die wiederkehrenden Beiträge müssen auf alle Baumaßnahmen gezahlt werden, die in einer Abrechnungseinheit liegen. Das kann aber mitunter dazu führen, dass sie Geld für Leistungen entrichten, von denen die Beitragszahler überhaupt nicht profitieren.
Deshalb müssen die Straßenausbaubeiträge endlich abgeschaft werden. Dieser Fall scheint mir aber in absehbarer Zukunft nicht einzutreten.
Nachdem wir als Opposition die Krankheit also nicht heilen können, möchten wir zumindest einen Vorschlag einbringen, der die Symptome lindert. Mein Kollege Stephan Wefelscheid hat unlängst eine Kleine Anfrage zum Thema der steuerlichen Abschreibung von Straßenausbaubeiträgen gestellt. Wenn viele rheinland-pfälzische Bürger in den kommenden Wochen an ihrer Einkommensteuererklärung sitzen und sich fragen, welche Kosten Hauseigentümer nach § 35 a Einkommensteuergesetz absetzen dürfen, lohnt sich der Blick in diese Drucksache. Als absetzbar wurden zumindest zeitweise die Arbeitskosten erachtet, die in der Regel im Gebührenbescheid jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Betrofenen bliebe also nur, einen spezifizierenden Bescheid anzufordern bzw. eine Kostenschätzung vorzunehmen.
Auf die Frage, ob sich die Landesregierung für eine steuerrechtliche Vollabschreibung auf Bundesebene einsetzen wird, lautete die Antwort aber ganz einfach, dass eine Bundesratsinitiative nicht in Planung sei. Das wäre aber doch angesichts des ofensichtlichen Alleingangs der Landesregierung im Bundesvergleich zumindest ein gewisses Entgegenkommen gegenüber den rheinland-pfälzischen Eigentümern. Weshalb selbst dieser Schritt verweigert wird, führt das Finanzministerium nicht weiter aus.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hält an den Straßenausbaubeiträgen fest. Ich wiederhole, das ist ein Fehler. Deshalb bleiben wir auch in diesem Antrag bei der Forderung nach Abschafung der Straßenausbaubeiträge, ergänzen diese aber um den von mir vorgeschlagenen Minimalkompromiss.
Die rückwirkende Abschafung der Straßenausbaubeiträge stellt alle Beteiligten vor haushalterische Probleme. Deshalb haben wir FREIEN WÄHLER vorgeschlagen, ein entsprechendes Kompensationsmodell in den Doppelhaushalt 2025/2026 zu überführen, sodass die Straßenausbaubeiträge ab dem 1. Januar 2025 abgeschaft werden können.
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Joachim, Du gibst mir jetzt noch einmal die Gelegenheit, auf eine Sache hinzuweisen. Ich möchte mit der Mär aufräumen, dass dann, wenn Sie sich hier vorne hinstellen und uns sagen, dass wir mittlerweile die einzigen sind, die das noch so machen, uns das dazu bewegt zu sagen, die Schwerpunktsetzung, die wir in Rheinland-Pfalz trefen, ist die falsche. Es treten auch ständig Leute aus Ihrer AfD-Fraktion aus, Herr Dr. Bollinger. Die Konsequenz wäre, dass Sie das dann auch machen müssten.
Mein Punkt ist, wir machen Dinge, die andere nicht machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Beispiel haben wir hier gebührenfreie Bildung, und zwar von der Kita bis zum Meister.
Das ist doch Geld, das bei den Bürgerinnen und Bürgern da ankommt, wo es hingehört, nämlich bei denen, die sich für die Zukunft dieses Landes einsetzen.
Dass Sie natürlich lieber in Beton als in die Zukunft, in die Köpfe unserer Kinder und in die Zukunft dieses Landes investieren, ist mir schon lange klar.
Sie können es aber nicht nur deshalb machen, weil es alle andere machen. Das ist doch keine Politik.
Dann möchte ich Ihnen noch eines sagen: Sie haben das in Ihr Wahlprogramm aufgenommen und sind damit in den Wahlkampf gegangen. Wer regiert denn hier in Rheinland-Pfalz? – Es ist die Ampel. Die Menschen wollen das nicht.
Es wird uns nie, an keiner Stelle beeindrucken, was andere Bundesländer machen. Das nehmen wir zur Kenntnis. Wir gehen hier unseren eigenen Weg, einen Weg, den die Ampel in Rheinland-Pfalz geht. Da ist uns herzlich egal, was Sie dazu meinen oder sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um ein bisschen Ruhe. Es gab zum Teil einen Bezug zur Rede. Ich weiß, das war zum Teil im Grenzbereich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, ich möchte das noch ausführen. Ich habe das zugelassen. Er hat auf den Kollegen Dr. Streit Bezug genommen, aber das war im Grenzbereich. Wir diskutieren das nicht. Ich habe es zugelassen. Gibt es eine Erwiderung von Ihnen, Herr Dr. Streit?
Dann fahren wir in der Rednerfolge fort. Ich erteile für die Landesregierung Staatsminister Michael Ebling das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! In der Banken- und Finanzkrise gab es einen zugegebenermaßen etwas sarkastischen Witz, der ging sinngemäß so, dass ein um die Anlage geprellter Kunde bei seiner Bank sitzt und sagt: Mein Geld ist weg. – Dann wird er vom Bankberater mit den Worten belehrt: Nein, Dein Geld ist nicht weg, das hat nur ein anderer. –
Genauso irreführend ist die Debatte um die sogenannte – man muss es so nennen – Abschafung von Beiträgen, weil Sie schafen mit diesem Gesetz nichts ab, sondern Sie erteilen Belastungen nur um.
Deshalb ist das Augenwischerei, und deshalb hat sich in der Tat in den letzten Wochen die Haltung bei der Landesregierung nicht ändern können, weil Mogelpackungen, den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen streuen, ihnen zu suggerieren, man befreie sie von einer wie auch immer gearteten
Last, um dann die Last an einer anderen Stelle wieder einzutreiben, führen eben nicht zu einem Abschafen, sondern es ist nur eine Veränderung. Dafür mag es Gründe geben, aber nicht ein einziger der Gründe, die Sie genannt haben, trift zu.
Es ist falsch, dass Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland sei, das noch Straßenausbaubeiträge erhebt. Beispielsweise mehr als die Hälfte der hessischen Kommunen macht das.
Deshalb ist die Feststellung, das macht nur Rheinland-Pfalz, falsch. Nichts anderes habe ich gesagt. Herr Dr. Bollinger, das, was Sie in Bezug darauf, wir seien das einzige Land, sagen, ist falsch. Das ist objektiv falsch.
(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Bei uns ist es verpflichtend!)
Die Landesregierung hat auf Ihre Große Anfrage darauf hingewiesen – ich könnte Ihnen noch die Drucksachennummer sagen –, das die Erhebungskosten bei 5 oder 6 % liegen. Insofern ist auch diese Angabe von Ihnen falsch.