Protokoll der Sitzung vom 17.04.2024

Plenarsitzung vor einem Monat den Antrag gestellt, rückwirkend die Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2024 abzuschafen. Das ist schon fast ein stoisches Festhalten an Ideen, die Sie ziemlich allein vertreten.

Die AfD stellt dazu fest: Die Abschafung der Straßenausbaubeiträge führt zu Mindereinnahmen bei den Städten und Gemeinden. Die Kommunen werden vom Land für die Abschafung der Straßenausbaubeiträge angemessen finanziell entschädigt. Ausgeglichen werden die Anliegeranteile an den umlagefähigen Kosten, um die Bürger und Betriebe zu entlasten. Den betrofenen Kommunen soll dazu eine Ausgleichszahlung in Höhe von mindestens 90 Millionen Euro gewährt werden. –

Die Aussage der AfD, dass die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen zu Rechtsunsicherheiten und damit verbunden zu einer hohen Belastung der Verwaltungsgerichte führen könne, ist lediglich ihre Vermutung und kann so nicht unterschrieben werden.

In dem Entwurf ihres heutigen Gesetzes betont die AfD, dass Straßenausbaubeiträge ungerecht, inefzient und bürokratisch seien. Deshalb sollten sie vollständig abgeschaft werden. Die Städte und Gemeinden sollen dafür aus Landesmitteln pauschalisierte Zuweisungen für den kommunalen Finanzausgleich erhalten, wobei nach Meinung der AfD ein Betrag von 90 Millionen Euro, der in diesem Jahr der Haushaltssicherungsrücklage entnommen werden soll, ausreichend sei.

Ich kann mich noch erinnern, vor drei, vier Jahren sprachen Sie von 50 Millionen Euro, was dazu führte, dass Sie damit der CDU einen Grund gaben abzustimmen, weil sie mit diesen Zahlen nicht ganz klarkam.

In den Folgejahren soll der Ausgleichsbeitrag von mindestens mittlerweile 90 Millionen Euro zwischen den Städten und Gemeinden über den kommunalen Finanzausgleich aufgrund der gewichteten Länge des bislang beitragsrelevanten Straßennetzes erfolgen. Derzeit ist die Länge des Gemeindestraßennetzes unbekannt. Die Länge soll aber für jede Gemeinde ermittelt werden. Ich sage nur, noch komplizierter geht es jetzt aber wirklich kaum noch.

Ob die mindestens 90 Millionen Euro ausreichend sind, kann allenfalls vermutet werden. Täglich über einen zu geringen kommunalen Finanzausgleich zu jammern, aber diesen gleichzeitig ohne seriöse Vorschläge, wie eine Gegenfinanzierung aussehen könnte, mit immer neuen Ausgaben zu belasten, ist nichts Neues. Das sind wir von Ihnen gewohnt.

Es ist für die betrofenen Bürger sicherlich angenehm, einmal keine Beiträge zahlen zu müssen. Letztlich bezahlen sie diese aber doch. Die Kommunen sollen zum Ausgleich der ihnen durch die Abschafung der Straßenausbaubeiträge entgehenden Einnahmen eine pauschale Ausgleichszahlung erhalten. Diese sollte nach der reinen Lehre der AfD ausreichend sein, um die bisher von den Bürgern getragenen Erschließungskosten abzudecken. Ob dies dann auch der Fall sein wird, kann in sehr vielen Fällen bezweifelt werden, was schon öfters vorkommt.

Ich sage nur Bayern. Da ist vieles von den Kommunen nachbezahlt worden. Wenn die von der AfD genannte Pauschale nicht ausreicht, müsste wohl die Kommune die ofenen Kosten übernehmen oder das Land zahlt eine größere Pauschale aus dem LFAG, was wohl nicht der Fall sein wird, da es sich um eine Pauschale handelt. Das heißt dann aber, dass die Kommune den Fehlbetrag tragen muss, was aber dazu führen dürfte, dass die Kommune sich den Fehlbetrag bei ihren Bürgern zum Beispiel in Form einer Erhöhung der Gemeindesteuer zurückholen wird.

