Protokoll der Sitzung vom 18.04.2024

Sie können alle einen Beitrag leisten. Einen Beitrag für das eigene Leben und für das zu leisten, was in der Familie und am Arbeitsmarkt wichtig ist, geht über den Arbeitsmarkt. Der Jobcoach24+ begleitet durch enge Unterstützung. Wir werden damit einen Unterschied zu anderen Ländern machen, wenn es darum geht, intensiv Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen; denn das ist das Ziel einer jeden klugen Bürgergelddebatte, und nicht: Haben die so viel oder so viel und hat jemand anderes mehr oder weniger? Eine kluge Bürgergelddebatte hat am Ende immer das Ziel: Wie lange und hofentlich wie kurz bleiben die Menschen überhaupt im Bürgergeld? Das Ziel muss sein, Beschäftigung in die Familien zu bringen, bei den Menschen zu halten und sie damit zu einer eigenen, gelingenden Biografie zu bringen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Aufgrund der Redezeit der Regierung hätte jede Fraktion noch 2 Minuten. Das ist eine Möglichkeit, die aber nicht genutzt werden muss. – Ich stelle fest, sie wird nicht genutzt.

Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.

Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Moderne Bürgerfeuerwehr erhalten und stärken – rheinland-pfälzische Sondervorschriften für Feuerwehrfahrzeuge abschafen, Förderwesen vereinfachen und Feuerschutzsteuer gesetzeskonform einsetzen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9319 –

Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Junk.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird so oft über Bürokratieabbau und Beschleunigung in der Politik gesprochen. Die Frage am Ende des Tages ist: Wann fangen wir endlich damit an? Deshalb lade ich Sie alle sehr herzlich ein, heute den vielen Worten endlich Taten folgen zu lassen.

(Beifall der CDU)

Wir können mit dem vorliegenden Antrag sehr viele unnötige bürokratische Hürden abbauen. Wir können darüber hinaus dringend notwendige Beschafungsverfahren deutlich beschleunigen. Wir können den Kommunen finanzielle Planungssicherheit geben, indem die Feuerschutzsteuer endlich gesetzeskonform eingesetzt wird,

(Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und wir können zu guter Letzt mit all diesen Maßnahmen das herausragende ehrenamtliche Engagement von über 50.000 ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden und Ehrenamtlichen in den Hilfsorganisationen deutlich stärken.

(Beifall der CDU – Abg. Michael Hüttner, SPD: 54!)

Wir haben hier im Plenum in den letzten Jahren und auch in der Innenausschusssitzung am 11. Januar leider festgestellt, dass das Innenministerium die Festbetragsübersicht für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen nicht anpassen will. Seit dem Jahr 2018 wurde diese nicht mehr angepasst, bei der Hälfte der Fahrzeuge also schon seit sechs Jahren nicht mehr, Herr Noss, und bei der anderen Hälfte sogar darüber hinaus seit dem Jahr 2015 nicht mehr. Das geht gar nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall der CDU)

Ich will Ihnen gerne ein praktisches Beispiel bringen. Herr Karn, immerhin zuständiger Referent im Innenministerium, hat im Ausschuss zur Beschafung des Waldbrandfahrzeugs des Landes gesagt, dass es, als dieses 2021/2022 bestellt worden ist, 365.500 Euro gekostet hat. Wenn man es jetzt im Januar beschaft hätte, hätten die Kosten bei 420.000 bis 430.000 Euro gelegen. Das steht alles im Protokoll. Das ist nicht von der Opposition. Das sind Worte des Referenten des Innenministeriums. Das sind 15 bzw. 18 % mehr in zwei Jahren. Jetzt können Sie für sich selbst überlegen, wenn wir seit 2015 und 2018 keine Anpassung mehr haben, ob das noch in Ordnung ist.

(Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄH- LER – Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es!)

Ich bringe Ihnen gerne ein Beispiel für das Beschleunigen von Verfahren. Wir haben im Jahr 2017 den Antrag für ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug, kurz TSF, für eine kleine Eifelgemeinde bei mir im Wahlkreis, die Gemeinde Gipperath mit etwas 230 Einwohnern, gestellt. Das haben wir im Jahr 2017 beantragt. Wir haben es im Jahr 2019 dann beschaft, und es ist ausgeliefert worden. Der Bewilligungsbescheid für dieses Fahrzeug kam dann im Jahr 2023, also immerhin sechs Jahre danach. Diese Bewilligung in Höhe von 24.500 Euro – Frau Ahnen sagt immer, die horrenden Zahlen – wird dann noch

auf vier Jahre gestreckt. Bis zum Jahr 2026 kommt dann die letzte Tranche von knapp 4.500 Euro. Neun Jahre später haben wir immer noch den kleinen Förderbescheid für das TSF der Feuerwehr Gipperath auf dem Tisch. Das ist völlig unnötig und unsinnig.

(Beifall der CDU)

Sie müssen bei dem Ganzen noch eines berücksichtigen. In Zeiten, in denen wir nur 0 bis 1 % Vorfinanzierung hatten, war das vielleicht noch nicht so schlimm, aber jetzt, wenn sie 3 bis 4 % bezahlen – es ist nur ein kleiner Förderbescheid gewesen –, macht sich das deutlich bemerkbar.

Sie reden immer von der kommunalen Selbstverwaltung und davon, dass die Kommunen beim Brand- und Katastrophenschutz zuständig sind. Dann lassen Sie es uns an der Stelle doch so machen. Wir schlagen vor – wie Sie es im Übrigen auch bei den Kreisstraßen machen, es ist also keine unheimlich neue Innovation –, dass Sie nach festgelegten Kriterien pauschale Summen aus der Feuerschutzsteuer für die Kommunen zur Verfügung stellen. Die Kommunen sollen eine Feuerwehrbedarfsplanung machen. Das steht außer Frage. Sie sollen die Dinge mit Ihnen für zehn Jahre abstimmen, und in diesen zehn Jahren können sie dann mit den festgelegten Summen finanziell planen und diese Dinge konsequent abarbeiten und umsetzen.

(Beifall der CDU)

Deshalb sage ich es noch einmal, wir schlagen vor, 90 % aus der Feuerschutzsteuer hier zur Verfügung zu stellen. Das steht im Gesetz eindeutig geschrieben. Das kann jeder in § 26 LFAG nachlesen. Vorrangig ist das Geld an die kommunalen Aufgabenträger auszuzahlen. Der Landkreistag, der Städtetag, der Landesfeuerwehrverband und der Gemeinde- und Städtebund weisen seit Jahren immer wieder darauf hin, dass das Land gesetzeswidrig unterwegs ist, weil es Teile von seinen eigenen Aufgaben, wie die Versorgungsbezüge der ADD-Bediensteten, aus dieser Steuer bezahlt und am Ende nur 50 % für die Kommunen überhaupt zur Verfügung bleiben. Das ist gesetzeswidrig und steht für Sie alle dokumentiert im Buch geschrieben.

(Beifall der CDU)

Deshalb sage ich Ihnen noch einmal, ändern Sie mit Zustimmung zu unserem heutigen Antrag diese Vorgehensweise. Kehren Sie wieder zu einer gesetzeskonformen Politik im Bereich der Feuerwehren zurück.

(Beifall der CDU)

Wir fordern, die anlassbezogene Förderung für Fahrzeuge und auch für Feuerwehrgerätehäuser jetzt durch pauschale Sätze zu ersetzen. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen über die Kriterien für diese Pauschalen zu diskutieren.

Wir können sicherlich nicht in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz nur nach den Einwohnerzahlen vorgehen, sondern wir müssen einen Mix aus

Einwohnern, Fläche, Risikoklassen, vielleicht auch Feuerwehrangehörigen oder Einheiten machen, die wir vor Ort haben. Es muss aber ein Mix sein.

Jetzt braucht mir auch keiner von der Regierungsseite gleich zu erzählen, das wäre ein Hexenwerk. Das habe ich selbst in einer Exceltabelle zusammengestellt. Das ist eine Sache von ein paar Tagen. Dann kann man das nach festgelegten Kriterien jedes Jahr dort eintragen und verteilen. Das ist gar kein Problem. Es braucht mir keiner etwas anderes zu erzählen.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

Zu guter Letzt wäre es noch ein herausragender Fortschritt, wenn wir endlich die Sondervorschriften für die Beschafung von Feuerwehrfahrzeugen, also die technischen Richtlinien, komplett abschafen würden. Das wäre eine richtige Verwaltungsvereinfachung. Es wäre eine Beschleunigung und würde die Beschafung wesentlich günstiger machen.

Ich will Ihnen zum Abschluss ein Beispiel bringen. Wenn Sie in MecklenburgVorpommern ein TSF-W kaufen, kostet das 30.000 Euro weniger als in RheinlandPfalz. Warum? – Weil man dort Atemschutzgeräte im Innenraum der Fahrgastzelle verbauen darf; in Rheinland-Pfalz nicht. Warum müssen Fahrgestelle für HLF oder Tanklöschfahrzeuge von 18 auf 16 t abgelastet werden? Das ist doch für das Fahrgestell von MAN genau dasselbe, und dem Fahrer ist es auch völlig egal. Wir haben das Problem, dass Gewichtsreserven verloren gehen, weil wir unnötige Kriterien haben. Das hemmt die Beschafung, und deswegen sollte dies unbedingt abgeschaft werden.

(Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄH- LER)

Deshalb ist dieser heutige Antrag Bürokratieabbau. Er ist Beschleunigung, und er ist die Umsetzung von Recht und Gesetz und könnte beispielhaft für viele weitere Förderverfahren bei Kitas, Schulen und vielen anderen kommunalen Aufgaben sein.

Ich freue mich auf die Diskussion.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄH- LER)

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Noss.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hatte in der gestrigen

Runde einmal den Ausdruck „Und täglich grüßt das Murmeltier“ gebraucht. Sie grüßen auch jedes Mal mit demselben, nämlich mit der Feuerwehr.

Die Feuerschutzsteuer ist ganz klar eine Landessteuer – nicht, wie Sie es gerne möchten –, und über die Verwendung der Einnahmen entscheidet somit das Land.

Entsprechend des LBKG unterliegt die Verwendung der Einnahmen einer Zweckbindung. Danach sind die Mittel für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zu verwenden. Die Unterscheidung bezüglich der Aufgabenträger – ob Land oder Kommune – ist gesetzlich nicht normiert. Insofern ist es folgerichtig, dass das Land die Mittel für die Maßnahmen in eigener Aufgabenträgerschaft nutzt.

Darüber hinaus muss gesagt werden, dass das Land Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer unter anderem für die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie und die mit Brandschutz befassten Bediensteten der ADD verwendet. Dadurch unterstützt das Land die Feuerwehren der Kommunen und damit den Brandschutz in Rheinland-Pfalz. Das Land verwendet die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer somit absolut sachgerecht, gesetzesund zweckkonform entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Es kann daher keine Rede von einer Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer sein.

(Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

Im Übrigen verfahren auch andere Bundesländer nach dem gleichen Verfahren. Wir sind also nicht die Einzigen, sondern es ist so, dass viele das so sehen wie wir.

(Abg. Dennis Junk, CDU: Andere schafen auch die Straßenaus- baubeiträge ab!)

Nun ist damit zu rechnen, dass die Feuerschutzsteuer in diesem Jahr rund 26 Millionen Euro betragen wird.

Was Ihre Einlassung bezüglich der stark zunehmenden Regelungsdichte in Deutschland betrift, so haben Sie recht. Bloß sind das nicht etwa feuerwehrspezifische Erscheinungen, sondern sie sind allgemein in der Gesellschaft und in Behörden sowie Verwaltungen anzutrefen. Die CDU bemängelt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel von der Höhe her nicht ausreichend seien, um alle drängenden Bedarfe zu befriedigen.