Protokoll der Sitzung vom 17.04.2024

Gesetz- und Verordnungsblatts und die medienbruchfreie Ausfertigung sind unseres Erachtens sinnvoll und richtig.

Trotzdem will ich noch etwas sagen. Das hat Herr Kollege Spies schon angesprochen. Man sieht, eine kleine, reine Formalie ist es nicht. Wir haben letzte Woche im Rechtsausschuss unsere Polenreise nachvollzogen und nachbearbeitet. Wir haben erfahren, wie es ist, wenn sich Verfassungsorgane bei der Ausfertigung eines Gesetzes gegenseitig blockieren und es nicht so ist, dass die neu gewählte Mehrheit im Parlament rechtsstaatliche Verhältnisse wiederherstellen kann, weil sich der Staatspräsident weigert, ein Gesetz auszufertigen.

Ich sage das nicht mit Blick auf die Situation in Rheinland-Pfalz, sondern daraus kann man lernen. Wir halten es für richtig und sinnvoll; dennoch ist es wichtig, sehr genau hinzuschauen. Diese kleine Regelung, mag es nur eine Ergänzung sein, kann große Auswirkungen haben. Deswegen ist es richtig – hier schließt sich der Kreis –, genau hinzuschauen, was wir tun. Das werden wir tun. Wir werden das Gesetz und die einfachgesetzliche Umsetzung, auf die es am Ende ankommen wird, sehr genau, aber auch positiv begleiten. Wir freuen uns auf den weiteren Prozess.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Für mich ist es eine besondere Ehre, ich glaube, für jeden Parlamentarier, an einer Verfassungsänderung mitwirken zu dürfen.

Die Kollegen vor mir haben es gesagt, man möchte meinen, es geht nur um eine Kleinigkeit, lediglich um eine Klarstellung. Die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblatts soll abgelöst und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Landes ermöglicht werden.

Bislang – ich zitiere gleich Artikel 113 Abs. 1 der Verfassung – ist dort Folgendes geregelt – mit Erlaubnis des Präsidenten: „Der Ministerpräsident“ – womit selbstverständlich auch unsere Ministerpräsidentin gemeint ist – „hat die verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetze auszufertigen und innerhalb eines Monats im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz zu verkünden.“

Es steht nichts davon, wie das Gesetz- und Verordnungsblatt auszusehen hat.

Man könnte meinen, wir machen das einfach, wir verkünden jetzt Gesetze nur noch im digitalen Gesetzesblatt. Jedoch – das haben wir auch schon gehört – ist die Verfassung immer nach ihrem Zustandekommen und ihrer Historik zu interpretieren. Bislang war es so, dass die Papierform entscheidend war für die Verkündung, damit für die Wirksamkeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn irgendwann jemand die Form der Verkündung eines Gesetzes angreift und ein Gericht entscheidet, dass das Gesetz unwirksam, weil nicht ordnungsgemäß verkündet ist, stehen wir vor einem schönen Haufen Scherben. Um dies zu vermeiden, ist diese Verfassungsänderung ein guter Weg; denn sie entspricht der Lebenswirklichkeit der Menschen.

Schon jetzt kann das Archiv des Gesetz- und Verordnungsblatts digital abgerufen werden. Bereits jetzt gibt es eine digitale Plattform der Gesetze und Verordnungen in Rheinland-Pfalz. Dies führt zu einer barrierefreieren Nutzung. Man könnte in Zukunft daran denken, beispielsweise mithilfe von KI-Tools digitale Gesetze zeitgleich in einfacher Sprache darstellen zu lassen.

Sie sehen, es gibt bei solchen Gesetzes- und Verfassungsänderungen Gestaltungsspielräume.

Lassen Sie mich die Notwendigkeit dieser Verfassungsänderung mit einer persönlichen Anekdote begründen. In unserer Landtagsfraktion hatten wir bis zum Antritt ihres Ruhestands im März dieses Jahres eine sehr liebe und gewissenhafte Mitarbeiterin. Zu ihrer Aufgabe gehörte es, das Gesetz- und Verordnungsblatt in einem Ordner abzuheften. Mit dieser Verfassungsänderung können wir uns künftig diesen Arbeitsschritt sparen. Das ist mit ein Grund, weshalb wir der Überweisung an den Ausschuss und den Gesetzesberatungen positiv gegenüberstehen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Arbeitsplatz wegra- tionalisiert!)