Diese Frage wird von der AfD übrigens nicht beantwortet. Wenn aber doch, dann mit dem Hinweis, das Land müsste mehr zahlen. Der Antrag ist daher von Anfang an nicht durchdacht, sondern ist wohl in erster Linie den anstehenden Kommunalwahlen geschuldet. Wir lehnen Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger von der AfD-Fraktion das Wort. 2 Minuten.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Noss, wir sind nicht allein mit dieser Forderung, sondern Rheinland-Pfalz ist im Gegenteil das einzige Bundesland, in dem die Straßenausbaubeiträge von den Kommunen noch ver

pflichtend erhoben werden müssen. In allen anderen Ländern sind die Straßenausbaubeiträge entweder komplett abgeschaft oder die Erhebung ist freiwillig.

Zur Gegenfinanzierung: Sie haben sich über die 90 Millionen Euro, die nicht genug seien, beschwert. Bayern und NRW – das sind beides deutlich größere Länder – bezahlen dafür ihren Kommunen 65 Millionen Euro. Das ist bei uns schon im Vergleich zum deutlich größeren Bayern ein höherer Betrag.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Dazu kommen die 90 Millionen Euro im Jahr, da Sie gerade von der Finanzierung sprachen. Sie wollen wir einmalig in diesem Jahr aus der Haushaltssicherungsrücklage entnehmen, zusätzlich 5 Millionen Euro zur Schulung der Mitarbeiter der Kommunen, die sich mit der Berechnung der Straßenausbaubeiträge beschäftigen müssen, und das auch im nächsten Jahr. Ab dann – das habe ich dargelegt, wir haben das in den Haushaltsberatungen immer seriös ausgerechnet – werden wir die Gegenfinanzierung aufzeigen, wie das funktioniert.

Thematik „Rechtsunsicherheit“: Wir haben eine Große Anfrage zu den Kosten, auch zu den Gerichtsverhandlungen und zu den Gerichtsverfahren, im Zusammenhang mit Straßenausbaubeiträgen gestellt. Das ist die Antwort auf mehrere unserer Großen Anfragen, mehr Gerichtsverfahren sind zustande gekommen. Es gab zum Beispiel welche in Wissen und in einer ganzen Reihe anderer Städte, die mir bekannt sind. Da sind die wiederkehrenden Beiträge deutlich konfliktträchtiger, weil diese Abrechnungseinheiten zu berechnen sind.

Bürokratie: Es gab Umfragen, dass die Erhebungsaufwendungen, die Bürokratiekosten im Schnitt bei 20 % liegen. Das ist tendenziell bei den vielen kleinen Städten und Gemeinden, die gar nicht auf die Anfrage geantwortet haben, noch höher. Letztlich sprachen Sie gerade davon, dass unter anderem die Länge der Gemeindestraßen nicht feststünde und die gesamten Erhebungskosten nicht feststünden.

(Glocke des Präsidenten)

Das zeigt mir wieder, dass die Landesregierung das nicht umsetzt und kein Erkenntnisdrang da ist.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Wird Erwiderung gewünscht, Kollege Noss? – Zur Erwiderung Abgeordneter Hans Jürgen Noss für die regierungstragenden Fraktionen.

Es lohnt sich im Prinzip nicht, Sie sind unbelehrbar. Ich sage nur eines: Was wir sagen, seien falsche Zahlen. – Sie haben sie selbst in Ihren Gesetzentwurf geschrieben. Lesen Sie den durch. Das wäre vielleicht besser; denn dann wüssten Sie, was Sie geschrieben haben.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Debatte fort, und ich erteile für die CDU-Fraktion Abgeordnetem Dennis Junk das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bollinger, Herr Kollege Noss hat schon darauf hingewiesen, dass wir erst vor fünf Wochen an dieser Stelle auf Ihren Antrag hin das Thema ausgiebig diskutiert haben. Ich habe die Position der CDU-Fraktion deutlich gemacht, und diese hat sich logischerweise in den vergangenen fünf Wochen nicht geändert.

