Protokoll der Sitzung vom 17.04.2024

Noch zwei Punkte dazu: Der öfentlich-rechtliche Rundfunk hat sich in dieser Form überlebt. Er ist obsolet geworden. Er ist teuer, er ist unflexibel. Wir haben es wieder vor Kurzem gesehen. Wir standen am Rand eines Großkonflikts Israel – Iran. Was haben wir gesehen? – Seichte Kost beim öfentlich-rechtlichen Rundfunk. Die BBC hat von diesem Konflikt rund um die Uhr berichtet. Wir haben im Prinzip Business as usual gesehen, Dienst nach Vorschrift.

Dieses System ist träge, es ist politisch tendenziös, es ist wahnsinnig teuer, und es steht im Feuer der Kritik, die Sie nicht wahrnehmen wollen. Über die Zukunftsfähigkeit des ganzen Systems muss debattiert werden. Ich freue mich schon – in Anführungszeichen – auf die Debatte, wenn der Rundfunkbeitrag wieder steigen soll, weil man nicht in der Lage ist zu sparen, weil man nicht in der Lage ist, Doppelstrukturen abzubauen, und sich ans Gestern klammern

will.

Gut, wir werden die einzige Fraktion sein – da komme ich noch einmal auf Kollegin Demuth zurück –, die hier radikale Reformen, grundsätzliche Reformen will. Die CDU wird dann wieder sagen, der Beitrag darf nicht steigen, es muss weiter gespart werden, das passt nicht in die Zeit, Sie werden aber grundsätzlich nichts ändern wollen. Das werden die Bürger dann auch merken und uns das Vertrauen in der Medienpolitik schenken und nicht Ihnen.

Vielleicht noch ein letztes Wort, weil hier auch noch einmal vom Jugendmedienschutz gesprochen worden ist. Das ist eine gute Einrichtung. Ich bin selbst dort und habe mich informiert. Es ist richtig, dass wir das auch europaweit im Blick haben.

Allerdings möchte ich auf einen Punkt hinweisen: Ja, es ist richtig, dass wir bei Plattformen, die in Deutschland erreichbar sind und nicht unseren Standards, nicht unserem Anspruch und nicht unseren Gesetzen entsprechen, das zurückdrängen und bekämpfen. Allerdings muss man sagen – das ist der Pferdefuß –, die Frage ist eben, ob wir nationales Recht immer von Europa aus – letzter Satz – einschränken, regulieren müssen. Da sehen wir einen großen Pferdefuß. Wirklich, das ist ein großer Pferdefuß. Über den muss auch kritisch diskutiert werden. Deswegen lehnen wir in Summe ab.

(Glocke des Präsidenten)

Regionalfenster gut, Rest schlecht.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Paul, dass Sie Medien unterstützen, aus denen sich Menschen, die Ihre Meinung nicht teilen, wie das bei X inzwischen stark der Fall ist, mehr und mehr zurückziehen, weil es zu einem Sumpf genau der Fantasiewelt, nur leider der tristen Fantasiewelt, geworden ist, von der ich vorhin schon gesprochen habe, ist bekannt.

Ich glaube aber, es bekäme Ihnen – das habe ich vorhin schon gesagt – in Ihrer Sicht auf die Welt und der Zufriedenheit etwas besser, Sie würden den Blick wieder ein bisschen weiten. Genau diesen weiten Blick leisten Medien. Ich habe das an anderer Stelle in dieser Debatte gesagt, die Medienfreiheit ist geradezu konstitutiv für eine freiheitliche Demokratie. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns, weil es ein Bereich ist, der auch aufgrund der Sensibilität einer gewissen Regulierung bedarf, hier regelmäßig damit beschäftigen.

Ich will vorweg eines als persönliche Aufassung sagen. Wir beraten den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, und über die grundlegende Frage, ob das 16 zu null, das Einstimmigkeitsprinzip, in einer medialen Welt, die sich in der Geschwindigkeit verändert, wie sie es eben durch digitale Medien tut, noch ein angemessener Mechanismus ist, um Medienrecht zu gestalten, wird auch intensiv zu diskutieren sein in Deutschland.

Es ist gut, dass Medienpolitik Ländersache ist, weil es genau dafür sorgt. Auch das ist, wie so vieles in unserer Verfassungsordnung, eine Antwort auf die deutsche Geschichte. Deswegen ist es für mich zentral, dass sie in der Verantwortung der Länder bleibt. Ich hielte es für klug, man fände einen Mechanismus, der mit einer qualifizierten Mehrheit die Gefahr einer medienpolitischen Blockade aufhebt. Darüber werden wir verfassungsrechtlich diskutieren müssen; denn das Recht stammt aus einer völlig anderen Zeit, nämlich aus einer Zeit, in der die Medienlandschaft geprägt war durch regionale Tageszeitungen, durch regionale Fernsehsender, in der es einen deutschen Sender gab, und das war es. Da konnte man das entsprechend landesspezifisch machen.

