochschullandschaft macht sich deutlich bemerkbar. Setzen Sie den Zukunftsvertrag so um, wie er vereinbart ist, und stärken Sie unsere Hochschulen bei der Umsetzung ihrer unterschiedlichen Herausforderungen mit der notwendigen Finanzierung.
Ich darf weitere Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen. Wir freuen uns, dass Mitglieder der Chorgemeinschaft Hochdorf-Assenheim heute bei uns sind. Herzlich willkommen!
Außerdem darf ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Technischen Werkes Ludwigshafen AG ganz herzlich willkommen heißen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verstetigung des Hochschulpakts ist ein jahrelanges Ziel nun endlich erreicht, und das Land wird seinen Verpflichtungen selbstverständlich nachkommen, so wie es zuvor vom Bundesrechnungshof attestiert wurde.
Meine Damen und Herren, ich weiß, wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Gestatten Sie mir aber dennoch, dass ich zunächst noch einmal an die Genese dessen erinnere, worum es hier eigentlich geht, nämlich darum, wie nach
der Föderalismusreform vor zehn Jahren mit der Finanzierung der Hochschulfragen umgegangen wurde. Manche erinnern sich vielleicht noch, dass es bis 2007 das sogenannte Hochschulbauförderungsgesetz gab, durch das der Bund an den Kosten für Aus- und Neubaumaßnahmen sowie Großgeräte zu 50 % beteiligt war.
Nun war man bei der Föderalismusreform sehr scharf darauf, unbedingt alles Mögliche zu entflechten, hat dann aber doch recht schnell gemerkt, dass es ohne Bundesmittel für den Hochschulbereich nicht so richtig funktioniert. Deshalb wurde der Hochschulpakt ins Leben gerufen, aber eben etwas verschämt, weil er ständig befristet war.
Das führte bislang zu einer permanenten Unsicherheit bei den Planungen an den Hochschulen, und auch der Verteilungsmechanismus war nicht so, dass sich alle damit zufriedengeben konnten, weil das wichtige Kriterium die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger war. So wechselten zum Beispiel viele, die fälschlicherweise glaubten, dass ein Studium an einer Universität das Richtige für sie sei, nach einem oder zwei Semestern zu einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Die Hochschulpaktmittel bekam dann trotzdem die Universität.
Deswegen war es richtig, dass sich unter anderem auch die Bundes-SPD vor drei Jahren dafür ausgesprochen hat, den Hochschulpakt zu verstetigen, gleichzeitig den Mechanismus zu ändern und darüber hinaus eine Dynamisierung einzubauen.
Wir erfreuen uns recht selten an dieser Großen Koalition, aber dass diese drei Aspekte Teil des Koalitionsvertrags sind und nun zusammen mit den Ländern verhandelt worden sind, ist durchaus eine Erfolgsgeschichte und für die rheinland-pfälzischen Hochschulen ein Meilenstein für eine bessere und arbeitnehmerfreundliche Personalpolitik.
Der neue „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ soll die durch den Hochschulpakt aufgebauten Studienplatzkapazitäten erhalten und die Qualität von Studium und Lehre verbessern. Neben dem Aufwuchs der letzten Jahre wird auch die tatsächliche Größe der Hochschulen künftig eine Rolle spielen. Auf Rheinland-Pfalz heruntergebrochen bedeutet das, dass den Hochschulen im Land ab 2021 dauerhaft jährlich insgesamt rund 140 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre“ in Rheinland-Pfalz werden daher mithilfe einer dynamischen Komponente jährlich 15 Millionen Euro ab 2021, ab 2023 17 Millionen Euro und ab 2024 jährlich über 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese werden auf Grundlage der Gesamtgröße der Hochschulen verteilt. Hierbei wird der im Zukunftsvertrag festgelegte Verteilungsmechanismus nach Studienanfängerinnen und Studienanfängern, nach Studierenden in Regelstudienzeit sowie Absolventinnen und Absolventen im Verhältnis von 20 : 60 : 20 angewandt.