Nächster Redner für die AfD-Fraktion ist Peter Stuhlfauth.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der hier von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung von Rheinland-Pfalz folgt der Änderung des Artikels 82 unseres Grundgesetzes vom November 2022 und greift die Zielsetzung auf, in Zukunft Landesgesetze in elektronischer Form verkünden zu können.

Wie bereits bei der Änderung auf Bundesebene ist an diesem Ansinnen grundsätzlich nichts auszusetzen. Im digitalen Zeitalter ist es zeitgemäß, neue Gesetze elektronisch verkünden zu können; denn diese Methode ist schneller und efzienter als das bisher praktizierte Verfahren in Papierform.

Andererseits steht die bisherige Pflicht, zustande gekommene Gesetze im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und damit verbindlich in Papierform verkünden zu müssen, einer zusätzlichen oder parallelen Verkündung, beispielsweise über eine Plattform im Internet oder Medienberichte, nicht entgegen.

In der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf findet sich sodann die Formulierung, dass mit der Änderung des Artikels 113 die Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Führung des Gesetz- und Verordnungsblatts für das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt ist. Dieses Ansinnen können wir hinsichtlich des digitalen Fortschritts nachvollziehen. Die Notwendigkeit zu einer Verfassungsänderung hin zur ausschließlich digitalen Verkündung sehen wir in dieser Entwicklung jedoch nicht. Abgesehen von den bekannten Defiziten im Bereich der Digitalisierung, gerade auch in Rheinland-Pfalz, achten wir die Pflicht zur Verkündung von Gesetzen in Papierform auch in der Zukunft für sinnvoll. Nicht jeder Bürger verfügt über Kenntnisse und Möglichkeiten zur Kenntnisnahme. Darüber hinaus zeigen die Ereignisse der letzten Jahre, dass die Versorgungssicherheit der Bürger in Bezug auf den elektronischen Datenverkehr nicht immer gewährleistet werden kann.

Wie bereits zu Anfang gesagt, wir stimmen zu, raten jedoch an, eine wie auch immer geartete Verkündung von Gesetzen in Papierform beizubehalten.

(Abg. Sven Teuber, SPD: Dann können Sie den Nachtwächter herumschicken!)

Wir schauen zu.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon der Anlass für diesen Gesetzentwurf dargelegt. Das bisher in Papierform erscheinende Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land RheinlandPfalz soll möglichst ab 1. Januar 2025 nur noch in digitaler Form auf einer Verkündungsplattform im Internet ausgegeben werden.

Hierfür sind zwei gesetzgeberische Schritte erforderlich. Erster Schritt: die

Änderung des Artikels 113 der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz. In der Landesverfassung ist festzulegen, erstens, dass das Gesetz- und Verordnungsblatt in elektronischer Form geführt werden kann, und zweitens, dass alles Weitere zur Verkündung in einem einfachen Landesgesetz zu regeln ist. Dieser erste Schritt wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf getan. Vergleichbare Verfassungsregelungen sehen auch das Grundgesetz sowie die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt vor.

Zweiter Schritt: der Erlass eines neuen Verkündungsgesetzes. Im Anschluss an die vorliegende Verfassungsänderung ist ein neues Verkündungsgesetz zu erlassen. In diesem sind dann die Einzelheiten der elektronischen Verkündung von Landesgesetzen und Landesverordnungen in einem ausschließlich digital herausgegebenem Gesetz- und Verordnungsblatt zu regeln.

Was sind die Vorteile? – Wie bereits auf Unions- und Bundesebene sollen auch in Rheinland-Pfalz Gesetze und Verordnungen elektronisch verkündet werden. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Staatshandelns, die Kerntätigkeit der ersten Staatsgewalt in Rheinland-Pfalz, der Legislative, in einem, vielleicht dem wichtigsten, Bereich zu digitalisieren.