Heute sehen wir uns der Notwendigkeit der Regulierung internationaler Konzerne gegenüber. Diese Herausforderung – das will ich aber auch klar sagen, und das haben zum Glück alle hier auch betont – nimmt Demokratie und Politik an. Es gibt in Demokratien aus guten Gründen Grenzen dessen, was zulässig ist, und dann geht es darum, genau diese Grenzen im digitalen Raum genauso demokratisch, rechtsstaatlich, aber auch konsequent durchzusetzen, wie man es in der analogen Welt tut.

Hier dient der Medienänderungsstaatsvertrag der Umsetzung des DigitalenDienste-Gesetzes, das einen engen Bezug zum Digital Services Act der Europäischen Union hat. Die Medienanstalt wird hier als zuständige Stelle benannt.

Herr Paul, wenn Sie dann hier betonen, das Thema „Medien“ ist Ihnen so wichtig, dann frage ich mich schon, warum ich höre, dass Sie sich in der Versammlung der Medienanstalt, in die der Landtag Sie entsandt hat, regelmäßig nicht blicken lassen. Es ist bemerkenswert, dass ich das hier so höre.

Deswegen wundert mich das.

(Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der AfD – Glocke des Präsidenten)

Deswegen gewinnt man den Eindruck, dass Sie das alles gerne dort thematisieren, wo Sie das meinen, publikumswirksam tun zu können, und sich da, wo gearbeitet wird, eher einmal einen schlanken Fuß machen, aber nun gut, das ist Ihre Verantwortung. Das müssen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern erklären. Ich stelle das hier einfach einmal in den Raum.

Im Übrigen ist dieser Medienänderungsstaatsvertrag ein Etappenschritt. Wir

wissen alle, dass bereits am Sechsten und auch am Siebten Medienänderungsstaatsvertrag gearbeitet wird. Das zeigt, dass die Verantwortlichen verantwortungsbewusst den Auftrag annehmen, Medienrecht den Erfordernissen der Zeit anzupassen und zu verändern.

Ich freue mich sehr, gerade weil eine entsprechende Anstalt auch in RheinlandPfalz ihren Sitz hat, ein Unternehmen, das mit der Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfenstern den Veränderungen der Medienlandschaft Rechnung trägt. Wir sind als rheinland-pfälzischer Gesetzgeber im Landesmedienrecht einen Schritt vorausgegangen, im Mediengesetz des Landes. Diese Regionalfenster werden jetzt im Staatsvertrag dauerhaft verankert. Das ist gut, weil es zeigt, dass Regionalität und damit Pluralität in der landespolitischen und Landesberichterstattung auch bei den Privaten ihren gesicherten Raum hat.

Alles in allem freuen wir uns auf die weiteren Ausschussberatungen, aber ich kann bereits jetzt signalisieren, dass auch die Freien Demokraten diesen Fünften Medienänderungsstaatsvertrag als Schritt in die richtige Richtung – nicht als ausreichenden Schritt, wir müssen weitere gehen, aber als klaren Schritt in die richtige Richtung – unterstützen werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!)

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt, um die Medienordnung in Deutschland an die Herausforderungen der digitalen Zeit anzupassen.

Zunächst einmal begrüßen wir ausdrücklich, dass mit diesem Staatsvertrag die notwendigen Anpassungen an den Digital Services Act der EU und das geplante Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes vorgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Landesmedienanstalten auch in Zukunft als zuständige Aufsichtsbehörden im Bereich des Jugendmedienschutzes fungieren können. Das schaft Klarheit bei den Zuständigkeiten und stärkt den Kinderund Jugendschutz im Internet.

Die Klarstellung bei der Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen unterstützen wir nachdrücklich. Dass die beiden reichweitenstärksten privaten Fernsehprogramme auch in Zukunft zur Ausstrahlung von Regionalfenstern verpflichtet bleiben, sichert ein Mindestmaß an regionaler Vielfalt im Privatfernsehen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Meinungsvielfalt

und zur Abbildung regionaler Themen in den Medien.

Meine Damen und Herren, der digitale Wandel schreitet mit großer Geschwindigkeit voran und stellt die Medienregulierung vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass die Länder mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag beherzt die Initiative ergreifen, um faire Wettbewerbsbedingungen und einen wirksamen Jugendschutz in der digitalen Welt zu gewährleisten.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige Worte zum öfentlichrechtlichen Rundfunk sagen.

(Abg. Marco Weber, FDP: Oh ne!)