Sie können das also alles inhaltlich im Protokoll nachlesen. Das ist dort ausreichend dokumentiert. Deshalb spare ich mir weitere inhaltliche Ausführungen. Wir sind für die Abschafung der Straßenausbaubeiträge. Unsere entsprechenden Anträge wurden in der Vergangenheit abgelehnt, und das akzeptieren wir als gute Demokraten.

(Abg. Marcus Klein, CDU: Auch wenn’s falsch ist!)

Deshalb lassen wir uns hier weder von Ihnen als AfD-Fraktion instrumentalisieren noch vor den Karren spannen;

(Abg. Martin Haller, SPD: Ja, das ist gut so!)

denn es geht Ihnen im Kern auch gar nicht um die Straßenausbaubeiträge, sondern Ihnen geht es um ein anderes Rheinland-Pfalz. Es geht Ihnen um ein anderes Deutschland, es geht Ihnen um ein anderes Europa.

(Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Das konnten wir beim Duell von Herrn Höcke gegen Herrn Voigt im Fernsehen schön sehen.

(Beifall der CDU sowie der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD, und Philipp Fernis, FDP)

Das haben wir auch heute in der Debatte wieder gesehen.

Diese Denkweise teilen wir nicht, begleiten sie nicht und unterstützen diese auch nicht. Deswegen lehnen wir sie aus tiefster Überzeugung ab.

(Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Wir werden wie vor fünf Wochen Ihren Antrag – damals haben wir den abgelehnt – heute ablehnen.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Nach dem Duell wollten mehr Leute die AfD wählen als vorher!)

Wenn Sie in fünf Wochen wieder irgendwelche neuen Ideen haben, werden wir diese auch wieder ablehnen. Wir können nicht verhindern, dass Sie unseren Anträgen manchmal zustimmen,

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie kopieren unsere Anträge!)

aber wir stimmen Ihren Anträgen nicht zu. Schluss, Ende, Aus, Basta.

(Beifall der CDU sowie bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Wir fahren in der Debatte fort, und für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Was im März galt, gilt für meine Fraktion der FREIEN WÄHLER auch heute. Die Freien Wähler fordern die Abschafung der Straßenausbaubeiträge.

Wir haben im vergangenen Plenum einen eigenen Antrag zu diesem Sachverhalt gestellt und die Argumente ausgetauscht. Das Festhalten der Landesregierung an den Straßenausbaubeiträgen kann ich nicht nachvollziehen und außer der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen auch niemand; denn das Für und Wider haben wir bereits vor vier Wochen durchdekliniert. Ich denke nicht, dass die Landesregierung ihre Meinung in der Zwischenzeit geändert hat.

Nachdem Nordrhein-Westfalen die Straßenausbaubeiträge abgeschaft hat, ist Rheinland-Pfalz das letzte verbliebene Bundesland, das seine Kommunen zwingt, Bürger mit entsprechenden Abgaben zu belasten. Sechs Bundesländer überlassen es zumindest den Kommunen, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Mit anderen Worten, die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist als Geisterfahrer unterwegs.

Die Beiträge verursachen erhebliche Verwaltungskosten und binden zudem Personal, das an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnte. Straßenausbaubeiträge sind nicht mehr zeitgemäß und außerdem ungerecht; denn

die wiederkehrenden Beiträge müssen auf alle Baumaßnahmen gezahlt werden, die in einer Abrechnungseinheit liegen. Das kann aber mitunter dazu führen, dass sie Geld für Leistungen entrichten, von denen die Beitragszahler überhaupt nicht profitieren.