Wenn man dann fordert, das soll nicht mehr so sein, sondern das soll das Land übernehmen, dann ist dieser Wegfall der Straßenbeiträge natürlich trotzdem so, dass es sich weiterhin letztlich um Ersatzgelder des Landes handelt, die im Übrigen auch von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes aufgebracht worden sind.
Wer also weiterhin hier behauptet, er würde mit diesem Gesetz etwas abschafen, der betreibt Täuschung; denn es wird nichts abgeschaft. Es wird nur anders verteilt.
Sand in die Augen streuen und sagen, ich nehme dir eine Belastung. Die Belastung bleibt. Sie wird nur innerhalb der öfentlichen Kassen verschoben. Das ist Ihr Vorschlag. Dem kann man vielleicht auch folgen, wenn man ihn zu Ende denkt.
Alles beginnt aber mit der Ehrlichkeit zu sagen, wir schafen nichts ab, sondern wir wollen, dass das Land das bezahlt, was bisher andere bezahlt haben. Das wäre ein ehrlicher Einstieg in die Debatte, Herr Abgeordneter Dr. Bollinger.
Der Bayerische Gemeindetag hat in Bezug auf die dortige Abschafung deshalb – ich darf das mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren, hofe ich – von einem Pyrrhussieg für die Bürger gesprochen und weiter ausgeführt – Zitat –: „Bei näherer Betrachtung wird allerdings deutlich, dass ‚die Zeche‘ jeder steuerzahlende Bürger zahlen wird. Entlastet werden nun alle Grundstückseigentümer in einer öfentlichen Straße. Da auch in Zukunft Straßen mit erheblichen Summen saniert werden müssen, finanzieren künftig alle (!) Bürger über ihre Steuern die Baumaßnahmen mit.“
Insofern ist das der Blick, den wir auf die Dinge richten sollten. Dann mag man sich fragen: Ist es am Ende des Tages zu belastend? Oder ist es am Ende des Tages – und das wäre eine Frage, die uns sehr bewegen würde – gar ungerecht, Einzelne mit einem Bruchteil einer Summe zu belasten? – Ich komme zu der Feststellung, dass eine angemessene Beteiligung von Anliegern nicht ungerecht ist, sondern durchaus weiterhin ihren Sinn erfüllt.
Das zweite wichtige Argument, das ich hier jetzt zum wiederholten Mal gehört habe, ist das Thema der Erhebungskosten. Ich will es so formulieren: Es ist richtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Berechnung der Erhebungskosten in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Rückmeldungen der Gemeinden nicht möglich ist. Das haben wir auch nie behauptet, aber wir haben wiederholt darauf hingewiesen, die Antworten der Gemeinde erlauben keine repräsentative Schlussfolgerung, aber trotzdem bleibt Fakt – das geben auch die Gemeinden selbst zum Besten –, wir kennen keine Anhaltspunkte für ein Missverhältnis zwischen Erhebungskosten und Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen.
Hier zu argumentieren, dass solche Erhebungen Aufwand bedeuten, ist eine Binsenweisheit. Alles, was im Rahmen des Kommunalabgabenrechts irgendwo erhoben und vereinnahmt werden muss, ist natürlich am Ende des Tages ein Aufwand. Wir kämen aber doch auch nicht auf die Idee zu sagen, die Erhebung von Friedhofsgebühren übernimmt demnächst auch das Land; denn das ist ein kommunaler Aufwand.
Insofern macht es in Ihrer Sachlogik nur deutlich, dass die Kommunen das, was ihnen wichtig ist, nämlich dass sie selbst eine Steuerungsfunktion in dieser Frage über die Entscheidung besitzen wollen, wo ausgebaut wird und wie damit umgegangen wird, bei dem Vorschlag, wenn man Ihnen folgt, verlieren würden. Deshalb ist das immer noch eines der Kernargumente in der kommunalen Familie in Rheinland-Pfalz, dass man sich für die Beibehaltung dieser Form der Straßenausbaubeiträge starkmacht.
