Protokoll der Sitzung vom 17.04.2024

Die Landesregierung hat auf Ihre Große Anfrage darauf hingewiesen – ich könnte Ihnen noch die Drucksachennummer sagen –, das die Erhebungskosten bei 5 oder 6 % liegen. Insofern ist auch diese Angabe von Ihnen falsch.

Richtig ist aber, dass Straßenausbaubeiträge, also der Ausschnitt, der dann prozentual gering auf die Anlieger umgelegt werden kann, alles andere als ungerecht sind; denn dort, wo ich nun einmal über die verbesserte Infrastruktur verfüge, ist es nicht unangemessen, nicht ungerecht und auch denklogisch überhaupt nicht falsch, dass man die Anliegerinnen und Anlieger, die davon einen unmittelbaren Vorteil haben, sozusagen anders veranlagt als den allgemeinen Beitragsgebühren- oder Steuerzahler oder die Steuerzahlerin. Das ist ein Grundprinzip, das nennt sich auch ein bisschen Solidaritätsprinzip. Es ist nämlich am Ende das gerechtere Prinzip, die Lasten zu verteilen, als sie auf alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer – das wäre im Ergebnis Ihr Gesetz – umzulegen.

Ich will noch einmal betonen, weil an vielen Stellen so entschieden immer wieder betont wird, wie wichtig die kommunale Meinung dazu ist, auch an dieser Stelle ist es wichtig und richtig, auf die kommunale Meinung zu setzen. Es ist eben auch ein Stück Sicherung kommunaler Selbstverwaltung, Finanzautonomie und Gestaltungshoheit, die die Kommunen mit diesem Instrument besitzen. Das wissen sie zu schätzen, das wissen sie zu betonen. Deshalb ist das mit ein Grund, weshalb die Landesregierung nicht dafür ist,

einem solchen, ähnlichen oder auch nur ähnlich gearteten Gesetzentwurf Folge zu leisten. Straßenausbaubeiträge machen nach wie vor Sinn.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Sie sind auch von den Belastungen her für diejenigen, die belastet werden, im Sinne der wiederkehrenden Beiträge gut verkraftbar.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Für eine Kurzintervention hat Abgeordneter Dr. Bollinger das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Ebling, Sie haben mich falsch zitiert. Ich habe eben gesagt, wir sind das einzige Bundesland, das die Beiträge verpflichtend erhebt, das den Kommunen also vorschreibt, dass sie die Beiträge erheben müssen. Das können Sie nachprüfen. Das ist so.

Zweites Thema, unsere Große Anfrage zu den Bürokratiekosten. Das Problem ist, dass Sie uns diese Anfragen immer äußerst unvollständig beantworten. Wir haben das aber aus den unvollständigen Zahlen, die Sie gegeben haben, herausgerechnet. Das können wir gerne jedem, der es haben will, zur Nachrechnung präsentieren. Die Kosten liegen bei 22 %. Ja, es mag welche geben, die nicht klug werden wollen, aber 22 % sind die Bürokratiekosten.

Dann das Thema „Entlastung“. Es ist so, wir haben ein allgemeines Steueraufkommen. Dann haben wir noch einmal zusätzlich die Straßenausbaubeiträge. Wenn wir von den Bürgern die Straßenausbaubeiträge nicht mehr erheben und sie aus dem sonstigen Steueraufkommen finanzieren, dann ist das natürlich eine Entlastung der Bürger um diese Beiträge. Ich glaube, wir haben mehrfach dargelegt, wie man das gut finanzieren kann, nämlich indem man Ihre ideologischen Wolkenluftschlösser einspart. Das werden wir auch wieder tun.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. – Entschuldigung, Herr Minister Ebling kann natürlich darauf erwidern. Bitte.

Herr Präsident, ich möchte nur auf eine Sache erwidern, nämlich dass nach den Rückmeldungen der Gemeinden – was für Sie unvollständig ist, ist eine massive Kritik an den Kommunen, da sie nicht die Zahlen geliefert haben, nach denen Sie gefragt haben, die Landesregierung hat vermittelnder geantwortet und sie Ihnen in der Drucksache 18/2638 aus dem Jahr 2022 zusammengestellt – die Erhebungskosten im Verhältnis zum Beitragsaufkommen bei 5 oder 6 % liegen. Das ist so von der Landesregierung mitgeteilt worden.

Ihre eigenen Erhebungen sind uns in der Tat nicht bekannt.