Wir Freie Wähler erkennen den Wert des öfentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland an. Ein unabhängiger, faktenbasierter Journalismus ist unverzichtbar für das Funktionieren unserer Demokratie. Wir benötigen auch in Zukunft Qualitätsjournalismus, um Hassrede und Fake News im Internet etwas entgegenzusetzen. Allerdings müssen wir auch feststellen, dass beim öfentlich-rechtlichen Rundfunk aktuell einiges im Argen liegt. Die jüngsten Vorkommnisse und Vorwürfe haben zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Eine grundlegende und nachhaltige Reform des öfentlich-rechtlichen Rundfunks ist daher unverzichtbar. Wir brauchen einen zukunftsfähigen öfentlich-rechtlichen Rundfunk, der schlanker und efzienter organisiert ist und transparent arbeitet. Nur so kann er seiner wichtigen Aufgabe auch in Zukunft gerecht werden.

Es ist die verfassungsrechtliche Aufgabe des öfentlich-rechtlichen Rundfunks, Angebote aus Bildung, Information, Beratung, Kultur und Unterhaltung zu schafen und damit die gesellschaftliche Vielfalt in ihrer ganzen Breite abzubilden.

(Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP)

Dafür muss er jedoch kritikfähig sein und die notwendigen Reformen angehen.

Meine Damen und Herren, der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist in der vorliegenden Form ein Kompromiss, der viele wichtige Punkte adressiert. Er stellt die Weichen für eine zukunftsfähige Medienordnung in Deutschland und stärkt insbesondere den Jugendmedienschutz und die regionale Vielfalt. Dennoch besteht aber weiterhin großer Reformbedarf beim öfentlichrechtlichen Rundfunk.

Vielen Dank.

(Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Joachim Paul, AfD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9309 – an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Vielen Dank.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Landesgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9285 – Erste Beratung

Zur Begründung spricht für die Landesregierung Staatsminister Schweitzer.

Danke schön, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Es geht erneut um einen Staatsvertrag. Es geht um den Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags. Er bezieht sich insbesondere auf eine Aufgabe, die uns auf der Landesebene genauso beschäftigt wie die Kolleginnen und Kollegen auf der Bundesebene und gleichermaßen die, die auf der kommunalen Ebene Verantwortung haben. Es geht um die Zukunft der öfentlichen Verwaltung und insbesondere auch um die Digitalisierung unseres Verwaltungstuns.

Wir haben Ende des Jahres 2023 durch die Unterzeichnung durch alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesinnenministerin diese Änderung des IT-Staatsvertrags auf den Weg bekommen. Die wesentlichen Punkte, die sich gegenüber der bisher gültigen staatsvertraglichen Realität ergeben, sind insbesondere die Erkenntnis – die uns, glaube ich, hier auch nicht überraschen würde –, dass Digitalisierung der öfentlichen Hand eine Daueraufgabe ist und bleibt und sich daraus ergibt, dass die zentrale Arbeitseinheit, um das auf der föderalen Ebene zu organisieren, nämlich die Anstalt des öfentlichen Rechts für Föderale IT-Kooperation – die glücklicherweise als FITKO abgekürzt wird –, ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget braucht, um dieser zentrale Akteur sein zu können und sie über ein flexibles Finanzierungsbudget verfügen muss, um durch technologischen Wandel sich ergebende neue Aufgaben jederzeit bewältigen zu können. Darüber hinaus muss ihr die Möglichkeit gegeben werden, jederzeit als agile Einheit Unterstützung in den Ländern und beim Bund so zu organisieren, dass man über Jahresprojekte hinaus Daueraufgaben, Dauerprojekte und mehrjährige Projekte organisieren kann.

Ebenso erhält die FITKO durch diesen Staatsvertrag und zur Erfüllung ihrer Aufgaben, wie ich sie gerade beschrieben habe, die Finanzmittelzuweisung

durch die Haushalte des Bundes und der Länder. Auch dazu verpflichten sich die Länder. Der Anteil der Länder, also damit auch unseres Landes, ergibt sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, den wir aus anderen Finanzierungszusammenhängen im Föderalismus sehr gut kennen. Die Vorsorge zur Finanzierung der laufenden Aufgabe ist im laufenden Haushalt organisiert. Für die sich in Zukunft ergebenden Aufgaben werden wir hier im Parlament als Haushaltsgesetzgeber miteinander sprechen müssen.

Ich bin sehr froh, dass diese Änderung auf den Weg kommt. Wir unterstützen sie als Digitalministerium und als Landesregierung ausdrücklich deshalb, weil es die Anerkennung der Realität ist, dass man nicht einmal eben auf Ebene der öfentlichen Verwaltung ein bisschen etwas organisiert und dann ist alles wunderbar digitalisiert, sondern das ist eine Aufgabe, bei der wir auf allen staatlichen und kommunalen Ebenen noch ein richtiges Stück des Wegs vor uns haben. Es ist auch eine Aufgabe, die nie irgendwann den Punkt erreicht haben wird, an dem man sagen wird: „Hurra, jetzt sind wir wirklich am Ende aller Möglichkeiten.“ Dafür brauchen wir Instrumente.