Deshalb würden wir als Landesregierung an dieser Stelle unsere Kommunen auch weiterhin unterstützen wollen. Es ist zielführend, und einen sachlich zutrefenden Grund konnten Sie zumindest im Rahmen Ihrer Gesetzesbegründung heute weiterhin nicht vortragen.
Vielen Dank. – Herr Minister Ebling, das war ein insgesamt sachlicher Beitrag. Ich habe mich nur ein bisschen an der Formulierung „Sand in die Augen streuen“ gestört; denn letztlich habe ich von Anfang an gesagt – es steht auch im Gesetzentwurf –, wir schafen diese Abgabe ab. Die müssen die Bürger nicht mehr tragen. Die wird aus einem allgemeinen Aufkommen finanziert, das für verschiedene Zwecke verwendet wird.
Wenn wir jetzt dieses Geld nicht für viele unsinnige Dinge ausgeben, für die es die SPD-Fraktion ausgeben möchte, dann bleibt uns mehr Geld für die Gemeindestraßen, und dann müssen wir die Bürger nicht zusätzlich belasten.
Ich glaube, das ist relativ logisch und nachvollziehbar. Was die Ungerechtigkeit betrift, es gibt eine Kfz-Steuer, es gibt Steuern, die eigentlich für die Aufrechterhaltung unseres Straßennetzes gedacht sind,
und es gibt eine ganze Reihe von Ausbaumaßnahmen, bei denen man sagen muss, wenn Parkplätze wegfallen etc., dass dadurch den Bürgern kein zusätz
Zu dem Thema, das jetzt mehrfach angebracht wurde, man würde Hausbesitzer etc. nur entlasten und andere nicht: Es ist so, die Hälfte unserer Bevölkerung sind Hausbesitzer. Es ist gut und richtig, dass hier mehr Menschen im Eigentum sind. Natürlich wollen wir diese auch entlasten. Wie Sie eben schon sagten, selbst wenn ein Vermieter das Ganze nicht direkt umlegen kann, besteht natürlich doch die Gefahr, dass das auf irgendeinem Weg dann bei den Mietern landet.
Letztlich ist das also eine breit angelegte Entlastung. Wir beschneiden damit auch nicht die kommunale Autonomie. Es handelt sich um eine nicht zweckgebundene Pauschale. Die kommunale Autonomie wäre bei dem deutlich schlechteren Gesetzentwurf der CDU beschnitten worden, den sie vor ein paar Jahren eingebracht hat. Das wäre eine zweckgebundene Pauschale gewesen. Da hätte tatsächlich dann die jeweilige Kommune immer beim Land um Erlaubnis ersuchen müssen. Das ist hier nicht der Fall.
Letztlich zu Bayern: Bayern ist deutlich größer als Rheinland-Pfalz und nimmt trotzdem weniger Geld.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde gerne auch an dieser Stelle mit einem Zitat antworten, weil es mir so gut gefallen hat und ich es Ihnen nicht vorenthalten möchte. Es kommt von Herrn Dr. Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund.
„Und so verwundert es nicht, dass so manch braver und ehrlicher Kommunalpolitiker auf die Frage, wo denn das Geld herkommen soll, wie folgt antwortet: ‚Am liebsten vom Land, noch lieber vom Bund, am Allerliebsten von Europa,
Oder wie es in einer saarländischen Landtagsfraktion einmal dem Verfasser, in diesem Fall Herrn Dr. Thielmann, geschildert wurde: „Bei uns träumt man von der Kuh, die im Himmel gefüttert und auf Erden gemolken wird.“
Wir sind am Ende der Debatte, und es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen dann zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/9300 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Wir kommen dann noch zur unmittelbaren Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/9353 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der CDU abgelehnt.
Landesgesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9309 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/9734 –
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9309 – in zweiter Beratung zustimmen