Wir treten dann erneut in die Abstimmung ein. Ich lasse über die Herausnahme von Artikel 42 Absatz 5 der Landesverfassung aus Artikel 1 Nummer 2 abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich lasse nunmehr insgesamt über Artikel 1 - Änderung der Landesverfassung - abstimmen. Wer dem gemäß Beschlussvorlage zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Sodann lasse ich über die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3175 (neu)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dpa meldet heute um 08:38 Uhr: Im schwedischen Teil der Ostsee treibt ein 7 km langer und 4 km breiter Ölteppich auf die Küste zu. Wie die Küstenwacht im Karlskrona am Freitag mitteilte, hat das Öl bei Stavsten bereits einen Strand erreicht und bedroht Seevögelkolonien. Das äußerst zähflüssig auf der Wasseroberfläche treibende Öl sei wahrscheinlich illegal aus einem auf der Ostsee fahrenden Schiff abgelassen worden.
Die vielen Katastrophenmeldungen der letzten Jahre im Zusammenhang mit Schiffsunfällen in Nord- und Ostsee machen in dramatischer Weise eines deutlich: Die Reduzierung der von der ständig zunehmenden Befahrung für Nord- und Ostsee ausgehenden Gefahren - ich nenne insbesondere die zahlenmäßig zunehmenden Havarien und schädlichen Umwelteinflüsse - muss eine vordringliche nationale Aufgabe sein.
Mit der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes und dem Abbau der Grenzkontrollen im Rahmen des Schengener Abkommens ist es zu einer noch stärkeren Internationalisierung und Mobilität der organisierten Kriminalität gekommen. Insbesondere die Öffnung der Grenzen Richtung Osten hat zusätzliche Aufgaben mit sich gebracht. Schon beim Anblick der vielfältigen Präsenz der zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben eingesetzten Schiffseinheiten des Bundes und des Landes während der Kieler Woche drängt sich die Frage auf, ob eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung organisiert ist und - noch wichtiger - ob sie wirklich effizient durchgeführt werden kann.
Es ist nicht mehr zu übersehen: Es muss zu einer Bündelung der Aufgaben kommen. Es muss zu einer Konzentration der Kräfte und Mittel und insbesondere zu einer klaren Kompetenzverteilung kommen. Dann erreichen wir auch mehr Effizienz und, wie ich meine, eine erhebliche Kostenreduzierung. - Dies sind nicht meine Worte, sondern dies waren die Worte des
Kollegen Meinhard Füllner in der 54. Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags am Freitag, dem 4. März 1994. Also vor knapp zehn Jahren stand das Thema, mit dem wir uns heute erneut befassen, auf der Tagesordnung.
Es war damals so aktuell wie heute. So müssen wir uns doch zu Recht fragen: Was hat sich denn eigentlich getan? Wie weit sind wir eigentlich trotz der Erkenntnisse aus dem „Pallas“-Desaster, die wir am 17. November 1999 erneut in einen Antrag mit der Forderung zur Einrichtung einer effektiven Küstenwache haben einfließen lassen, tatsächlich gekommen? Nach wie vor fordern wir die Schaffung klarer Kompetenzen und übersichtlicher effektiver Strukturen.
Wir haben mit Sicherheit kein Beschlussproblem. Aber Sie, Herr Innenminister, haben ein massives Umsetzungsproblem.
Die Diskussion um die Aufstellung einer nationalen Küstenwache kommt dem Bohren dicker Bretter gleich. Mit unserem Antrag, den wir in letzter Sekunde doch noch durch einen interfraktionellen Antrag haben ersetzen können, unterstreichen wir in diesem Hause nochmals das gemeinsame Ziel, eine neue deutsche Küstenwache aufzustellen, in die Personal und Material der bisherigen Aufgabenträger überführt werden sollen.
Wer auf See länger Verwaltungswirrwarr, Ressortegoismen und Kompetenzgerangel duldet, handelt verantwortungslos gegenüber der Sicherheit auf See, den Menschen sowie der Natur und Umwelt. Von daher sind jetzt wirklich alle Mittel bis hin zur Verfassungsänderung auszuschöpfen.
Die Gelegenheit dazu ist günstig, da auch beim Bund - sowohl bei Regierung als auch beim Parlament - Drive in das Thema kommt. Auch im Zuge der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern besteht die Möglichkeit, eine klare Aufgabenregelung auf See zu vereinbaren.
Glauben Sie mir, der nächste Seeunfall kommt bestimmt. Die Menschen werden kein Verständnis dafür haben, wenn Sie dann ausführen müssen, Herr Minister: Infolge rechtstheoretischer Betrachtungen von verfassungsmäßig festgelegten Zuständigkeiten im Rahmen des Föderalismus war uns der Aufbau effektiver Strukturen zur Gewährleistung der Sicherheit auf See und zur Bekämpfung von Seeunfällen nicht möglich.
Wir als CDU-Fraktion werden dem gemeinsamen Antrag zustimmen. Ich bitte jedoch noch darum, Punkt 4 dahin gehend zu ergänzen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dem Landtag bis zur 40. Tagung einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Durch die Einfügung des Wortes „schriftlichen“ haben wir keine Probleme.