Jetzt liegen aber keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich gehe davon aus, das bezieht sich auch auf den Entschließungsantrag. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Landesgesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9309 – Erste Beratung

Für die Landesregierung hat zur Begründung Staatssekretärin Raab das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung darf ich heute das Landesgesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag einbringen. Wir lösen damit schnell und konsequent ein Versprechen ein, das wir gegenüber dem Landtag gegeben haben. Wir sichern die Regionalfenster auch in Zukunft ab; denn Demokratie lebt von Pluralismus, und die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich regionale Vielfalt.

40 Jahre privater Rundfunk, dieses Jubiläum feiern wir in diesem Jahr besonders in Rheinland-Pfalz, wo die Privaten mit dem Kabelpilotprojekt in Ludwigshafen bundesweit gestartet sind. Von Beginn an haben die Regionalfenster neben den Radiosendern einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt geleistet. In diesen Tagen können wir sogar Radio Weinstraße, das erste private Radio, wieder hören

Doch zurück zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag. Das Problem, dass sich die Quoten bei den beiden großen privaten Sendergruppen verändert

haben, haben wir im Mediengesetz des Landes bereits als Übergangslösung im letzten Jahr in den Blick genommen. Doch mehr Rechtssicherheit verschaft uns eine bundesweite Lösung, die wir heute mit dem Landesgesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag beraten dürfen.

Wir sichern die Verpflichtung der großen Radiosender zur Aufnahme von Regionalfensterprogrammen für die Zukunft ab. Die bisherige Formulierung wurde nachgeschärft, um klarzustellen, dass auch bei sich ändernden Zuschauerzahlen die beiden größten Sendergruppen jeweils zur Ausstrahlung eines Regionalfensters verpflichtet sein sollen. Weiterhin wird die Dauer dieser Verpflichtung im Mindestmaß an die für das Regionalfensterprogramm erteilte Zulassung gekoppelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag setzen wir aber auch europäisches Recht um. Mit dem DSA, dem Digital Services Act, soll der digitale Raum sicherer werden. Er ist bereits am 17. Februar als Verordnung in Kraft getreten.

Die notwendigen Anpassungen nehmen wir Länder mit dem Medienstaatsvertrag und dem Jugendmedienstaatsvertrag vor. Der Bund bringt ein neues Gesetz ein, das Digitale-Dienste-Gesetz, das wir Länder im Bundesrat am 26. April zur Abstimmung haben. Damit wird es hier eine kohärente Lösung geben.

Die Gespräche dazu, wie wir die Regelungen des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags und des Digitale-Dienste-Gesetzes in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern aufeinander abstimmen, waren nicht ganz einfach. Wir haben bis zuletzt für die Medienaufsicht der Länder und die Rolle im digitalen Raum gekämpft.

Die Anpassungen, die jetzt aber erfolgen, stärken die Rechtsdurchsetzung im Onlineraum erheblich. Das ist entscheidend; denn es reicht nicht nur aus, dass unsere Landesmedienanstalten nach dem 7. Oktober immer eklatantere systemische Verstöße melden, sondern wir müssen diese systemischen Verstöße abschalten, löschen lassen können und sie ahnden können. Deshalb brauchen wir ein reibungsloses Ineinandergreifen der zuständigen Stellen. Das sichern wir hiermit.

Die Erfahrungen der Landesmedienanstalten werden im DDG bestmöglich weiter genutzt. Ich bin ein Stück weit stolz darauf, dass die Medienanstalten der Länder auch in der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum bereits Vorbildcharakter haben. Im Medienausschuss haben wir dazu schon Berichte gehört. Beispielsweise ist dies bei der Rechtsdurchsetzung gegen Pornoplattformen gelungen.

Die Zahl dieser grenzüberschreitenden Verfahren wächst und mithin ihre Bedeutung in der grenzüberschreitenden Koordination.

Der durch die Medienanstalten bei den Anbietern aufgebaute Durchsetzungsdruck wird mit den Anpassungen durch diesen Staatsvertrag noch einmal

wachsen; denn es gilt: Was ofine strafbar ist, muss auch online strafbar sein.

Herzlichen Dank für diese Beratung, die wir nun nach dieser Vorunterrichtung im Parlament fortsetzen.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Jenssen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Hinter dem sperrigen Begrif des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags verbergen sich zwei wichtige Punkte zur Stärkung unserer Demokratie. Technisch wird mit den Regelungen nationales Recht an die Vorgaben der Europäischen Verordnung für digitale Dienste angepasst und werden Klarstellungen zur Ausstrahlung von Regionalfenstern vorgenommen.

Doch bei beiden Vorhaben geht es darum, Meinungsfreiheit zu stärken und Meinungsvielfalt und damit die Grundlagen unseres Gemeinwesens zu sichern. Wir alle spüren, dass die Demokratie und die Freiheit, wie wir sie kennen, unter Druck geraten. Gerade in den Diskussionen im Netz wird das deutlich. Bewusst werden falsche Informationen verbreitet, um zu verunsichern. Mit aggressiver Hetze und ofenem Hass auf den unterschiedlichen digitalen Plattformen und Kanälen werden Menschen eingeschüchtert. Es werden Ängste geschürt und Misstrauen verbreitet.

Die Demokratie aber braucht den ofenen Austausch über verlässliche Fakten. Wenn das im digitalen Raum durch Einschüchterung und Desinformation nicht mehr möglich wird, dann ist unser gesamtes Gemeinwesen in Gefahr. Es betrift nicht nur die staatlichen Institutionen, sondern uns als Gemeinschaft insgesamt; denn die digitalen Plattformen haben enormen Einfluss darauf, wie wir miteinander kommunizieren, und deswegen haben sie auch eine enorme Verantwortung, der sie nachkommen müssen. Es gilt im Internet: Was ofine illegal ist und nicht geht, das ist auch online nicht erlaubt.

Hier setzt die Europäische Verordnung für die digitalen Dienste an. Es geht im Kern um eine efektive Rechtsdurchsetzung europaweit, die die Meinungsfreiheit, überhaupt die Kommunikationsfreiheiten im Netz, sichert.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Die Verordnung verpflichtet alle Onlineplattformen wie Facebook, Instagram, X und andere zu mehr Schutz und Transparenz. Für Bürgerinnen und Bürger soll es einfacher sein, illegale Inhalte zu melden, und die Plattformen müssen diese Meldungen sorgfältiger prüfen und konsequenter handeln.

Damit das efektiv gelingt, braucht die europaweite Rechtsdurchsetzung aber eine bessere Verzahnung mit der bestehenden Medienregulierung in den Mitgliedstaaten. Es braucht eben keine europäische Zentralisierung der Medienpolitik, sondern ein kluges Ineinanderwirken der unterschiedlichen Ebenen. Daher werden mit dem Medienänderungsstaatsvertrag und auf Bundesebene mit dem Digitale-Dienste-Gesetz auch nicht nur europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt, sondern die bestehende Medienregulierung wird mit dem europaweit einheitlichen Rechtsrahmen zu einem Gesamtsystem verbunden.

An dieser Stelle möchte ich Malu Dreyer als Vorsitzende der Rundfunkkommission, aber auch Medienstaatssekretärin Heike Raab besonders danken. Sie haben ganz konkret durchgesetzt, dass im Bereich des Jugendmedienschutzes die Landesmedienanstalten als zuständige Behörden verankert werden. So wird gewährleistet, dass die gute Arbeit unserer Landesmedienanstalten auch in diesem Bereich einbezogen wird und ein guter Rechtsrahmen entsteht.

Die Landesmedienanstalten werden so gestärkt, und die Medienregulierung des Bundes und der Länder wird mit einem europäischen Regelungsrahmen verknüpft. Auch das wird in Zukunft wichtig sein, dass die Regelungen der Länder, Bundesrecht und europäische Vorgaben gut ineinandergreifen; denn auch wenn die Aufsicht für die großen Plattformen künftig auf europäischer Ebene liegt, so ist sie doch immer wieder für die Rechtsdurchsetzung auf die Meldungen der Aufsicht in den Mitgliedstaaten angewiesen.

Das, was unsere Medienanstalten leisten können, haben sie auch nach dem schrecklichen Angrif der Hamas auf Israel bewiesen. In Vorbereitung der Umsetzung der europäischen Regelungen wurden bereits Hunderte von Rechtsverstößen an die Kommission gemeldet. So wurde die Grundlage gelegt für mögliche Sanktionen von Plattformen, die ihrer Verantwortung eben nicht gerecht werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch mit dem zweiten Punkt zur Verpflichtung der Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen wird die Meinungsfreiheit und hier insbesondere die Medienvielfalt gestärkt. Gerade jetzt, wo lokaler und regionaler Journalismus unter Druck steht, ist es entscheidend, dass die großen privaten Medienhäuser weiterhin regionale Fernsehnachrichten anbieten.

Sehr geehrte Damen und Herren, Demokratie beginnt vor Ort und braucht eine gute Berichterstattung durch Qualitätsjournalismus auch in unseren Regionen, und das wird mit unserem Staatsvertrag abgesichert. Damit ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)