Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gedacht, heute ginge es, zumindest was die Stimme und die Lautstärke betrifft, etwas ruhiger zu, sodass man sich im Kopf ein bisschen vom Gequake mancher Menschen erholen kann.
Ich möchte mich jetzt aber nicht mit der Bewertung der Einschätzung mancher Kollegen hier im Hause über die Verkaufserlöse oder den Verkauf der Provinzial insgesamt unterhalten. Vielmehr möchte ich mich themenbezogen darauf konzentrieren, wie der Antrag lautet. Wir Sozialdemokraten haben immer gesagt, Herr Kollege Dr. Garg: Privatisieren ja, aber nicht um jeden Preis.
Sie begründen Ihren Antrag damit, dass der Finanzausschuss im Februar 2002 festgestellt hat, dass das Wertgutachten vor einer Fusion der Sparkassen- und
Giroverbände Schleswig-Holstein und Niedersachsen erstellt werden soll. Die Landesregierung hat diesen Beschluss des Landtages nicht nur aufgegriffen, sondern sie ist auch aktiv geworden.
- Sie gehören dem Finanzausschuss nicht an. Deswegen würde ich mich zunächst ein bisschen zurückhalten.
- Schiele ich oder habe ich jetzt mit Frau SchmitzHübsch gesprochen? Ich habe Sie doch nicht angeguckt. Oder habe ich hinten Augen? Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wenn wir hier in der Schule wären und Sie eine Note bekommen müssten, dann würden Sie in der Beurteilung stehen haben: Der Schüler Garg hat nicht richtig zugehört oder er kann nicht lesen. Er hat einen Nachholbedarf.
Wie gesagt: Wir hatten das festgestellt. Das ist auch in Ordnung. Meine Fraktion teilt hier Ihre Auffassung. Die Landesregierung hat uns mehrere Male in den Sitzungen des Finanzausschusses dargestellt, warum es nicht so einfach ist, den Sparkassen- und Giroverband von der interfraktionellen Forderung, ein Gutachten zur Wertermittlung zu erstellen, zu überzeugen und danach schnellstmöglich zu handeln; denn sowohl im Umdruck 15/2870 als auch mündlich wurde vorgetragen und mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass auf der Grundlage des öffentlichrechtlichen Vertrages vom 30. Juni 1995 - Sie haben das Jahr 1995 angesprochen - lediglich Folgendes festgelegt ist - ich darf zitieren, Frau Präsidentin -:
„Die Aufteilung des Übererlöses wird auf der Grundlage eines von einem Wirtschaftsprüfer zu erstellenden Gutachtens zwischen Land und Verband vereinbart.“
Zwischenzeitlich gab es eine Verständigung zwischen dem Sparkassen- und Giroverband und der Landesregierung - Sie haben es angesprochen; dies wurde auch im Finanzausschuss vorgetragen -, der zufolge zunächst ein Rechtsgutachten zum Tatbestand eines eventuellen Übererlöses, seiner Ermittlung und der Bestimmung der Modalitäten zur ganzen oder teilweise Abführung eines eventuellen Übererlöses gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom Juni 1995 eingeholt werden sollte. Das haben wir auch in diesem Umdruck mitgeteilt bekommen und haben sogar noch darüber diskutiert. Das Gutach
ten umfasst auch die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls wie die Ermittlung eines Übererlöses im Falle einer gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Veränderung erfolgt.
Nun haben wir in einer der letzten Finanzausschusssitzungen lesen und hören können, dass das Gutachten vergeben wird und der Name des Gutachters auch feststeht - das haben wir sogar schriftlich mitgeteilt bekommen und das steht übrigens auch im Protokoll -, auf den sich der Sparkassen- und Giroverband und die Provinzial schließlich am 20. November dieses Jahres verständigt haben. Dieser Tatbestand allein und die Kenntnis der Ausschussmitglieder ist Grund genug, die von der FDP beantragte Missbilligung gegen die Landesregierung als absolut unbegründet zurückzuweisen.
Ferner verweist die FDP in ihrer Antragsbegründung auf den Beschluss des Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig-Holstein, der am 21. November 2003, also vor ein paar Tagen, seine Fusion mit dem Sparkassen- und Giroverband Niedersachsen zum 1. Januar 2005 beschlossen habe. Hier jedoch macht die FDP ihre Rechnung ohne den Wirt und der Wirt, verehrter Kollege Dr. Garg, ist in diesem Fall das oberste Organ des Landes und das sind wir selber.
Ja, das mache ich. - Wir entscheiden, ob und wann wir einer Fusion unsere Zustimmung geben. Und damit allein ist es ja auch nicht getan. Aber über weitere Rechtsverfahren, die dann auch noch sein müssen, können Sie sich ja einmal von Ihrem Kollegen Juristen Kubicki aufklären lassen.
Der Antrag ist in einem Teil zurückzuweisen und im zweiten Teil unbegründet, da bereits Aktivitäten eingeleitet wurden. Fazit: Der gesamte Antrag ist überflüssig. Wir lehnen ihn deshalb auch ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Geschichte der Privatisierung der Provinzial droht zur unendlichen Geschichte zu werden. Heute bearbeiten wir dieses Thema zum x-ten Mal. Die Opposition hat bei der Privatisierung 1995 vor handwerklichen Fehlern gewarnt, doch wurde ihr nicht geglaubt. Nebenbei gesagt bekommt es dieser Firma auch nicht, wenn sie immer wieder im Landtag behandelt werden muss.
Ich bedanke mich bei der FDP, dass sie wieder nachfragt, was aus den Debatten im Mai 2001 und im Februar 2002 geworden ist.
- Es tut mir Leid, der Souverän ist immer noch der Landtag, Herr Kollege Neugebauer. - Immerhin hatte der Landtag der Regierung einen einstimmigen - einen überfraktionellen - Auftrag erteilt.
Was ist danach geschehen und weshalb hat die Landesregierung den Auftrag des Parlaments nicht erfüllt?
Ich stelle fest: Erstens. Es handelt sich erneut um einen Fall der Missachtung des Parlaments nach dem Motto: Was die Legislative beschließt, muss die Exekutive nur bedingt interessieren.
Die Provinzial war einmal neben der Landesbank das wertvollste Schmuckstück in der Schatulle des Finanzministers, sozusagen ein mehrkarätiger Brillant. Aus unerfindlichen Gründen wurde die ProvinzialGruppe 1995 zu Niedrigpreisen verschleudert. Alle Warnungen des Landesrechnungshofes und der Opposition wurden in den Wind geschlagen. Unsere Forderungen nach einem Vorziehen der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vor dem Verkauf, unsere Hinweise auf die Unzulänglichkeiten des Nachbesserungsparagraphen verhallten ungehört.
Heute herrscht in der Landesregierung großes Jammern und Zähneklappern wegen der an allen Ecken und Kanten fehlenden Finanzmittel. Deshalb: Das Land kann es sich nicht mehr leisten, auch nur den kleinsten Cent zu verschleudern. Da die Regierung schläft, ist die Opposition besonders gefordert. Wenn sich die Landesregierung nicht um unser Vermögen kümmert, müssen wenigstens wir es tun.
„Es gibt auch keine rechtlichen Probleme. Es gibt im Moment nur ein Problem, nämlich ein vernünftiges Wertgutachten zu erstellen und das Ergebnis umzusetzen. Das ist kein Problem, sondern das ist Technik, die man in vielen anderen Bereichen auch anwendet."