Die allermeisten Hochschulen haben gesagt, dass sie das Modell, das die FDP vorschlägt, nicht haben wollen, weil sie glauben, dass es verwaltungsintensiver ist als der Nutzen, den sie daraus ziehen können.
Ein Punkt, bei dem man als Antragsteller handwerklich durchaus hätte nachsteuern können, ist zum Beispiel, dass der Gesetzentwurf der FDP keinen Unterschied zwischen der Behandlung von Universitäten und Fachhochschulen macht. Die Fachhochschule Kiel hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, das könnte bedeuten, dass die Fachhochschule Kiel ein Bildungs- und Studienguthabenmodell einführen müsste mit hohem verwaltungstechnischen Aufwand, ohne jemals einen Euro aus den Langstudiengebühren zu bekommen, weil diese dort gar nicht anfallen.
Wenn es einen solchen Strickfehler gibt, kann man darauf reagieren und handwerkliche Fehler korrigieren.
Aufgrund der Tatsache, dass die Hochschulen, die ja die Nutznießer des Gesetzentwurfes sein sollen, dieses Modell gar nicht haben wollen, gibt es keinen
Der Kollege Weber hat in Teilen Recht, wenn er sagt, dass Langzeitstudiengebühren unter Umständen die falschen Steuerungseffekte auslösen können, weil sie zu einem Zeitpunkt einsetzen, zu dem sozusagen der Ablauf des Studiums falsch gelaufen ist. Die logische Schlussfolgerung aus diesem Ausspruch wäre allerdings, allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Semester zu fordern, Herr Weber. Das ist das, was wir machen.
Wir glauben, dass die Lenkungseffekte hinsichtlich einer Studienzeitverkürzung am besten dadurch zu gewährleisten sind, dass man von Anfang an Studiengebühren erhebt. Das ist etwas, was sich zumindest in der SPD zunehmend herumspricht, bei den Grünen noch nicht; die werden auch noch dahinter kommen. Ich glaube, dass wir diese Lenkungseffekte verfolgen sollten.
Ich bin der Auffassung, dass wir Studiengebühren insgesamt einführen sollten, um die Finanzierung der Hochschulen und des Studiums insgesamt auf andere Beine zu stellen. Liebe Kollegen, die Zeiten sind vorbei, in denen man ein Studium sozusagen mit der Anspruchshaltung einer öffentlichen Leistung gegenüber einfach in Anspruch nehmen kann und so lange studiert, wie man will. Vielmehr ist es heute so, dass man zu einem Studium mehr als nur seinen Fleiß und seine Arbeit beitragen muss. Man kann nicht mehr davon ausgehen, dass dies einem einfach so zur Verfügung gestellt wird.
Insofern sind wir der Auffassung, dass man eher alle Bestrebungen darauf setzen sollte, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Wir sind mit der FDP zusammen in diesem Landtag hinsichtlich einer Unterstützung der Klage einiger Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht aktiv geworden. Das wäre mit Sicherheit der richtige Weg gewesen.
Da ich aus vielerlei Gründen, zum Beispiel wegen der Farbenlehre, etwas Positives zu dem Gesetzentwurf sagen möchte, finde ich: Es ist ein richtiger Ansatz der FDP in diesem Gesetzentwurf, einen Hinweis auf Gebühren für Gasthörer zu geben. Nach dem, was man aus den Hochschulen und Universitäten hört, ist es so, dass mittlerweile sehr viele Vorlesungen durch Gasthörer stark beeinträchtigt sind. Ich halte es für richtig, dass jemand, der als Gasthörer eine Leistung
in Anspruch nimmt, die nicht seiner Erstausbildung oder seinem Erststudium entspricht, einen solchen Betrag zahlt. Die FDP spricht von 100 €.
Insofern: In Teilen sind wir dabei. In dem Ziel, Gebühren für das Studium an Hochschulen zu erheben, sind wir auch mit dabei. Was allerdings diesen Gesetzentwurf betrifft, bleiben wir bei unserer Haltung, die wir schon vor einem Jahr deutlich gemacht haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion freut sich über die Emanzipation der CDU von ihrem kleineren Oppositionspartner.
Nachdem noch vor den Sommerferien wiederholt von der FDP das Thema Studiengebühren erfolglos in den Landtag eingebracht wurde, zieht sie es in diesem Jahr zum dritten Mal im Landtag aus der Tasche. Ich habe nachgezählt. Wir diskutieren wirklich zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit darüber.
Unsere Kritik vom Frühsommer gilt auch noch im Spätherbst: Schleswig-Holstein hat nicht zu viele Studierende, sondern zu wenige. Andere Länder bauen zu unserem Bedauern Studienplätze rapide ab. Wir dagegen gehen den Weg - das werden wir anhand von Zielvereinbarungen noch detaillierter diskutieren -, unsere Hochschullandschaft umzubauen, nicht jedoch abzubauen.
Studiengebühren schrecken ab und sind weder als exklusive Studiumsstartvoraussetzung noch als Strafmaßnahme zur Examenszeit geeignet, die Leere mancher Lehre zu füllen. In den Zielvereinbarungen
mit den Hochschulen hingegen werden geeignete Instrumente vereinbart, um das Lehrangebot zu verbessern. Mit der Neuordnung des Studiums nach Bachelor und Master sollen tatsächliche Anreize gegeben und die Voraussetzungen geschaffen werden, ein Studium zügig durchzuführen.
Unabhängig davon ist es an der Zeit für eine perspektivische Diskussion über die Frage, wie die Nachfragesituation der Studierenden gestärkt werden kann. Denn darum geht es: Wie können die Studierenden mit einem Instrument ausgestattet werden, das ihnen gestattet, an den Hochschulen als Nachfrager aufzutreten? Dazu gibt es das System der Bildungsgutscheine oder der Studienkonten.
Der Clou an diesem System ist, dass Studierende vom Staat Mittel erhalten, in Form von Gutscheinen oder Konten, um die Hochschule ihrer Wahl für ihre Dienstleistungen zu bezahlen und damit einen Wettbewerb um optimal organisierte Forschung und Lehre auszulösen. Ebenso wird zu Recht öffentlich diskutiert, ob nicht Akademikerinnen und Akademiker einen bestimmten geringen Prozentsatz ihres Einkommens für das Hochschulwesen aufbringen können. Hierzu hat unsere Bundestagsfraktion in den letzten Wochen eine Fachanhörung durchgeführt, mit sehr interessanten Zwischenergebnissen.
Im Modell der FDP hingegen treten die Studierenden als zahlende Nachfragende am Ende ihres Studiums auf und müssen dieses Geld privat aufbringen. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir uns erhoffen. Wenn Sie sich dadurch Einnahmen für die Hochschulen versprechen, dann kann ich nur sagen: Sie gehen offensichtlich davon aus, dass es eines Anreizes für die Hochschulen bedarf, möglichst viele zahlende Langzeitstudierende zu produzieren, um Geld in die Hochschulkassen zu spülen. Ich glaube, das ist nicht effizient. Hier verweigern wir uns der Zustimmung.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Die Argumentation ist wirklich genial! So können Sie auch die Bußgelder abschaffen!)
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich seiner Sprecherin, der Abgeordneten Frau Anke Spoorendonk, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Mai dieses Jahres haben wir das Thema Studiengebühren zum vierten Mal auf der Tagesordnung.
- Ich habe nicht alle Umdrucke herausgesucht. Aber Sie wissen, dass es sich so verhält. Es kann Sie auch nicht verwundern, dass der SSW auch dieses Mal die Einführung von Studiengebühren und damit den Gesetzentwurf der FDP ablehnt.
Ich habe die sachlichen Gründe an dieser Stelle sowohl in der Mai- wie in der Juni- und zuletzt in der August-Sitzung ausführlich und umfassend dargelegt und möchte es mir ersparen, sie in Gänze zu wiederholen.
Kurz und knapp ist zum Gesetzentwurf zu sagen, dass alle Erfahrungen im In- und Ausland klar zeigen, dass durch die Einführung von Studiengebühren lediglich die Zahl der Studierenden sinkt.
Ein solcher Rückgang zeigt zudem in der Regel eine soziale Schlagseite, indem potenzielle Studierwillige aus Familien der mittleren und unteren Einkommensgruppen vom Studium abgeschreckt werden. Die im internationalen Vergleich bereits beschämende Schräglage bei den Bildungschancen in Deutschland würde dadurch nur noch verstärkt.
Das kann nicht das Ziel einer vernünftigen und zukunftorientierten Politik sein. Zumindest sieht der SSW die Lösungen für die aktuellen Herausforderungen in ganz anderen Maßnahmen. Wenn wir - ich unterstelle, dass das von den Initiativnehmern des vorliegenden Gesetzentwurfes auch gewollt wird - die Studiendauer der Studierenden nachhaltig verkürzen wollen, müssen wir zunächst an den sozialen sowie dienstrechtlichen Rahmenbedingungen ansetzen.
Eine allgemeine, elternunabhängige Studienförderung zum Beispiel wäre eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Studierende ihr Studium zügig und erfolgreich abschließen könnten und so auch dem Arbeitsmarkt schneller zur Verfügung stehen würden,
eine Transferleistung also, die sich bereits in kurzer Zeit als effektive Bildungsinvestition erweisen würde.
Die Einführung gezielter Anreize für eine intensivere Betreuung der Studierenden würde die Lehre verbessern und wäre ein zweiter wichtiger Schritt, unsere Hochschullandschaft zu modernisieren, den Studiererfolg zu steigern und die allgemeine Studiendauer zu reduzieren. Der Gesetzentwurf leistet hierzu keinen Beitrag, im Gegenteil.
Ich bleibe also dabei: Er ist das falsche Instrument zum falschen Zeitpunkt. Der SSW lehnt ihn daher ab. Für uns ist es kein Argument, dass in unterschiedlichen Zusammenhängen und in verschiedenen Bundesländern über Studiengebühren nachgedacht wird oder dass sie eingeführt werden. Wir bleiben dabei: Die Bundesrepublik benötigt viel mehr Hochschulabsolventen,