Hiermit sind greifbare, nicht unwesentliche Vorteile für den Staat, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Die unmittelbare Verkündung der Landesgesetze und Landesverordnungen im Internet beschleunigt nicht nur den Prozess der Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts, sondern sie spart im Sinne der Nachhaltigkeit staatlichen Handelns auch personelle und sachliche Ressourcen. Vor allem aber verbessert eine elektronische Verkündung den Zugang zum Landesrecht in ganz erheblicher Weise, und zwar und vor allem für die rechtsbetrofenen Bürgerinnen und Bürger. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich künftig unmittelbar von seinem heimischen Computer aus leicht Zugang zu den für sie oder ihn geltenden landesrechtlichen Rechtsvorschriften in ihrer amtlichen Fassung verschafen, ohne sich hierfür wie bisher mit hohem Aufwand in die nächstgelegene öfentliche Bibliothek begeben zu müssen.

Wir verbessern hiermit nicht nur die Bedingungen für eine gute und rasche Rechtsanwendung und Durchsetzung, sondern unter Umständen auch die Akzeptanz gesetzgeberischer Tätigkeiten in der Gesellschaft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Nächster Redner für die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist Abgeordneter Stephan Wefelscheid.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau wünschen wir uns alle und sehen wir alle mit einer dringenden Notwendigkeit. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die Digitalisierung bestehender Prozesse. Auf diesem Weg soll Rheinland-Pfalz nun einen Schritt gehen zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens.

Die Bundesebene, mehrere deutsche Bundesländer, die EU-Ebene und zahlreiche europäische Staaten haben es vorgemacht und die amtliche elektronische Verkündung eingeführt. Seit dem 1. Januar 2023 stellt das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt die einzige verbindliche amtliche Fassung dar und ersetzt die gedruckte Version.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Die Digitalisierung der Bekanntmachung beschleunigt den Ausgabeprozess, erleichtert den Zugang zu amtlichen Inhalten und erhöht damit die Anwenderfreundlichkeit deutlich. Daneben sind alle verkündeten Inhalte an einer Stelle aufndbar, Ressourcen werden durch den Verzicht auf Papier gebundene Ausgaben des Gesetzesblatts ebenfalls nachhaltig geschont. Allein auf Bundesebene fallen ein jährlicher Papierberg von circa 2,5 Kilometer Höhe weg sowie Kosten für Papier, Druck und Auslieferung.

Mit dem Jahreswechsel zum Jahr 2024 haben bereits die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg auf eine ausschließlich digitale Onlineverkündung von neuen Gesetzen und anderen Vorschriften umgestellt. Die genannten Bundesländer schließen sich damit dem Bund und weiteren Bundesländern an, darunter Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Bremen und das Saarland, die bereits erfolgreich auf elektronische Verkündung umgestellt haben.

Nun möchte Rheinland-Pfalz endlich nachziehen und hierfür im ersten Schritt in der Landesverfassung Artikel 113 dahin gehend ändern, dass das Gesetzund Verordnungsblatt künftig in elektronischer Form geführt werden kann. Der zeitgemäße Schritt, die althergebrachte, aber derzeit allein verbindliche Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblatts für das Land RheinlandPfalz abzulösen und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Landes zu ermöglichen, findet die Zustimmung der Freien Wähler. Das Ziel, einen medienbruchfreien und interoperablen digitalen Gesetzgebungsprozess zu implementieren, der vom Entwurf bis zur Verkündung reicht, sehen wir Freie Wähler als wichtigen Schritt einer modernen Gesetzgebung.

Für mich als Jurist verbleiben noch einige Einzelfragen zur rechtlich sauberen Umsetzung der E-Gesetzgebung, etwa, wie die Echtheit und Unverfälschtheit der elektronischen Gesetzesunterschrift bestmöglich gewährleistet werden kann. Diese Details behalte ich mir dann aber der Debatte zur konkreten, einfachgesetzlichen Regelung vor, Herr Minister Mertin, und signalisiere hier und heute zur hiesigen Verfassungsänderung bereits die Zustimmung der FREIEN WÄHLER.

Vielen Dank.

(Beifall der FREIEN WÄHLER – Abg. Martin Haller, SPD: Dann wird es noch einmal spannend bei den Details, Stephan!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5, Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Änderung des Artikels 113) – Drucksache 18/9283 –. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung an den Rechtsauschuss zu überweisen. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Dann kommen wir zu Punkt 6 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9284 – Erste Beratung

Die Fraktionen sind übereingekommen, das Gesetz ohne Aussprache zu behandeln. Es besteht der Überweisungsvorschlag an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird der Gesetzentwurf überwiesen.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: