Protokoll der Sitzung vom 18.04.2024

Was Ihre Einlassung bezüglich der stark zunehmenden Regelungsdichte in Deutschland betrift, so haben Sie recht. Bloß sind das nicht etwa feuerwehrspezifische Erscheinungen, sondern sie sind allgemein in der Gesellschaft und in Behörden sowie Verwaltungen anzutrefen. Die CDU bemängelt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel von der Höhe her nicht ausreichend seien, um alle drängenden Bedarfe zu befriedigen.

(Abg. Gerd Schreiner, CDU: Da hat sie recht!)

Daneben sei das Förderwesen insgesamt auch viel zu bürokratisch und der Zeitraum von der Antragstellung bis zur Bewilligung zu langwierig.

(Abg. Gerd Schreiner, CDU: Richtig!)

Hierzu lässt sich feststellen, dass die Förderanträge der Feuerwehren in einigen Ländern so gehandhabt werden, dass die nicht zur Auszahlung gelangten

Anträge zum Jahresende an die Antragsteller zurückgesandt werden. Dadurch bedingt erscheinen diese Anträge natürlich nicht mehr in der Restantenliste. Das heißt, dass der Antrag im folgenden Jahr erneut gestellt werden muss. Das ist Bürokratie.

(Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

Durch diese Handlungsweise entstehen zusätzliche Arbeiten, die in RheinlandPfalz einfach deshalb nicht anfallen, da der vorliegende Förderantrag aus dem Vorjahr nicht zurückgegeben, sondern in das Folgejahr übernommen wird.

(Abg. Gerd Schreiner, CDU: Oder das fortfolgende oder das fortfortfolgende!)

Stellen Sie doch keine Fragen, die Sie gar nicht stellen wollen.

Das LBKG, das vom Landtag beschlossen wurde, sieht vor, dass die Feuerwehren die genormte oder von dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium oder durch von ihm bestimmte Stellen zugelassene oder anerkannte Ausrüstung verwendet. Auch die Feuerwehrverordnung, welche unter anderem die mindestens vorzuhaltenden Fahrzeuge regelt, bezieht sich vorrangig auf bundesweit genormte Fahrzeuge.

Insofern ist es aus Sicht des MdI in jedem Fall zu begrüßen, wenn Kommunen bei Beschafungen Fahrzeuge entsprechend der bundesweit einheitlichen Normen ausschreiben. Die Beschafung von Normfahrzeugen ist nämlich in der Regel wirtschaftlicher als von individuell angepassten Fahrzeugen. Das ist auch Grundlage für die ADD bei der Förderung der Aufgabenträger.

Lediglich für einige Fahrzeuge, für welche keine bundesweite Norm besteht, hat das Land besondere technische Richtlinien erlassen. Gemäß § 3 des Landesgesetzes ist der Brandschutz eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die benötigte Ausrüstung vorgehalten wird. Das Land unterstützt die Gemeinden dabei mit Zuschüssen, die sich in erster Linie aus der VV über Zuwendungen für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ergeben.

Diese VV besagt im Übrigen, dass auf die Gewährung einer Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht. Trotzdem werden die Feuerwehren in den Kommunen im Land durchaus fürstlich, kann man fast sagen, bezuschusst;

(Zuruf von der CDU: Fürstlich! – Abg. Gerd Schreiner, CDU: Haben Sie „fürstlich“ gesagt?)

denn wenn Sie überlegen, was in den letzten Jahren an Fahrzeugen angeschaft wurde, ist das eine Anzahl von Geldern, die dort verwendet wurden, die im Prinzip kaum zu übertrefen sein wird

(Abg. Torsten Welling, CDU: Das entbehrt doch jeglicher Grund- lage, was Sie da erzählen!)

und die insgesamt die Situation ansonsten durchaus nicht tragen kann.

(Glocke des Präsidenten)

Wir haben einen Haushalt. Dieser Haushalt besagt, dass wir in dem Jahr A einen gewissen Betrag ausgeben können und im folgenden Jahr wiederum. Wir können nicht unter Nichtberücksichtigung des Haushalts bereits acht, neun Jahre vorher entsprechende Anträge stellen und Feuerwehrfahrzeuge kaufen. Das geht nicht; denn damit würden wir uns doch irgendwo lächerlich machen.

(Glocke des Präsidenten – Abg. Gerd Schreiner, CDU: Redezeit!)

Das Ganze im Bereich der Kommunen zu regeln, ist deshalb ganz einfach. Die Kommunen müssen wissen, wie lange ihre Feuerwehrfahrzeuge laufen. Die laufen 15 Jahre. Das heißt, dann müssen sie entsprechend reagieren.

(Abg. Gerd Schreiner, CDU: Wie viele Jahre? – Abg. Dennis Junk, CDU: Die laufen länger als 15 Jahre! – Unruhe bei der CDU)

Manche länger, manche weniger.

(Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU)

Insgesamt haben Sie heute dasselbe Lied gesungen wie immer, ohne dass Sie dabei wirklich vernünftige Nachweise bringen konnten, dass das, was Sie gesagt haben, in Ordnung ist. Es wird so bleiben. Wir werden bei der Feuerwehr versuchen, das Bestmögliche zu machen. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler des Frauenlob-Gymnasiums Mainz, die 10. Jahrgangsstufe, der Leistungskurs Sozialkunde. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Dann sind es Mitglieder des SPD-Ortsvereins aus Schönenberg-Kübelberg. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Wir dürfen zudem begrüßen: Vereine aus Rheinzabern sowie Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Jockgrim. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Jetzt spricht Kollege von Heusinger für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feuerwehr in Rheinland-Pfalz bildet das Rückgrat für den Brand- und Katastrophenschutz.

Der Großteil der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Rheinland-Pfalz arbeitet ehrenamtlich. Hierbei zeigt sich die Doppelfunktion der Feuerwehr. Sie ist sowohl Sicherheitsgarant für die Menschen und die Umwelt als auch Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und

(Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Der Kreisverwaltung!)

dem Gemeinwesen und damit ein unentbehrlicher Teil der Gesellschaft, eine moderne Bürgerfeuerwehr eben.

Für eine gute Aufgabenerfüllung ist eine entsprechende technische Ausstattung unabdingbare Voraussetzung. Ist aber der im Antrag der CDU-Fraktion genannte vermeintliche „immense Investitions- bzw. Modernisierungsstau“ wirklich die zentrale Herausforderung unserer Feuerwehren? – Ich wage mich da aus dem Fenster zu lehnen und sage Nein.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang den rheinland-pfälzischen Feuerwehrverband zitieren – mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Nachwuchsgewinnung ist [das zentrale] Thema der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz.“ In Zeiten, in denen in einigen Gemeinden der Grundschutz vor allem tagsüber nur noch mit größeren Anstrengungen und Alarmierungen der benachbarten Feuerwehren gewährleistet werden kann, sollte unser Hauptaugenmerk auf der personellen Ausstattung unserer Feuerwehren liegen.

In diesem Zusammenhang gibt es Erfreuliches zu berichten. Seit der letzten Erhebung im Jahr 2017 hat sich die Zahl der ehrenamtlich aktiven Feuerwehrangehörigen in Rheinland-Pfalz deutlich erhöht. Mit Stand aus dem April dieses Jahres waren 54.500 in unseren Feuerwehren aktiv. Besonders hervorzuheben ist dabei die Entwicklung der Feuerwehrfrauen. Die Zahl der Aktiven hat sich von 2.900 in den letzten Jahren auf nun 5.300 fast verdoppelt.

Die Ergebnisse der nun beauftragten Ehrenamtsstudie werden uns weiterhin wichtige Rückschlüsse über das Ehrenamt Feuerwehr und für eine zielgerichtete und zeitgemäße Nachwuchswerbung liefern. Die Entwicklung der Aktiven zeigt in jedem Fall, dass die bisherigen innovativen und intensiven Bestrebungen Wirkung zeigen.

(Zuruf des Abg. Torsten Welling, CDU)

Wenig innovativ sind leider die Forderung nach einer Vereinfachung des

Förderwesens und der Vorwurf der Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer. Das ist ein alter Hut; das wissen Sie selbst, lieber Kollege Junk. So war die Landesbeschafung von Feuerwehrfahrzeugen mehrfach Thema im Plenum und auch im Innenausschuss. Zuletzt hat die Landesregierung sehr überzeugend, wie ich fand,

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das wundert mich nicht!)

im Januar dieses Jahres über die landeseinheitliche Beschafung der TLF 3.000 für alle Leitstellenbereiche in Rheinland-Pfalz berichtet. Die Landesregierung hat damit einen neuen rheinland-pfälzischen Standard eingeführt, der die Beschafung durch die kommunalen Aufgabenträger erleichtert.

Es bleibt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Beschafung in Rheinland-Pfalz grundsätzlich weiterhin Aufgabe der Landkreise bzw. Städte bleibt; denn der Katastrophenschutz ist bei uns Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landesregierung unterstützt weiterhin ein interkommunales Beschafungsmodell. Die Kommunen kooperieren bei der Beschafung von Feuerwehrfahrzeugen, und die ADD sowie die Feuerwehrund Katastrophenschutzakademie beraten bei den Themen „Bedarfsermittlung“ bzw. „Technik“.

Künftig – das wissen Sie auch, lieber Kollege Junk – wird es durch die Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz, aber auch im Bereich der landeseinheitlichen Beschafung zu Änderungen kommen. Die Landesregierung hat bereits Anfang dieses Jahres mitgeteilt, dass künftig weitere Fahrzeuge oder auch Material wie Abrollbehälter landeseinheitlich beschaft werden können. Grundlage hierfür sind einsatztaktische Besprechungen im Rahmen der Neustrukturierung. Zur im Antrag geforderten Aktualisierung: Die Festbetragsübersicht Fahrzeuge wurde nach 2018 auch 2021 aktualisiert. Von einer jahrelangen Überfälligkeit kann somit keine Rede sein.

Lassen Sie mich zu guter Letzt noch ein paar Worte zum Dauerbrenner Feuerschutzsteuer verlieren. Lieber Kollege Junk, wie zuletzt auf Antrag Ihrer Fraktion im Mai-Plenum des letzten Jahres diskutiert, kommen die Einnahmen der Feuerschutzsteuer den Kommunen vollumfänglich zugute.

(Abg. Torsten Welling, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)