Protokoll der Sitzung vom 17.04.2024

Ich bin sehr froh, dass diese Änderung auf den Weg kommt. Wir unterstützen sie als Digitalministerium und als Landesregierung ausdrücklich deshalb, weil es die Anerkennung der Realität ist, dass man nicht einmal eben auf Ebene der öfentlichen Verwaltung ein bisschen etwas organisiert und dann ist alles wunderbar digitalisiert, sondern das ist eine Aufgabe, bei der wir auf allen staatlichen und kommunalen Ebenen noch ein richtiges Stück des Wegs vor uns haben. Es ist auch eine Aufgabe, die nie irgendwann den Punkt erreicht haben wird, an dem man sagen wird: „Hurra, jetzt sind wir wirklich am Ende aller Möglichkeiten.“ Dafür brauchen wir Instrumente.

Der IT-Planungsrat und die FITKO sind die Instrumente unserer Wahl. Andere kommen noch hinzu, aber wir wollen uns mit der Änderung zum Zweiten IT-Staatsvertrag eben genau dafür ausstatten. Wir haben in unserer Landesverfassung in Rheinland-Pfalz Sorge dafür getragen, dass das Parlament seine Zustimmung dazu geben muss, damit ein solcher Staatsvertrag mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz ratifiziert werden kann. Genau darum sind wir heute in der ersten Lesung. Genau deshalb bitte ich Sie um Unterstützung und Zustimmung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Schäfner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Zweiten Staatsvertrag jetzt in Folge und zum IT-Planungsrat will ich eine Wertung vorwegnehmen: Auch dieser ist sehr wichtig und absolut gelungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zum Ziel und Regelungsbedürfnis zwei Meinungen gibt, außer vielleicht, dass man anmahnt, dass alles so naheliegend und absolut richtig ist, dass man es schon ein paar Jahre länger so hätte machen können. Daran sind wir aber sicher nicht schuld. Es ist also sehr gut, dass sich unsere Landesregierung maßgeblich eingebracht und dieses sehr gute Ergebnis mitverhandelt hat.

Bei mir schwingen seit knapp einem Jahr immer die Eindrücke unserer Dele

gationsreise mit dem Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien nach Estland mit. Seitdem stelle ich mir bei allen Entscheidungen und Überlegungen zur Digitalisierung die Frage: Wie würden es die Esten machen?

Was dort geleistet wurde, ist beeindruckend und Vorbild für viele. Zur Wahrheit gehört aber auch: Nach der Unabhängigkeit des Landes in den 90erJahren des zurückliegenden Jahrtausends mussten sie dort von einer komplett anderen Basis aus starten, quasi von null ohne föderale Strukturen und für eine im Vergleich sehr überschaubar große Bevölkerung. Das soll aber deren Erfolg in keiner Weise schmälern, und wir können viel von dort lernen. Deshalb holen sich auch so viele Delegationen dort ihre Anregungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Der gewollte und erforderliche föderale Ansatz bringt eine Beteiligung aller Ebenen mit sich, bei der Kooperation und Miteinander zunehmend wichtiger werden. Die Zusammenarbeit zielt auf eine Vernetzung aller Ebenen und zugleich auf eine Arbeitsteilung ab, die Kosten verteilt und die digitale Transformation damit insgesamt finanzierbar bleiben lässt. Eine Herangehensweise, bei der jeder für sich alleine nach digitalen Lösungen sucht, soll vermieden werden. Dadurch lassen sich sowohl Personalkosten als auch Sachkosten reduzieren. Zudem lassen sich insgesamt Personalressourcen einsparen. Personalengpässe können dadurch bestenfalls vermieden oder zumindest reduziert werden.“ Diese Ausführungen stammen aus der Begründung zur Präambel des Staatsvertrags. Diese mache ich mir hiermit gerne zu eigen und unterstütze diese ausdrücklich und vollumfänglich.

Minister Schweitzer hat deutlich gemacht, er sieht das genauso, und die finanziellen Anteile aus Rheinland-Pfalz sind beträchtlich. Ein Blick auf den Wirtschaftsplan zeigt aber die Gesamtvolumina auf, die für Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland nötig sind und künftig noch nötig werden: für das Jahr 2024 169 Millionen Euro, für das Jahr 2025 223 Millionen Euro und für das Jahr 2026 280 Millionen Euro. Das ist viel Geld, aber absolut notwendig und gut investiertes Geld. Es ist sehr gut, dass man es so verhandelt hat, dass auch der Bund weiterhin seinen Beitrag leistet.

Die Wichtigkeit des Themas ist erkannt. Daran, dass das Volumen künftig noch ansteigt, kann man die Einstufung als vordringlich ablesen. Unsere Bewertung: Das ist gut so. Bürgerinnen und Bürger erwarten eine digitale Verwaltung, einen digitalen Staat, und das natürlich – das ist uns Deutschen besonders eigen – mit der notwendigen Datensicherheit. Dadurch werden wir als Deutschland insgesamt dauerhaft leistungsfähig sein und unseren Wohlstand sichern.

Für uns in Rheinland-Pfalz teile ich auch diese Einschätzung von unserem Minister ganz ausdrücklich. Als kleines Bundesland werden wir von der Kooperation absolut profitieren. Es ist also sehr gut investiertes Geld. Einmal ganz von finanziellen Aspekten abgesehen, erwarten die Bürgerinnen und Bürger völlig zu Recht, dass es eine einheitliche IT-Lösung für Deutschland

gibt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die weiteren Redebeiträge und die Beratungen im Ausschuss. Die maßgeblichen Player wie IT-Planungsrat und FITKO, die für große Teile der Umsetzung zuständig sein wird, hebe ich mir für eine etwaige zweite Beratung hier auf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Moskopp.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Änderung des IT-Staatsvertrags, der auf der MPK im November 2023 beschlossen wurde, geht es im Kern darum sicherzustellen, dass die Finanzierungsmodalitäten der föderalen IT-Kooperation FITKO flexibler sowie dem IT-Planungsrat flexiblere Handlungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Damit soll eine verbesserte Nutzung der Mittel ermöglicht und die föderale IT-Kooperation gestärkt werden.

Die FITKO wurde im Jahr 2020 ins Leben gerufen und ist in Trägerschaft aller Länder und des Bundes. Mit ihr soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Informationstechnologie gefördert werden.

Für diejenigen, die sich tagtäglich nicht mit der Digitalpolitik befassen, sei dazu gesagt, dass es also zwei große Institutionen gibt. Auf der einen Seite gibt es den IT-Planungsrat. Der ist gewissermaßen der Thinktank, in dem die politischen Entscheidungen gefällt werden und die grobe Richtung vorgegeben wird. Auf der anderen Seite steht die FITKO, sozusagen der Do-Tank, der für die operative Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung in ganz Deutschland verantwortlich zeichnet.

Die FITKO unterstützt den IT-Planungsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und soll eigentlich der zentrale Arbeitsmuskel der Verwaltungsdigitalisierung sein, wichtige Aufgaben koordinieren und Projekte langfristig übernehmen. Doch eine inflexible Finanzierungsstruktur lähmt derzeit die Organisation. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrechnungshof. Im Rahmen dessen sollen gemeinsame IT-Projekte koordiniert, einheitliche Standards entwickelt und die Efzienz in der föderalen IT-Struktur gesteigert werden.

Neben der Realisierung von Einzelvorhaben durch Projekte werden ganze Vorhabenbündel durch Programme gemeinsam koordiniert und umgesetzt.

Aktuell sind dies die OZG-Umsetzung und die Registermodernisierung zum Once-Only-Prinzip.

In der praktischen Umsetzung hat sich jedoch herausgestellt, dass es Verbesserungsbedarf gibt, vor allem bei der Unterstützung der Länder und des IT-Planungsrats im Projekt- und Produktbereich. Zwischen Beantragung von Mitteln und dem tatsächlichen Projektbeginn verstrichen teilweise bis zu zwei Jahre. Fehlende Übertragungsmöglichkeiten des Budgets auf Folgejahre und das damit einhergehende Finanzierungsrisiko haben sich als nachteilig für die Fortentwicklung von Digitalprojekten erwiesen.

Um die FITKO vor diesem Hintergrund zu einer beweglicheren und flexibleren Einheit zu machen, wurde eine Änderung des IT-Staatsvertrags dringend notwendig, vor allem mit flexibleren Finanzierungsmöglichkeiten. Die FITKO wurde durch die Änderung massiv aufgewertet. Sie erhält mehr Kompetenzen und mehr Finanzen. Ihr Finanzierungsmechanismus ist auf neue Beine gestellt worden. Der Bund bezahlt jetzt ein Viertel der Maßnahmen, den Rest der Kosten teilen sich die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel. Es besteht jetzt die Möglichkeit, dass die FITKO von ihren Befugnissen her die ihr zugedachte Funktion in der föderalen Verwaltungsdigitalisierung finanziell erfüllen kann.

Neben der finanziellen Neuaufstellung wird der Aufgabenkatalog der FITKO und des IT-Planungsrats durch Beschreibungen präzisiert, ihre Finanzierungsgrundlage ausgeweitet und flexibilisiert. Zum Beispiel wird es nun möglich, dass die FITKO-Projekte in der föderalen Verwaltungsdigitalisierung mehrjährig und dauerhaft bewirtschaftet werden.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist gut!)

Nach den neuen Vorschriften könnte der Wirtschaftsplan der FITKO auf drei Jahre im Voraus geplant werden.

Eine der großen Herausforderungen in den nächsten Jahren wird es sein, die durch den IT-Staatsvertrag und die zeitliche Governance-Reform hergestellten neuen Rahmenbedingungen auszufüllen, zu beleben sowie wirksam in Vollzug zu setzen. Das heißt, es gibt neue Entscheidungsstrukturen, die insbesondere die Rolle der Länder stärken, beispielsweise ein Einstimmigkeitsprinzip bei größeren finanziellen Ausgaben.

(Unruhe bei der SPD)

Durch diese notwendigen Neuerungen im Staatsvertrag wird der Stellenwert der Verwaltungsdigitalisierung nach außen sichtbar erhöht. Gleichzeitig wird damit nochmals dokumentiert, dass die Digitalisierung der Verwaltung eine Daueraufgabe ist.

(Beifall der CDU)

Unser Ziel muss es sein, die Bürokratie abzubauen, wo immer es möglich

ist. Dies ist dringend notwendig. Dafür benötigen wir ein funktionierendes Netzwerk. IT-Planungen gilt es voranzutreiben, neue Ideen zu entwickeln und endlich Lösungen zu bieten. Für die Zukunft eines modernen, global agierenden und attraktiven Standorts Deutschland und Rheinland-Pfalz braucht es passende gesetzliche Rahmenbedingungen und Gremien sowie eine zukunftsfähige Verwaltung und Wirtschaft in ganz Deutschland. Die geplanten Änderungen am IT-Staatsvertrag sind sinnvoll, erforderlich und längst überfällig.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Schellhammer.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf zur zweiten Änderung des IT-Staatsvertrags wird festgehalten, dass die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe ist. Änderungen zur Unterlegung dieser Daueraufgabe werden vorgenommen. Dementsprechend wird zum Beispiel die FITKO für diese Daueraufgabe aufgerüstet.

Lassen Sie es mich so sagen: Die Digitalisierung der Verwaltung braucht für diese Daueraufgabe vor allen Dingen Ausdauer; denn eigentlich – ich glaube, das ging vielen so, auch im Zuge der Pandemie – hätten wir uns gewünscht, dass wir bei der Verwaltungsdigitalisierung schon wesentlich weiter auf der Wegstrecke gewesen wären. Jetzt, mit diesem vorliegenden IT-Staatsvertrag, kommen wir dem Ziel oder zumindest einer Zwischenetappe aber wenigstens ein Stück näher.

Um im Bild zu bleiben, gehen wir noch einmal zurück an die Startlinie. Der IT-Planungsrat koordiniert seit seiner Gründung im Jahr 2010 die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik. Mit der föderalen IT-Kooperation FITKO – wurde schon erwähnt – wurden bereits bestehende organisatorische, personelle und finanzielle Ressourcen unter einem Dach zusammengezogen.

Die FITKO unterstützt als Anstalt des öfentlichen Rechts den IT-Planungsrat bei der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland. Dazu gehören die Planung und Koordinierung der Arbeit des IT-Planungsrats, die Vernetzung von Bund, Ländern und Kommunen und strategische Festlegungen. Die FITKO verwaltet zudem das Digitalisierungsbudget von Bund und Ländern und erarbeitet die föderale IT-Infrastruktur. Kurzum, ohne die FITKO gibt es keine Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland.

Wo aber stehen wir auf der Wegstrecke? – Wir haben es hier schon gehört: Das Onlinezugangsgesetz mit den digitalen Leistungen für Elterngeld, Kindertagesbetreuung, Eheschließung, Bürgergeld, Ummeldung, Führerschein, Einbürgerung, Handwerksgründung, Unternehmensanmeldung, Kfz-Zulassung, Bewohnerparkausweis, Bauvorbescheid und Baugenehmigung sowie Meldebescheinigung und Registerauskunft war nur ein Startschuss auf der Langstrecke.

Der IT-Planungsrat verantwortet mit der Registermodernisierung ein Mammutprojekt. Moderne Register sind aber wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung in Bund, Ländern und Kommunen. Sie sind Grundlage dafür, dass Verwaltungsdienstleistungen überhaupt digital anzubieten sind und Verwaltungsprozesse efzient, bürokratiearm und serviceorientiert gestaltet werden können. Bürger:innen sowie Unternehmen sollen Nachweise und Daten nach dem Once-Only-Prinzip künftig nur noch einmal digital übermitteln müssen. Das wäre ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau.

Mit dem vorliegenden Staatsvertrag und den geplanten Änderungen darin wollen wir dem IT-Planungsrat und der FITKO die notwendige Ausdauer verschafen. Diese Änderungen machen die föderale IT-Kooperation fit für die Zukunft. Insbesondere die Finanzierung – wir haben es bereits gehört – von dauerhaften Projekten soll durch die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel ermöglicht werden.

Die geplanten Änderungen bringen uns dem Ziel oder einem Etappenziel einer umfassenden Verwaltungsdigitalisierung ein Stück näher und tragen im Besonderen bei der Umsetzung digitaler Projekte der Verantwortung Rechnung. Eine gute Sache also. Weiter geht es auf der Wegstrecke. Unserer Meinung nach könnten wir etwas mehr Tempo bei der Verwaltungsdigitalisierung insgesamt gebrauchen, sodass wir aus diesem Grund dem vorliegenden Staatsvertrag gern zustimmen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Tatsächlich – da möchte ich Kollegen Schäfner recht geben – war die Ausschussreise nach Estland ein Augenöfner. Tatsächlich hat sich leider auf dramatische Weise gezeigt, wie weit Deutschland und insbesondere Rheinland-Pfalz zurück sind bei der Digitalisierung in der Verwaltung. Immer, wenn man dort hinkommt, dann merkt man, wie groß der Abgrund gähnt zwischen dem, was in Estland erreicht wird, und dem, was wir hier zu erreichen versuchen. Daher ist das ein richtiger Hinweis.

Ich möchte noch einmal auf eine Sache hinweisen. Dass die Digitalisierung in Estland so weit fortgeschritten ist, liegt daran, dass es einen parteiübergreifenden Konsens gegeben hat, und zwar – ja, das ist richtig, Sie schütteln jetzt den Kopf, Herr Staatsminister, das stimmt aber – von ganz links bis ins Nationalkonservative. Die EKRE, unsere Schwesterpartei, wenn ich das so sehen darf, die ähnliche Inhalte vertritt, hat sich der Digitalisierung nicht verwehrt. Im Gegenteil, sie hat die Notwendigkeit gesehen, Estland nach vorne zu bringen. Das ist ein Konsens, der hier schmerzlich vermisst wird und eigentlich notwendig ist.

(Abg. Martin Haller, SPD: Ich glaube, es geht los!)