Die Folgen sind natürlich die, dass jemand, der nicht eingestellt ist, beim LBM nicht arbeiten kann.
Wenn Sie sich die Situation anschauen, so haben wir 187 zusätzlich geschaffene Stellen. Wir sind heute wesentlich schlagkräftiger beim LBM, als dies 2016 der Fall war. Deswegen konnten wir beispielsweise im vergangenen Jahr
Mir liegen noch vier Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Zunächst Abgeordneter Dr. Martin.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben vor einem Jahr in der Antwort auf eine Kleine Anfrage gesagt, die Ausgabenentwicklung hängt wesentlich von der Witterung, den Kapazitäten der Bauwirtschaft und der Rechnungsstellung der Baufirmen ab. Abweichungen bis zu 5 % des Zielwerts sind daher üblich.
Ich frage Sie: Bewegt sich die Abweichung von 7 Millionen Euro, die Sie jetzt festgestellt haben, im Rahmen des Üblichen? Ja oder nein?
Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, was es genau für eine Situation war. Aber diese Zahlen sprechen für sich. Der Landesbetrieb konnte – das ist seit vielen Jahren nicht möglich gewesen – mehr an Bundesmitteln abrufen, als die Berechnungen zu Beginn des Jahres uns vorgegeben haben. Vor dem Hintergrund kann ich mich nur darauf beziehen, dass diese verbauten Mittel ein deutliches Indiz dafür sind, dass der Landesbetrieb Mobilität personell stark ausgestattet und in seiner Leistungsfähigkeit deutlich ertüchtigt worden ist.
Vielen Dank. – Herr Minister, im Neubau von Fernstraßen, wie zum Beispiel der B 50 neu, ist der Bund Baulastträger. Inwieweit ist er auch verantwortlich und zuständig für die begleitende Mobilfunkausstattung?
In der Regionalzeitung war zu lesen, dass sich ein regionaler Abgeordneter vom Funkloch getroffen gefühlt hat und eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung stellen will. Meines Wissens ist die Abdeckung des Mobilfunks Bundessache.
Das ist vollkommen richtig. Die Zuständigkeit liegt hierfür beim Bund. Insofern wäre die Anfrage dann an die Bundesregierung zu richten.
Herr Minister, liegt der Grund für die mehr verausgabten Mittel darin, dass mehr Projekte als ursprünglich geplant gebaut werden konnten, oder basieren die Mehrausgaben auf Preissteigerungen im Baubereich? Konkret: Wurden tatsächlich mehr Projekte abgewickelt?
Wir haben natürlich generell eine Preissteigerung. Das ist so. Gleichwohl ist natürlich bei der Prognose, die wir zu Beginn des Jahres abgeben, die zu erwartende Preissteigerung mit einberechnet, sodass in der Meldung der Zahl beim Bund – es waren ursprünglich nicht diese 438,7 Millionen Euro, sondern 431,7 Millionen Euro – die zu erwartenden Preissteigerungen schon enthalten sind.
Herr Minister, warum nutzt die Landesregierung zur Investitionsbeschleunigung nicht mehr das Mittel der externen Planungsvergabe an Ingenieurbüros?
Herr Kollege, diese Frage wird immer wieder an mich herangetragen und immer wieder von mir beantwortet.
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wie kann man so eine Frage stellen! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)
Es ist allerdings so, dass auch bei den privaten Ingenieurbüros eingeschränkte Kapazitäten vorhanden sind. Wenn freie Kapazitäten da sind, rufen wir diese selbstverständlich ab. Ich habe dem Landtag auch schon mehrfach mitgeteilt, wie sich die Mittel, die wir in diesem Bereich investieren, gesteigert haben. Insofern ist die These, die in Ihrer Frage mitschwingt, dass dort freie Kapazitäten vorhanden seien, die es uns ermöglichen würden, noch mehr zu verbauen, nicht zutreffend.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Pia Schellhammer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN), Medizinische Soforthilfe nach einer Vergewaltigung – Nummer 5 der Drucksache 17/11129 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Bitte schön, Frau Blatzheim-Roegler.
1. Wie wird das Angebot der medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung bisher in Mainz und in Worms angenommen?
3. Was unterscheidet das Konzept der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ von den Angeboten in anderen Ländern, Spuren nach Vergewaltigung zu sichern?
4. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Ankündigung des Bundes, in die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung einzusteigen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich beantworte die Mündliche Anfrage Nummer 5 seitens der Landesregierung wie folgt:
Vergewaltigung ist ein Verbrechen, das immer noch stark tabuisiert ist und die Opfer immer noch stark stigmatisiert. Vergewaltigung ist ein Verbrechen, das überhaupt nichts mit Liebe und Zärtlichkeit zu tun hat, sondern mit Macht. Vergewaltigung ist ein Verbrechen, das viele Frauen nicht nur einmal überleben müssen, sondern jeden Tag aufs Neue.
Das größte Risiko, Opfer einer Vergewaltigung zu werden, stellt der eigene Partner bzw. Expartner oder das engste familiäre und soziale Umfeld dar.
Als ich 2016 Frauenministerin wurde, hat mir der Frauennotruf von einem beeindruckenden Projekt in Frankfurt am Main erzählt, das mich sofort begeistert hat, weil es eine Lücke schließt, und das ich unbedingt nach RheinlandPfalz holen wollte.
Das Projekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ konnte dann dank der intensiven und großartigen Vorarbeit der Frauenotrufe in Mainz und Worms im Februar 2018 offiziell gestartet werden.
Frauen und Mädchen, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, brauchen umgehend eine umfassende medizinische und psychologische Betreuung sowie auf
Jede Frau sollte sich nach einer Vergewaltigung durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen untersuchen lassen, sei es in einer Praxis oder der Notaufnahme eines Krankenhauses. Alle Ärztinnen und Ärzte sind durch ihre Schweigepflicht gebunden.
Der große Vorteil des Projekts ist, dass die beteiligten Kliniken und ihre Ärztinnen und Ärzte besondere Schulungen erhalten haben und besonders sensibel im Umgang mit den Opfern sind. Außerhalb des Projekts hängt die Versorgung der Frauen sehr davon ab, ob die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte bereits Erfahrungen in der Versorgung von Vergewaltigungsopfern haben. Ärztinnen und Ärzte der beteiligten Kliniken haben hingegen durch den Untersuchungsbogen einen Leitfaden, um Verletzungen besonders gut und damit auch gerichtsfest dokumentieren zu können, und sind entsprechend rechtsmedizinisch geschult. Zudem besteht auch das Angebot der Spurensicherung und -lagerung.
Frauen können sich also sicher sein, dass sie an den Projektstandorten eine sehr gute medizinische Versorgung erhalten und auf Wunsch eine Spurensicherung stattfindet, die gerichtsfest ist.
Die Gynäkologinnen und Gynäkologen der Universitätsklinik Mainz und des Klinikums Worms haben sich umfassend zu den rechtsmedizinischen Aspekten schulen lassen. Sie führen seither nach einem erprobten standardisierten Verfahren die medizinische Versorgung und – auf Wunsch der betroffenen Frauen – auch die vertrauliche Spurensicherung durch. Alle beteiligten Kliniken benutzen die gleichen Untersuchungskids und die gleichen standardisierten Dokumentationsbögen.
Dieser Aspekt des Projekts ist sehr wichtig. Bisher können sich Frauen zwar nach einer Vergewaltigung auch bei ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt oder einer Klinik untersuchen und versorgen und auch Spuren sichern lassen. Das passiert dann aber nicht anonym, obwohl natürlich die ärztliche Schweigepflicht gilt. Auch die Spurensicherung geschieht sehr unterschiedlich, sodass Spuren möglicherweise vielleicht später als nicht gerichtsfest gelten.
Die Rechtsmedizin bietet bereits seit einiger Zeit in ihrer forensischen Ambulanz eine Spurensicherung an und ist die unumstrittene Expertin, wenn es um die gerichtsfeste Sicherung von Spuren bei Gewaltverbrechen geht. Daher bin ich sehr froh, dass die Rechtsmedizin der Universitätsklinik Mainz nicht nur die Spuren für beide Standorte des Projekts asserviert, sondern auch die beteiligten Ärztinnen und Ärzte schult. Mit diesem umfassenden Konzept ist ein hoher Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, allen Projektbeteiligten herzlich zu danken.
Zuallererst natürlich den Frauennotrufen, die den Impuls gegeben haben und die Projektträgerinnen sind. Dann aber auch den Kliniken, die bereit sind, ihre Ärztinnen und Ärzte schulen zu lassen und Frauen einen Anlauf
punkt bieten, wenn sie in Not sind. Nicht zuletzt auch der Rechtsmedizin, ohne deren Expertise das Projekt gar nicht möglich gewesen wäre.
Ich freue mich, feststellen zu können, dass sich die Mühe aller Beteiligten gelohnt hat. Schon im ersten Jahr 2018 haben rund 20 Frauen von der medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung profitiert und eine vertrauliche medizinische Versorgung erhalten. Die Hälfte von ihnen hat auch das Angebot der vertraulichen Spurensicherung genutzt.
Im zweiten Projektjahr war bereits ein deutlicher Anstieg festzustellen. Im Jahr 2019 ließen sich 30 Frauen im Rahmen des Projekts medizinisch versorgen. Am Standort Worms haben acht Frauen und am Standort Mainz 22 Frauen das Angebot in Anspruch genommen. In Mainz ließen sich zehn Frauen ausschließlich medizinisch versorgen, und 12 Frauen, also über die Hälfte, nutzten auch die vertrauliche Spurensicherung.
Allein an diesen beiden Standorten wurden also seit Projektbeginn insgesamt 50 Frauen nach Vergewaltigung vertraulich medizinisch und auf Wunsch auch rechtsmedizinisch versorgt und betreut.
Entscheidend ist, dass die gewaltbetroffene Frau zu keinem Zeitpunkt zur Spurensicherung oder gar zu einer Anzeige gedrängt wird. Die medizinische Soforthilfe steht bei dem Projekt klar im Vordergrund.
Darüber hinaus haben die Frauennotrufe Anrufe von mehreren Frauen erhalten, deren Vergewaltigung schon länger zurückliegt. Durch die gute Öffentlichkeitsarbeit der Frauennotrufe sind diese Frauen auch später noch ermutigt worden, Gesundheitsfragen wie beispielsweise sexuell übertragbare Krankheiten abzuklären und sich bei der Traumabewältigung unterstützen zu lassen.