Ich freue mich auf die Diskussion, die wir dann im Februar etwas detaillierter fortsetzen werden. Ich würde es begrüßen, auch wenn wir heute in der Sache abstimmen können, wenn wir dieses Thema im Innen- und Rechtsausschuss noch etwas detaillierter behandeln könnten; denn ich gehe davon aus, dass eine ganze Reihe von Informationen dort noch einmal aufgearbeitet werden müsste.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits im November 1999 hat der Landtag, noch unter dem Eindruck der Havarie der „Pallas“, den Beschluss gefasst, die Landesregierung mit der Initiative zur Schaffung einer einheitlichen Küstenwache zu beauftragen, um die Gefahrenabwehr auf See und an den Küsten zu bündeln und damit Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Kompetenzen zu vereinheitlichen. Ziel ist es, schnell, effizient und auf sicherer rechtlicher Grundlage Gefahrenlagen an unseren Küsten abzuwehren oder zu bekämpfen.
Als erster Schritt wurde auf Initiative der Landesregierung durch Staatsvertrag mit den übrigen Küstenländern und dem Bund das Havariekommando als Sonderstelle des Bundes zum Aufbau und zur Durchführung eines gemeinsamen Unfallmanagements auf Nord- und Ostsee errichtet, das am 1. Januar 2003 seinen Betrieb aufgenommen hat und seitdem erfolgreich arbeitet.
Jedoch erscheint es notwendig, dass insbesondere an der nördlichen Westküste die Aufklärung über Aufgaben und Zuständigkeiten des Havariekommandos noch intensiviert wird, wie die völlig unberechtigte Kritik einzelner Sylter Kommunalpolitiker und des Abgeordneten Lars Harms über angebliche Mängel
Es ist gerade nicht Aufgabe des Havariekommandos, eine Schaufel in die Hand zu nehmen und ölverseuchte Strände zu reinigen, sondern es hat die Einsatzleitung zu übernehmen und alle zur Verfügung stehenden Kräfte zu bündeln und effektiv einzusetzen. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen.
Das Havariekommando bündelt die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Verletztenversorgung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung sowie die auf Gefahrenabwehr bezogene Bergung bei komplexen Schadenslagen auf See.
Die Bildung des Havariekommandos ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber insgesamt werden jedoch die durch das Grundgesetz vorgegebenen Bundes- und Landeszuständigkeiten zur Gefahrenabwehr auf See nicht geändert. Hier verhandelt die Landesregierung gegenwärtig noch mit dem Bund und den anderen Küstenländern über die Schaffung einer integrierten Struktur, was jedoch aufgrund höchst unterschiedlicher Interessenlagen, insbesondere in Hamburg und Niedersachsen, Herr Maurus, nicht einfach ist.
Über den Sachstand und die Zielvorstellungen wird uns die Landesregierung in Kürze ebenso Bericht erstatten wie über den Stand der Errichtung des Havariekommandos und die Erfahrungen mit seiner Arbeit.
Die internationale Schifffahrtsorganisation IMO hat im Dezember 2002 die Änderung des SOLASÜbereinkommens und technische Ausführungsbestimmungen im neu geschaffenen Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen beschlossen. Im Zentrum der neuen Regelungen steht die systematische Bewertung der Risiken von Schiffen und Hafenanlagen, die Ziel oder Instrument terroristischer Übergriffe sein könnten. SOLAS, das internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, regelt nicht nur Safety, sondern jetzt auch Security. Dieses internationale Regelungswerk mit völkerrechtlichem Rang ist innerstaatlich spätestens bis zum 1. Juli 2004 umzusetzen. Safety und Security im internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ist ein Gebot der Stunde, welches nunmehr die Umsetzung des zweiten Schrittes, die Schaffung einer einheitlichen deutschen Küstenwache, erfordert.
Wir als SPD-Landtagsfraktion gehen dabei zwei Wege, die dasselbe Ziel haben, um eine einheitliche deutsche Küstenwache, in die die bisherigen Aufgabenträger Bundesgrenzschutz, Zoll, Fischereiaufsicht, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Wasserschutzpolizei der Länder zu überführen sind, schnell einzurichten.
Der eine Weg erfordert eine Änderung des Grundgesetzes. Dieser Weg führt nach unserer Überzeugung nicht kurzfristig zum Ziel, sondern er führt zu einem ungewissen Ausgang, da zu viele Interessen zu vieler Beteiligter, die meisten fernab der Küste, berücksichtigt werden müssen. Gleichwohl verschließen wir uns diesem Weg nicht und werden alle Bemühungen der Landesregierung in diese Richtung unterstützen.
Langwierige Verhandlungen, mögliche Forderungen nach Ausweitung der Zuständigkeiten des Bundesgrenzschutzes oder auch Forderungen nach Einsätzen der Bundeswehr im Inneren werden wir jedoch nicht akzeptieren.
Des Weiteren müssen wir alle an einem Strang in die gleiche Richtung ziehen. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an das Schicksal des Seesicherheitsuntersuchungsgesetzes. Im Bundesrat ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die CDU/CSU-geführten Bundesländer gescheitert.