Zudem gibt die dynamische Komponente den Hochschulen die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen, beispielsweise im Bereich der Qualität der Lehre. Auch die
Entwicklung eigener Profile der Hochschulen wird mit der Hochschulinitiative gefördert, und zwar mithilfe des neu geschaffenen Innovationsfonds in Höhe von rund 20 Millionen Euro.
Letztendlich garantiert die Hochschulinitiative, dass 750 befristete Stellen an den Einrichtungen in Rheinland-Pfalz entfristet werden können, wofür 62 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Was bedeutet das für die einzelnen Standorte?
Als Beispiel die Johannes Gutenberg-Universität in Mainz: Sie erhält mit der Hochschulinitiative jährlich mehr Mittel. Die Uni Mainz bezieht aus dem Hochschulpakt 2020 aktuell 10,7 Millionen Euro. 2021 werden es 13,6 Millionen Euro sein, also knapp 3 Millionen Euro mehr. 2023 steigt der Betrag auf 15,1 Millionen Euro. Dadurch erhält die Universität 100 dauerhafte Stellen. Für 30 Stellen entfällt ab 2023 der kw-Vermerk, sodass sie dann dauerhaft zur Verfügung stehen. Dazu kommt ein Zuschuss in Höhe von 6,4 Millionen Euro, sodass die Universität je nach Art der Stelle 80 bis 110 Stellen dauerhaft einrichten kann.
Meine Damen und Herren, die dauerhafte Beteiligung des Bundes an Kosten für unsere Hochschulen ist ein großer Erfolg. Es ist ebenso ein Erfolg, dass sich Minister Wolf und sein Team mit den Hochschulen auf einen Verteilungsmechanismus einigen konnten, der alle zufriedenstellt. In unserem Antrag, für den ich um Zustimmung bitte, fordern wir die Landesregierung auf, genau dies umzusetzen.
Die Verstetigung des Pakts und die Entfristung von bislang befristeten Stellen, um so Arbeitsbedingungen zu verbessern, sind wesentliche Ziele dieser Koalition. Wir wissen durchaus, dass damit vielleicht nicht alle zufriedengestellt werden. Aber wie ich sagte, ist dies ein wichtiger Meilenstein.
Wir sind noch nicht am Ende eines Prozesses, der das Ziel hat, die Situation an den Hochschulen immer besser zu machen.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Jens Guth, SPD: Guter Mann, der Klomann!)
Herr Präsident, werte Kollegen! Vielleicht sollte ich erst noch ein paar Schokonikoläuse verteilen, um die allgemeine Aufmerksamkeit zu heben, aber ich habe leider keine dabei. Tut mir leid.
(Abg. Uwe Junge, AfD: Die gute Absicht zählt! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Jeder macht sich so lächerlich, wie er kann!)
Wir stimmen dem Antrag zu, weil wir die vier Kernforderungen vollständig unterstützen. Besonders wichtig ist uns als AfD die Umwandlung der befristeten Stellen in unbefristete. Zur Problematik der befristeten Beschäftigung in der Wissenschaft haben wir bereits im August 2018 einen Antrag in den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur eingebracht. Dabei haben wir auf die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2010 herausgegebene Publikation „Kinder – Wunsch und Wirklichkeit in der Wissenschaft. Forschungsergebnisse und Konsequenzen“ hingewiesen.
Daraus geht hervor, dass zum damaligen Zeitpunkt fast drei Viertel der wissenschaftlichen Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus in Deutschland kinderlos waren. Fast drei Viertel. Einen klaren Bezug zwischen Kinderlosigkeit und befristeten Beschäftigungsverhältnissen arbeitete das Projekt „Wissen- oder Elternschaft?“ unter der Leitung von Professor Dr. Sigrid Metz-Göckel heraus.
Eine weitere Untersuchung, bei der 8.680 in der Wissenschaft Beschäftigte befragt wurden, zeigt: Über 70 % der Kinderlosen wünschen sich Kinder. Dieser eklatante Widerspruch zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist beschämend für einen Staat, der es in der Vergangenheit nicht geschafft hat, vernünftige Rahmenbedingungen für eine Willkommenskultur für Kinder zu setzen.
Zukunfts- und Existenzängste unter deutschen Wissenschaftlern sind seit vielen Jahren keine Seltenheit.